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Cache im Naturschutzgebiet verstecken ?

RT1974

Geocacher
Ich finde nicht`s im Netz über Caches im Naturschutzgebiet verstecken darf ? Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht ?
 

Sejerlänner

Geowizard
Dazu wäre es erst mal wichtig, daß du dich über den Grund der Unterschutzstellung informierst.
Weiterhin ist die Nutzung, bzw evtl Verbote je nach Grund recht unterschiedlich.
 

svank

Geocacher
Nicht nur die Gründe für die Unterschutzstellung sind jeweils unterschiedlich, auch die Handhabung ist von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich. Bei den Recherchen zu unserem Cache "Alles nur aus Liebe" (GC1QT0R) wurden wir auch von einem aufmerksamen Waldhüter angesprochen, der uns lang und breit erklärte, dass innerhalb des Naturschutzgebiets nicht von den Wegen abgewichen werden dürfe. Zumeist finden sich auch entsprechende Hinweistafeln an den Grenzen zu den Naturschutzgebieten. Allerdings gibts m.W. keine sonstigen Beschränkungen bezüglich der Installation von Caches in solchen Gebieten...es sei denn Du willst freilaufenden Hunde in eine Deiner Stationen einbinden oder die Dose unter einer extra dafür angelegten Mülldeponie verstecken.
 

ime

Geomaster
RT1974 schrieb:
Ich finde nicht`s im Netz über Caches im Naturschutzgebiet verstecken darf ? Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht ?

Ganz simple Antwort:

Lass es sein - es gibt ohnehin schon genug Caches.
 

svank

Geocacher
Man muss ja nicht direkt dazu anregen den Wald durchzupflügen. Aber was spricht dagegen, gut platzierte Hinweise direkt am Wegesrand, an Bänken, Schildern etc. zu verstecken? Respekt vor der Natur und deren Schutz sind ja wohl selbstverständlich.
 
Ich bin zwar kein Reviewer, aber von denen hängt es im Endeffekt ab.
Also in den Guidlines steht:
Mit dem Einreichen eines Cache-Listings versicherst du uns, dass du befugt bist, den Cache an der gewählten Stelle zu verstecken. Wenn in einer Cache-Beschreibung etwas steht, das deutliche Zweifel daran weckt (zum Beispiel die Aufforderung, "Nicht Betreten"-Schilder zu ignorieren), kann dein Listing sofort archiviert werden.
Ebenso sagen verbieten sie
Caches auf Grundstücken, die von einer Behörde verwaltet werden, die Geocaches verbietet. Dazu zählen zum Beispiel der U.S. National Park Service und der U.S. Fish and Wildlife Service (National Wildlife Refuges).

Das sind Aspekte die gegen das Naturschutzgebiet sprechen könnten. Hängt aber glaube ich 1) von den jeweils örtlich geltenden Verordnungen ab und 2) ein bisschen auch vom Reviewer.

Im Zweifelsfall fragst du jemanden, der das Naturschutzgebiet verwaltet (Behörde, Besitzer, Waldhüter,....) auf den du dich berufen kannst...

Grüße
 

eigengott

Geowizard
RT1974 schrieb:
Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht?

Kurze Antwort

Nimm folgende Sätze in dein Cachelisting auf: "Der Cache führt in ein Naturschutzgebiet. Die offiziellen Wege müssen zu keinem Zeitpunkt verlassen werden." Das klappt natürlich nur, wenn du den Cache so gestaltest, dass die offiziellen Wege tatsächlich nicht verlassen werden müssen. Auch nicht "ein paar Meter".

Lange Antwort

Was man in einem Naturschutzgebiet darf/nicht darf ist in der jeweiligen Verordnung zum Naturschutzgebiet ausgewiesen. Diese wird im Amtsblatt veröffentlicht, welches du bei der zuständigen Gemeinde einsehen kannst. Es gibt also keine allgemeingültigen Regeln. Was es gibt sind allgemeine Gesetze (Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz, ...), die den Rahmen für die Gemeinden vorgeben, innerhalb dessen sie per Verordnung Teile der Landschaft unter Naturschutz stellen können.

In der Praxis ist es allerdings so, dass in fast allen Naturschutzgebieten ein Wegegebot gilt. An das solltest du dich natürlich halten, siehe kurze Antwort. Es kann aber durchaus noch weiterreichende Gebote/Verbote geben, also im Zweifelsfall wirklich im Amtsblatt nachschauen.

Ebenfalls für die Praxis wichtig ist die Kenntnis wo genau die Grenzen eines Naturschutzgebiets sind. Die Beschilderung vor Ort ist dafür kein Indiz! Oft stehen diese Schilder nur am Start offizieller Wege, teilweise an Parkplätzen mitten im NSG.

Daher bitte per Landkarte nachschauen. Dafür genügt im allgemeinen jede aktuelle topografische Karte (TK50 oder TK25). Noch einfacher geht es mit dem Online-Kartenwerk vom Bundesamt für Naturschutz: http://www.bfn.de/geoinfo/fachdaten/

Zum Thema offizielle Wege: Das sind im wesentlichen nur die ausgewiesenen Wanderwege sowie Strassen durch das NSG. Kleine unmarkierte Trampelpfade und Holzrückewege gehören nicht dazu!
 

Team Maulwurf

Geocacher
Nun ja ,die Wege solltest du in Naturschutzgebieten auf keinen Fall verlassen müssen. Die einzelnen Stationen und das Final sollten also vom Wegesrand leicht erreichbar sein und in keiner Weise die Natur beeinträchtigen. Ferner finde ich es klug, wenn du im Listing auf darauf hinweisst das die Wege nicht verlassen werden dürfen. Wenn es Landschaftsschutzgebiete sind, ist dort glaube ich auch betreten verboten, da ist Cache legen dann ganz ungünstig.

Informieren über die einzelnen Gebiete kannst du dich hier ganz gut: http://www.geoserver.nrw.de/

An so einer Location sollte meiner Meinung nach auch die Gewichtung auf "Ort zeigen" und nicht auf "Suchen" gelegt werden, deswegen würde ich bei solchen Caches auch klare HInt´s oder eindeutige Spoilerfotos verwenden.

Das ein Reviewer das Listing aber aus diesen Gründen nicht zulässt habe ich noch nicht gehört, so lange Betreten nicht verboten ist wird er es auch zulassen. Und so lange die Natur nicht beeinträchtigt wird ist es doch schön wenn einem so ein Ort gezeigt wird. Was man kennt, lernt man schließlich auch mehr zu schätzen oder ?
 

kukus

Geowizard
Team Maulwurf schrieb:
Wenn es Landschaftsschutzgebiete sind, ist dort glaube ich auch betreten verboten, da ist Cache legen dann ganz ungünstig.

Landschaftsschutzgebiete unterliegen geringeren Schutzauflagen als Naturschutzgebiete. Dort geht es meines Wissens mehr darum, den Charakter einer Landschaft zu erhalten. Ein normales Betreten ist dort erlaubt.
 

Team Maulwurf

Geocacher
Da hast du wohl recht, deswegen habe ich aber nur "glaube ich" geschrieben.

Dennoch gilt auch dort :

Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesen. Hier wird die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der besondere Schutzzweck definiert und es wird geregelt, welche Handlungen im Einzelnen zulässig oder verboten sind.

Soll also wohl heißen: Die Länder selber bestimmen was dort zulässig ist und was nicht

Im Naturschutzgebiet hört es sich aber deutlich strenger an:

Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder.

In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.
 

UF aus LD

Geowizard
ime schrieb:
RT1974 schrieb:
Ich finde nicht`s im Netz über Caches im Naturschutzgebiet verstecken darf ? Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht ?

Ganz simple Antwort:

Lass es sein - es gibt ohnehin schon genug Caches.
:applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus:

Daraus dass du fragst entnehme ich, dass du Zweifel hast ob das OK ist.
Da gilt das Thema betreffend für mich die amerikanische Weisheit:
"If there is any doubt, there is no doubt."
"Wenn es den geringsten Zweifel gibt, gibt es keinen Zweifel"
 

feinsinnige

Geomaster
eigengott schrieb:
Daher bitte per Landkarte nachschauen. Dafür genügt im allgemeinen jede aktuelle topografische Karte (TK50 oder TK25). Noch einfacher geht es mit dem Online-Kartenwerk vom Bundesamt für Naturschutz: http://www.bfn.de/geoinfo/fachdaten/

Zum Thema offizielle Wege: Das sind im wesentlichen nur die ausgewiesenen Wanderwege sowie Strassen durch das NSG. Kleine unmarkierte Trampelpfade und Holzrückewege gehören nicht dazu!

Richtig, auf die Ausschilderungen vor Ort kann man sich nicht verlassen. Klar, wenn da ein Schild steht, kann man davon ausgehen, daß da ein Naturschutzgebiet ist. Umgekehrt fehlen manchmal die Schilder, weil sie im Laufe der Jahre abhanden gekommen sind oder das NSG erweitert wurde oder ....
Für nen schnelle Überblick und noch einfacher als mit de Karten vom Bundesamt für Naturschutz geht es mit der interaktiven Karte auf http://www.geocaching.de - look & feel wie google.maps und neben den Geocaches werden auch die Schutzgebiete eingeblendet, ab Zoomstufe 14 oder so auch mit Bezeichnung des Schutzgebietes. Hier ein
kleines Beispiel.
f
 

Phelice

Geocacher
Wer kann mir denn eine präzise Auskunft darüber geben, was in einem Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist? Da das wenn ich es richtig verstanden habe von Land zu Land anders ist, wäre da mein Ansprechpartner direkt das Land selber? An wen oder welches Amt müsste ich mich da wenden oder wer ist dafür zuständig?
 

Team Maulwurf

Geocacher
Hallo Phelice,
ich weiss jetzt nicht wo dein Piratenschiff vor Anker liegt :D aber in Dortmund ist das die Untere Landschaftsbehörde Tel: 50-25539
 

Phelice

Geocacher
Handelt sich um Gelsenkirchen - Ich habe dort auf deren Homepage ein Kontaktformular gefunden, das ich direkt mal benutzt habe, mal sehen ob die mir weiterhelfen können. Auch hab ich noch eine Weile gegoogelt und auch die Landschaftsschutzgesetze für NRW gefunden, aber erstmal ist das ziemliches Jurisendeutsch und dann steht da auch nur drin, was bei Eingriffen in die Landschaftsplanung zu beachten ist und was der Landschaftsschutz für Ziele hat usw... mag interessant sein, aber da stand nicht wirklich etwas, was mir bei meinen Fragen weiterhilft - oder aber ich hab es wegen der exotischen Terminologie nicht verstanden.
Hier der Link: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=167116,1
 

UF aus LD

Geowizard
In RP gibt es die Seite Landschaftsinformationssysteme. Dort kannst du durch das anwählen des Naturschutzgebietes die entsprechende Satzung anzeigen lassen und eine Grafik mit den sehr genauen Grenzen.
Der Link zur Satzung z.B. sieht so aus: Kleine Kalmit
Schau mal ob es sowas bei euch auch gibt.
Hier könnt ihr Beispiele für auf der Seite vorhandenen Kartendarstellungen und deren Genauigkeiten sehen (Beispiele).
Ich habe die in meiner Umgebung liegenden NSGs als Track auf meinem 60er und kann so auch vor Ort schnell sehen ob ich in ein NSG komme (dann gibt es keine Dose) oder schon/noch außerhalb bin. In dem Beispiel hat ein Cache von mir versehentlich im NSG gelegen und ich habe ihn heute verlegt - Listing wir jetzt angepasst und gut ist.
 

eigengott

Geowizard
Phelice schrieb:
Wer kann mir denn eine präzise Auskunft darüber geben, was in einem Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist?

Die zuständige Kommune. Dort liegt das Amtsblatt aus, in dem die Ge- und Verbote zum jeweiligen Landschaftsschutzgebiet veröffentlicht wurden. Das ist nämlich von Landschaftsschutzgebiet zu Landschaftsschutzgebiet anders.

Hier mal ein Beispiel, wie sowas aussehen kann: http://www.hildesheim.de/hildesheim/buergerservice/rathaus/Karte_Text_LSG_HI5_Wallanlagen_gesamt.pdf
 

emzett

Geocacher
Phelice schrieb:
Handelt sich um Gelsenkirchen - Ich habe dort auf deren Homepage ein Kontaktformular gefunden, das ich direkt mal benutzt habe, mal sehen ob die mir weiterhelfen können. Auch hab ich noch eine Weile gegoogelt und auch die Landschaftsschutzgesetze für NRW gefunden, aber erstmal ist das ziemliches Jurisendeutsch und dann steht da auch nur drin, was bei Eingriffen in die Landschaftsplanung zu beachten ist und was der Landschaftsschutz für Ziele hat usw... mag interessant sein, aber da stand nicht wirklich etwas, was mir bei meinen Fragen weiterhilft - oder aber ich hab es wegen der exotischen Terminologie nicht verstanden.
Hier der Link: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=167116,1

Hast Du schon mal hier gelesen:
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Landschaft_und_Naturschutz/landschaft_und_naturschutz_uebersicht.asp

war in nur zwei Klicks auf gelsenkirchen.de zu finden ;-)
 

Phelice

Geocacher
Joa... die Antwort der unteren Landschaftsbehörde kam heute vormittag an - der zuständige Beamte macht einen kompetenten Eindruck und hat mir genau gesagt, was wo steht und hat mir gute Links genannt, auf die ich mich auch gleich gestürzt habe. Unter anderem steht in der Verordnung, dass es verboten ist,
Werbeanlagen, Schilder, Fahnen, Beschriftungen oder mobi-
le Werbeanlagen zu errichten, aufzustellen, anzubringen und
zu ändern, soweit sie nicht ausschließlich auf die
Schutzausweisung hinweisen oder gesetzlich vorgeschrieben
sind; unberührt bleibt das zeitweilige Errichten, Aufstellen,
Anbringen und Ändern von Werbeanlagen, Schildern, Fah-
nen, Beschriftungen oder mobilen Werbeanlagen von land-
wirtschaftlichen Betrieben während der Erntezeit, sofern sie
einen direkten Bezug zum Betrieb haben, ausschließlich auf
landwirtschaftliche Produkte hinweisen und das Landschafts-
bild schonen;
Für mich liest sich das also, als wäre es auch verboten, Hints für einen Multi zu legen. Natürlich haben diese Gebote ihren Sinn, das sehe ich ein. Nur wird es irgendwie immer komplizierter, ein schönes, nicht grenzwertiges Plätzchen zu finden, wo man einen Cache legen kann, er soll ja auch möglichst jahrelang dort bleiben.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen: mit offenen Karten spielen und sagen, dass es sich um Geocaching handelt, oder versuchen hintenrum den ortskundigen zuständigen Landschaftsbeamten auszufragen wo so etwas erlaubt ist? Ich habe nicht so viel mit Beamten zu tun und weiss nicht, wie die drauf sind bzw. wie offen sie für "verrückte" Sachen sind, daher wüsst ich jetzt nicht, welche Strategie die klügere wäre... Hat jemand Tips?
 
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