IndianaundJones
Geocacher
Hallo Wissende,
es geht um ein olles, großes, stählernes Maschinenteil aus dem vorletzten Jahrhundert, daß restauriert in NRW, in der Landschaft rumsteht und sich zum Klettern einfach nur anbietet. Beschädigen kann man da m.E. nix, allerdings steht das Teil in Sichtweite zu Wohnbebauung und es ist mittels entsprechender Plakette als Denkmal markiert.
Frage: Gibt es neben dem Recht des Eigentümers auf Unterlassung, eine weitere Restriktion aus speziellen Gesetzen zum Denkmalschutz?
Ich habe auf Wiki geschaut und da wird Denkmalschutz eher von der finanziellen Seite und als Verwaltungsakt betrachtet. Eine Denkmalliste der zuständigen unteren Denkmalbehörde (also der Stadt) konnte ich nicht finden (zumindest ist sie nicht online verfügbar) und selbst der Bussgeldkatalog im Denkmalschutzgesetz bestraft nur brachiale Dinge wie "Abriss", "Wegschaffen" u.s.w., kein Wort von -nennen wir es mal- "missbräuchlicher Nutzung".
es geht um ein olles, großes, stählernes Maschinenteil aus dem vorletzten Jahrhundert, daß restauriert in NRW, in der Landschaft rumsteht und sich zum Klettern einfach nur anbietet. Beschädigen kann man da m.E. nix, allerdings steht das Teil in Sichtweite zu Wohnbebauung und es ist mittels entsprechender Plakette als Denkmal markiert.
Frage: Gibt es neben dem Recht des Eigentümers auf Unterlassung, eine weitere Restriktion aus speziellen Gesetzen zum Denkmalschutz?
Ich habe auf Wiki geschaut und da wird Denkmalschutz eher von der finanziellen Seite und als Verwaltungsakt betrachtet. Eine Denkmalliste der zuständigen unteren Denkmalbehörde (also der Stadt) konnte ich nicht finden (zumindest ist sie nicht online verfügbar) und selbst der Bussgeldkatalog im Denkmalschutzgesetz bestraft nur brachiale Dinge wie "Abriss", "Wegschaffen" u.s.w., kein Wort von -nennen wir es mal- "missbräuchlicher Nutzung".