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Messer beim Klettern. erlaubt?

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Beamer

Geomaster
Servus

Ich lese gerade das viele ein Messer beim Klettern dabei haben.
Mir wurde bei einer Polizeikontrolle mein Aldi-Einhand-Klappmesser abgenommen und ich hab eine Ordnungwiedrigkeit gegen das Waffengesetz bekommen.
Es ist nur eine Verwarnung gekommen, hätte aber bis zu 10.000 Euro kosten können.

Einhand-Klappmesser darf man wohl bei bestimmen Ausnahmen mit sich tragen, aber gehören da Geocacher die auf Bäume klettern auch dazu?
In vielen Klettershops werden Einhand-Klappmesser zum Klettern angeboten.

Gruß

Tom
 
A

Anonymous

Guest
*gesundes Halbwissen*

Ich habe auch ein Einhandmesser bei, transportiere es aber im Rucksack bei der restlichen Ausrüstung. Wärend der Anfahrt muss es ja nicht am Gürtel baumeln... ;)
Ich denke das gibt keine Probleme...
 

SabrinaM

Geowizard
Theoretisch darfst Du es (§42a, (3) Waffengesetz: "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."), praktisch hängt es sehr von dem Polizisten ab, der Dich kontrolliert, weil im Gesetz nichts explizit drin steht. Wenn der meint, es Dir abnehmen zu müssen, weil man in seinen Augen zum Klettern kein Messer braucht, ziehst Du den kürzeren. Das Gesetz ist einfach zu schwammig formuliert.
 

SabrinaM

Geowizard
Team Bashira schrieb:
*gesundes Halbwissen*

Ich habe auch ein Einhandmesser bei, transportiere es aber im Rucksack bei der restlichen Ausrüstung. Wärend der Anfahrt muss es ja nicht am Gürtel baumeln... ;)
Ich denke das gibt keine Probleme...
Das das Messer einfach so im Rucksack liegend rechtlich gesehen genauso geführt wird wie am Gürtel baumelnd ist Dir schon klar, oder?
 

Bursche

Geowizard
Mein Vater kam mit so einem Aldi-Einhandmesser durch die Kontrolle am Reichstag, weil er außer dem Messer noch einen Apfel dabei hatte.

Es ist immer die Frage, wer, wann, wo, weshalb und natürlich auch wer kontrolliert.

Zusammen mit der Kletterausrüstung irgendwo in der Wildnis wirst du eher keine Probleme bekommen. Im Einzelkämpfer-Outfit nachts in der Straßenbahn womöglich trotz Kletterausrüstung....
 
A

Anonymous

Guest
SabrinaM schrieb:
Team Bashira schrieb:
*gesundes Halbwissen*

Ich habe auch ein Einhandmesser bei, transportiere es aber im Rucksack bei der restlichen Ausrüstung. Wärend der Anfahrt muss es ja nicht am Gürtel baumeln... ;)
Ich denke das gibt keine Probleme...
Das das Messer einfach so im Rucksack liegend rechtlich gesehen genauso geführt wird wie am Gürtel baumelnd ist Dir schon klar, oder?

Messer im Holster, Holster in der Tasche mit Karabienern etc., Tasche im Rucksack.
Bis ich das rausgeholt habe, hat man mich mehrfach erschlagen... :D

Ich denke darauf kommt es den Cops an. Es unterliegt nicht dem direkten Zugriff.

Wie es rechtlich aussieht weiss ich nicht, aber ich denke zum einen nicht, dass man meinen Rucksack mit der Ausrüstung komplett zerlegt und untersucht, und zum anderen ist damit eigentlich klar wozu es benutzt wird. Wenn dann noch was anbrennt, kann ich es auch nicht ändern, damit darf sich dann mein RA beschäftigen... :)

LG
Ronni
 

t31

Geowizard
Das Messer muß halt zum Transport in einen abgeschlossenen Behälter. Wem das zu umständlich ist, nimmt ein Brotmesser mit. :D
 

SabrinaM

Geowizard
Naja, grad beim Klettern gibts ja Alternativen. Ich hab am Klettergurt das Petzl Spatha (die kleine Version mit Wellenschliff). Das lässt sich einhändig bedienen, arretiert aber nicht, und fällt somit raus aus dem Gesetz ;) Und ist auch nicht besonders teuer...

Ansonsten: sich bewusst sein, was man tut, und wie mans tut, und das Messer einpacken. Ich hab in der Regel auch ein Einhandmesser im Rucksack ;) Das Problem ist halt, das es keine wirklich eindeutige Regelung gibt, und wenn man -warum auch immer- kontrolliert wird, steht und fällt es mit der Person, die einen kontrolliert.
 

adorfer

Geoguru
Mika Mifizu schrieb:
Was ist mit einem Trango Piranha?
Klappmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm ist nach meinem Kenntnisstand unkritisch, unabhängig davon wie diese Klinge bedient/arretiert etc wird.
Und da hat man dann sowohl beim Schweizer Offiziersmesser, beim BW-Taschenmesser (beides nicht arretierend) wie auch bei den Leathermen (zusätzlich: Werkzeug mit Messerfunktion) und natürlich auch bei dem winzigen Piranha kein Problem.

Wer natürlich krampfhaft die Rechtfertigung für das Survivalmesser nach Rambo-Machart für den Beinholster sucht, der wird leider auch beim SKT-"Sport" nicht fündig nach einem Vorwand.

Ach ja: Fall-, Spring, oder Butterfly oder Einhandmesser braucht man auch zum Klettern nicht. Aber die Diskussion "Wildsau abwehren" müssen wir hier nicht führen (nur falls jemand das Argument auf der Zunge liegen sollte.)

Und wer nicht viel ausgeben will: Ein Teppichmesser aus dem Baumarkt tut's auch, wenn man sich aus dem Seil schneiden will. Es muss ja nicht das bröselige Totalplastik-Dings für 1€ sein.
 

SabrinaM

Geowizard
-jha- schrieb:
Mika Mifizu schrieb:
Was ist mit einem Trango Piranha?
Klappmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm ist nach meinem Kenntnisstand unkritisch, unabhängig davon wie diese Klinge bedient/arretiert etc wird.
Da täuschst Du Dich aber leider... die 8,5 cm gelten für Springmesser, die mit grösserer Klingenlänge komplett verboten sind (also auch gar nicht besessen werden dürfen). Mit Klingen kleiner 8,5 cm (und anderen Vorgaben) darf man sowas besitzen, dürfen aber nicht unbedingt geführt werden.

Knapp und verständlich, um sich einen Überblick zu verschaffen:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
 

Zappo

Geoguru
guckst Du da
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

Gruß Zappo

Sabrina war schneller
 

adorfer

Geoguru
SabrinaM schrieb:
-jha- schrieb:
Mika Mifizu schrieb:
Was ist mit einem Trango Piranha?
Klappmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm ist nach meinem Kenntnisstand unkritisch, unabhängig davon wie diese Klinge bedient/arretiert etc wird.
Da täuschst Du Dich aber leider... die 8,5 cm gelten für Springmesser, die mit grösserer Klingenlänge komplett verboten sind (also auch gar nicht besessen werden dürfen). Mit Klingen kleiner 8,5 cm (und anderen Vorgaben) darf man sowas besitzen, dürfen aber nicht unbedingt geführt werden.
Gerade in der verlinkten FAQ kann ich das nicht nachvollziehen, warum Klappmesser (nicht: Einhandmesser) mit nicht arretierbarer Klinge unter 8,5cm nicht geführt werden dürfen.
(Ich spreche jetzt nicht über Ausnahmen wie Kneipen, Volksfeste, Fußballstatien, Demonstrationen.)
 

J3O

Geocacher
Du hast ja auch recht. Das Verbot bezieht sich auf

a) einhändig feststellbare Messer
b) feststehende Messer mit einer Klinge über 12cm

Alles andere ist erlaubt (Klappmachete mit 30cm Klinge, die nur 2händig zu öffnen ist). :irre:
 

SabrinaM

Geowizard
-jha- schrieb:
Gerade in der verlinkten FAQ kann ich das nicht nachvollziehen, warum Klappmesser (nicht: Einhandmesser) mit nicht arretierbarer Klinge unter 8,5cm nicht geführt werden dürfen.
(Ich spreche jetzt nicht über Ausnahmen wie Kneipen, Volksfeste, Fußballstatien, Demonstrationen.)
Das ist korrekt. Aber: das Piranha (auf das sich Dein Kommentar ja bezog) lässt sich aber einhändig bedienen, und es verriegelt. ... :???:

Ein zweihändig bedienbares Messer darf immer geführt werden (mit den genannten Ausnahmen), auch wenn die Klinge verriegelt. Auch wenn die Klinge länger als 8,5 cm ist. Also diverse Schweizer Messer zum Beispiel (aber nicht das neue Soldatenmesser).

Ausserdem schriebst Du
-jha- schrieb:
Mika Mifizu schrieb:
Was ist mit einem Trango Piranha?
Klappmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm ist nach meinem Kenntnisstand unkritisch, unabhängig davon wie diese Klinge bedient/arretiert etc wird.
und für mich ist das einhändige Ausklappen "bedienen". Sollte ich Dich hier mißverstanden haben, OK. Arretierbare Einhandmesser unterliegen aber unabhängig von der Klingenlänge dem Führungsverbot, und das Piranha gehört dazu! Daher hatte ich Dir widersprochen...

Kurz:
- Messer einhändig bedienbar, aber nicht feststellbar: alles ist gut (egal wie kurz die Klinge ist)
- Messer feststellbar, aber nicht einhändig bedienbar: alles ist gut (egal wie kurz die Klinge ist)
- Messer feststellbar und einhändig bedienbar: unterliegt dem Führungsverbot, egal wie lang oder kurz die Klinge ist (Ausnahmen wie im Gesetz beschrieben)
- Messer hat eine feste Klinge: unterliegt dem Führungsverbot, wenn Klinge länger als 12 cm (Ausnahmen wie im Gesetz beschrieben)
 

buddeldaddy

Geomaster
SabrinaM schrieb:
Das das Messer einfach so im Rucksack liegend rechtlich gesehen genauso geführt wird wie am Gürtel baumelnd ist Dir schon klar, oder?

Das ist falsch, da du in dem Fall keinen direkten zugriff uaf das Ding hast, da der Rucksack zu ist.
 

Zappo

Geoguru
buddeldaddy schrieb:
SabrinaM schrieb:
Das das Messer einfach so im Rucksack liegend rechtlich gesehen genauso geführt wird wie am Gürtel baumelnd ist Dir schon klar, oder?

Das ist falsch, da du in dem Fall keinen direkten zugriff uaf das Ding hast, da der Rucksack zu ist.


Zitat aus dem o.a. Link

"Einen Grenzfall bildet der Transport in einem nicht verschließbaren Reisekoffer oder Rucksack. Befindet sich ein Messer irgendwo in den Tiefen eines solchen, mit Reißverschluss, Schnallen oder ähnlichen Vorrichtungen geschlossenen Behältnisses, kann es zwar nicht mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden, aber es wird in diesem Fall die Bedingung eines verschlossenes Behältnisses nicht erfüllt.
Bei einer polizeilichen Kontrolle könnte man hier auf die individuelle Beurteilung und Auslegung des kontrollierenden Beamten angewiesen sein. Befürchtet man einer gewissen Willkür ausgesetzt zu sein, empfiehlt es sich, ein Transportbehältnis zu verwenden, das mit einem Schloss gesichert ist." Zitatende

Im Übrigen halte ich die Mechanik, Gesetze absichtlich unklar zu formulieren (s. Zitat Herrn Dr. Schäuble) , gelinde gesagt, für eine Riesensauerei. Wenn es von dem angetroffenen Beamten, meiner Visage oder was auch immer abhängt, ob ich was Verbotenes mache......... :kopfwand:


Gruß Zappo
 
OP
Beamer

Beamer

Geomaster
buddeldaddy schrieb:
Das ist falsch, da du in dem Fall keinen direkten zugriff uaf das Ding hast, da der Rucksack zu ist.

Beim mir war das Messer in der Rucksacktasche. Der Rucksack im Kofferraum vom Auto und das Auto abgesperrt. Das Auto zählt aber leider nicht als absperrbare Box.
 

buddeldaddy

Geomaster
Zu diesem Thema.
Hatte genau das letztes Jahr durchexerziert. Beschlagenahme durch die Polizei, Anzeige etc. gemäß dem §42 usw. wie con Sabrina schon beschrieben. Jedoch werden die Gesetze im zweiten Absatz direkt wieder negiert (Sabrina schrieb es bereits), darunter fiel noch das "führen". Wenn du das Messer beim Klettern (Sport) am Gurt hast "übst" du bereits eine "Ausnahme" aus.

Hast du das Messer in der Fußgängerzone am Gürtel, oder "führst" du es in deiner Hosentasche (wie eigentlicher jeder) dann verstößt du gegen das WWSchG..

Im übrigen ging es um ein "Glock" mit 13cm Klingenlänge im Rucksack (Beschlagnahme bei einer Kontrolle - und DAS WAR KEINE Standartkontrolle).
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens, da kein Tatbestand mehr bestand.

Das Gesetz wurde geschaffen um "Asslacks" in der Fußgängerzone "rechtens" entwaffnen zu können. Der Normalo Bürger ist eigentlich gar nicht betroffen.

In meinem Fall "musste" der Polizist den Papierkram anwerfen, da er es "offiziell" unter Kollegen-Zeugen beschlagnahmt hatte. Er hat mir aber auch bereits gesagt: "schreiben Sie einfach das, was sie mir gerade erzählt haben, dann erledigt sich das von selbst" (das wieso und warum ich das Ding im Rucksack dabei habe)

Ich habe es mittlerweile wieder dabei, da ich jetzt die Paragraphen kenne und die dem Kollegen die im Zweifel unter die Nase halten kann. Ich habe nur kein "Einhandmesser" mehr in der Hosentasche, oder doch :???:
 

buddeldaddy

Geomaster
Nachtag. Ich glaube es hängt auch davon ab, wer, wie, warum und in welchem Zusammenhang kontrolliert und welche Erklärung für das "mitschleppen" des entsprechenden Gegenstands vorhanden ist und wie die "Kooperation" ist.

Nachdem Vorfall kenne ich nun auch den Sachverhalt, vorher leider nicht ....

Aber das kann man auch nicht pauschalisieren. Es war halt "So" bei mir.
 
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