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Kletter in Bäumen legal/illegal???

che3Heep

Geocacher
Hallo,
ich bin mir ein wenig unsicher, wie es eigentlich mit der gesetzlichen Seite des Baumcachekletterns aussieht? Google gibt sich zwiegespalten und sonst finde ich auch nichts?

Hat jemand davon Ahnung?

Danke
Frederik
 

Ruhrcacher

Geowizard
Wenn dir der Baum nicht gehört oder der Eigentümer dir es erlaubt, dann hast du nichts auf dem Baum zu suchen.
 
OP
C

che3Heep

Geocacher
Ruhrcacher schrieb:
Wenn dir der Baum nicht gehört oder der Eigentümer dir es erlaubt, dann hast du nichts auf dem Baum zu suchen.

Ja... :roll: ist schon klar....ich meinte Bäume, die im Wald stehen, also solche wo halt Kletercaches befestigt sind...
 

Night-Fly

Geomaster
Also ich hatte bislang nur einmal den Fall, dass ich auf einem Baum war, der auf Privatgrund stand wo es nicht gleich ersichtlich für mich war...
Bei einem netten Plausch mit dem Grundstückseigner konnte ich mich sogar darauf verständigen einen Cache bzw. eine Station dort einzubauen...

Bei freistehenden Bäumen müsste erstmal der Besitzer ermittelt werden.
Selbst hatte ich aber noch nie Probleme beim Klettern in Bäumen.
Aber grundsätzlich ist es so, dass der Eigentümer Dich verweisen kann.
 

eigengott

Geowizard
Xiflite schrieb:
Ruhrcacher schrieb:
Wenn dir der Baum nicht gehört oder der Eigentümer dir es erlaubt, dann hast du nichts auf dem Baum zu suchen.

Ja... :roll: ist schon klar....ich meinte Bäume, die im Wald stehen, also solche wo halt Kletercaches befestigt sind...

Du wirst es nicht glauben, auch die gehören jemandem. Und stellen sogar einen wirtschaftlichen Wert dar - die genaue Höhe ist mir nicht bekannt, aber ein gut gewachsener Baum wird sicherlich ein paar hundert Euro einbringen.
 

adorfer

Geoguru
t31 schrieb:
Gibt es eigentlich "freie" Bäume?
Wie schaut es denn mit einzelstehenden Bäumen aus, die keinem geschlossenen Wald zuzuordnen sind, was dann dem Grünflächenamt "gehört"?
Da wird man zumindest weder mit Ruhestörung des Wildes, noch mit Beeinträchtigung einer "forstlichen Nutzung" argumentieren können.
Sprich, selbst wenn es verboten ist und man einen Platzverweis bekommt, es kann nicht teuer werden, da es weder Hausfriedensbruch ist, noch ein bezifferbarer Schaden festzustellen sein wird.
Früher gab es mal "Groben Unfug" als Ordungswidrigkeit, ist aber abgeschafft.
 

Night-Fly

Geomaster
ich seh das auch als unproblematisch an...
solange das gute bäumchen keinen zaun drum hat oder wirklich ersichtlich ist, dass der auf privatem grund steht...
 

adorfer

Geoguru
Xiflite schrieb:
ich bin mir ein wenig unsicher, wie es eigentlich mit der gesetzlichen Seite des Baumcachekletterns aussieht?
Ich vermute, dass man auf Inseln von Kreisverkehren -so es denn dort keinen explizit gekennzeichneten Fußweg gibt- ebenfalls nichts zu suchen hat und ggf. von der Polizei (oder einem städtischen Mitarbeiter) auch von dort verwiesen wird.

Sprich: Es gibt viele Ding, die "so nicht" öffentlich gewünscht sind und die -so sie denn in größerem Rahmen auffallen- auch unterbunden werden.
 

bikemission

Geocacher
Die Legalität des Baumkletterns hängt meines Erachtens z.B. vom Typ eines Schutzgebietes ab. Liegt der Baum in einem Naturschutzgebiet ist sogar dass Verlassen der Wege strafbar.

Steht der Baum auf Privatgelände, so muss die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Wir haben in Braunschweig einen Baumcache, bei dem es regelmässig Ärger mit dem Besitzer gibt. Der verwehrt selbst den Höhenrettern der städtischen Feuerwehr das Training in seinen Bäumen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob es sinnvoll ist Caches auf Privatbesitz zu legen, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers eingeholt zu haben.(Regeln von gc.com etc.)

Ich denke auch dass es nicht ganz unproblematisch ist einen Baum unbeschädigt zu besteigen. Ich sehe oft an den Bäumen die Kratz und Schleifspuren von Cacherfüßen :D . Ich hab im Taunus einen Baum gesehen, der in der Astgabel, durch die oftmals ein Seil gezogen wurde, regelrecht zerfressen war.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Frage an einen Förster : "Dürfen wir mal hier den Baum mit Seil und Aufstiegshilfen beklettern?" auf fruchtbaren Boden fallen wird.

Es gibt ein niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C8354368_L20.pdf

Interessant dieser Teil :

Betreten der freien Landschaft
§ 23
Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.
(2) Nicht betreten werden dürfen
1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das
Reiten.

Punkt 1 in §23 ist doch genau unser Ding : Wir erholen uns auf dem Baum. :irre:

Interessant auch dieser Teil

§ 34
Verbote zum Schutz vor Schäden
Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt
1. Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen,
2. Feld- und Waldwege und die dazugehörenden Einrichtungen zu beschädigen oder ihre Benutzung erheblich
zu erschweren,
3. Wegweiser, Hinweisschilder, Einfriedungen, Geländer und elektrische Zäune, Vorrichtungen, die zum
Schutz von Bäumen dienen, sowie Vorrichtungen, die zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete
Grundstücke oder Wegen dienen oder zur Verhütung von Unfällen aufgestellt sind, wegzunehmen,
umzuwerfen, zu beschädigen, unkenntlich, unwirksam oder unbrauchbar zu machen,
4. Stamm-, Stoß- oder Losnummern sowie entsprechende Zeichen an stehenden oder gefällten Stämmen und
an aufgeschichteten Stößen von Holz oder anderen Walderzeugnissen sowie an Torf zu zerstören,
unkenntlich zu machen, nachzumachen oder zu verändern.

Solange wir also den Baum nicht beschädigen ist doch alles in Ordnung.

§30 dürfte für auch interessant sein. Dort wird nämlich die Haftung geregelt. Wer vom Betretungsrecht Gebrauch macht handelt auf eigene Gefahr. Damit sollte alles geklärt sein.

CMC

bikemission
 

do1000

Geowizard
Ich schliesse mich meinem Vorredner an.

Auf die Schnelle sehe ich drei Problempunkte:

1. Beschädigung des Baumes
2. Unbefugtes Betreten des Grundstücks
3. Verbot aus sonstigen Gründen

1. Sollte klar sein. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass hier wirklich ein eklatanter Schaden durch ein bischen Aufseilen entsteht und auch noch nachweisbar ist. Freie Bäume gibts nicht, im Zeifel gehört alles dem Fiskus. Selbst bei eigenen Bäumen muß man unterscheiden, um was für einen Baum es sich handelt. Sonst kommt einem noch ein Beamter, der einen darauf hinweist, dass man eine seltene Art gefährdet. In den Gemeinden gibt es hierfür Baumschutzsatzungen.
2. Ist auch klar. Bei Abgrenzungen oder gegen ein ausgesprochenes Verbot kommt auch Hausfriedensbruch in Betracht.
3. Ich denke da ans Klettern an dicht befahrenen Straßen oä., wo dass die Fahrer abgelenkt werden. Hier müßte aber evtl. erst einmal ein Verbot ausgesprochen werden.

Grüße

do1000
 

Carsten

Geowizard
bikemission schrieb:
Solange wir also den Baum nicht beschädigen ist doch alles in Ordnung.

Du hast offenbar dein zitiertes Gesetz nicht ganz gelesen.

Definition 'Betreten' schrieb:
]§ 23 (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

Begehen meint nach diesem Gesetz also horizontale Fortbewegung. Da steht nichts von Klettern.

Edit: Typo
 

hcy

Geoguru
do1000 schrieb:
Freie Bäume gibts nicht, im Zeifel gehört alles dem Fiskus.

Häh - wer soll das bitte sein :???: Unter "Fiskus" verstehe ich die Finanzverwaltung, (also die die dafür sorgen dass wir auch alle genug Steuern zahlen ;) ) und denen gehören nun eher keine Bäume (höchstens die auf dem Hof vom Finanzamt).
 

Night-Fly

Geomaster
do1000 schrieb:
Ich schliesse mich meinem Vorredner an.

Auf die Schnelle sehe ich drei Problempunkte:

1. Beschädigung des Baumes
2. Unbefugtes Betreten des Grundstücks
3. Verbot aus sonstigen Gründen

...
3. Ich denke da ans Klettern an dicht befahrenen Straßen oä., wo dass die Fahrer abgelenkt werden. Hier müßte aber evtl. erst einmal ein Verbot ausgesprochen werden.

...

also das geht ganz schnell wenn die staatsmacht der meinung ist du greifst mit deinem handeln in den straßenverkehr ein oder bist dadurch eine gefahr für dich oder deine umwelt...
ruck zuck wird da mit einem platzverweis reagiert... :D

Ich hab mich mal mit der rennleitung darüber unterhalten und man sagte mir folgende punkte die mir ein verbot einhandeln könnten:
- Eingriff in den Straßen- Schiffs- oder Bahnverkehr
- Störaktionen wie Greenpeace sowas macht
- Suizidabsichten (oder auch der Eindruck...)
- Privatgelände ohne Einwilligung des Eigners

Ich denke die auslegung einiger punkte liegt wieder beim ordnungshüter selbt...
 

do1000

Geowizard
hcy schrieb:
do1000 schrieb:
Freie Bäume gibts nicht, im Zeifel gehört alles dem Fiskus.

Häh - wer soll das bitte sein :???: Unter "Fiskus" verstehe ich die Finanzverwaltung, (also die die dafür sorgen dass wir auch alle genug Steuern zahlen ;) ) und denen gehören nun eher keine Bäume (höchstens die auf dem Hof vom Finanzamt).

Fiskus ist der Staat. Nicht nur die Finanzämter.
 

radioscout

Geoking
bikemission schrieb:
Ich hab im Taunus einen Baum gesehen, der in der Astgabel, durch die oftmals ein Seil gezogen wurde, regelrecht zerfressen war.
Wenn das nicht Grund genug für den Verzicht auf Baumklettercaches ist.
Oder müssen erst die richtigen Leute darauf aufmerksam werden und Geocaching im Wald komplett verboten werden?

Es gibt genug Locations an denen man Klettern kann ohne etwas zu zerstören.
Bitte lasst die Bäume leben.
 

do1000

Geowizard
radioscout schrieb:
Wenn das nicht Grund genug für den Verzicht auf Baumklettercaches ist.
Oder müssen erst die richtigen Leute darauf aufmerksam werden und Geocaching im Wald komplett verboten werden?

Wäre ziemlich unsinnig, wegen eines Baumes damit aufzuhören. Es dürfte völlig ausreichend sein, sich mit den Techniken vertraut zu machen, mit denen die Bäume nicht geschädigt werden.

Was kletterst Du eigentlich; Radioscout?
 
OP
C

che3Heep

Geocacher
Andernfall würden Baumpfleger kaum mit Kletterausrüstung Bäume Pflegen, wenn diese die bäume schädigt, dann wären das eher soetwas wie Baumterroristen....
 
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