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Rechtliches: Baumklettern in Niedersachsen

DeFoss

Geocacher
Vorweg muss ich sagen, dass ich kein Jurist bin und deshalb hier auch keine verbindliche Rechtsberatung oder Empfehlung anbieten kann!

Ich habe mich jedoch durch zahlreiche Gesetzestexte gekämpft, um einer Fragestellung auf den Grund zu gehen, und das Ergebnis wollte ich hier einmal für alle festhalten.

Auslöser war vor einigen Wochen ein angeblicher Waldbesitzer, der mir das Klettern auf seinem Baum untersagen wollte, weil er befürchtete, dass ich mich dabei verletzen könnte und er dadurch zur Rechenschaft gezogen würde. Ich wusste schon damals, dass das nicht stimmt, aber ich wollte es mal genau wissen!

Deshalb habe ich folgende Fragestellung untersucht: Darf man im Wald auf Bäume klettern?

Die Antwort fällt für jedes Bundesland unterschiedlich aus. Deshalb habe ich mich auf das Bundesland beschränkt, in dem ich ausschließlich klettere: Niedersachsen!

Um die Frage zu klären, muss man mehrere Gesetze beachten. Die wichtigsten sind diese drei:

1. Das Grundgesetz (GG)

Hier wird das Recht am Eigentum definiert und dass es unter bestimmten Bedingungen zum "Wohle der Allgemeinheit" aufgeweicht werden kann (Art. 14).

2. Das Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Hier wird das Betreten des Waldes geregelt. Dazu steht im § 14 Absatz 1:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.
Weiter steht hier im Absatz 2:
Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund [...] einschränken [...].
Das BWaldG ist nur ein Rahmengesetz und gibt die grobe Richtung der Gesetzgebung der Länder vor. Auch zu beachten ist, dass nur das Betreten gestattet ist. Für das Befahren mit Fahrzeugen oder Fahrrädern gelten andere Regeln!
Es muss auch beachtet werden, dass zwischen dem Betreten des Waldes und dem Betreten von Flur und Feldern unterschieden wird! Letzteres wird im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 59 geregelt.
Eine Zusammenfassung ist in der Wikipedia unter dem Stichwort Betretungsrecht zu finden!

3. Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

Hier gibt es gleich mehrere Paragraphen, die für das Betreten des Waldes eine Rolle spielen.
Wichtig ist hier der Sechste Teil Betreten der freien Landschaft §§ 23-32. Die wichtigsten Passagen habe ich hier mal herausgepickt:

§ 23 Recht zum Betreten

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.

§ 29 Rücksichtnahme

Wer Grundstücke im Rahmen der §§23 bis 28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigend gefährden oder belästigen. [...]

§ 30 Haftung

Wer von den Betretensrechten nach den §§23 bis 28 Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr. [...]

§ 31 Verbote und Sperren

(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist [...]

(3) Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse, die auf Absatz 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 9 und Satz 2 gestützt werden, bedürfen bei Privatwald der Genehmigung durch die Waldbehörde, sofern sie die Dauer von einer Woche überschreiten sollen. [...]

Zusammenfassung

Es gibt keine Aussage darüber, ob das Klettern auf Bäume gestattet oder verboten ist! Meine Interpretation: Bäume sind Bestandteil des Waldes. Was für den Wald gilt, gilt auch für den Baum. Ich kann auch ganz ohne Ausrüstung auf einen Baum klettern. Das Beklettern ist also dem Betreten (zu Fuß) gleichzustellen und somit erlaubt!

Laut § 31 NWaldLG kann mir ein Waldbesitzer das Betreten verbieten, wenn er einen guten Grund dafür hat. Die möglichen Gründe sind im Absatz 1 aufgelistet, ich habe sie hier allerdings nicht wiedergegeben. Für mich relevant ist, dass er mir das Betreten nicht dauerhaft untersagen kann, ohne sich dazu eine Genehmigung von der Behörde erteilen zu lassen!!!

Ich darf dabei natürlich nichts beschädigen. Ein großer Baum kann für die Holzindustrie sehr wertvoll sein. Wenn ich ihn verletze (z.B. durch Abrieb der Rinde oder Einschlagen von Nägeln oder Schrauben) können Krankheitserreger in den Baum gelangen (z.B. Pilze) und ihn wertlos machen. Der Schaden kann tausende von Euros betragen! Denkt daran!!!
 
OP
D

DeFoss

Geocacher
Ok, vielleicht ist folgender Punkt noch etwas zu kurz gekommen:

NWaldLG § 31, Absatz 1 Nr 3
Der Waldbesitzende darf das Betreten verbieten [...]
[...]zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung, [...]
 
Die Bäume, die ich bisher bekletterte, wurden im Schnitt alle zwei bis vier Wochen von einzelnen Leuten beklettert. Manchmal von Gruppen, wobei immer nur ein Teil wirklich kletterte. Häufig oder intensiv ist ganz was anderes.
Ich sehe das auch als "vertikales Betreten" an, wobei auch recht häufig benutzte Bäume meist keinerlei Schaden aufweisen. Am Stamm sowieso nicht.
 

eifriger Leser

Geomaster
Paragraphen hin oder her - es wird wohl wie so oft auf den konrekten "Streitfall" ankommen. Was ein Waldbesitzer meiner Meinung nach allerdings vermutlich nicht tolerieren muss sind am Baum angebrachte Gegenstände - und wenn kein Cache oben ist wird der Baum wohl uninteressant. :roll:

Die für mich die wichtigere Frage ist ob man einen "rechtlich wasserdichten" Haftungsausschluß von Waldbesitzer (der sein OK für den Cache gegeben hat) und Cacheowner im Falle von Unfällen erreichen kann. So wie ich es mitbekommen stehen die doch mit in der Verantwortung/Haftung wenn beim Logversuch was passiert. Welcher Waldbesitzer gibt da noch sein OK?! :???:
 

Nadiphan

Geocacher
In den Gesetzestexten wird immer von begehen und betreten gesprochen. Das dürfte rechtlich etwas anderes als klettern sein. So darf ich ganz sicher öffentliche Gebäude betreten und begehen aber genauso sicher nicht beklettern oder "vertikal begehen".

Ich habe auch noch nie von einem T5-Begehungs-Kurs gehört.

Von einem Kletterverbot lese ich in den zitierten Abschnitten allerding auch nichts.
 
OP
D

DeFoss

Geocacher
eifriger Leser schrieb:
Die für mich die wichtigere Frage ist ob man einen "rechtlich wasserdichten" Haftungsausschluß von Waldbesitzer (der sein OK für den Cache gegeben hat) und Cacheowner im Falle von Unfällen erreichen kann. So wie ich es mitbekommen stehen die doch mit in der Verantwortung/Haftung wenn beim Logversuch was passiert. Welcher Waldbesitzer gibt da noch sein OK?!

Genau das wird ja mit § 30 ausgeschlossen!
Jeder, der den Wald zum Zwecke der Erhohlung betritt, tut dieses auf eigene Gefahr!

Kein Waldbesitzer gibt sein OK zu einem Cache! Muss er ja auch nicht, er wird ja gar nicht erst gefragt! Wir suchen ja auch keine Dosen, sondern klettern nur so als Freizeitvergnügen! ;)

Ich sag das jedenfalls immer so, wenn mich jemand anspricht!
"Geocaching? Was ist das? Noch nie davon gehört!"
 
Der Baumbesitzer soll gar nicht sein OK geben. Es reicht, wenn er nichts dagegen hat. Am besten weiß er es offiziell gar nicht. So würde ich (wenn überhaupt) einen Baumbesitzer ansprechen. Und auch nicht auf einen speziellen Baum bezogen, sondern ganz allgemein. Wenn er sagt "Ihr dürft auf diesen Baum klettern" dann könnte er vielleicht unter Umständen haftbar gemacht werden.
 
OP
D

DeFoss

Geocacher
Nadiphan schrieb:
So darf ich ganz sicher öffentliche Gebäude betreten und begehen aber genauso sicher nicht beklettern oder "vertikal begehen".

Du darfst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Öffentliche Gebäude sind kein Wald! Was du dort darfst oder nicht darfst, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Ich bin mir z.B. ziemlich sicher, dass ich den Betreiber (ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein) eines öffentlichen Gebäudes dafür haftbar machen kann, wenn ich durch ein Loch im Fußboden falle. Beim Wald kann ich niemanden dafür Haftbar machen!
 

adorfer

Geoguru
Die wichtigste Regel lautet "Du sollst Dich nicht erwischen lassen!"

Denn wenn der Waldbesitzer, Jagdpächter oder gar Jagdaufseher/Förster davon etwas mitbekommt dann ist die Chance groß, dass dieser sich dagegen ausspricht (und dann ganz simpel eine Mail an Groundspeak schickt und die Dose ohne jegliche Diskussion im Archiv verschwindet)

Dann hilft jegliches "Ja, aber es gibt keinen Paragraphen" nicht.

Die Paragraphen helfen allenfalls dem akut ertappten Kletterer, dem der Förster etwas anlasten möchte.
Aber um den (bei Groundspeak gelisteten) Cache ist es dann so oder so geschehen.
Womit wir wieder bei "Du sollst Dich nicht erwischen lassen" wären.

(Und jetzt komme mir bitte keiner, der behauptet, das sei alles kein Problem, weil der Owner doch eine Genehmigung des Eigentümers hat, weil er sonst den Haken nie gesetzt hätte...)
 

Nadiphan

Geocacher
DeFoss schrieb:
Nadiphan schrieb:
So darf ich ganz sicher öffentliche Gebäude betreten und begehen aber genauso sicher nicht beklettern oder "vertikal begehen".

Du darfst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Öffentliche Gebäude sind kein Wald! Was du dort darfst oder nicht darfst, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Ich bin mir z.B. ziemlich sicher, dass ich den Betreiber (ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein) eines öffentlichen Gebäudes dafür haftbar machen kann, wenn ich durch ein Loch im Fußboden falle. Beim Wald kann ich niemanden dafür Haftbar machen!

Du hast Recht, der Vergleich war rechtlich unpassend. Ich probier es mal anders:


§23 NWaldLG (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.

Klettern ist aber nicht begehen, denn zum klettern benötige ich zusätzlich zu meinen Füßen auch meine Hände. Klettern und gehe sind auch keine Synonyme. Das Gesetz unterscheidet auch ganz klar betreten von befahren mit Fahrrad und Reiten und beides wiederum von befahren mit Motorkraft.
Ich sehe auch kein Kletterverbot in den Gesetzen, aber wer klettern mit begehen gleichsetzt, der begibt sich juristisch auf dünnes Eis. :)

Im Gesetz steht auch nix zu geocaching. Da steht nur, dass man kein Abfall abladen darf. Caches sind aber per Definition kein Abfall, da der "Entledigungswille" des Owners nicht vorhanden ist. Es ist also eine Grauzone, die hoffentlich eine Grauzone bleibt, denn eine explizite Regelung zu Geocaches und Kletterei im Wald würde uns sicher nicht gefallen.
 

KreuterFee

Geomaster
Und was heisst das für den Threatopener?

Möchtest du jetzt mit jedem Dahergelaufenden eine Grundsatzdiskussion über die verschiedenen Auslegungen des niedersächsischen Waldgesetzes führen?

Also ich packe einfach meine Sachen und suche mir eine ruhigere Stelle, dieses Personen geht es nicht um den rechtlichen Anspruch, die wollen einfach nicht, das an Ihren Bäumen geklettert wird, ob Recht oder Unrecht, ist in der Situation solange egal, wie dir kein konkreter Tatbestand durch irgendeinen Rechtsanwalt vorgeworfen wird.

Was interessieren mich Gesetze, solange ich nicht wegen diesen verklagt werde, damit ich nicht verklagt werden, verhalte ich mich so, das niemand der Meinung ist, mit mir einen Rechtsstreit führen zu müssen.

Und wie das dann ein Richter sieht, steht auf noch einem anderem Blatt.
 

eifriger Leser

Geomaster
adorfer schrieb:
Die wichtigste Regel lautet "Du sollst Dich nicht erwischen lassen!"

Denn wenn der Waldbesitzer, Jagdpächter oder gar Jagdaufseher/Förster davon etwas mitbekommt dann ist die Chance groß, dass dieser sich dagegen ausspricht (und dann ganz simpel eine Mail an Groundspeak schickt und die Dose ohne jegliche Diskussion im Archiv verschwindet)

Dann hilft jegliches "Ja, aber es gibt keinen Paragraphen" nicht.

Die Paragraphen helfen allenfalls dem akut ertappten Kletterer, dem der Förster etwas anlasten möchte.
Aber um den (bei Groundspeak gelisteten) Cache ist es dann so oder so geschehen.
Womit wir wieder bei "Du sollst Dich nicht erwischen lassen" wären.

(Und jetzt komme mir bitte keiner, der behauptet, das sei alles kein Problem, weil der Owner doch eine Genehmigung des Eigentümers hat, weil er sonst den Haken nie gesetzt hätte...)

Tja, ich würde mal sagen, da hat adorfer "den Nagel auf den Kopf getroffen".

Leider wird sich die "Grauzone" in die man sich begibt wohl immer mehr schwarz einfärben, was ja eine überall - nicht nur beim Geocaching - zu beobachtende Entwicklung ist. :( Eine Grauzone wird nur so lange toleriert solange sie zu keinem problembehafteten Massenphänomen wird - die alte Leier eben. Es lässt sich natürlich genüsslich darüber streiten ab wann etwas zu einem Problem wird. :roll:
 
OP
D

DeFoss

Geocacher
Letzten Endes geht es mir ganz einfach darum, dass ich ein Problem damit habe, wenn ich etwas tue, was ich vom Gesetz her tun darf, und irgend ein hergelaufener Hanswurst meint es mir verbieten zu müssen!

Wenn ich als Fußgänger den Gehweg entlang laufe und von jemanden angefaucht werde, dass ich da nichts verloren hätte, gehe ich ja auch nicht auf die Straße. Ich darf ja als Fußgänger den Gehweg benutzen. Und genau deshalb lasse ich es mir auch nicht verbieten! Ich habe schließlich auch Rechte!

Warum soll ich also nur heimlich auf Bäume klettern, wenn ich es doch ganz legal darf? Der Gesetzgeber hat schließlich schon vor hunderten von Jahren ganz klar definiert, dass der Wald neben seiner wirtschaftlichen Funktion auch ganz wesentlich der Erholung des Menschen dient! Und ich gehe dort meinem Hobby nach und erhole mich dabei!
 

eifriger Leser

Geomaster
DeFoss schrieb:
Letzten Endes geht es mir ganz einfach darum, dass ich ein Problem damit habe, wenn ich etwas tue, was ich vom Gesetz her tun darf, und irgend ein hergelaufener Hanswurst meint es mir verbieten zu müssen!

Es geht nicht darum, dass "ein hergelaufener Hanswurst" :roll: meint es dir verbieten zu müssen, sondern darum, dass der Waldbesitzer nicht jede Art von "Hobbyausübung" (er)dulden muss und was Baumklettercaches angeht rechtlich am längeren Hebel sitzt.
 

KreuterFee

Geomaster
DeFoss schrieb:
Letzten Endes geht es mir ganz einfach darum, dass ich ein Problem damit habe, wenn ich etwas tue, was ich vom Gesetz her tun darf, und irgend ein hergelaufener Hanswurst meint es mir verbieten zu müssen!
:irre:

Warum hast du den Landbesitzer nicht verklagt, wenn das doch dein Recht ist auf Bäume zu klettern?

Sorry, dazu fällt mir nichts ein, kein Wunder das immer mehr Bereich bei GC.com gesperrt werden.
 

adorfer

Geoguru
KreuterFee schrieb:
Warum hast du den Landbesitzer nicht verklagt, wenn das doch dein Recht ist auf Bäume zu klettern?
Frei nach dem Motto: "Ich bin Geocacher! Ich habe sogar einen echten Geocaching-Shirt und einen Geocacher-Ausweis! Ich spiele hier ein offizielles Spiel! Ich darf das!"
 

KreuterFee

Geomaster
adorfer schrieb:
KreuterFee schrieb:
Warum hast du den Landbesitzer nicht verklagt, wenn das doch dein Recht ist auf Bäume zu klettern?
Frei nach dem Motto: "Ich bin Geocacher! Ich habe sogar einen echten Geocaching-Shirt und einen Geocacher-Ausweis! Ich spiele hier ein offizielles Spiel! Ich darf das!"

Ja und die Warnweste kann ich schnell aus dem Auto holen und dann kann mir sowieso keiner was, schliesslich mache ich nebenbei noch GPS Vermessung :D .
 
Vielleicht sollte man den "Landbesitzer" noch lobpreisen und ihm seine Frau und seinen Erstgeborenen zur freien Verfügung anbieten, wo er einem so generös erlaubt, auf "seinem" "Besitz" zu lustwandeln. Vielleicht am besten einen kleinen Schrein errichten, damit man sein hochwohlgeborenes Antlitz immer vor Augen hat. Immerhin erlaubt er einem, seinen Tausende von Euro werten Baum zu "entweihen".
 

Nadiphan

Geocacher
Das ist mal wieder ein schönes Thema. Noch auf Seite 2 ist man vom Baumklettern zum Meschenhandel gekommen.

GEOrge LuCACHE schrieb:
...und ihm seine Frau und seinen Erstgeborenen zur freien Verfügung anbieten. ...

In den Gesetzen ist Baumklettern nicht erwähnt. Ebenso verhält es sich mit umgraben des Waldes, Geocaching, LARP, Drachensteigen u.v.m. Der Gesetzgeber kann und will nicht alle erdenklichen Situationen in Gesetzesform pressen. Das führt nur zu einem Überwachungsstaat und Verwaltungsmonster.

Es gibt also eine Grauzone. Diese Grauzone kann man nutzen und sollte akzeptieren, dass der Baumbesitzer naturgemäß keinerlei Interesse hat, dass einer auf seinem Eigentum wandelt. Aus seiner Sicht liest sich das Gesetz so: "Du hast kein gesetzliches Recht auf meinem Baum/Eigentum/Kapital zu hocken also komm runter. Betreten des Waldes ist nicht beklettern von Bäumen!"

Ganz nebenbei ist es egal ob man bei einem Streit letztendlich Recht bekommt. Für den Cache im Baum bedeutes es das Aus, denn den kann der Waldbesitzer schnell ins Archiv schicken.
 
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