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Big Shot legal in D

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Geo.Gecko

Geocacher
Ein Pärchen was imho für mich einer meiner besten Freunde sind sind einserseit Strafrichter und der Mänliche Part Präsidialrichter - und wir haben heute so nebenbei über die Big Shot dsikutiert.. lange sehr lange...

...die Meinung beider - Sie fällt in D unter das Waffengesetz - Besitzen OK aber tragen - No way - er schaut morgen oder so mal nach ob er was findet - weil alleine das tragen in der Öffentlichkeit ist schon strafbar...

ach ja keine Angst er würde uns/mir niemals ein Strick daraus drehen er kennt meine Macke.

Weiß evtl. jemnd mehr???
 

zombie

Geocacher
:lachtot:
Dann soll er mir mal zeigen wie ich damit wildern oder gezielt auf jemanden (der nicht über mir im Baum sitzt) schießen kann.
 
Geo.Gecko schrieb:
ach ja keine Angst er würde uns/mir niemals ein Strick daraus drehen er kennt meine Macke.

Ja, ja... man sagt ja auch "nicht drin rühren"....

Sonst würde mich auch interessieren ob da was dran ist, grundsätzlich halte ich das aber für quatsch.. eine Kettensäge fällt ja auch nicht unters Waffengesetz...
Aber ich lass mich gern belehren :gott:
Dann bringen wir nämlich demnächst die Wurfschnur mit einem Modellhubschrauber in den Ast ;)
 
OP
Geo.Gecko

Geo.Gecko

Geocacher
zombie schrieb:
:lachtot:
Dann soll er mir mal zeigen wie ich damit wildern oder gezielt auf jemanden (der nicht über mir im Baum sitzt) schießen kann.
Unfair finde ich deine Belustigung - es geht um ein ernstes Thema - und ja wenn ich aus 5m entfernung die BigShot in deine Richtung halte mit einem Stein - was bleibt wohl von deinem Gesicht übrig???

@industriekletterer - Ich glaube dir ist nicht bewust was alles unter das "Waffengesetz" fällt

Ich will hier in keinem Fall irgendwelche Dinge herraufbeschwören - evtl. (was ich hoffe) liegt mein Kumpel auch falsch - aber leider hat er in den meisten Fällen recht - ich habe mir gerade eine Big Shot zugelegt und will sie auch nutzen... mir geht es um das aber

@SkyTrain... ich wüste nicht - wieso???
 

KreuterFee

Geomaster
Unter welchen Bereich des WaffG fällt den die Bigshot?

Es geht hier nicht um die Wirkung der Schleuder, sondern rein formal um die Aussage, das das Führen der BigShot nicht legal ist.
 
OP
Geo.Gecko

Geo.Gecko

Geocacher
genaus das weiß ich nicht - wir (meine Freunde und ich) haben es diskutiert und wollen sich morgen (wenn sie Zeit finden) schlau machen - mir ging es primär um die "Antwort"

Evtl. weiß jemand "just" mehr und kann es mir beantworten
 

Börkumer

Geoguru
Geo.Gecko schrieb:
Unfair finde ich deine Belustigung - es geht um ein ernstes Thema - und ja wenn ich aus 5m entfernung die BigShot in deine Richtung halte mit einem Stein - was bleibt wohl von deinem Gesicht übrig???

Wenn ich dir als Handballer aus 5 Metern Entfernung einen Stein ins Gesicht schmeiße, dürfte das Ergebnis ähnlich ausfallen. Solange eine Schleuder, sei sie auch noch so groß, keine Armstütze hat, fällt sie nicht unter das Waffengesetz.
 

345

Geocacher
Hallo

Das ist doch schon so oft hier diskutiert worden.Das Gummi darf nicht fixiert sein,und gezielt horizontal kann man damit auch nicht schiessen.Fängt ja schon mit dem Messer an,wenn das eine fixierte Klinge hat die kürzer 5 oder 9 cm ist darf man die auch nur führen wenn man ein berechtigtes interesse hat.Extra Gummimässig ausgeführt,das Gesetz damit jeder Polizist Spielraum hat dir das Ding abzunehmen.Ich kenne keinen der jemals schon Probleme hatte,das das Ding ne Waffe sei.Dann wäre ja jeder Baumpfleger
potenziel ein Straftäter.

Mfg 345
 
OP
Geo.Gecko

Geo.Gecko

Geocacher
Börkumer schrieb:
Geo.Gecko schrieb:
Unfair finde ich deine Belustigung - es geht um ein ernstes Thema - und ja wenn ich aus 5m entfernung die BigShot in deine Richtung halte mit einem Stein - was bleibt wohl von deinem Gesicht übrig???

Wenn ich dir als Handballer aus 5 Metern Entfernung einen Stein ins Gesicht schmeiße, dürfte das Ergebnis ähnlich ausfallen. Solange eine Schleuder, sei sie auch noch so groß, keine Armstütze hat, fällt sie nicht unter das Waffengesetz.

Das ist doch mal eine Aussage - danke dafür

@345 -.sorry das ich nicht die sufu benutzt habe - ich bin ledeglich die ersten 4 Seiten durchgegangen
 

do1000

Geowizard
Was ist denn ein Präsidialrichter?

Unter das WaffG fällt sie, wenn die Energie gespeichert werden kann. Daher lag Skytrain völlig richtig mit seiner Frage. Soll Dein Bekannter doch bitte erst mal in seinem Kommentar lesen.
 

hustelinchen

Geoguru
do1000 schrieb:
Was ist denn ein Präsidialrichter?

Nicht, dass jemand denkt, dass ich das wüsste, aber wiki sagt:

Präsidialrichter (oder Richter in der Verwaltung) sind Berufsrichter, die neben dem Präsidenten eines Gerichts Aufgaben der Justizverwaltung wahrnehmen. Sie sind insbesondere für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Präsidiums, für bestimmte Personalangelegenheiten, für Stellungnahmen gegenüber Behörden und Medien sowie für allgemeine Rechtsfragen des Gerichts zuständig.

Wir waren gestern mit einer selbstgebauten Bigshot unterwegs. Kein Gesicht getroffen und Gummi nicht fixierbar. Anscheinend Schwein gehabt. Naja, ich will das Thema jetzt auch nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen, dass eine Bigshot als Waffe verwendet werden könnte.
 
do1000 schrieb:
Was ist denn ein Präsidialrichter?

Unter das WaffG fällt sie, wenn die Energie gespeichert werden kann. Daher lag Skytrain völlig richtig mit seiner Frage. Soll Dein Bekannter doch bitte erst mal in seinem Kommentar lesen.

Eine "normale" Schleuder fällt also nie darunter? Man muss das Gummi ja halten...
Das fände ich aber vorsichtig gesagt "interessant gefährlich"; da dürfte jeder Schläger so ein Ding haben...

LG
 

do1000

Geowizard
Team Hellspawn schrieb:
Eine "normale" Schleuder fällt also nie darunter? Man muss das Gummi ja halten...LG

Das habe ich nicht gesagt. Aber überleg mal, Schleudern sind frei verkäuflich. Nur die mit Armstütze und Speichervorrichtung nicht. Wären sie das wohl, wenn - nach Deiner Ansicht - alle Schleudern unters WaffG fallen würden?
 
OP
Geo.Gecko

Geo.Gecko

Geocacher
hustelinchen schrieb:
Wir waren gestern mit einer selbstgebauten Bigshot unterwegs. Kein Gesicht getroffen und Gummi nicht fixierbar. Anscheinend Schwein gehabt. Naja, ich will das Thema jetzt auch nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen, dass eine Bigshot als Waffe verwendet werden könnte.

Ich bedanke mich für die Antwort - Nein ein "normal" denkender Mensch wird Sie nicht als Waffe einsetzen und leider muss ich sehen das hier eine Frage die mich "persönlich" interessiert total von den meisten ins lächerliche gezogen wird.

....schade - statt Information oder Diskusion nur ... egal :kopfwand:
Wenn Die big Shot nicht als Waffe eingestuft ist - ist alles gut...

ich werde es sicherlich bald wissen...

@ cmowse - danke für den Link

@do1000 - vieles ist verkäuflich und der Besitz ist nicht strafbar - aber das tragen, mitführen....
 

do1000

Geowizard
@TS: Da Du so überzeugt bist, ist es vielleicht einfacher, wenn Du Dir von Deinen Bekannten einfach einen nach ihrer Ansicht aussagekräftigen Passus aus dem WaffG sagen läßt. Wenn Du uns diesen mitteilst, können wir Dir sagen, warum sie falsch liegen.

Sorry, aber das Thema ist doch sowas von durchgekaut. Übrigens, auch Äusserungen von Richtern stellen nicht die Rechtslage, sondern nur eine persönliche Meinung dar!
 

Cachedevil

Geocacher
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen, was Waffen im Sinne des Gesetzes sind, kann man in der Anlage 1 zum WaffG nach lesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html

Für unsere Big Shot sind folgende zwei Einstufungen denkbar:
a) Unterabschnitt 2, Nr. 1.3 (naheliegend)
Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.
-> Die gewöhnliche Big Shot ist zwar eine Schleuder, aber ohne diese vergleichbare Vorrichtung.
oder
b) Unterabschnitt 1, Nr. 1.2.2
Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
-> Die gewöhnliche Big Shot verfügt über keine Sperrvorrichtung, jedoch werden feste Körper (Wurfsack) gezielt (wir wollen doch eine bestimmte Astgabel treffen und einige schaffen das sogar) verschossen.

Demnach ist die Big Shot KEINE Waffe und fällt auch nicht unter das Waffengesetz. Über das Führen etc. bracht man sich damit auch keine Gedanken mehr machen. Aber ich höre mir geren auch die Argumentation der Judikative an.
 

Pilzkieker

Geocacher
Cachedevil schrieb:
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden,
genau das trifft nicht zu:

1) ein Wurfbeutel ist kein fester Körper,
eine Wurfbeutelschleuder ist zum Befördern von nachgiebigen Wurfbeuteln bestimmt, kein Ausrüster bietet einen festen Körper (Metallkugel?) zum Verschleudern an.

2) eine Wurfbeutelschleuder hat keine Zielvorrichtung,
mit dem flexiblen, unter Spannung sich krümmenden Stab wäre selbst mit Kimme und Korn, Zielfernrohr oder Laser kein gezielter Schuß möglich. Nur mit viel Übung und Erfahrung trifft bei einer statistisch bestimmbaren Anzahl von Schüssen einer davon in ein vorher bestimmtes Ziel. Wenn man nur in den Baum treffen muß, egal wo der Beutel durchfliegt, ist das nicht gezielt.

Wollte man das anders interpretieren, wäre die Berufsausübung für Baumpfleger, Zapfenpflücker und Industriekletter waffenscheinpflichtig!
 

do1000

Geowizard
@Pilzkieker: Feste Körper meint im Gegensatz zu Gasen.

Insgesamt sind wir uns also im Ergebnis bis auf den TS und sein Präsidialrichterpärchen alle einig. Sehr schön!
 
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