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Mausebiber

Geomaster
https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-5/
Kapitel 5
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

Wenn du also z.B. nach gefundenen Earthcache fragst, sind das "personenbezogenen Daten"?
 

Mausebiber

Geomaster
Danke für den Link.

Ich zitiere:
"personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

- identifizierbare natürliche Person ist ja z.B. Mausebiber nicht, nur Aufgrund meines Nicks lässt lassen sich keine Rückschlüsse auf meine Person ziehen. Wenn ich natürlich (freiwillig) Bilder von mir ins Netz stelle, und mich mit Klarnamen melde ist das nur noch mein Problem, und nicht das, des Seitenbetreibers.

- zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität. Ich denke, dass der Gesetzgeber hier nicht Wandern, Radfahren oder Geocachen gemeint hat. Unter physischer Identität fällt z.B. ein fehlendes Bein, eine Verbrennung, Tattoos oder ähnliches.

Also, solange mir niemand das anders erklären kann halte ich das DSGVO für die Basics von Geocaching für nicht zutreffend.
 
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