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Baumkletter-Caches

Hallo,

wie mir zugetragen wurde, gibt es nun auch bei uns im Saarland je nach Reviewer, die Anforderung bei Baumklettercaches eine Genehmigung vom Forst vorzulegen.

Das wohl kein Förster eine solche Genehmigung erteilen wird, dürfte klar sein.

Was soll das also?

Entweder Hü oder Hott, ein Reviewer ist 150 prozentig, fragt sogar bei Mysterys alles, außer meiner Schuhgröße und der Konsistenz meines Morgenstuhls, ein anderer lässt problemlos alles durch.

Für mich hat das stark den Anschein von Willkür. Groundspeak sollte mal wieder mit dem groben Stallbesen durchkehren, denn ich glaube hier ensteht gerade ein neuer Fritz aus Bayern, bzw.Fritzine...


Hat noch jemand Probleme mit bestimmten Reviewern in Saarland und Rheinland-Pfalz?
 

GC-Knecht

Geonewbie
Das wohl kein Förster eine solche Genehmigung erteilen wird, dürfte klar sein.
Wie kommt es denn zu einer solche falschen Aussage?
Hast du es denn schonmal mit einer offiziellen Anfrage beim Forst versucht?

Gerade erst gestern gab es wieder ein Schreiben eines Forstamtes, daß div. Caches erlaubt sind.
Die Herrschaften wollen oftmals nur informiert sein.
 

Kiteman1972

Geocacher
@svensson ! Du kannst so viele Bäume beklettern wie du willst ! Auch wenn das nicht richtig ist!!
Es geht um das Auslegen der Caches in Bäumen
 

Kiteman1972

Geocacher
Ausführung: eine Erlaubnis kommt eine offiziellen Genehmigung gleich ! Mit dieser muss der Besitzer des Waldes der Verkehrssicherungspflicht nachkommen!
 

Kalleson

Geowizard
Die niedersächsischen Landesforsten erlauben Baumklettercaches ganz klar, sofern man sich an bestimmte Auflagen hält.

So abwegig ist das also nicht.
 

Kocherreiter

Geowizard
Das habe ich im wiki.groundspeak.com gefunden

Baumklettern Stadt
Bitte bestätige in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.

Baumklettercaches im Wald
Auch in nicht besonders geschützten Forsten sollten sich die Cacher immer eine Erlaubnis des Besitzers holen. Das hat eine Reihe von Gründen - vom Zweck des Baumes in der Holzwirtschaft bis hin zu fehlenden Infos, wie gesund der Baum überhaupt noch ist. Soll ein Baum etwa als Furnierholz dienen, können Schäden am Baum schnell zu teuren Schadensersatzforderungen führen. Befindet sich der Baum im Rückzugsgebiet des Wildes, so dass Suchende entweder das Wild vertreiben oder gar von Wild angegriffen werden?

Der Förster kennt "seinen" Wald und kann dir mit seinem Fachwissen weiterhelfen, derartige Fehler zu vermeiden.

Waldarbeiter müssen regelmässig Lehrgänge, Prüfungen und Auffrischungskurse absolvieren, um Arbeiten in Bäumen ausführen zu dürfen, verletzte Kollegen aus dem Baum zu retten, Baumschädigungen beim Klettern zu vermeiden und beurteilen zu können, ob ein konkreter Baum oder eine bestimmte Baumart überhaupt mit seilunterstützten Techniken sicher erkletterbar ist. Vielen Klettercachern (sowohl Owner als auch Sucher) fehlt entsprechendes Wissen und Erfahrung.

Wie auch bei allen anderen Caches, benötigt der Cacheowner die Erlaubnis des Grundeigentümers zum Verstecken eines Caches. Dies ist hier nicht anders. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es bei unkritischen Caches kein Problem war eine Erlaubnis zu erhalten.

Den zuständigen Förster zu ermitteln ist nicht wirklich schwierig. Ansprechpartner sind die unteren Forstbehörden: http://forstbw.de/forstbw/standorte/untere-forstbehoerden.html .

Bei einer mündlichen Einwilligung benötigen wir die E-Mailadresse und/oder Telefonnummer der Person, die Dir die Erlaubnis erteilt hat.

Der Grund warum wir Reviewer genauer nachfragen, liegt darin begründet, dass wir nicht die Verhältnisse und Verbote aus anderen Ländern auch bei uns haben möchten. Wir gehen davon aus, dass dies im Sinne aller Spieler ist.
Quelle: https://wiki.groundspeak.com/pages/viewpage.action?pageId=10027694
 

Kalleson

Geowizard
Um hier noch einmal etwas Licht ins "Haftungsdunkel" zu bringen:

Auch ich war bis vor Kurzem der Auffassung, man liefe als Waldbesitzer Gefahr auf Basis der Verkehrssicherungspflicht zu haften, wenn es zu einem Unfall bei einem vom Waldbesitzer genehmigten T5-Cache käme, für den Totholz oder ein nicht ausreichend tragender Baum/Ast ursächlich ist.

Das ist jedoch wohl nicht so:

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 2. Oktober 2012 (VI ZR 311/11) Klarheit geschaffen.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es:
"Nach den im Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland) ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte."

Auch wenn sich dieses Urteil auf das Waldgesetz für das Saarland bezieht, kann davon ausgegangen werden, dass dieses allgemeingültig ist, denn meines Wissens nach beinhalten alle Waldgesetze der Länder einen entsprechenden Haftungsausschluss. (Wenigstens in Nds ist dieses definitiv so.)

Diesewr Haftungsausschluss sollte auch auf das Beklettern von Bäumen übertragbar sein.
 

Kiteman1972

Geocacher
Da ging es um ein Premiunwanderweg wo ein Ast runter gefallen ist Was im Wald normal Typisch ist! Ob ein vom Baum gefallener Cacher typisch ist , will ich nicht beurteilen.
 

Kalleson

Geowizard
Kiteman1972 schrieb:
Da ging es um ein Premiunwanderweg wo ein Ast runter gefallen ist Was im Wald normal Typisch ist! Ob ein vom Baum gefallener Cacher typisch ist , will ich nicht beurteilen.

Ein vom Baum fallender Cacher ist sicherlich atypisch. Das heißt, der Waldbesitzer ist vermutlich schadensersatzpflichtig, wenn ein Spaziergänger durch den herabfallenden Cacher verletzt wird und er nachweislich nicht regelmäßig die vielen fallgefährdeten Cacher aus seinen Bäumen entfernt.

:D
 
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