adorfer
Geoguru
Wasserschutzgebiet?KoenigDickBauch schrieb:Das Verlassen von Wegen wird in den Schutzgebieten doch fast überall aufgeführt.
Landschaftschutzgebiet?
Naturschutzgebiet?
Wegegebot gilt nur im letztererem. In zweitem ist explizit der ausgewiesene Schutzzweck zu beachten.
Spannend wird hier die Frage, wie denn die Owner davon Kenntnis erlangen können.
Aschaffenburg hat das mit dem Wegegebot im Schweinheimer Gelände gelöst mit "Aushang am Rathaus plus Veröffentlichung im Amtsblatt" und einigen wenigen Schildern "Betreten Verboten", die nicht darauf schließen lassen, dass für das komplette Gebiet ein strenges Wegegebot ("nur explizit ausgeschilderte Wanderwege, keine unbeschilderten Schotterwege") gilt.
Die Anzeigen haben noch einige Cacher daheim herumzuliegen... Wurde natürlich eingestellt, ohne Zahlung... aber den Ärger hat man natürlich erstmal an den Hacken...