UF aus LD schrieb:Schade nur dass der Jäger ....recht hat.
... vor allem nachts ps:moenk schrieb:Jetzt weiß ich auch Bescheid - in Bayern muss man ein Gesangbuch mit zum Cache nehmen!
War doch klar oder?moenk schrieb:Jetzt weiß ich auch Bescheid - in Bayern muss man ein Gesangbuch mit zum Cache nehmen!
Das brauch ich nicht, dass wissen die sicherlich selber...Bursche schrieb:UF aus LD schrieb:Schade nur dass der Jäger ....recht hat.
Du solltest ihn anrufen und ihm das erklären...
Habe ich nie behauptet, dass ich der Meinung bin oder das will. Aber ich habe mal Art. 13 BayWaldG i.V. mit Art. 21 und 33a Abs. 1 BayNatSchG angeschaut, gelesen und zur Kenntnis genommen. Mir ist derzeit noch keine Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes bekannt, dass diese Regelungen gegen die Bayrische Verfassung verstoßen.Bursche schrieb:....und dem BR solltest du auch sagen, dass geocacaching deiner Meinung nach verboten ist und nicht wie im Bericht behautet von der bayrischen Verfassung gedeckt ist.
Vielleicht schaffst du es, dass ganze bayrische Landkreise wieder cachefrei werden!
Ma ehrlich: Keine Sorge! Der Jäger da macht sich lächerlich
UF aus LD schrieb:Das brauch ich nicht, dass wissen die sicherlich selber... ...Bursche schrieb:UF aus LD schrieb:Schade nur dass der Jäger ....recht hat.
Du solltest ihn anrufen und ihm das erklären...
Ach so, und die habe ich nicht als Betroffene? Ich finde immer noch, dass der Typ sich lächerlich macht! Warum? Weil er in dem Beitrag ziemlich penibel und hinterwäldisch rüberkommt. Regional mag man das anders sehen.UF aus LD schrieb:...
Man sollte nur dicke Backen machen, wenn man eine entsprechende Position hat ...
Glaubst Du allen ernstes, dass jemand 2 Wochen nach eine Prüfung so trockenen Stoff wie Rechtskunde noch weiß?? Und nach einem Jahr schaut es nicht besser aus und nach >10 Jahren dürfte so gut wie nix mehr von dem Wissen vorhanden sein. zumindest nicht die teile, mit denen man nicht ab und zu zu tun hat.UF aus LD schrieb:Glaubst du allen ernstes die Jäger und Förster kennen das Gesetz nicht? Die haben alle mal die Jagdprüfung abgelegt und da ist Rechtskunde Bestandteil!
Art. 33a
Sauberhaltung der freien Natur
(1) 1 Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.
2 Werden Sachen entgegen Satz 1 zurückgelassen, kann die zuständige Naturschutzbehörde Anordnungen gegen den Verursacher treffen. 3 Sie kann zurückgelassene Sachen in Verwahrung nehmen und verwerten. 4 Für die Verwahrung, Verwertung und Herausgabe der verwahrten Sachen sowie für die Herausgabe des Erlöses finden Art. 26 bis 28 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des Polizeiaufgabengesetzes sinngemäß Anwendung. 5 Die abfallrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bitte sehr:argus1972 schrieb:Anstatt sich hier die Köpfe heiß zu reden, was erlaubt ist und was nicht, sollte man lieber die Deppen ausfindig machen, die den Schlamassel durch ihre vollkommene bekloppte und plakative Aktion verursacht haben und die als Schädlinge für das Hobby gehörig einnorden.
Schade, dass man solche Honks nicht auch SBA loggen kann.
Phelice schrieb:..."Geokotscha"