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Cache im Fauna/Flora Habitat Gebiet??

oschwoin

Geocacher
Nabend! Ich habe letzte Woche eine sehr schöne "Location" auf einem Felsplateau im Wiedtal entdeckt, und es würde mich sehr reizen dort eine Dose zu verstecken!

Als ich an einer Felswand einen Nistkasten hängen sah, kam mir die Idee doch im Netz mal zu schauen ob dort wohl ein FFH Gebiet ist, und tatsächlich ist das so...
Da mir vor einiger Zeit ein Cache zwangsstillgelegt wurde der sich ebenfalls in einem FFh Gebiet lag, bin ich da skeptisch.. :???:
Habt ihr schonmal Erfahrung mit Dosen im FFH Gebiet gemacht?? Diese Zonen sind ja auch nicht gekennzeichnet wie zb. ein Naturschutz Gebiet..man kann sie also erstmal nicht als solche erkennen.
Habe mir schon überlegt ob es Sinn macht und praktikabel ist den Cache nur in Zeiten zu "enablen" wenn keine Vögel brüten..also so ca. Oktober - März
Freue mich auf eure Meinungen!
MfG Oliver
 

radioscout

Geoking
Am besten fragt man die zuständigen Leute.
Nistkästen sind (IMHO) keine guten Cacheverstecke, insbesondere nicht in NSG.

Ich würde den Cache so verstecken, daß man ihn finden kann, ohne den Weg auch nur einen Millimeter verlassen zu müssen. In der Beschreibung sollte das klar zu erkennen sein. Ein eindeutiger Hint und ein Spoilerbild sorgen dafür, daß es keine Suchspuren gibt, vor allem nicht, wenn der Cache gemuggelt wurde.
Außerdem kann jeder erkennen, daß der Cache wirklich vom Weg aus ohne etwas zu beschädigen gefunden werden kann.
 
OP
O

oschwoin

Geocacher
@imprinzip: Wen meinst du mit "lesen hilft"??
@radioscout: Ähh..ich sprach nicht davon dass ich in dem Nistkasten eine Dose verstecken will, ausserdem ist dort kein Naturschutzgebiet, sondern ein FFH Gebiet!
Es führt auch kein Weg bis zum Felsen...man müsste "querwaldein" :???:
@nightjar: Ich habe mir den Kasten nicht genau angeschaut, ich glaube aber dass er etwas kleiner war..ich konnte ihn auch nicht gut sehen da er sehr versteckt hing.
Aber mein erster Gedanke ging auch in Richtung Falke.
Gutn8 Oliver
 

radioscout

Geoking
oschwoin schrieb:
Ähh..ich sprach nicht davon dass ich in dem Nistkasten eine Dose verstecken will, ausserdem ist dort kein Naturschutzgebiet, sondern ein FFH Gebiet!
Es führt auch kein Weg bis zum Felsen...man müsste "querwaldein" :???:
Dann war das ein Missverständnis.

oschwoin schrieb:
Habt ihr schonmal Erfahrung mit Dosen im FFH Gebiet gemacht??
Allerdings. In einem FFH (das ist auch ein(e) (Art von) NSG) IIRC im Kreis Düren gab es mal einen Multi, dessen Stages IIRC (es ist schon sehr viele Jahre her, die Erinnerung dementsprechend nicht mehr so detailliert) alle am Weg lagen, das Final aber ganz am Rand in einem kleinen Wald, aber noch im Schutzgebiet. Obwohl ein Cache damals noch nicht so oft wie heute gefunden wurde dauerte es nicht lange, bis der Trampelpfad von einem Ranger (korrekte Bezeichnung?) bemerkt wurde, der dann beobachtete, schon bald einen Cacher auf dem Weg zum Final sah und die Archivierung veranlasste.
Ich schau mal nach, ob ich noch Fotos davon finde, evtl. ist auch der Name des Caches erkennbar.
 

robbi_kl

Geowizard
oschwoin schrieb:
Es führt auch kein Weg bis zum Felsen...man müsste "querwaldein" :???:
In einem FFH-Gebiet gibt es kein generelles Wegegebot. Ich würde aber hier erst gar keinen Cache legen, wenn du nicht willst, dass er eines Tages ohne jede Vorwarnung archiviert wird, weil sich irgendjemand, berechtigt oder nicht, an Groundspeak gewandt hat und dabei das Wort "Vogelschutz" erwähnt hat.
 

jmsanta

Geoguru
oschwoin schrieb:
Nabend! Ich habe letzte Woche eine sehr schöne "Location" auf einem Felsplateau im Wiedtal entdeckt, und es würde mich sehr reizen dort eine Dose zu verstecken!

Als ich an einer Felswand einen Nistkasten hängen sah, kam mir die Idee doch im Netz mal zu schauen ob dort wohl ein FFH Gebiet ist, und tatsächlich ist das so...[...]

BNatschG Kapitel 4, hier insbesondere Abschnitt 2gibt dir eine ausführlich Antwort.

Auszug daraus:
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften
(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde kann unter den Voraussetzungen des § 34 Absatz 3 bis 5 Ausnahmen von dem Verbot des Satzes 1 sowie von Verboten im Sinne des § 32 Absatz 3 zulassen.
 

Nerre

Geowizard
In bereits ausgewiesen Gebiete würde ich nichts legen/hängen. Man muß erstens Nichts provozieren, und zweitens werden und wurden in letzter Zeit schon genug Caches zugemacht, teilweise auf Forderung dubioser Accounts hin, teilweise auf Forderung offizieller Stellen.
Niemand hängt aus Spaß nen Nistkasten in den Wald damit eine verbreitete 0815-Vogelart mehr Nachwuchs bekommt, die meisten Kästen haben den Sinn seltenere Arten zu fördern.

Wenn der Zugang zur Wand von oben nicht gesperrt ist, würde ich allerhöchstens eine Dose ein Stück von der Oberkante entfernt legen, damit man den Ausblick genießen kann.

T5er aber nur in Steinbrüche/Abbruchkanten, die nicht als Schutzgebiete ausgeschildert sind.
 
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