skaut hat geschrieben:"Plötzlich tauchte ein Mitglied der Jagdpächtergemeinschaft auf. "Das was hier geschieht ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung durch den Waldeigentümer!""
Hallo,
vorab, nur der Förster als amtliche Person oder der Waldbesitzer können hier was sagen, der Jagdpächter hat hier keinerlei Befugnisse.
1. der Waldeigentümer hat in erster Linie ein Interesse, ordentliche Bäume zu ernten. Wenn Ihr nicht wie Biber an den Stämmen nagt, sollte dies den Waldeigentümer nicht stören.
2. es ist durch mehrere psychologische Erhebungen bewiesen, dass manche der besagten Trachtler etwas Potenzprobleme haben, deshalb tragen die auch auf dem Rücken immer einen Phallusersatz mit.
3. wenn die Trachtler selbst entscheiden dürften, würden die die gesamten Wälder sperren
4. Jungwald soll z.B. gegen Verbiss durch Bejagung des Wildbestandes geschützt werden, hier würde ich eher eine Verbundenheit der Jäger zum Waldbesitzer sehen, im Bestandswald sehe ich keine Abhängigkeit. Was soll also das Aufgeilen an Tupperdosen?
VG und macht euch nicht so viel Kummer.
Cyberwood