Andreas und Mandy
Geocacher
Moin Leute,
der folgende Artikel ist aus der LVZ (Leipziger Volkszeitung) von heute. Hat nicht direkt was mit Cachen zu tun aber was mit dem Verhalten und Verständniss der Jäger.
Hunde-Jäger muss kaum Sanktionen fürchten
Golden Retriever statt Fuchs erschossen – doch für Jagdschein-Entzug gelten hohe Hürden
Grimma. Der Jäger, der am 26. Januar in der Nähe des Grimmaer Ortsteils Naundorf vor den Augen der Besitzerin und ihres zweieinhalbjährigen Sohnes einen Hund erschoss (diese Zeitung berichtete), hat offenbar gute Chancen, mit einem blauen Auge davonzukommen. Zwar hat die Polizei die Jagdwaffe des Mannes immer noch in Beschlag, weil das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Leipzig noch läuft. Doch die ermittelt nach Aussage ihres Sprechers Ricardo Schulz lediglich wegen Sachbeschädigung. „Im strafrechtlichen Sinne ist ein Hund eine Sache“, begründet Schulz. Dass der Jäger, der nach eigenen Angaben den Golden Retriever für einen Fuchs gehalten hat, mit 0,3 Promille leicht angetrunken war, habe die Jagdbehörde zu bewerten.
Die ist beim Landratsamt angesiedelt. Auch von dort droht dem Schützen möglicherweise nur wenig Ungemach. Denn für einen Entzug des Jagdscheines, was die Familie erhofft, gelten im Jagdrecht hohe Hürden. Es müssten, teilt das Landratsamt mit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung fehlen. Das wiederum sei der Fall, wenn der Betreffende wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat verurteilt oder wenn er abhängig von Alkohol oder Rauschmitteln wäre. Keine gesetzliche Regelung gibt es nach Aussage eines Mitarbeiters des Landratsamtes für das Führen einer Waffe unter Alkohol. Bei dem Jäger hatte die Polizei 0,3 Promille gemessen, ein Wert, mit dem man noch hätte Auto fahren dürfen. Die Waffenbehörde hörte den Jäger Mitte Februar an.
Gegenüber der betroffenen Familie hat das Landratsamt sein Bedauern geäußert, ansonsten aber auf den behördlichen Weg verwiesen. Demnach dürfe die Jagdbehörde erst tätig werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall abgebe oder wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege.
Auf eine zügige Entscheidung der Staatsanwaltschaft hofft auch die zuständige Jagdgenossenschaft Döben-Höfgen. Deren Vorsitzender hat den Familienvater zur Versammlung am 9. April eingeladen, wo auch dieser Jagdunfall auf der Tagesordnung steht. Bis dahin will der Naundorfer sich weiter mit den Behörden auseinandersetzen. Für ihn ist die Sache nicht vom Tisch, er hofft weiter auf Sanktionen gegen den Jäger. Parallel dazu hat er für zivilrechtliche Ansprüche einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Das Kleinkind, das den Abschuss des Hundes mit ansehen musste, frage zwar nicht mehr ständig danach, erinnere sich aber dennoch häufig an den Vorfall. André Neumann
der folgende Artikel ist aus der LVZ (Leipziger Volkszeitung) von heute. Hat nicht direkt was mit Cachen zu tun aber was mit dem Verhalten und Verständniss der Jäger.
Hunde-Jäger muss kaum Sanktionen fürchten
Golden Retriever statt Fuchs erschossen – doch für Jagdschein-Entzug gelten hohe Hürden
Grimma. Der Jäger, der am 26. Januar in der Nähe des Grimmaer Ortsteils Naundorf vor den Augen der Besitzerin und ihres zweieinhalbjährigen Sohnes einen Hund erschoss (diese Zeitung berichtete), hat offenbar gute Chancen, mit einem blauen Auge davonzukommen. Zwar hat die Polizei die Jagdwaffe des Mannes immer noch in Beschlag, weil das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Leipzig noch läuft. Doch die ermittelt nach Aussage ihres Sprechers Ricardo Schulz lediglich wegen Sachbeschädigung. „Im strafrechtlichen Sinne ist ein Hund eine Sache“, begründet Schulz. Dass der Jäger, der nach eigenen Angaben den Golden Retriever für einen Fuchs gehalten hat, mit 0,3 Promille leicht angetrunken war, habe die Jagdbehörde zu bewerten.
Die ist beim Landratsamt angesiedelt. Auch von dort droht dem Schützen möglicherweise nur wenig Ungemach. Denn für einen Entzug des Jagdscheines, was die Familie erhofft, gelten im Jagdrecht hohe Hürden. Es müssten, teilt das Landratsamt mit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung fehlen. Das wiederum sei der Fall, wenn der Betreffende wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat verurteilt oder wenn er abhängig von Alkohol oder Rauschmitteln wäre. Keine gesetzliche Regelung gibt es nach Aussage eines Mitarbeiters des Landratsamtes für das Führen einer Waffe unter Alkohol. Bei dem Jäger hatte die Polizei 0,3 Promille gemessen, ein Wert, mit dem man noch hätte Auto fahren dürfen. Die Waffenbehörde hörte den Jäger Mitte Februar an.
Gegenüber der betroffenen Familie hat das Landratsamt sein Bedauern geäußert, ansonsten aber auf den behördlichen Weg verwiesen. Demnach dürfe die Jagdbehörde erst tätig werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall abgebe oder wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege.
Auf eine zügige Entscheidung der Staatsanwaltschaft hofft auch die zuständige Jagdgenossenschaft Döben-Höfgen. Deren Vorsitzender hat den Familienvater zur Versammlung am 9. April eingeladen, wo auch dieser Jagdunfall auf der Tagesordnung steht. Bis dahin will der Naundorfer sich weiter mit den Behörden auseinandersetzen. Für ihn ist die Sache nicht vom Tisch, er hofft weiter auf Sanktionen gegen den Jäger. Parallel dazu hat er für zivilrechtliche Ansprüche einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Das Kleinkind, das den Abschuss des Hundes mit ansehen musste, frage zwar nicht mehr ständig danach, erinnere sich aber dennoch häufig an den Vorfall. André Neumann