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Geocaching - Sondernutzungsgenehmigung

skaut

Geocacher
Hallo da draussen,

vor kurzem gabs bei meinem GCZK7G einen interessanten Logeintrag. Auszug:"Plötzlich tauchte ein Mitglied der Jagdpächtergemeinschaft auf. "Das was hier geschieht ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung durch den Waldeigentümer!""
Der Cache liegt in Hessen, Waldeigentümer ist mir nicht bekannt. Hat jemand von Euch schon mal so was gehabt? Wo kann man sich eine Sondernutzungsgenehmigung ausstellen lassen und was kostet die? :wink:
 

widdi

Geowizard
verleg das Ding.. der ist nimmer sicher :!:

naja auf Wegen darf man Waelder ja betreten. Wenn da so ein "Waldgeist" anrauscht kannst Du Dir sicher sein, dass der Stress macht, wenn er wirklich dazu gehoert.

Da kannst froh sein, wenn Du in nem normalen Gemeindewald bist, wo offizielle Wanderwege durchgehen :-D
 

wutzebear

Geoguru
Verlegen ja, aber allzu ernst würde ich den Spruch nicht nehmen. IMHO versucht sich wieder einmal ein Block-wart in Grün etwas wichtig zu machen, hatten wir ja schon öfters.
 

ime

Geomaster
Das ist doch eh logisch: ohne Genehmigung des Eigentümers darf man einen Cache nciht legen; gleichgültig ob es ein explizites Betretungsverbot des Grundstückes gibt oder nciht.
Praxisrelevant ist eher die Frage, wie du damit umgehst.
 

widdi

Geowizard
wer hat hier ueberhaupt jemals gefragt oder er im Wald, Flur oder Ort etwas legen *darf*

Hand hoch.... :twisted:

Ich habe wenigstens weitgehend "Narrenfreiheit" was Wald und Flur angeht. Dafuer schreibe ich auch auf die Dosen drauf, dass die Leute, wenn sie sich gestoert fuehlen im Rathaus oder Bauhof melden sollen - inklusive meinem kompletten Vor/ZuNamen.
 

Cyberwood

Geocacher
skaut schrieb:
"Plötzlich tauchte ein Mitglied der Jagdpächtergemeinschaft auf. "Das was hier geschieht ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung durch den Waldeigentümer!""

Hallo,

vorab, nur der Förster als amtliche Person oder der Waldbesitzer können hier was sagen, der Jagdpächter hat hier keinerlei Befugnisse.

1. der Waldeigentümer hat in erster Linie ein Interesse, ordentliche Bäume zu ernten. Wenn Ihr nicht wie Biber an den Stämmen nagt, sollte dies den Waldeigentümer nicht stören.

2. es ist durch mehrere psychologische Erhebungen bewiesen, dass manche der besagten Trachtler etwas Potenzprobleme haben, deshalb tragen die auch auf dem Rücken immer einen Phallusersatz mit.

3. wenn die Trachtler selbst entscheiden dürften, würden die die gesamten Wälder sperren

4. Jungwald soll z.B. gegen Verbiss durch Bejagung des Wildbestandes geschützt werden, hier würde ich eher eine Verbundenheit der Jäger zum Waldbesitzer sehen, im Bestandswald sehe ich keine Abhängigkeit. Was soll also das Aufgeilen an Tupperdosen?

VG und macht euch nicht so viel Kummer.

Cyberwood
 
Wenn ich mal meine längst verdrängten Kenntnisse im öffentlichen Recht (bin halt altgediente Strafrechtlerin) hervorkrame, ist Sondernutzung eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betätigung im öffentlichen Raum. Bestes Besipiel: Cafehaustische auf dem öffentlichen Gehsteig. Dafür braucht der gemeine Cafehausbetreiber eine Sondernutzungsgenehmigung, für die er (natürlich) auch bezahlen muß. Ob das für eine nicht kommerzielle Nutzung eines der Gemeinde? gehörenden Waldes auch gilt, wage ich mal zu bezweifeln. Wenn der Wald einem Privatmann gehört, gelten ohnehin andere Regeln. Aber was die Herren im Grünzeug so daherreden KANN Hand und Fuß haben, MUß es aber nicht.

PaulHarris
 
OP
S

skaut

Geocacher
verleg das Ding.. der ist nimmer sicher
War auch mein erster Gedanke, aber dann wollt ich mir mal Euere einholen.

wer hat hier ueberhaupt jemals gefragt oder er im Wald, Flur oder Ort etwas legen *darf*
Ich gebs zu ich noch nie, hatte sowas aber auch noch nie!

Die Dose liegt weder im Jungwald (der ist ja meist eh zusätzlich eingezäunt) noch stört er irgendwelche Holzwürmer. Ohne groß zu Spoilern kann ich sagen das der Baum in dem er sich befindet schon min. 5 Jahre liegt!

Danke für Euere Tips. Hat jemand anderes auch schon so eine Erfahrung gemacht?
 

Fedora

Geowizard
skaut schrieb:
Danke für Euere Tips. Hat jemand anderes auch schon so eine Erfahrung gemacht?

Mich erinnert das an einen Logeintrag, den ich kürzlich gelesen habe:
http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=abcc98d0-0bff-46ba-884b-1636cd322faa

Die Besitzer wollten mit dem Herren reden; was dabei rauskommt steht noch aus.
 
Wälder dürfen grundsätzlich von jedermann betreten werden, auch außerhalb der Wege, auch nachts.

Hierbei ist es egal, ob Staatswald, Körperschaftswald oder Privatwald.

Geocaching ist eine Freizeitbeschäftigung die somit von der allgemeinen Betretungsbestimmung abgedeckt ist.

Die Waldbesitzer können Teile des Waldes zwar für bestimmt Zwecke sperren, müssen dies aber anmelden, teilw. gar genehmigen lassen und dies auch hinreichend ausschildern bzw. die betreffenden Waldstücke absperren. (Beispiel: Holzfällarbeiten)

Den Anweisungen des jeweiligen Hochheitsrechtsausübenden ist zwar Folge zu leisten, jedoch gehört ein normaler Jagdpächter oder Begehungsscheininhaber nicht zu diesem Personenkreis.

Ebenso kann weder der Waldbesitzer bzw. -eigentümer noch ein Jäger entscheiden was eine "genehmigungspflichtige Sondernutzung" ist.

Der Hoheitsrechtsausübende kann Dich zwar aus "seinem" Wald rausschicken, er kann Dir aber nicht ohne weiteres verbieten wiederzukommen.



Allerdings kannst Du auch nicht verhindern, dass der Waldbesitzer oder der Jäger Deine Dose regelmäßig entsorgt.
Es gibt kein einklagbares Recht, eine Dose in einen Wald zu legen.
Es kann auch kein Eigentumsdelikt daraus gemacht werden, weil es sich bei der Dose offensichtlich um ein "Fundstück minderen Wertes" handelt.


Sprich:
Der Jäger kann Dir zwar das Dosenlegen nicht verbieten, er kann Dich aber trotzdem so lange Ärgen bis er Dich vergrämt hat.

Viele Grüße
Onkelchen
 
widdi schrieb:
wer hat hier ueberhaupt jemals gefragt oder er im Wald, Flur oder Ort etwas legen *darf*

Ich.
für den hier:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=b241a2e1-8389-4279-8147-8dfe6b585582
Der liegt auf dem Grundstück von des Landesamtes für Vermessung
und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Ich habe in der Hausverwaltung angefragt, ob ich etwas an einem Erläuterungsschild anschrauben dürfe. Es wurde erlaubt. Und das Beste: dieses Schild wurde kürzlich erneuert, dafür mussten die den Cache abnehmen und haben ihn anschließend wieder angebracht.

Gruß
Rainer
(zuständig für Recherchen und Archiv)
 
OP
S

skaut

Geocacher
Sprich:
Der Jäger kann Dir zwar das Dosenlegen nicht verbieten, er kann Dich aber trotzdem so lange Ärgen bis er Dich vergrämt hat.

So hatte ich mir das vorgestellt und nachdem z.Zt. keine Travellers logieren werd ichs darauf ankommen lassen.

@TantchensOnkelchen coole Sig, meine könnte lauten 2 Starrachsen, 4 Schraubenfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS...
 

Dolphiner

Geomaster
TantchensOnkelchen schrieb:
Wälder dürfen grundsätzlich von jedermann betreten werden, auch außerhalb der Wege, auch nachts.

Hierbei ist es egal, ob Staatswald, Körperschaftswald oder Privatwald.

Geocaching ist eine Freizeitbeschäftigung die somit von der allgemeinen Betretungsbestimmung abgedeckt ist.

Die Waldbesitzer können Teile des Waldes zwar für bestimmt Zwecke sperren, müssen dies aber anmelden, teilw. gar genehmigen lassen und dies auch hinreichend ausschildern bzw. die betreffenden Waldstücke absperren. (Beispiel: Holzfällarbeiten)

Den Anweisungen des jeweiligen Hochheitsrechtsausübenden ist zwar Folge zu leisten, jedoch gehört ein normaler Jagdpächter oder Begehungsscheininhaber nicht zu diesem Personenkreis.

Ebenso kann weder der Waldbesitzer bzw. -eigentümer noch ein Jäger entscheiden was eine "genehmigungspflichtige Sondernutzung" ist.

Der Hoheitsrechtsausübende kann Dich zwar aus "seinem" Wald rausschicken, er kann Dir aber nicht ohne weiteres verbieten wiederzukommen.



Allerdings kannst Du auch nicht verhindern, dass der Waldbesitzer oder der Jäger Deine Dose regelmäßig entsorgt.
Es gibt kein einklagbares Recht, eine Dose in einen Wald zu legen.
Es kann auch kein Eigentumsdelikt daraus gemacht werden, weil es sich bei der Dose offensichtlich um ein "Fundstück minderen Wertes" handelt.


Sprich:
Der Jäger kann Dir zwar das Dosenlegen nicht verbieten, er kann Dich aber trotzdem so lange Ärgen bis er Dich vergrämt hat.

Viele Grüße
Onkelchen

Hi Onkelchen,

kannst Du mir bitte die Aussagen belegen?
Sprich, wo steht das genau? "Jedermann darf etc..."

Hatte da heute eine Begegnung mit einem Grünrock der uns beim Baumklettern verscheucht hat.
War völlig uneinsichtig, sprach von Genehmigung, UVV etc...

Möchte da jetzt das Forstamt anschreiben und mir für die Zukunft ein "Informationsblatt" basteln, das ich so einem dann in die Hand drücke.

Lieben Dank vorab

Dolphiner
 

radioscout

Geoking
Dolphiner schrieb:
Möchte da jetzt das Forstamt anschreiben und mir für die Zukunft ein "Informationsblatt" basteln, das ich so einem dann in die Hand drücke.
Sehr gute Idee. Aber bitte nur das Klettern erwähnen und nicht Geocaching.
 

kukus

Geowizard
Dolphiner schrieb:
kannst Du mir bitte die Aussagen belegen?
Sprich, wo steht das genau? "Jedermann darf etc..."

Du kommst nicht drum herum, dir das Naturschutz- und das Waldgesetz deines Bundeslandes durchzulesen, dann bist du um einiges schlauer.

Aber ob Baumklettern mit Ausrüstung oder das Bestücken von Bäumen mit Reflektoren noch unter "Spielen und Erholen im Wald" fällt ist eine andere Frage.
 
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