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Klettern: Die Rechtslage

do1000

Geowizard
Eieieiei....ob daraus was Gutes werden kann?

Auf den Einzelfall zutreffende Aussagen zur Rechtslage wirst Du kaum finden.
 

eigengott

Geowizard
cherokee schrieb:
Eigentümer des Waldes ist wer?

Das kommt auf den konkreten Wald an. Eigentümer können sein:

- Bund
- Länder
- Kommunen
- Kirchen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (Unis usw.)
- Privatpersonen
- Juristische Personen (sprich: Unternehmen)

Näheres erfährst Du beim Katasteramt.
 

42Cacher

Geocacher
Wer solche Fragen stellt, sollte gar nicht erst mit dem Cacheklettern anfangen, sondern weiterhin "normale" Dosen suchen.
Und kommt mir jetzt nicht mit "aber ich muss doch vorher wissen, was...."

Mal ehrlich, viele T5er sind nicht ganz legal, aber vielleicht ist das auch ein wenig der Reiz für einige...?!
Wenn die wenigen Vollpfosten in der Szene auch mal ihr Hirn so gut einsetzen würden, wie Grigri, ID und Prusik, dann würde auch kaum ein Hahn nach unserem Tun krähen! Aber nein, da wird verdost, wo es nur so muggelt, an Objekten, die die Rennleitung auf den Plan rufen und geklettert wird zu Zeiten, in denen man ganz sicher beobachtet wird.
Einige setzen wirklich alles daran vor möglichst großem Publikum "aufzutreten" und das gerade dort, wo Leisetreten und Unauffälligkeit gefragt ist. Hauptsache der Punkt kommt in die Statistik! :kopfwand: :hilfe:
 
A

Anonymous

Guest
Bitte beachtet bei Lostplaces auch:
  • § 907 Gefahr drohende Anlagen
  • § 908 Drohender Gebäudeeinsturz

Bei Höhlen:
  • § 909 Vertiefung

Beim Abseilen:
  • § 910 Überhang

und bei Bäumen ggf. dieses:
  • § 923 Grenzbaum

:D
 

adorfer

Geoguru
42Cacher schrieb:
Wer solche Fragen stellt, sollte gar nicht erst mit dem Cacheklettern anfangen, sondern weiterhin "normale" Dosen suchen.
Selbst das wird nicht funktionieren.

Der Versuch kann nur scheitern, aus Geocaching einen Massensport mit Satzung, Rechtssicherheit und Verfahrensdokumentation zu machen.
 

SkyTrain

Geowizard
Wobei das alles nicht nur für T5 Cache gilt. Es ist egal ob die Tupperware im Wurzelbereich des Baumes liegt oder oben in der Krone hängt. Ich weis auch gar nicht warum so viele Leute immer wieder auf das schmale Brett kommen das ausschließlich T5 illegal sein. Die Diskussion ob ein Cache (durch den Grundstückseigentümer) genehmigt ist betrifft alle Dosen.
 

bikemission

Geocacher
SkyTrain schrieb:
Wobei das alles nicht nur für T5 Cache gilt. Es ist egal ob die Tupperware im Wurzelbereich des Baumes liegt oder oben in der Krone hängt. Ich weis auch gar nicht warum so viele Leute immer wieder auf das schmale Brett kommen das ausschließlich T5 illegal sein. Die Diskussion ob ein Cache (durch den Grundstückseigentümer) genehmigt ist betrifft alle Dosen.

Ich kann meinem Vorredner wirklich nur zustimmen :gott: :gott:

Ich würde sogar so weit gehen und sagen :

Wenn der Gründstückseigentümer eine Hinterlassenschaft(Dose), auf seinem Grund und Boden nicht ausdrücklich erlaubt hat, dann ist das Einbringen und Hinterlassen von Gegenständen(Caches) nicht erlaubt.

Es ist nämlich ein Unterschied vor, zwischen Betretungsrecht und dem Recht das Eigentum anderer zu verändern. Genau das tue ich aber beim Legen eines Caches.

Geocaching.com schreitet ja bekanntlich auch ein wenn sich ein Grundstückseigentümer über das Vorhandensein eines Caches beschwert.

Deswegen sollten wir uns alle nicht soviele Gedanken über die Legalität unseres Hobbies machen :D . Wir sollten eher als Cacheowner/Cachesucher dafür sorgen dass wir nicht ständig an jeder Ecke auffallen und für negative Publicity sorgen.

Ein einfaches Beispiel:

Wenn Du nachts in schwarzer Kleidung unter einer Brücke hängst dann solltest Du besser nicht gesehen werden :D :D :D .

Regards bikemission
 

Vincent05

Geocacher
bikemission schrieb:
Ein einfaches Beispiel:

Wenn Du nachts in schwarzer Kleidung unter einer Brücke hängst dann solltest Du besser nicht gesehen werden :D :D :D .

Das versteh ich nicht! Ist es also besser, nachts mit Leuchtweste unter der Brücke zu hängen? Oder dann doch lieber die schwarzen Klamotten nur am Tag beim Klettern tragen?
Komischerweise scheinen Rudel unverdächtiger zu sein als Einzelpersonen. Und bei komischen Geräuschen schaut nie jemand nach oben, es sei denn da hängt ein Seil rum...

Gruß

Sven
 

bikemission

Geocacher
Vincent05 schrieb:
bikemission schrieb:
Ein einfaches Beispiel:

Wenn Du nachts in schwarzer Kleidung unter einer Brücke hängst dann solltest Du besser nicht gesehen werden :D :D :D .

Das versteh ich nicht! Ist es also besser, nachts mit Leuchtweste unter der Brücke zu hängen? Oder dann doch lieber die schwarzen Klamotten nur am Tag beim Klettern tragen?
Komischerweise scheinen Rudel unverdächtiger zu sein als Einzelpersonen. Und bei komischen Geräuschen schaut nie jemand nach oben, es sei denn da hängt ein Seil rum...

Gruß

Sven

Genau da haben wir es :kopfwand: !!!

Es gibt eben einige die es nicht verstehen, leise und diskret zu sein. Ich hoffe nicht, Du gehörst zu denen die solche Aktionen lieber tagsüber unter der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durchziehen bzw. sich mitten in der Stadt oder abends im Supermarkt in vollem Klettergerödel ablichten lassen (solche Fotos gibt es in den GC.com Galerien zu Hauf).

Dann nochmal zum Verständnis :

Ich wollte lediglich darauf hinweisen dass gewisse Cachebergungen vielleich besser unauffällig durchzuführen, um nicht mal ansatzweise eine Diskussion über die Rechtslage von Caches führen zu müssen, bzw. den GC-Kritikern und Nichtwissern einen Nährboden für solche Diskussionen zu bieten.

Ich hatte das Beispiel gewählt die Nacht meistens alles in eine gewissen Schwärze hüllt und dazu dann eben schwarze Kleidung gewählt. Den Rest Deines Postings, und die Sache mit der Kleiderordnung den verstehe ich allerdings nicht.

Regards bikemision
 

do1000

Geowizard
Und wie stehts mit den "Kletterevents", bei denen ein selbsternannter Lehrherr einigen Dutzend Cachern an einer Brücke zeigt, wie man abseilt?

Geht das noch in Ordnung, weil es da keine Dose gibt und sich der Bezug zum Geocachen für Unbeteiligte nicht so ohne Weiteres erschließt?
 
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