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Entwurf zur Neuregelung für Hessisches Waldgesetz

moenk

Administrator
Teammitglied
Falls ihn jemand noch nicht kennt:
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/Hessen2012/HWaldG-E-Gesetzesentwurf.pdf
Eine Einschränkung für Geocacher ergibt sich aus §15 (4) und (5).
 

Griffin

Geowizard
Sehr auslegungsfähig und -bedürftig.

Die Erklärungen auf Seite 35 des PDFs bringen (leider oder zum Glück) auch keine nennenswerte Klarheit im Bezug aufs Cachen.

Ich bin daher zunächst ganz entspannt und sehe keine Probleme.
 

cmowse

Geomaster
Die Mountainbiker sehen auch Probleme...

http://www.mtb-news.de/news/2012/07/01/hessen-plant-weitreichendes-bikeverbot-das-kannst-du-dagegen-tun/
 

do1000

Geowizard
Mit Mountainbikern kann man uns nicht vergleichen. Ich finde aber die Rspr. zur den Felskletterern im Wald anwendungsfähig. Danach haben wir rechtlich eine ziemlich gute Position.
 

Cachebär

Geomaster
Nö, Moenk, aus $15 4,5 geht in meinen Augen keine Gefahr für das Geocachen hervor.

Es geht explizit um die Nutzung im Sinne des Fortbewegungsmittels, nicht um den inhaltlichen Zweck des Aufenthalts. Mit "Nutzung" ist lediglich als Abgrenzung zum Betreten die Nutzung von Fahrzeugen/zu Pferd gemeint.
 
OP
moenk

moenk

Administrator
Teammitglied
Es geht um "Betreten des Waldes, Reiten und Fahren" - also auch Geocacher, die zu Fuss in den Wald gehen.
Und dann kommt §15 (5) 5.:
die Durchführung organisierter Veranstaltungen, wenn bestimmte Flächen oder
Einrichtungen beansprucht werden sollen und nach Art und Umfang der Veranstaltung
sowie den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes zu erwarten ist oder eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung verfolgt wird,
Geocaching ist organisiert und GC hat erwerbswirtschaftliche Zielsetzung. Das wars dann mit dem Waldbetretungsrecht.
 
moenk schrieb:
Es geht um "Betreten des Waldes, Reiten und Fahren" - also auch Geocacher, die zu Fuss in den Wald gehen.
Und dann kommt §15 (5) 5.:
die Durchführung organisierter Veranstaltungen, wenn bestimmte Flächen oder
Einrichtungen beansprucht werden sollen und nach Art und Umfang der Veranstaltung
sowie den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes zu erwarten ist oder eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung verfolgt wird,
Geocaching ist organisiert und GC hat erwerbswirtschaftliche Zielsetzung. Das wars dann mit dem Waldbetretungsrecht.

ianal, aber "organisierte Veranstaltung" heisst afaik das es einen definierten Zeitpunkt (also am Donnerstag 17:00 bis 23:00 :) ) Oh Sie werden versuchen das sich eigentlich auf Events, Theater, Messen, Tagungen etc. zielende Recht auszudehnen und den Begriff auch in dieser Richtung unzulässig zu besetzen, ob sie damit auf Dauer durchkommen wird dann spannend! ^^

LG
 

Die Baumanns

Geowizard
moenk schrieb:
Es geht um "Betreten des Waldes, Reiten und Fahren" - also auch Geocacher, die zu Fuss in den Wald gehen.
Und dann kommt §15 (5) 5.:
die Durchführung organisierter Veranstaltungen, wenn bestimmte Flächen oder
Einrichtungen beansprucht werden sollen und nach Art und Umfang der Veranstaltung
sowie den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes zu erwarten ist oder eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung verfolgt wird,
Geocaching ist organisiert und GC hat erwerbswirtschaftliche Zielsetzung. Das wars dann mit dem Waldbetretungsrecht.

Diese Sichtweise ist nicht richtig, Gecoaching.com stellt eine Palttform, ähnlich wie Autoscout. Bei Autoscout schließt ja auch niemand auf gewerbliche Autorrennen.

Bei stark frequentierten Caches könnte man mit einer starken Beeinträchtigung kommen, die der Waldbesitzer nicht dulden muss. Das ganze kann man aber nicht verallgemeinern.
Kommt also auf den Einzelfall an.
Gruß Guido
 
OP
moenk

moenk

Administrator
Teammitglied
Die Baumanns schrieb:
Bei stark frequentierten Caches könnte man mit einer starken Beeinträchtigung kommen, die der Waldbesitzer nicht dulden muss. Das ganze kann man aber nicht verallgemeinern.
Das sind ja auch die Fälle um die es geht - um einzelne Cacher die mal im Wald sind sorgt sich ja keiner. Es geht um ganze Scharen die z.B. Powertrails abgrasen, gegen die gibts dann wohl eine anwendbare Regelung. Was immer dann auch passieren mag.
 

Die Baumanns

Geowizard
moenk schrieb:
Die Baumanns schrieb:
Bei stark frequentierten Caches könnte man mit einer starken Beeinträchtigung kommen, die der Waldbesitzer nicht dulden muss. Das ganze kann man aber nicht verallgemeinern.
Das sind ja auch die Fälle um die es geht - um einzelne Cacher die mal im Wald sind sorgt sich ja keiner. Es geht um ganze Scharen die z.B. Powertrails abgrasen, gegen die gibts dann wohl eine anwendbare Regelung. Was immer dann auch passieren mag.

Ist doch heute schon so, der Eigentümer meldet sich, das er keine Caches in seinem Wald wünscht, und schon ist es dann vorbei mit der Cacherei. Wobei das in meinen Augen auch vollkommen in Ordnung ist, wenn jemand keine Caches in seinem Wald duldet.
Wir nutzen schließlich fremden Grund für unser Hobby.

Gruß Guido
 

UF aus LD

Geowizard
moenk schrieb:
Die Baumanns schrieb:
Bei stark frequentierten Caches könnte man mit einer starken Beeinträchtigung kommen, die der Waldbesitzer nicht dulden muss. Das ganze kann man aber nicht verallgemeinern.
Das sind ja auch die Fälle um die es geht - um einzelne Cacher die mal im Wald sind sorgt sich ja keiner. Es geht um ganze Scharen die z.B. Powertrails abgrasen, gegen die gibts dann wohl eine anwendbare Regelung. Was immer dann auch passieren mag.

... und auch um "Massen"-Rudel bei Nachtcaches (Lost Places lass ich mal außen vor, die fallen wohl selten unter die Regelung des Waldgesetzes).
 
moenk schrieb:
Die Baumanns schrieb:
Bei stark frequentierten Caches könnte man mit einer starken Beeinträchtigung kommen, die der Waldbesitzer nicht dulden muss. Das ganze kann man aber nicht verallgemeinern.
Das sind ja auch die Fälle um die es geht - um einzelne Cacher die mal im Wald sind sorgt sich ja keiner. Es geht um ganze Scharen die z.B. Powertrails abgrasen, gegen die gibts dann wohl eine anwendbare Regelung. Was immer dann auch passieren mag.
Meine Einschätzung ist:

Wenn man in Familien Stärke erscheint, also 1 bis 7 Personen, oder wenn eine Geburtstagsschar von 12 Kindern mit 4 Erwachsenen unterwegs ist, die kann der Gesetzgeber mit seinen Verboten nicht treffen wollen.

Anders sieht es bei den entstehenden Powertrails aus. Wenn also diese Gruppen täglich/stündlich erscheinen. Jeder einzelne macht nicht Verbotenes, doch der Waldbesitzer kann die Dose entfernen lassen. Zu Recht!

Wie schwierig das Thema aber ist, kann man daran sehen, dass so mancher Wald- oder Wiesenbesitzer gezwungen wurde den sich selbst gebildeten Weg weiterhin zu dulden und sie mussten ihre Zäune wieder entfernen. Das kann man alles nur von Fall zu Fall entscheiden.

Bei dem Gesetzt sehe ich eigentlich keine Einschränkungen für den Geocacher.
 

Zappo

Geoguru
moenk schrieb:
.....um einzelne Cacher die mal im Wald sind sorgt sich ja keiner......
Mit der mir eigenen defätistischen Sichtweise will ich mal anmerken, daß es wahrscheinlich vergeblich gehofft ist, da bei den Zuständigen so eine differenzierte Einschätzung zu verlangen. Wenn es da Probleme mit den Massencaches gibt, wird einfach Geocaching komplett ausgebremst - da ist dann auch der um die Ecke liegende 20mal im Jahr besuchte Wandermulti dabei.

Das ist nicht der kleinste Grund, weswegen man PTs mit gemischten Gefühlen betrachten kann.

Mal ganz abgesehen davon, daß Verwaltungen gerne dazu neigen, komplett anders gemeinte bzw. für WIRKLICHE Probleme gemachte Regelungen* an der sinnlosesten, aber bequemsten durchführbaren Repressalienmaßnahme festzumachen.

Da kann man das Waffenrecht sehen, das dazu führt, daß der Wandersmann wegen eines ein Zentimeters zu langen Messers belästigt wird - andererseits es ganze Gebiete gibt, wo sich die Polizei nicht reintraut - genauso der "Müllparagraph", der wohl eher für Verhinderungen von wilden Müllkippen und Verunreinigung des Grundwassers gemacht ist, trotzdem fröhlich versucht wird, DARÜBER die harmlose Tupperdose auszubremsen.

Gruß Zappo

*Wieso kommt mir da wohl die GC-Verwaltung und die "verbuddel-Diskussion" in den Sinn? :D :D :D
 
OP
moenk

moenk

Administrator
Teammitglied
do1000 schrieb:
Das sehe ich anders. Die Rechtsbegriffe sind noch genau so unbestimmt wie vorher.
Siehe dazu auch: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=252810#p252810
 
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