Meister Petzl
Geocacher
Hallo, Mitglieder des Geoclubs, eines vorweg: Ich bin ganz neu registriert und somit Neuling. Mein Themenbereich, den ich zur Diskussion stellen möchte, ist die rechtliche Beurteilung von Lost Places als Auslegeorten für T5-Caches. Im konkreten Fall habe ich die Idee, einen Cache auf der Spitze eines alten Sendemastes auslegen (40 m). Dieser Mast ist seit Jahren stillgelegt, es sind keine Installationen mehr daran, es ist nur der Mast selbst und die Aluleiter zum Beklettern und das zugehörige Häuschen, der Kabelschacht ist leer, das Gelände ist nicht eingefriedet, somit völlig frei zugänglich, es gibt keine Verbotsschilder. Lediglich die Aluleiter ist mit der üblichen Metallabdeckung und Sicherheitshinweisen (PSA) auf den ersten Metern zur Sicherheit verschlossen. Wie wäre ein Veröffentlichen und ein tatsächliches Beklettern durch Cacher zu beurteilen? Ich stelle ihn mir als Nachtcache vor, damit Anwohner nicht irritiert werden können. Ist dies generell verboten, könnte es Genehmigungen geben, wäre es vielleicht sogar möglich? Wie steht ein solcher Cache im Vergleich mit dem Beklettern von Brücken oder stillgelegter Anlagen? Mir ist ein T5-Cache bekannt, bei dem man einen solchen Mast beklettert.