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cache in lsg archivieren?

archivieren oder nicht?

  • jo, archivieren

    Stimmen: 5 23,8%
  • nö, laufen lassen

    Stimmen: 16 76,2%

  • Umfrageteilnehmer
    21
hallo leute,

einer unserer caches liegt in einem landschaftsschutzgebiet.
neulich wurde ein besucher von einem wachsamen muggel des waeldchens verwiesen und mit einer anzeige bedroht. die begruendung war, dass es sich um ein geschuetztes feuchtgebiet handeln wuerde. der muggel liess sich zwar durch ein gespraech besaenftigen, doch das cacherteam zog unverrichteter dinge und wahrscheinlich ziemlich frustriert von dannen.

zum einen brachte ausgiebiges googeln leider keine erkenntnisse, ob ein solches gebiet nicht betreten werden darf, zum anderen betrachten wir besucher unserer caches als gaeste, die dort spass haben sollen, aber keinen aerger.
natuerlich muss jeder cacher selbst entscheiden, ob er ein landschaftsschutzgebiet betritt, dennoch neigen wir dazu den cache zu archivieren, um weitere aergernisse zu vermeiden.

wie seht ihr das?
 

radioscout

Geoking
Ich habe dort weder ein Schild "Landschaftsschutzgebiet" gesehen noch den Eindruck, daß es sich um eines handelt. Und schon gar kein Feuchtgebiet.
Ich würde mich, OHNE Geocaching zu erwähnen :!:, informieren, ob es sich um ein LSG handelt. Manche Muggels erzählen viel Unsinn.
Solange würde ich ihn nur temporär disablen.
 

Rokop

Geomaster
Ich denke man muss hier auch LSG und NSG getrennt voneinander betrachten. Ich hab ein Cache im LSG, da fährt der Bauer mit dem Traktor über die Wiese. Also nein. Im NSG siehts dann schon wieder anders aus. Ich würde mir in jedem Fall einmal die Örtlichkeit und die Lage des Caches ansehen, bevor ich ein generelles Urteil fällen würde.
 

Kite Guy

Geocacher
Da mich das auch mal intressiert hatte habe ich mal bei der Unteren Landschaftsschutzbehörde nachgefragt. Hier die Antwort des Abteilungsleiters meiner zuständigen Behörde:
die Frage ist nicht so ganz einfach und für alle Flächen in gleicher Weise zu beantworten!

Der Rahmen lautet: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist frei. Damit ist weder Hobbymäßiges, noch Bildungsmäßiges, noch gar Gewerbliches gemeint, sondern nur Spazierengehen, Sehen, Lauschen, Denken, Genießen und Entspannen, aber nichts anfassen.

Schon das sehen die meißten Leute falsch.
Jeder Wald gehört irgend jemandem. Was man dort entnimmt (z. B. Pilze, Steine, Zweige usw.) ist erst einmal gestohlen!

Ein "Landschaftsschutz" ändert hieran nichts.

Wohl aber ein "Naturschutz". In allen Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege verboten. Wege sind nur offiziell angelegte und unterhaltene Wege. Illegale Trampelpfade bleiben ebenso verboten, wie Rückegassen des Waldbesitzers usw., auch, wenn diese oft breit und einladend sind.

Weitere Betretungsverbote der Waldgesetze gelten für Schonungen etc.

Das ist das wichtigste.

Also ob LSG oder nicht, so oder so darf man da quasi kein Geocaching betreiben wenn man es ganz eng sieht :)
 

wutzebear

Geoguru
Kite Guy schrieb:
Also ob LSG oder nicht, so oder so darf man da quasi kein Geocaching betreiben wenn man es ganz eng sieht :)
Zuerst mal: das betraf das NSG, nicht das LSG. Im LSG sind im Regelfall weniger Verbote ausgesprochen, hier dürfen häufig auch Wege verlassen werden.

Dass im NSG nicht gecacht werden darf, ist so allgemein gesprochen falsch, da es Ausnahmen gibt: wenn kein Weg verlassen werden muss, kannst Du auch im NSG einen Cache auslegen. Paradebeispiel dafür wäre der Blood Donator, der direkt am Weg liegt (allerdings mangels Pflege vermutlich nicht mehr lange besteht). Da Geocaching für mich der Erholung dient, schert mich das "nicht hobbymäßig" herzlich wenig.
 

nightjar

Geowizard
Es gibt unterschiedlich starke Schutzkategorien für die Landschaft. Das Landschaftsschutzgebiet findet sich am unteren Rand. Von Kommunen werden meist die Talräume und Waldbereiche zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Das Betreten ist generell erlaubt, bei Wiesen sollte man jedoch in der Wuchsperiode zurückhaltend sein, denn diese werden meist zur Futtergewinnung genutzt. Etwas höher eingestuft werden geschützte Landschaftsbestandteile. Dies können z.B. einzelne Hecken in einer sonst kahlen Landschaft sein oder ein Feldgehölz. Der hier höhere Schutzstatus bezieht sich meist auf die Erhaltung und Pflege. Darüber stehen wiederum die Naturschutzgebiete, bei denen meist ein Veränderungsverbot und Wegegebot besteht. Diese Kategorien können aber zusätzlich überlagert werden mit Schutzausweisungen als Bannwald, Naturwaldreservat, Biosphärenreservat, Nationalpark.

Noch vor etwa 10 Jahren waren sogar intensiv mit Herbiziden gespritzte Bahndämme als Landschaftsschutzgebiet ausgeweisen. Und da die Mehrzahl der Dosen in Deutschland im Bereich von Wäldern etc. liegt, sollte auch diese Dose liegenbleiben. Sollte die Dose jedoch im Bereich einer 13d-Fläche (feucht oder trocken) liegen, sollte sie eventuell verlegt werden.

Der hier anscheinend aufgetretene Fall eines "Platzverweises" ist nicht richtig. Der Grundstückseigentümer kann darum bitten, das Gelände zu verlassen, jemand von der Naturschutzwacht kann erst nach mehrmaliger Zuwiderhandlung einen Platzverweis aussprechen..
 

-tiger-

Geowizard
Um welches LSG geht es denn? Klär doch erstmal ab, wie die Schutzbestimmungen aussehen. Die sollten für jedes NSG und LSG im Internet zu finden sein. Wenn nicht, kann man die Informationen beim Landesamt für Umwelt- und Naturschutz einsehen. Für jedes einzelne Schutzgebiet ist genau festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Vielleicht steht dem Cache ja nix im Wege. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, ohne zu wissen, um welches Schutzgebiet es sich dreht.

Tiger
 
OP
T

The all-seeing ice

Geocacher
hallo leute,
danke erstmal fuer eure tips und meinungen.
haben ueber die seite des landesamtes fuer umwelt und naturschutz (dank an tiger) einen brauchbaren link gefunden: http://www.natura2000.munlv.nrw.de - werden mal sehen, was da genaues rauszufinden ist.
selbst wenn dem cache nichts im wege steht, ist es fuer uns doch wichtig, dass besucher dort keine unangenehmen erfahrungen machen.

die ice-frau
 
OP
T

The all-seeing ice

Geocacher
das in rede stehende gebiet ist das hier: N 50 49.918 E 006 13.711

und hier unsere erkenntnisse:
der schutzstatus ist: LB, Bestehend (geschuetzer landschaftsbestandteil)
schutzziel: erhalt und optimierung von flurgehoelzen und stillgewaessern
nachtrag von 1996: der graben und seine tuempelartige ausweitung sind z.zt. trockengefallen, reste von algenwatten zeigen temporaere wasserfuehrung an.
gefahren: eutrophierung (ueberduengung), rodung, muellablagerung, verfuellung.
massnahmen: erhaltung der laubholzbestockung, erhaltung der gewaesser (?), beseitigung von muell, vermeidung der eutrophierung, erhaltung des kleinreliefs (keine weiteren verfuellungen)

hier kann man ja wohl davon ausgehen, dass erlaubt ist, was nicht ausdruecklich verboten ist... theoretisch duerfte man da fussball spielen.

bleibt vielleicht am ende noch die frage, ob man cacher zu einer location einladen soll, die von mindestens einem abschreckmuggel bewacht wird.
waere also auchmal interessant die argumente der 'archivieren' stimmen zu hoeren.
 

radioscout

Geoking
Ich habe für "erhalten" gestimmt, aber mit diesen Informationen würde ich ihn archivieren. Wenn der Muggel öfter da ist, weiß er bald, warum dort ständig Leute sind und was die machen. Ein Hinweis an die Stadtverwaltung und Geocaching hat dort sofort einen schlechten Ruf.
Am besten 2 Wochen vorher ankündigen und dann nach Seattle schicken, damit der Cache dort ins Archiv gestellt werden kann.
Schade drum, schöne Location und interessantes Vesteck.
 
OP
T

The all-seeing ice

Geocacher
radioscout schrieb:
Ich habe für "erhalten" gestimmt, aber mit diesen Informationen würde ich ihn archivieren. Wenn der Muggel öfter da ist, weiß er bald, warum dort ständig Leute sind und was die machen. Ein Hinweis an die Stadtverwaltung und Geocaching hat dort sofort einen schlechten Ruf.
Am besten 2 Wochen vorher ankündigen und dann nach Seattle schicken, damit der Cache dort ins Archiv gestellt werden kann.
Schade drum, schöne Location und interessantes Vesteck.

die location scheint ja jetzt verbrannte erde zu sein. besucher koennen dumm angemacht, die stadt informiert oder der cache einfach so vom boehsen muggel entfernt werden.
ergo... obwohl cachen dort rechtens ist machen wir die location dicht, ein sinnvolles verlegen ist leider nicht moeglich.
allerdings schicken wir ihn wahrscheinlich zu oc, wegen der versandkosten.
 

jennergruhle

Geoguru
Kite Guy schrieb:
Da mich das auch mal intressiert hatte habe ich mal bei der Unteren Landschaftsschutzbehörde nachgefragt. Hier die Antwort des Abteilungsleiters meiner zuständigen Behörde:
... sondern nur Spazierengehen, Sehen, Lauschen, Denken, Genießen und Entspannen, aber nichts anfassen.

Schon das sehen die meißten Leute falsch.
Jeder Wald gehört irgend jemandem. Was man dort entnimmt (z. B. Pilze, Steine, Zweige usw.) ist erst einmal gestohlen!
Wenn man es so eng sieht, sind 90% der Deutschen Kriminelle.
Wer von uns hat nicht schon mal Pilze gesammelt oder beim Spaziergang ein Stöckchen oder Steinchen mitgenommen?
 

zeroq

Geocacher
jennergruhle schrieb:
Kite Guy schrieb:
Da mich das auch mal intressiert hatte habe ich mal bei der Unteren Landschaftsschutzbehörde nachgefragt. Hier die Antwort des Abteilungsleiters meiner zuständigen Behörde:
... sondern nur Spazierengehen, Sehen, Lauschen, Denken, Genießen und Entspannen, aber nichts anfassen.

Schon das sehen die meißten Leute falsch.
Jeder Wald gehört irgend jemandem. Was man dort entnimmt (z. B. Pilze, Steine, Zweige usw.) ist erst einmal gestohlen!
Wenn man es so eng sieht, sind 90% der Deutschen Kriminelle.
Wer von uns hat nicht schon mal Pilze gesammelt oder beim Spaziergang ein Stöckchen oder Steinchen mitgenommen?

Genau das ist das Problem an Deutschland... Durch die totale Überregulierung verstößt der Normalbürger pro Tag im Schnitt gegen zahlreiche Gesetze bzw. Verordnungen... Wir sind alle Verbrecher :D. Aber wo kein Richter - da kein Henker... Würde dieser Satz nicht noch gelten, dann wären wir alle dauernd vor Gericht und würden nur noch für unsere Knöllchen arbeiten...
 

adorfer

Geoguru
The all-seeing ice schrieb:
einer unserer caches liegt in einem landschaftsschutzgebiet.
neulich wurde ein besucher von einem wachsamen muggel des waeldchens verwiesen und mit einer anzeige bedroht. die begruendung war, dass es sich um ein geschuetztes feuchtgebiet handeln wuerde.
Ist es ein LSG oder NSG? Im NSG darf man in der Tat nicht von den gekennzeichneten(!) Wegen, im LSG darst Du auch als Eigentümer keine Hütte bauen oder Bäume fällen ohne Genehmigung. Pilzesammeln und Sonnenbaden abseits der Wege ist jedoch gestattet.
 

adorfer

Geoguru
The all-seeing ice schrieb:
bleibt vielleicht am ende noch die frage, ob man cacher zu einer location einladen soll, die von mindestens einem abschreckmuggel bewacht wird.
waere also auchmal interessant die argumente der 'archivieren' stimmen zu hoeren.
Wenn ich höre, welche Konfrontationen meine Mutter schon mit Jägern und(!) selbsternannten Brutgebietsbewachern hatte, die sie des Waldes verweisen wollten, teils wenn sie allein unterwegs war, teils wenn sie eine größere Gruppe geführt hat.

Es scheint nichts mit "Cachen" zu tun zu haben. Sondern mit Leuten, die einfach keine Mitmenschen im Wald dulden wollen. Ob das nun Hightech-bestückte Stadteier wie wir sind, die den Tanz der besoffenen Biene aufführen, oder einfach nur rüstige Rentner sind, die bei geführten Wanderungen nicht nur auf den Fernwanderwegen bleiben, sondern durchaus das bewandern, was die Topo so hergibt.
Und da Muttern sowohl Biologin ist und -so war's früher üblich- auch noch einen Jagdprüfung abgelegt hat, glaube ich Ihr, dass sie auch als Wanderführerin beurteilen kann, was sie mit ihren Gruppen der Natur zumuten kann und was nicht. Aber das steht natürlich nicht auf der Stirn... für die "Waldfriendens-Retter" gilt es da offensichtlich nur, den Angriff von Omas und Opas mit Stöcken und Treckingklamotten abzuwehren...

Sie hat nur uns gegenüber den Vorteil, dass sie auf den Touren bei solche Schwierigkeiten dann ohne lange Diskussion kehrt macht und das "Unwettergebiet" umwandert. Wie die 25km des Tages fürs Wanderbuch zustandekommen ist ja schlussendlich egal.
 

-tiger-

Geowizard
-jha- schrieb:
Ist es ein LSG oder NSG? Im NSG darf man in der Tat nicht von den gekennzeichneten(!) Wegen
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt NSGs, wo man die Wege verlassen darf, andere darf man zu bestimmten Zeiten nichtmal auf den Wegen betreten. Entscheidend ist immer die entpsrechende Naturschutzverordnung, die man zu den meisten NSGs per Google finden kann.
 
LSGs haben oftmals sogar nur einen einzigen Schutzzweck.

Man darf in ihnen alles machen, was man auch ausserhalb des LSGs machen darf - ausgenommen die nach dem Schutzzweck explizit verbotenen Handlungen.


Die Aussage, man dürfe Wälder zwar betreten, aber "nichts anfanssen" ist nicht richtig.

Pilze, Beeren und andere Naturfrüchte dürfen z.B. durchaus gesammelt werden, ebenso ist das Sammeln von sog. "Leseholz" erlaubt.

Dies bezieht sich auf die nichtgewerbliche Nutzung von Naturfrüchten in "persönlich üblichen Mengen" zum persönlichen Verbrauch. z.B. die typische "Handvoll Walderdbeeren", der Korb Pilze, die Tüte Tannenzapfen usw.

Leseholz z.B. sind abgestorbene Äste u.ä. in einer Menge, die man ohne besondere Hilfsmittel einfach aus dem Wald heraustragen kann. Der "Arm voll Reisig", die "aufgelesenen Wanderstöcke", der geschnitzte Grillspieß usw.

Dies ist explizit jedermann erlaubt, egal ob im Staatswald, im Körperschaftswald oder im Privatwald. Der Waldbesitzer hat dies per Gesetz zu dulden.


Viele Grüße
Onkelchen
 

Zappo

Geoguru
-jha- schrieb:
Es scheint nichts mit "Cachen" zu tun zu haben. Sondern mit Leuten, die einfach keine Mitmenschen im Wald dulden wollen.

Auch meine Erfahrung. Ich bin schon vor meiner Cacher"karriere" von Leuten im Wald dumm angesprochen worden. Mittlerweile geh ich eher selbst in die Offensive - Autos auf dem Waldweg anhalten - und höflich fragen, ob sie sicher sind, hier fahren zu dürfen. Die deuten dann immer auf ihr Schild vom Anglerverein - ich sag ach so : "wissen Sie, es fahren ja so viele unbefugt durch unsere schöne Landschaft" - der nickt verständig und fährt weiter - ich lach mich schlapp. Macht ist gefährlich - ein Glück, daß ich keinen Angel-, jagd- Höfoforscherschein habe :D :D :D

Gruß Z.

PS: warum können Angler eigentlich ihr Zeux nicht mal 100 m zum See tragen?
 
A

Anonymous

Guest
Und warum stellt der Jäger sein Quad oder sonstiges allradgetriebenes Fahrzeug direkt an seinen Hochsitz?
Wer weiter läuft, als sein Auto lang ist, ist ein Landstreicher! Und Landstreicherei wird von den meisten nicht geduldet...
 

Maulef

Geocacher
Zappo schrieb:
Mittlerweile geh ich eher selbst in die Offensive - Autos auf dem Waldweg anhalten - und höflich fragen, ob sie sicher sind, hier fahren zu dürfen.

Das hatte ich neulich auch, da überholt mich (zu Fuß) auf eisigem Waldweg ein PKW mit auswärtiger Nummer, kommt einige Minuten später zurück, der Fahrer kurbelt die Scheibe runter und schimpft über die schlechten Straßenverhältnisse. Darauf teile ich ihm mit, dass die Straße auch nur für Forstwirtschaft zu befahren ist, worauf er mich für den Förster hält. Das war nicht das erste Mal, dass mich beim Cachen jemand für einen Förster, Jäger, Baumbegutachter oder ähnliches gehalten hat.

Maulef
 
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