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T5 Klettercache und Genehmigung / Haftung

Blacky23

Geonewbie
Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen T5 Cache selbst legen (den man nur mit Ausrüstung erreichen kann) und deswegen habe ich mich neulich mit einem Förster getroffen, um die geforderte Genehmigung für einen T5er Cache zu bekommen. Ich habe auch bereits mit dem Förster einen Baum ausgesucht, jedoch hätte er noch gerne folgende Dinge von mir:

1. Bedingungen:
a) Cache nur aktiviert in den Sommermonaten
B) Cachezeitraum zwischen 9 Uhr und 19 Uhr (mindestens vor Einbruch der Dämmerung)

2. eine eigentumsrechtliche schriftliche Vereinbarung mit der Stadt
a) in der ein Haftungsausschluss für den Waldbesitzer enthalten ist (zum Beispiel indem ich auf meine eigene Haftpflichtversicherung verweise, evtl. mit Vertrag und Versicherungssumme)
B) hinweisen, dass der Cache nur von einzelnen besucht wird und es sich nicht um eine Veranstaltung handelt

Hat jemand von euch das schon mal gemacht? Auf was muss ich achten? Was sind die Haftungsrisiken für mich? Weiß jemand, ob es hierfür Vorlagen gibt?

Wäre über eure Antwort sehr froh.

Gruß, Blacky23.
 

BenOw

Geomaster
Zu 1.: Falls Du das so bei Groundspeak listen möchtest, solltest Du das vorab mit einem Reviewer klären.

Zu 2.: Anwalt fragen! Ernsthaft. Keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, Du hast ja keinen echten Einfluss auf das, was die Cacher draussen wirklich anstellen.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Blacky23 schrieb:
1. Bedingungen:
a) Cache nur aktiviert in den Sommermonaten
B) Cachezeitraum zwischen 9 Uhr und 19 Uhr (mindestens vor Einbruch der Dämmerung)

Wird eh nicht freigeschaltet. Caches dürfen keiner zeitlichen Beschränkung unterliegen, "Winterpause" ist nur noch im Bestandsschutz erlaubt (deswegen auch keine neuen Höhlencaches). Quelle: Reviewer-FAQ.
 
OP
B

Blacky23

Geonewbie
Ja, ok, das mit dem deaktivieren kam von mir. Er meinte nur, dass der Cache nicht im Winter gemacht werden sollte. Aber ich habe ja immer die Möglichkeit den Cache aus einem guten Grund zu deaktivieren. Außerdem gibt es das Attribut "nicht im Winter machbar". Ich finde es persönlich bescheuert, dass Groundspeak eine Winterpause verbietet, ist doch meine Sache als Owner. Überall tun sie so als würden sie Ärger vermeiden wollen und fordern Genehmigungen, aber wenn man mal selbst bereit ist Ärger zu vermeiden, möchten sie selbst Ärger heraufbeschwören, das ist nun echt nicht im Sinne des Hobbies. Naja, egal, das ist nicht mein Problem, das krieg ich irgendwie hin, z.B. in dem ich im Listing drauf hinweise dass das nicht gemacht werden soll oder den Cache umbenenne im Winter zu "WINTERPAUSE - ....". Im Zweifelsfall archiviere ich und bringe im nächsten Jahr einen neuen Cache raus. Irgendwie krieg ich das schon hin - mein Problem ist mehr die Sache mit der Haftung und der Erklärung - kann mir jemand da weiterhelfen?
 

ColleIsarco

Geowizard
Moin,

erst mal einen Reviewer fragen und dann bei Bedarf direkt in der Zentrale anfragen. Und dabei erklären, dass diese Einschränkung von den Behörden angeordnet wird. Vielleicht verstehen sie es, vielleicht auch nicht, aber mehr als versuchen kann man nicht.
Der bloße Appell an die Cacher, den Cache nicht im Winter zu suchen wird nicht funktionieren!!!

Gruß
ColleIsarco
 

Fadenkreuz

Geoguru
Blacky23 schrieb:
in der ein Haftungsausschluss für den Waldbesitzer enthalten ist (zum Beispiel indem ich auf meine eigene Haftpflichtversicherung verweise, evtl. mit Vertrag und Versicherungssumme)
Eine Erklärung, die die Haftung des Waldeigentümers ausschließt, ist nicht schwer zu formulieren. Ich gehe aber davon aus, dass du selbst auch nicht haften willst, also wäre ein Hinweis auf die eigene Privathaftpflichtversicherung widersinnig.
 

Zappo

Geoguru
Blacky23 schrieb:
....mein Problem ist mehr die Sache mit der Haftung und der Erklärung - kann mir jemand da weiterhelfen?
Nur mal so ne unqualifizierte Idee - vor diesem Problem stehen ja eigentlich Gemeinden und Behörden auch beim Klettern. In RP hängen jeden Sonntag die Felsen voll Leute (und Dosen, die da oben liegen) - ich kann mir nicht vorstellen, daß da die Gemeinden im Schadensfall haften - ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß das der PfälzerKletterverein (oder wie der heißt) tut.

Irgendwie sollte es da irgendne Bestimmung geben, die die Gemeinde freistellt.
Vielleicht daß alles, was mit dem "Betretungrecht zum Zwecke der Erholung" abgedeckt ist, darunter fällt.

Keine Ahnung. Ich wollte nur mal drauf hinweisen, daß vielleicht da andere Sportarten schon Lösungen haben. Ich würde da mal bei den Kletterern fragen.

Gruß Zappo
 

Bausenhagener

Geocacher
Googelt mal nach "Leitfaden Recht zum Klettern in der Natur", da werdet ihr einen Ratgeber des Deutschen Alpenvereins finden, der meiner Ansicht nach analog auch für jeden x-beliebigen Baumklettercache angewandt werden kann.

In meiner Lesart steht dort kurz zusammengefasst drin, dass der Grundstückseigentümer nur haftbar gemacht werden kann, wenn er auch für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist.

Das ist er jedoch in folgendem Fall nicht:

DAV Ratgeber auf Seite 36 schrieb:
Dies ist im Allgemeinen der Grundstückseigentümer. Hat dieser die Einrichtung der Route und das Anbringen der Haken jedoch nicht selbst vorgenommen, sondern lediglich geduldet und zieht er aus der Benutzung durch die Kletterer keinen Nutzen, so kommt eine Haftung nicht in Betracht. Wurde die Route nicht vom Grundstückseigentümer eingerichtet, so ist Träger der Verkehrssicherungspflicht derjenige, der für die Eröffnung des Verkehrs verantwortlich ist.

Im Klartext: Erhalte ich eine Genehmigung der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Grundstückseigentümers um eine Dose in den Baum zu hängen ist diese/r nicht haftbar zu machen, allerdings ich als Cacheowner.

Ich kann zwar probieren die Haftung mit den üblichen Formulierungen im Listing auszuschließen, aber ob das Gültigkeit hat würde wohl ein Gericht im Schadensfall klären müssen.

DAV Ratgeber auf Seite 44 schrieb:
Die Rechtsprechung stellt an die Annahme eines Haftungsausschlusses strenge Anforderungen. Ob das Aufstellen eines Warnschildes „Benutzung auf eigene Gefahr" hierzu ausreichen würde, ist daher eher zweifelhaft. Konnte sich der Sicherungspflichtige aber auf einen entsprechenden Hinweis beschränken, insbesondere wenn weitergehende Maßnahmen nicht zumutbar waren, so hat er ausnahmsweise seiner Verkehrssicherungspflicht genügt und ist aus diesem Grund nicht haftbar.

Aus der Praxis: Als in Dortmund im letzten Jahr ein Cacher aus ca. 7m vom Baum gefallen ist, ist niemand an den Owner herangetreten.

Und nach meinem Kenntnisstand wurde auch upigors nicht haftbar gemacht, als in Magdeburg auf dem RAW-Gelände ein Cacher vom Schornstein fiel.

Aber es ist aus meiner Sicht rechtlich nicht klar definiert. Da muss jeder schon selber wissen ob er das Risiko als Owner einer T5-Dose in Kauf nimmt, oder nicht.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Bei einem Baum gibt es keine Route und keine Haken. Der Kletterer muss sich selbst einen sicheren Weg suchen.
 

Bausenhagener

Geocacher
In dem Leitfaden geht es auch nicht nur um Routen und Haken, dass ist in den Zitaten ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen... Es geht um das Klettern in Felswänden und Steinbrüchen.

Da das auch nicht direkt mit einem Baum vergleichbar ist sprach ich auch eingangs von einer Analogie zum Baumklettern.

In der Juristerei ist es ein gangbarer Weg mit Analogien, also der Anwendung von Rechtsnormen auf einen nicht geregelten Bereich, sofern die Bereiche vergleichbar sind. Das ist meiner Ansicht nach durchaus gegeben.
 
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