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Rechtliche Aspekte des Geocachens

SandTor schrieb:
Die Literatur würde mich mal interessieren

"Zivilrechtliche Probleme des Geocaching" (C) Springer-Verlag 2011

4. Verkehrssicherungspflichten der Grundeigentümers und Cache-Owners

4.2 wäre dann zu lesen

ich möchte diese Teile hier nicht veröffentlichen, da der Springer-Verlag seine Finger darauf hat.

Dann gibt es noch

"Öffentliche-rechtliche und strafrechtliche Probleme des Geocaching" (C) Springer-Verlag 2011
 

MadCatERZ

Geoguru
Jau, klasse, Rechtsvorschriften oder als solche Bezeichnete, die dem Betroffenen nur gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden :kopfwand:
Dann lasse ich es lieber drauf ankommen und setzt auf gesunden Menschenverstand(Leicht gesagt, denn irgendwas mit T>3 werde ich wohl eh nie legen)
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
MadCatERZ schrieb:
Jau, klasse, Rechtsvorschriften oder als solche Bezeichnete, die dem Betroffenen nur gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden :kopfwand:
Dann lasse ich es lieber drauf ankommen und setzt auf gesunden Menschenverstand(Leicht gesagt, denn irgendwas mit T>3 werde ich wohl eh nie legen)
Und du kommst mit gesunden Menschenverstand auch da weiter. Erst wenn man als Owner vorsätzlich die T-Wertung falsch setzt, dann bist könnte was kommen. Aber alles Gummi.
 
Das sind keine Rechtsvorschriften sondern Aufsätze in einer Zeitschrift zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Caching. Die gibt es üblicherweise nur gegen Bezahlung. Im übrigen wird nur die Rechtsauffassung der Verfasser zu den angesprochenen Rechtsfragen wiedergegeben. "In Blei gegossen" ist da noch nichts. Soweit ich weiß, waren Gerichte bislang nur zum Thema Hausfriedensbruch mit Caching befaßt.

PaulHarris.
 

JR849

Geowizard
Ein kleiner Einblick:
http://www.springerlink.com/content/u67j711xu4192p36/
http://www.springerlink.com/content/k6lq3v46v0630g71/
 

MadCatERZ

Geoguru
mattes + paulharris schrieb:
Das sind keine Rechtsvorschriften sondern Aufsätze in einer Zeitschrift zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Caching. Die gibt es üblicherweise nur gegen Bezahlung. Im übrigen wird nur die Rechtsauffassung der Verfasser zu den angesprochenen Rechtsfragen wiedergegeben. "In Blei gegossen" ist da noch nichts. Soweit ich weiß, waren Gerichte bislang nur zum Thema Hausfriedensbruch mit Caching befaßt.

PaulHarris.

Nun gut, dass dort eine Auffassung wiedergegeben wird, und dann noch in einer Publikation von Springer, relativiert das ganze natürlich schon wieder.
Trotzdem dürfte es schwer sein, eine vorsätzliche Fehlbewertung und den daraus resultierenden Vorsatz, Mitmenschen zu gefährden, nachzuweisen - als Autofahrer kann ich ja auch nicht den Wetterdienst verklagen, weil ich bei nicht-vorhergesagtem Glatteis einen Unfall baue.
 

do1000

Geowizard
Also von Vorsatz hab ich da nichts gelesen. Wäre auch ziemlich unsinnig. Fahrlässigkeit reicht allemal, um Ärger zu bekommen.
 

Zappo

Geoguru
mattes + paulharris schrieb:
Das sind keine Rechtsvorschriften sondern Aufsätze in einer Zeitschrift zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Caching. ........
Man muß einfach mal realisieren, daß Gesetze zwar bestehen, die genaue Auslegung, die ja für "uns da unten" eher von Interesse ist und das Handeln des Bürgers bestimmt (bzw. dessen Bußgeldhöhe) erst über -teilweise nicht immer gleichlautende Einzelfallurteile inclusive deren Berufungsurteile usw. "erarbeitet" werden. Das ist sozusagen "Bananenware" - die reift beim Kunden.

Muß man nicht verstehen, muß man nicht gutheißen - andererseits dürfte jeder froh sein, daß auch SEIN Fall mit allen seinen Einzelaspekte behandelt und beurteilt wird.

Typisch - die Badische Landesbibliothek in KA hat die Zeitschrift mal wieder nicht - aber seit neuesten 30 Öre/Jahr verlangen.

Gruß Zappo

PS: Moses kommt vom Berg runter und sagt: Die gute Nachricht ist, ich konnte Gott auf 10 Gebote runterhandeln - die schlechte Nachricht ist: Ehebruch ist immer noch dabei.
 

Die Baumanns

Geowizard
Ich arbeite zur zeit daran,
das man die beiden Aufsätze öffentlich machen kann.

Von Seiten der Autoren als auch vom Verlag gab es grünes Licht,
aber nun müssen nur noch ein paar Randbedingungen geklärt werden.

Gruß Guido
 

kemwer

Geonewbie
:cry: Mannoman, nur durch diesen tragischen Unfall in Pirna wurde ich auf diesen Thread und damit dieses Forum aufmerksam :nosmile:
Verkehrssicherungspflichten der Grundeigentümers und Cache-Owners
Klar sowas kann eigentlich nur vom Springer-Verlag kommen. :irre: Verkehrsicherungsplichten bestehen immer nur! für einen Grundstückseigentümer für jenes Grundstück, das ist nicht! 1:1 übertragbar. Was aber zum Deibel soll also dieser Schwachsinn. Ein Geocache auf öffentlichem Grund (Land, Stadt, Staatsforst etc.) verpflichtet den Owner sicherlich dazu selbigen nach bestem Wissen zu beschreiben - vor allem Gefahren, aber keinesfalls wird dieser damit haftbar für das "gefährliche" Gelände oder gar für Nachlässigkeiten anderer.
 

º

Geoguru
1887 schrieb:
Moin,

MadCatERZ schrieb:
...und dann noch in einer Publikation von Springer, relativiert das ganze natürlich schon wieder.

Dir ist aber klar, dass das jetzt nicht der Axel Springer Verlag ist?

Grüße
1887
Ist den meisten wahrscheinlich nicht klar, die eine Hochschule nur von aussen gesehen haben. http://de.wikipedia.org/wiki/Springer_Science%2BBusiness_Media
 

ludiwawa

Geowizard
Verkehrsicherungsplichten bestehen immer nur! für einen Grundstückseigentümer für jenes Grundstück, das ist nicht! 1:1 übertragbar. Was aber zum Deibel soll also dieser Schwachsinn. Ein Geocache auf öffentlichem Grund (Land, Stadt, Staatsforst etc.) verpflichtet den Owner sicherlich dazu selbigen nach bestem Wissen zu beschreiben - vor allem Gefahren, aber keinesfalls wird dieser damit haftbar für das "gefährliche" Gelände oder gar für Nachlässigkeiten anderer.
Na wunderbärchen. Und nun ? Darf ich mich im Zweifelsfall auf dich berufen ?
 

Zappo

Geoguru
Ironie an:
....heute morgen war ich als Zeuge vor Gericht - es ging aber da nicht um Geocaching (eigentlich ein Wunder - oder?) Darf ich jetzt hier mitreden?
Ironie aus

Ich warte mal, was die angekündigte "Übersetzung" der Texte bzw. die Auslegung aus berufenem Munde dazu ergibt - anstatt hier auf Laienniveau Gesetzestexte auszulegen. Scheint irgendwie ein Zweithobby von Geocachern zu sein :D

Zappo
 

Merkur

Geocacher
Die "Ich mag den Springerverlag nicht"-Schreier hier sind echt klasse. Muss an dieser Stelle Zappo Recht geben (wie so oft wenns nicht gerade um Nägel oder Kirchen geht).
 

UF aus LD

Geowizard
MadCatERZ schrieb:
....
Nun gut, dass dort eine Auffassung wiedergegeben wird, und dann noch in einer Publikation von Springer, relativiert das ganze natürlich schon wieder.....

Schon toll. Offensichtlich ohne die Artikel zu kennen so eine Aussage ".. eine Auffassung wiedergegeben wird, ..." (braucht man ja nicht ernst zu nehmen wenn es einem nicht passt) und das dann noch dem "Axel S." in die Schuhe zu schieben. :kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:

Die Artikel
NuR (2011) 33 533-539
NuR (2011) 33 619-624
geben recht ausführlich und nachvollziehbar erklärt eine Rechtslage wieder, an der wenig zu finden ist (und das ist dann auch gekennzeichnet) was (unter Juristen) umstritten ist.
Die Darstellungen dort können schon als im Zweifel "geocachingfreundlich" verstanden werden.
Die Frage der Besitzstörung und der Eigentumsrechte, Verkehrssicherungspflichten und Beseitigungsansprüche sind sind nicht neu seit "Geocaching", sondern recht alte und daher ausdiskutierte Rechtsinstitute mit umfassender Rechtsprechung des BGH und sogar schon des RGs, die gibt es schon mindestens seit dem es das BGB gibt (1900).

Das es diese Publikation in dem Springer Verlag ist eher ein Zeichen für Qualität und Seriosität der Artikel - der Verlag ist wählerisch.

Die Zeitschrift Natur und Recht (NuR) ist in vielen Naturschutzbehörden vorhanden und wenn jemand Interesse hat und dort fragt gibt es oft die Möglichkeit sie (gegen Kostenerstattung) zu kopieren.
 
UF aus LD schrieb:
...
Die Artikel
NuR (2011) 33 533-539
NuR (2011) 33 619-624
geben recht ausführlich und nachvollziehbar erklärt eine Rechtslage wieder, an der wenig zu finden ist (und das ist dann auch gekennzeichnet) was (unter Juristen) umstritten ist.
Die Darstellungen dort können schon als im Zweifel "geocachingfreundlich" verstanden werden.
Die Frage der Besitzstörung und der Eigentumsrechte, Verkehrssicherungspflichten und Beseitigungsansprüche sind sind nicht neu seit "Geocaching", sondern recht alte und daher ausdiskutierte Rechtsinstitute mit umfassender Rechtsprechung des BGH und sogar schon des RGs, die gibt es schon mindestens seit dem es das BGB gibt (1900).

Das es diese Publikation in dem Springer Verlag ist eher ein Zeichen für Qualität und Seriosität der Artikel - der Verlag ist wählerisch.

Die Zeitschrift Natur und Recht (NuR) ist in vielen Naturschutzbehörden vorhanden und wenn jemand Interesse hat und dort fragt gibt es oft die Möglichkeit sie (gegen Kostenerstattung) zu kopieren.
Danke, Uwe, für die fachliche Einordnung der Texte.

Das war hier unbedingt nötig.
 
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