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NSG Gebiet in Geseke (Kr. Soest) mit Geocachingverbot belegt

Die Baumanns

Geowizard
Das nächste NSG Gebiet wurde mit einem Geocachingverbot belegt.
Mir stellt sich immer noch die Frage wie die das durchsetzen wollen,
Solange da keine Dose liegt ?! Ist eine QTA Station auch schon verboten ?!

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/amtsblatt/2012/abl_36_12.pdf

Gruß Guido
 

UF aus LD

Geowizard
cahhi schrieb:
Die Baumanns schrieb:
Ist eine QTA Station auch schon verboten ?!

Nach Gesetzeswortlaut: Ja. (auch eine QTA abzulesen ist "Betreiben von Geocaching")
Selbst ein Earthcache wäre dort verboten.

Die Frage stellt sich bei der Durchsetzbarkeit .....
Dies ist eine Regelung die so (z.B. bei QTA) nicht durchsetzbar ist zumal häufig in NSGs Schilder für Besucher von den Verantwortlichen selber aufgestellt werden, die geradezu für eine QTA/Earthcache einladen.
Man könnte aber auch auf die Idee kommen zu versuchen die Regelung auszulegen dahingehend, dass dort generell nichts für Geocaching notwendiges vom Owner hinterlassen werden darf. Das könnte dann durchgesetzt werden.

Insofern aus meiner sich eine schlechte Regelung da sie dir Grundelemente für eine gut gemachte Regelung missachtet (z.B. Bestimmtheit, Überprüfbarkeit ...)

...16. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art
durchzuführen sowie Einrichtungen für den
Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft- und Schieß-
sport sowie für entsprechenden Modellsport
bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und
diese sowie vergleichbare Sportarten (Geo-
caching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu
gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes
mit Flugmodellen; ...
Man könnte sogar darüber streiten, ob Geocaching mit den aufgeführten Sportarten vergleichbar ist .... aber das ist eine andere Baustelle.

Für mich gehört es sowieso nicht in NSGs etwas zu hinterlassen, insofern legt diese Regelung wenn überhaupt etwas fest, was für mich klar ist.
 

cahhi

Geowizard
UF aus LD schrieb:
[
Dies ist eine Regelung die so (z.B. bei QTA) nicht durchsetzbar ist

Wenn Groundspeak "mitspielt" ist die Regel durchaus durchsetzbar. Alles, was irgendeine Station im betroffenen Gebiet hat, wird schlichtweg archiviert bzw. nicht freigeschaltet.

Einziger Ausweg wäre dann das "übliche" Reviewerberupsen mit falschen Koordinaten.
 

ka_be

Geocacher
16. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art durchzuführen sowie Einrichtungen für den Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft- und Schießsport sowie für entsprechenden Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen

Super!
Für Muggles gehören versteckte Dosen unweigerlich zum cachen. QTA sagt doch keinem was.
Solange keine Dose auf dem Gelände liegt und auf der Karte die Multis, bzw. Rätsel außerhalb liegen, wirds wohl keinen jucken.
 

Hermson

Geonewbie
Naja, sobald du zum Cachen das Gebiet betrittst, sei es um einen EarthCache zu machen oder eine Lösung für einen Mystery zu ermittelt (keine Dosen im NSG) kann man dir eine Ordungswiedrigkeit aufbrummen...

Gesendet von Irgendwo ins Sonstwo
 

Zappo

Geoguru
Hermson schrieb:
Naja, sobald du zum Cachen das Gebiet betrittst, sei es um einen EarthCache zu machen oder eine Lösung für einen Mystery zu ermittelt (keine Dosen im NSG) kann man dir eine Ordungswiedrigkeit aufbrummen...
Gesendet von Irgendwo ins Sonstwo

Im "Sonstwo" ist das jetzt eher als ???? angekommen. Wenn ich nur das mache, was andere Leute da -erlaubterweise- auch machen, nämlich durchlaufen und Tafeln lesen? Sorry, das ist m.E. Quatsch. "Geocaching ausüben" wird in dem Zusammenhang wohl als "Dosen deponieren" verstanden. Keine Dose, kein Verstoß. Wir leben immer noch in einem freien Land.

Gruß Zappo
 
Hermson schrieb:
Naja, sobald du zum Cachen das Gebiet betrittst, sei es um einen EarthCache zu machen oder eine Lösung für einen Mystery zu ermittelt (keine Dosen im NSG) kann man dir eine Ordungswiedrigkeit aufbrummen...

Gesendet von Irgendwo ins Sonstwo


Kann man, muss man aber nicht, solange man nicht in seinem Perso drin stehen hat "Gerd Gruber, Geocacher" oder frei von der Leber weg sagt, dass man hier cacht. Warum ich dann auf einem Waldweg spazieren gehe, geht im Prinzip ja weder Hinz noch Kunz was an, solange es nicht illlegal ist. Und soweit ich weiss ist Spazierengehen kombiniert mit Schilderlesen oder Flustücknummer betrachten noch nix Illegales,

Ich hatte da mal einen Multi, nicht im NSG, sondern in einem Dörfchen. Erste Station (QTA) war ein denkmalgeschütztes Gebäude,, an dem nan etwas ablesen musste (handelsübliche, offizielle Infotafel).
Das Final war etwas weiter außerhalb im Grünen.
Hinweis im Listing: Vorsicht an Stage 1. Viele Muggel.

Was will man mir damit sagen? Wenn ich da was ablese wenn jemand zuschaut, kommt derjenige und baut das Schild ab???
 

Eastpak1984

Geoguru
Zappo schrieb:
Wir leben immer noch in einem freien Land.Gruß Zappo

... in dem die Gesetze und Verordnungen aber nicht dazu gedacht sind, selbst ausgelegt zu werden.

Was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte, ist unabhängig davon, dass du dort eine Ordnungswidrigkeit begehst.
 

Eastpak1984

Geoguru
JR849 schrieb:
Zappo schrieb:
Keine Dose, kein Verstoß. Wir leben immer noch in einem freien Land.
Nur dass der Reviewer weder eine QTA-Stage, noch einen Earthcache in diesem NSG mehr freischalten wird...

Wobei so ein Gesetz/eine Verordnung natürlich auch plattform-unabhängig zu verstehen ist.
Die Wahl einer Plattform ohne Reviewer macht die Sache da also nicht besser.
 

UF aus LD

Geowizard
Eastpak1984 schrieb:
.....
Was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte, ist unabhängig davon, dass du dort eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Nein, es gibt ganze Berufsgruppen (Richter/Rechtsanwälte), die sich mit dem beschäftigen, was der Verordnungsgeber hier gemeint/gewollt haben könnte. Und ob da eine Owi begangen wird, liegt daran, was der Verordnungsgeber wollte.

Mich wird es kaum treffen, ich würde , wenn ich ein Bußgeld wegen Ablesen einer Infotafel (QTA/Earthcache) bekommen würde (da ich ja Geocaching ausübe), eine richterliche Entscheidung herbeiführen und würde mich darauf (Verhandlung und ggf. Begründung) freuen wie ein Schneekönig.
Aber wie gesagt, nur mal so zum Spaß und Privatvergnügen!
 

Guido-30

Geowizard
Hermson schrieb:
Naja, sobald du zum Cachen das Gebiet betrittst, sei es um einen EarthCache zu machen oder eine Lösung für einen Mystery zu ermittelt (keine Dosen im NSG) kann man dir eine Ordungswiedrigkeit aufbrummen...
Richtig. Ob die Wahrscheinlichkeit in dem Fall höher oder niedriger ist, wie ein Ticket zu bekommen, wenn man mit 55 km/h durch die Stadt fährt, ist eine andere Frage.

The_Nightcrawler schrieb:
solange man nicht in seinem Perso drin stehen hat "Gerd Gruber, Geocacher" oder frei von der Leber weg sagt, dass man hier cacht.
Und Du bist sicher, dass nicht zumindest letzteres vorkommt?

UF aus LD schrieb:
Mich wird es kaum treffen, ich würde , wenn ich ein Bußgeld wegen Ablesen einer Infotafel (QTA/Earthcache) bekommen würde (da ich ja Geocaching ausübe), eine richterliche Entscheidung herbeiführen und würde mich darauf (Verhandlung und ggf. Begründung) freuen wie ein Schneekönig.
Bei den komischen Gerichtsentscheiden, die es in Deutschland manchmal gibt, würde ich nicht darauf wetten, dass das nicht mal teuer für Dich werden kann.
 

UF aus LD

Geowizard
Guido-30 schrieb:
......Bei den komischen Gerichtsentscheiden, die es in Deutschland manchmal gibt, würde ich nicht darauf wetten, dass das nicht mal teuer für Dich werden kann.
Nein! Und das liegt nicht an einer Rechtsschutzversicherung (die möglicherweise hier sogar eintreten müsste), da ich keine habe .... aber das ist eine ganz andere Geschichte, die hier nix verloren hat!
 
Guido-30 schrieb:
The_Nightcrawler schrieb:
solange man nicht in seinem Perso drin stehen hat "Gerd Gruber, Geocacher" oder frei von der Leber weg sagt, dass man hier cacht.
Und Du bist sicher, dass nicht zumindest letzteres vorkommt?

[.

Nein, die Dummen werden ja nicht alle... Dann gibt es halt ein Bußgeld für denjenigen, der denkt, er müsse sagen er cacht hier, statt, ich lese hier während dem Wandern die Infotafel.

Ich kann nur von mir ausgehen, ich bekäme definitiv keins.
Und "Sippenhaft" gibt es meines Wissens in D nicht.

Wenn Cacher A ein Bußgeld bekommt, bekommt nicht jeder aus der Community eins aufgebrummt.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Wie gut dass ich kein Geocaching mehr mache sondern mit meinem GPS die Wege für die OSM kartiere - "hier haben Sie einen Flyer, da ist das noch mal erklärt".
 

Cachebär

Geomaster
Keine Dose, kein Verstoß. Wir leben immer noch in einem freien Land.
Freies Land ?? Bestenfalls eine Bürokratur, in der sich allenfalls Wohlhabende einen Prozess kaufen... ääähm... leisten können. :(

Die Regelung ist mal wieder diskriminierend. Wie man G$ so kennt, wird man sich der Diskriminierung unterwürfig beugen, selbst wenn es nur QTA sind, und eine (Selbst)Einschränkung an Blödheit nicht zu überbieten ist. :kopfwand:

PS : Leute, die im NSG vom Weg aus ein QTA von einer Tafel ablesen, machen sich selbstverständlich NICHT strafbar, selbst dann nicht, wenn sie sich mit einem Edding "Ich bin Cacher" auf die Stirn schreiben ! Die juristischen Theorien in diesem Thread sind wie immer der Hammer !! :lachtot:

Im Umkreis von 1km ist die Region anscheinend ohnehin cachefrei.
 

KreuterFee

Geomaster
;), na klar, im Zweifelsfall wird's vermutlich die Judikative klären, was den konkret gemeint ist, vielleicht hilft es hier, wenn Blockwarte erstmal alle Persionalien festhalten, es könnte ja sein, das dort illegales Geocaching betrieben wird, was z.B. Als Wanderung getarnt wird.

Die Interpretation dieses Verbotes wird im Zweifelsfall der Judikative obliegen, welche dann erstmal versuchen wird, herauszufinden, was Geocacher von dem normalen Wanderer unterscheidet.

Endlich wird Geocaching wieder dahingerückt, wo es hingehört, unter den Deckmantel der Heimlichkeit:).
Schade nur das dann viel wichtige Leute die intensiv versucht haben Geocaching durch Aufklärungsarbeit und Dialog, gesellschaftsfähig zu machen, sich ein anderes Hobby suchen müssen.

;)
 
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