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Anonymous
Guest
Hier treiben sich doch auch ein paar Juristen herum, oder? Gibt es nicht neuerdings die Pflicht, eine "Datenschutzbelehrung" zu hinterlegen bei Web-Angeboten, die wie auch immer geartete Daten über Nutzer und Nutzerverhalten speichern? opencaching.de hat eine solche Datenschutzbelehrung veröffentlicht. Ich gehe einfach mal davon aus, daß die hiesigen juristischen Ansprüchen genügt und selbstverständlich auch abdeckt, daß über das Angebot von Cache Listings in der OC-Datenbank persönliche Nutzerdaten, insbesondere eMail-Adressen, an fremde Server übermittelt und dort gespeichert werden dürfen. Wäre andernfalls ja auch fatal, wenn OC sich wegen einer solchen Nichtigkeit eine kostenbewehrte Abmahnung einfangen würde. Oder muß der jeweilige Cache Owner in diesem Fall eine eigene Datenschutzbelehrung mit in sein Listing hängen?