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Caches in NSGs

A

Anonymous

Guest
Guten Tag,

aus halbwegs aktuellem Anlass (im Juni habe ich einen Cache in einem Mülheimer Naturschutzgebiet entdeckt) möchte ich darauf hinweisen, dass Caches in NSG dem Naturschutz nicht unbedingt zuträglich sind und nach Meinung der Reviewer zur baldigen Archivierung führen können (siehe http://nightcaching.org/guidelines/guidelines.htm#offlimit)

Folgender Link bezieht sich auf die nordrheinwestfälischen NSG incl. Hinweisen, Beschreibungen und Karten:
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/naturschutzgebiete/

Für andere Bundesländer gibt es bestimmt vergleichbare Listen.

Gruß JoeW

:)roll: Und ja, ich habe vorher das Forum durchsucht und es ist mir bewusst, dass dieses Thema schon mehr als einmal diskutiert worden ist: Naturschutzgebiet 106x, NSG 83x. Nur der Link zum FIS ist halt noch nicht aufgetaucht.)
 

NC666

Geocacher
Das ist IMHO keine Geschichte, die man vom Schreibtisch aus beurteilen kann. Ich habe selber einen Cache in einem NSG versteckt und der ist problemlos mit NSG-gerechtem Verhalten lösbar. In der Cache-Beschreibung wird deutlich darauf hingewiesen.

Außerdem ist nicht jedes NSG direkt ein "Mensch bleib draußen" Gebiet. In meinem Fall ist es so, dass es sich zwar um ein ausgewiesenes NSG handelt, es aber Wander-, Fahrrad- und Reitwege gibt und das an einigen Stellen sogar Trampelpfade zu den Wanderwegen gehören.
 

gildor8879

Geocacher
[Detektor für Knallmaiswahrscheinlichkeit ON]

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Scanning compete.
Likelyness of "Popcorn"-Posting within this thread: 100%
First "Popcorn"-Posting to occur within the next 10 Postings

[/Detektor für Knallmaiswahrscheinlichkeit]
 

-tiger-

Geowizard
JoeW schrieb:
aus halbwegs aktuellem Anlass (im Juni habe ich einen Cache in einem Mülheimer Naturschutzgebiet entdeckt) möchte ich darauf hinweisen, dass Caches in NSG dem Naturschutz nicht unbedingt zuträglich sind und nach Meinung der Reviewer zur baldigen Archivierung führen können

...ich liebe solche Pauschalisierungen :roll:

Gibts zwar hier im Forum schon mehrfach zum Nachlesen aber nochmal für die Faulen:

Für jedes NSG gibt es eine Naturschutzverordnung, in der definiert wird, was verboten ist. NSGs werden zu sehr unterschiedlichen Schutzzwecken eingerichtet, das reicht vom Schutz eiszeitlicher Steinhaufen bis zum Schutz von hochempfindlichen Lebensgemeinschaften. Im einen NSG ist Holzschlag mit schwerem Gerät erlaubt, ein anderes darf 3/4 vom Jahr nichtmal betreten werden. Das stellt sehr unterschiedliche Bedingungen für Caches dar. Also erstmal die jeweilige Naturschutzverordnung lesen und verstehen, dann den Cachestandort dagegen abchecken und so kommt man zu einem sinnvollen Urteil ob Cache und Naturschutz sich widersprechen oder nicht. Die pauschale Aussage "keine Caches im NSG" ist schlichtweg unsinn. Wenn übrigens alle Caches, die im NSG liegen, archiviert werden, wird das ein ziemlicher Rundumschlag. Allein bei uns im Schwarzwald ist fast alles oberhalb von 700-800m außerhalb der Siedlungsgebiete ein NSG. Trotzdem liegen dort massenweise Caches, die nicht im Geringsten mit dem Naturschutz kollidieren.

Tiger
 
-tiger- schrieb:
Also erstmal die jeweilige Naturschutzverordnung lesen und verstehen, dann den Cachestandort dagegen abchecken und so kommt man zu einem sinnvollen Urteil ob Cache und Naturschutz sich widersprechen oder nicht.
Und dies ist wohl sehr vom Bundesland abhängig. Hier sind ein paar Inseln die bei 1 liegt ganz in RLP und 3 und 5 in BW. In RLP ist das betreten der Insel verboten und in BW nicht. Daher liegt der Cache von 1 jetzt südlich von 5. Der Strand ist in BW von Schwimmern eingenommen und auf der RLP Seite ist alles leer bis auf ein Yachthafen. Aber alles Naturschutzgebiet.

KDB
 
OP
A

Anonymous

Guest
Mich erreichte heute Nacht eine PN, mit der Bitte um Veröffentlichung. Die passt ja gut in diesen Fred.

Code:
Hallo erst mal, 
ich bin neu hier und weiß deshalb nicht wo ich mein anliegen unterbringen soll. Vielleicht könnt Ihr das in die richtige Rubrik stellen. 

Ich habe an den Reviewer " Geopolizei" eine Email geschickt und er hat mir empfohlen diese hier zu veröffentlichen. 
Hier die Antwort von "Geopolizei" : 

Moin moin, 

was du da schreibt hat Hand und Fuß. 
Es ist jedoch mitunter sehr schwer, Caches aufgrund unserer in dieser 
Hinsicht eingeschränkten Fähigkeiten zu überprüfen, ob diese in einem 
Naturschutzgebiet liegen oder nicht. 
Ich kann dir aber empfehlen, den Link im grünen Forum zu posten mit 
Nennung etwaiger Konsequenzen bei Nichteinhaltung. 


Viele Grüße 
die GeoPolizei 



> --This message was sent through http://www.geocaching.com -- 
> 
> Hallo GeoPolizei 
> Mein Alias ist wie du vielleicht gesehen hast "Noell" dahinter verbirgt 
> sich Arnold Schongen aus 47906 Kempen. 
> 
> Ich habe erst vor kurzem angefangen auf die Jagd zugehen da ich mir des 
> Suchtfaktors bewusst war. 
> Jetzt habe ich aber ein neues Problem. Ich bin Mitglied der 
> Landschaftswacht NRW und die ersten Caches die ich gehoben habe befanden sich in 
> Naturschutzgebieten. Wenn man jetzt vorsichtig und direkt einen Cache heben könnte 
> ( oder der Cache wäre sehr nahe an Wegen versteckt )wäre das in den 
> meisten Fällen auch nicht "so" tragisch. Aber beim suchen wird oft sehr viel 
> Boden-Fauna und Flora zerstört. 
> 
> Hier jetzt ein Tipp für alle Cacheverstecker in NRW. 
> Es gibt den kostenlosen Service vom Landesvermessungsamt NRW: TIM-Online 
Ø http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/LVermA/index.html 
Ø 
> 
> Hier muss man nun in sein Gebiet zoomen und kann dann über "Kartenebene 
> hinzufügen" 
> den Dienst " NRW: Landschaftsinformationssammlung der LÖBF ( LINFOS) " 
> auswählen und dort die LAYER Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, 
> FFH-Gebiete usw. zur Karte hinzufügen. Jetzt kann jeder sehen ob sein 
> Cacheversteck im "GRÜNEN BEREICH" liegt. Ich bin der Ansicht das Geocacher 
> nicht gegen das Landschaftsgesetz verstoßen sollten . 
> Es kann im schlimmsten Fall auch zu Anzeigen kommen. Außerdem möchte ich 
> nicht das so ein schönes Hobby in Verruf gerät. 
> 
> Gruß Noell = Arnold 
> 
>

-Andreas-
 

gildor8879

Geocacher
KoenigDickBauch schrieb:
-tiger- schrieb:
Also erstmal die jeweilige Naturschutzverordnung lesen und verstehen, dann den Cachestandort dagegen abchecken und so kommt man zu einem sinnvollen Urteil ob Cache und Naturschutz sich widersprechen oder nicht.
Und dies ist wohl sehr vom Bundesland abhängig. Hier sind ein paar Inseln die bei 1 liegt ganz in RLP und 3 und 5 in BW. In RLP ist das betreten der Insel verboten und in BW nicht. Daher liegt der Cache von 1 jetzt südlich von 5. Der Strand ist in BW von Schwimmern eingenommen und auf der RLP Seite ist alles leer bis auf ein Yachthafen. Aber alles Naturschutzgebiet.

KDB

Armes Deutschland...
 

-tiger-

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
-tiger- schrieb:
Also erstmal die jeweilige Naturschutzverordnung lesen und verstehen, dann den Cachestandort dagegen abchecken und so kommt man zu einem sinnvollen Urteil ob Cache und Naturschutz sich widersprechen oder nicht.
Und dies ist wohl sehr vom Bundesland abhängig.

Man muß hier unterscheiden zwischen Naturschutzgesetzen und -verordnungen. Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und für jedes Bundesland ein Landesnaturschutzgesetz, die Gesetze legen den Handlungsrahmen fest, natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für jedes NSG wird aber nochmal speziell der Schutzzweck bestimmt und in einer Verordnung festgeschrieben. Es ist ja wenig sinnvoll, um das Beispiel von oben aufzugreifen, bei einem Felsen (Naturdenkmal) in der gesamten Umgebung Erschütterungen und Lärm zu verbieten. In so einem Fall wird das Verändern der Felsformationen verboten, sonst ist nahezu alles erlaubt. Wenn es um Schutz von empfindlichen Lebensräumen für seltene Tiere geht (z.B. NSG Taubergiessen) sind tatsächlich bereits Erschütterungen durch Gruppenwanderungen verboten. Für manche NSGs gibt es sogar zeitweise oder immer ein Betretungsverbot. Ob jetzt ein NSG, das über Bundesländergrenzen hinaus geht, an der Grenze auch den Schutzzweck ändert, kann ich nicht sagen, ist mir bisher nicht begegnet. Wie nennt sich denn das genannte NSG? Dann könnte ich mal recherchieren, was in der Verordnung steht, bzw. ob es mehrere gibt (für jedes beteiligte Land eine).

Tiger
 
OP
A

Anonymous

Guest
Geht`s schon wieder los?
Ja, ja Cache und NSG ;).....ich liebe es.
 

nightjar

Geowizard
radioscout schrieb:
So lange, bis die Guidelines eingehalten werden.

Welche Guideline? Meinst Du das Original oder die falsche Übersetzung?

Original: „Caches on land managed by an agency that prohibits geocaches, such as the U.S. National Park Service or U.S. Fish and Wildlife Service (National Wildlife Refuges)”

Falsche Übersetzung bei nightcaching.org: „Caches auf Land, welche in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Bereichen liegen.”

Richtiger ist: „Caches, die im Gebiet einer Behörde liegen, die Caches untersagt, wie zum Beispiel dem U.S. Nationalparkservice oder dem U.S. Fish and Wildlife Service.”

Da es diese beiden Dienststellen/Behörden definitiv in Deutschland nicht gibt, ist dieser Teil der Original-Guideline nicht im wörtlichen Sinn für hiesige Naturschutzgebiete anwendbar. Auch muss man sich vergegenwärtigen, dass die US National Parks nicht mit den deutschen Nationalparks vergleichbar sind. Die US-Parks haben zum Teil die Größe deutscher Bundesländer, die Größe deutscher Nationalparks liegt im Bereich von Quadratkilometern. Die noch kleineren Naturschutzgebiete sind im Hektarbereich angesiedelt.

Ansonsten kann ich nur empfehlen:
- bereits bei der Auswahl der Wegstrecke und des Ziels, das Hirn einschalten
- sich im Vorfeld nach Hinweistafeln umschauen oder bei der nächsten Kommune nachfragen

Weiterhin bin ich der Ansicht, dass Caches in Naturschutzgebieten durchaus möglich sind, denn man kann nur schützen, was man kennt.
 

radioscout

Geoking
nightjar schrieb:
Welche Guideline? Meinst Du das Original oder die falsche Übersetzung?
Wenn man es als Übersetzung betrachtet, ist es falsch.
Betrachtet man es als sinngemäß angepasste Wiedergabe des Inhalts, ist es weitestgehend richtig.

Aber egal was in den Guidelines steht und wie man es an die deutschen Bezeichnungen anpasst: Es ist verboten, etwas in einem deutschen NSG zurückzulassen.

Ob und wie man das auf einen Cache anwenden kann, wurde, speziell im Zusammenhang mit den Landeswaldgesetzen, hier schon mehrfach diskutiert.
 

blackbeard69

Geomaster
-tiger- schrieb:
Für jedes NSG wird aber nochmal speziell der Schutzzweck bestimmt und in einer Verordnung festgeschrieben. [...]
Alles in Allem hilft wohl nur, jeweils vor Ort die Beschilderung zu lesen und sich danach zu richten. Spontan fällt mir allerdings auch kein NSG ein, bei dem es erlaubt ist, die Wege zu verlassen und quer durch die Botanik zu stapfen.

Andererseits habe ich auch schon mal ein DNF geloggt, weil ein Cache in einem rundherum mit Querhölzern und Schildern "Ruhezone - Betreten verboten" abgeriegelten Bereich war. Und? Am selben Tag sah ich mehrere Muggels, denen das schlicht egal war, und ein paar Tage später kamen wieder fröhliche Founds. :?

Viele Grüße
Thomas
 
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