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Kann ein Förster jemanden des Weges verweisen?

andihouben

Geocacher
Wir haben letztens einen Cache mit dem Auto angefahren, der konnte nur über eine "Anlieger frei" Straße erreicht werden. Meiner Meinung nach hatten wir das Anliegen, dort hin zu fahren und waren daher durchaus berechtigt dort mit dem Auto anzukarren.

Als wir das Auto abstellen wollten stellte sich neben uns noch ein weiteres Auto ab. Wir stiegen aus, und der Fahrer des anderen Autos meinte: "Wo wollen Sie denn hin?"

Ich sagte: "Nur kurz die Straße runter, wir fahren gleich weiter."

Er: "Das geht mal gar nicht, verschwinden Sie hier sofort. Das ist kein Parkplatz und überhaupt dürfen hier nur Anwohner rein."

Um des Friedens Willen sind wir abgedampft. Ich vermute, dass es sich um den lokalen Förster handelte, genaueres weiss ich aber nicht. Nichts desto trotz, selbst wenn es sich um den Förster handelt, kann der mich einfach wegschicken? Ich denke die Exekutive in Deutschland liegt lediglich bei den Beamten der Polizei und der Bundeswehr. Welche Ausübungsmacht hat ein Förster?
 

eigengott

Geowizard
andihouben schrieb:
Er: "Das geht mal gar nicht, verschwinden Sie hier sofort. Das ist kein Parkplatz und überhaupt dürfen hier nur Anwohner rein."

Da hat er völlig recht. "Anlieger" hat nichts mit "Anliegen" zu tun. In solche Straßen darf man nur fahren, wenn man dort wohnt oder jemanden besucht, der dort wohnt.

Ein Förster ist als zuständiger Beamter auch Hilfspolizist. D.h. in seinem Revier ist er sogar verpflichtet, auf Rechtsverstöße zu reagieren.

Kauf dir ein paar anständige Wanderschuhe und lauf' nächstes mal die paar Meter.
 

jmsanta

Geoguru
Carsten schrieb:
andihouben schrieb:
Wir haben letztens einen Cache mit dem Auto angefahren, der konnte nur über eine "Anlieger frei" Straße erreicht werden.

Gabs wieder irgendwo kostenlos Führerscheine?
Ja, offensichtlich! Stelle ich auch zweimal am Tag im Bereich A61/A44 Kreuz Jackerath fest....
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xtb

Geomaster
eigengott schrieb:
Da hat er völlig recht. "Anlieger" hat nichts mit "Anliegen" zu tun. In solche Straßen darf man nur fahren, wenn man dort wohnt oder jemanden besucht, der dort wohnt.

Das ist nicht korrekt. Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen Anwohner und Anlieger. Ursprünglich wurde damit der Verkehr für Fahrzeuge freigegeben, die ein berechtigtes Anliegen nur mit der Einfahrt in eine solche Strasse erfüllen können. (Die Durchfahrt zu Abkürzung oder darin parken ist kein solches Anliegen)

In der aktuellen Rechtssprechung wird aber tatsächlich fast nicht mehr zwischen diesen Begriffen unterschieden.
 

mcgrun

Geocacher
eigengott schrieb:
andihouben schrieb:
Ein Förster ist als zuständiger Beamter auch Hilfspolizist. D.h. in seinem Revier ist er sogar verpflichtet, auf Rechtsverstöße zu reagieren.

Was soll denn ein "Hilfspolizist" sein????

Auf Rechtsverstöße hat jeder Bürger zu reagieren!

Im Zweifelsfall würd' ich's drauf ankommen lassen und warten bis der Hilfspolizist seine großen Brüder gerufen hat.
 

nimue

Geocacher
Carsten schrieb:
andihouben schrieb:
Meiner Meinung nach hatten wir das Anliegen, dort hin zu fahren und waren daher durchaus berechtigt dort mit dem Auto anzukarren.
Gabs wieder irgendwo kostenlos Führerscheine?

:lachtot: Das Forum hier rettet mir manchmal echt den Tag!

Praktisch wäre dann noch der Benz mit eingebauter Vorfahrt - da kann Dir kein Förster nix :lachtot:
 

kukus

Geowizard
mcgrun schrieb:
Auf Rechtsverstöße hat jeder Bürger zu reagieren!

Problem: Auf Rechtsverstöße hat jeder Bürger richtig zu reagieren!
Der Grat zwischen "verweisen" und "nötigen" kann recht schmal sein. Daher sollte man vielleicht alles, was über eine freundliche Ermahnung hinaus geht besser den Profis überlassen.
 

mcgrun

Geocacher
kukus schrieb:
....Daher sollte man vielleicht alles, was über eine freundliche Ermahnung hinaus geht besser den Profis überlassen.

Sach ich doch .... warten bis der Hilfspolizist (ist mein Un-Wort der Woche, super!) die echte Polizei gerufen hat.

Ok, in der im Ausgangsposting beschriebenen Situation, war der "strategische Rückzug" sicherlich korrekt.

Es gibt aber viele Hilfspolizisten, aufmerksame, kritische Bürger, denen man nicht die Exekutive überlassen ***darf*** (damit meine ich nicht nur im Wald und auf der Heide, sondern in jeder anderen Alltagssituation auch).

Schönen Tag!
 

eigengott

Geowizard
mcgrun schrieb:
Was soll denn ein "Hilfspolizist" sein????

Der treffendere Begriff wäre wohl Vollzugsbeamter, Vollzugsdienstkraft oder Amtsträger (schlimmes Juristendeutsch!). Förster können - falls nötig - sogar unmittelbaren Zwang ausüben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
 

Zappo

Geoguru
Laienhaft gesprochen:

Anlieger ist der, welcher in der Anliegerstraße was zu tun hat, was in irgendwelcher Weise mit einem dort befindlichen GRUNDSTÜCK in Bezug steht.

Beispiele:
Bewohner
Besucher der Bewohner
Abholer der Besucher der Bewohner (usw :D )
Rasenmähermann
Handwerker
Chef der Handwerker
Lieferanten
Gerichtsvollzieher (auch dem Bewohner unangenehme und ungewünschte Personen dürfen:D )
Käufer im Supermarkt usw.
Schüler, Lehrer, abholende Eltern usw falls eine Schule an der Anliegerstraße liegt
(Zitat Mutter: "Ich würde meine Kinder auch nicht mit dem Auto zur Schule fahren - aber es ist so viel Verkehr :D :D :D )

Liste kann man endlos verlängern, Cachen kommt da nicht vor! Ausser ein Anwohner ist Cacher und macht einen Event auf seinem Privatgrundstück.

Ansonsten (leicht kopfschüttelnd):
Was Verbotenes machen - darauf hingewiesen werden - fragen, ob der Hinweisende das darf?
Natürlich darf der das - Du im Zweifelsfalle auch - nennt man irgendwas mit Bürgerrecht - gepaart mit Zivilcourage. Da die Keule "Hilfspolizist" auszupacken, ist genauso falsch wie bequem. Wo ist die Grenze zum Einschreiten?

Ein "Hilfspolizist" hätte Dich fotographiert, angezeigt und Du hättest gelöhnt. So hat Dich ein Bürger - anscheinend noch dezent- darauf hingewiesen, daß die Bürgergemeinschaft Deutschland der Ansicht war, hier wäre ein "Anliegerschild" sinnvoll und Du solltest Dich daran halten.............ja, ich weiß, ich bin ein Idealist.

Nochmal ansonsten:
Durchfahrt verboten , Anliegerstraße, Landwirtschaftlicher Verkehr frei : Wer an diesen Schildern zu Cachen vorbeifährt, hat wohl was nicht verstanden. Ist ein absolutes NOGO. Mal abgesehen davon, daß das ein blödes Licht auf Cacher in der Öffentlichkeit erzeugt, gefährdet das den Cache und ist meist nicht im Sinne des Owners. Der Owner will, daß ich hierhinlaufe, überspitzt gesagt: wenn ich hinfahre, ist das genauso, wie einen Klettercache am Boden loggen.

Gruß Zappo
 

xtb

Geomaster
Zappo schrieb:
Der Owner will, daß ich hierhinlaufe, überspitzt gesagt: wenn ich hinfahre, ist das genauso, wie einen Klettercache am Boden loggen.


Ja, da es ja keine Zusatzbedingungen mehr gibt, ist das wohl auch erlaubt :)
 

MisterL

Geocacher
eigengott schrieb:
Da hat er völlig recht. "Anlieger" hat nichts mit "Anliegen" zu tun. In solche Straßen darf man nur fahren, wenn man dort wohnt oder jemanden besucht, der dort wohnt.

Falsch.
In eine "Anlieger frei" Straße darf man schon einfahren, wenn man einen Parkplatz sucht.
In anderen Worten (eines Polizisten): Reine Auslegungssache. Mit der richtigen Begründung (Ausrede) alles kein Problem.
Zur Not wollte ich einen Bekannten besuchen und hab gesehen, dass er nicht zuhause ist, weil sein Auto nicht vor der Tür steht...
 

Quastus

Geowizard
Ich verstehe nicht, wieso hier soviel über reinfahren oder nichtreinfahren diskutiert wird. Wer es machen will, soll es machen, er tut es ja sowieso, allerdings sollte man dann auch die Klappe halten, wenn es schiefgeht. Ich finde, das ist der Hammer: was tun, was falsch ist, und am Ende noch darüber beschweren, wenn man erwischt wird..... :kopfwand:

ISt ja wie der Einbrecher, der auf einem fremden Grundstück zum Einbruch in eine Grube fällt, und den Anwohner verklagt, weil der seine Baugrube nicht gesichert hat.... HALLO????? Wo leben wir eigentlich????
 

Zappo

Geoguru
MisterL schrieb:
In eine "Anlieger frei" Straße darf man schon einfahren, wenn man einen Parkplatz sucht.
In anderen Worten (eines Polizisten): Reine Auslegungssache. Mit der richtigen Begründung (Ausrede) alles kein Problem. Zur Not wollte ich einen Bekannten besuchen und hab gesehen, dass er nicht zuhause ist, weil sein Auto nicht vor der Tür steht...

Der Unterschied zwischen Berechtigung und Ausrede ist Dir bekannt?

Nochmal: Man DARF als Nichtanlieger nicht reinfahren - daß man trotzdem KANN steht wohl außer Frage. Und daß man auch an Sanktionen sich vorbeireden kann, sehen wir an den Herren "ganz oben" zur Genüge aber eigentlich wollen wir ja besser sein.
Was ist schwer dran, sich an Verkehrsschilder zu halten?

Achtung Verallgemeinerung - Meine persönliche Erfahrung ist, daß diejenigen, welche sich überall durchmogeln, die ersten sind, die nach dem Gesetz schreien, wenns mal gegen sie geht.

Sieht man am Thread:

Sich selbst das Recht herausnehmen, ohne Befugnis eine Straße zu befahren, aber dann nach Gesetz und Ordnung schreien bzgl. der Befugnis des Ermahnenden - da hat sich doch in der Wahrnehmung etwas verschoben.

Entspannt Euch doch mal. Ein Durchfahrtverbot ist doch keine persönlicher Affront, keine gegen mich gerichtete Unverschämtheit, sondern ganz einfach eine Verkehrslenkungsmaßnahme. Hebt Euch doch Euer Aufbegehren für was wichtigeres auf - Berlin oder Frankfurt böte sich an :D

Gruß Zappo
 

adorfer

Geoguru
andihouben schrieb:
Meiner Meinung nach hatten wir das Anliegen, dort hin zu fahren und waren daher durchaus berechtigt dort mit dem Auto anzukarren.
Ich dachte immer, diese Fahrtipps-Seite wäre nur für Blöde:
Anliegen frei
250.gif
250.gif

zs_anlieger_frei.gif
vs.
zs_anliegen_frei.gif


Wenn Du das nächste mal aus Lauffaulheitsgründen bist, erkläre Dich bereit die 20 Euro (oder was gerade dazu im Bußgeldkatalog steht) zu bezahlen, aber lamentiere nicht herum.

Nachtrag: Leider ist selbst der gemeine Streifenpolizist oftmals nachsichtig, wie bei diesem Parkanlagen-Cache, der als DriveIn absolviert wurde.
 

Starglider

Geoguru
Meiner Meinung nach hatten wir das Anliegen, dort hin zu fahren und waren daher durchaus berechtigt dort mit dem Auto anzukarren.
:D :D :D Das drucke ich mir aus und hänge es an die Wand. :D :D :D

Es gibt also tatsächlich Leute die glauben es würden Schilder aufgestellt deren Bedeutung sinngemäß ist
"Hier darf nur reinfahren wer auch wirklich hier reinfahren will". :lachtot:
 

UF aus LD

Geowizard
andihouben schrieb:
Wir haben letztens einen Cache mit dem Auto angefahren, der konnte nur über eine "Anlieger frei" Straße erreicht werden. ........
:kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:
Endlich wieder ein Cache den man nicht zu Fuß sondern nur mit dem Auto über eine "Anlieger Frei" Straße erreichen konnte.
:kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:

Meiner Meinung nach hatten wir das Anliegen, dort hin zu fahren und waren daher durchaus berechtigt dort mit dem Auto anzukarren.

Quatsch! Führerschein in der Lotterie gewonnen?????
Hier wäre eine Nachschulung sehr sinnvoll.
 

radioscout

Geoking
Wie kann man denn nur zum Cachen in eine Anlieger-Frei-Straße fahren?

Meine Schwester wohnte mal in so einer Straße und ist u.A. dort weggezogen, weil die dort wohnenden Mündigen Bürger jeden ihrer Besucher mit blöden Fragen und Kommentaren belästigt haben.

Ich würde da ohne berechtigten Grund nicht freiwillig reinfahren.
 

Chris_rocks31

Geomaster
Ein Förster kann und darf als Amtsperson in seinem Revier polizeiliche Aufgaben
übernehmen, bzw. ist sogar dazu verpflichtet! Im Gegensatz zu einem Jäger.

Was die Benutzung von Anliegerstraßen betrifft:
Ist es verboten - Ja!
Stellt das Suchen eines Geocaches ein solches Anliegen dar - wohl nein

Als ehemaliger Bewohner einer Anliegerstraße, der Dank eines nahe gelegenen Industriegebietes nichtmal einen Parkplatz in der Nähe seines Hauses findet, sehe ich die Benutzung von Anliegerstraßen äußerst kritisch.
Seitdem jedoch nach mehrfachen privaten Anzeigen und Beschwerden die Stadt Mönchengladbach mir mitteilte, dass das illegale Parken in Anliegerstraßen dort eine - wörtlich "nicht geahndete Bagatelle" darstellt verhalte ich mich in Mönchengladbach dem Oberstadtdirektor entsprechend.
Wer weiß, wasd dort für Partiespenden flossen....
Ansonsten meide ich Anliegerstraßen soweit wie möglich.

Achtung: Gilt nur für MG (Stand 04 glaube ich)
 
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