JoergKS(eh.DWJ_Bund)
Geomaster
Jein.kalleson schrieb:Genau so habe ich den Text auch verstanden:
Gotcha und Downhill meistens böse / Klettern und Geocaching unter Umständen bzw. in Ausnahmen böse.
Das heißt aber durch die Geocacherbrille gelesen auch, dass Geocaching unter bestimmten Voraussetzungen durch das Betretungsrecht gedeckt ist, was ja bislang häufig angezweifelt wurde.
Zum einen würde ich ungern von wem auch immer - und allein aus strategischen Überlegungen heraus - einen Keil zwischen unterschiedliche Nutzergruppen von Waldgebieten treiben lassen ("Teile und herrsche!"), sprich finde eine böse/nicht-ganz-so-böse-Differenzierung unglücklich.
Und die Geocacherbrille versagt an der Stelle, denn das Betretensrecht erlaubt nicht (expliziet) das Zurücklassen von Gegenständen, auch wenn die Freizeitbeschäftigung aus Blickwinkel der Geocacher hier natürlich der im Betretensrecht genannten Erholung dient. Ein Eigentümer muss das Zurücklassen von Gegenständen im Wald nicht dulden.
(vgl. http://www.geocaching-ms.de/2012/04/zivilrecht-vs-geocaching-im-muensterland/#rechtsartikel)