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"Ich sah das Jagdgewehr und hatte Angst"

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Stramon

Geowizard
Ein bemerkenswerter Artikel in der Volksstimme.

"Er geht zu seinem Auto zurück, öffnet die Tür und holt ein Jagdgewehr mit Zielfernrohr vom Rücksitz. "Damit baute der Mann sich vor uns auf, der Lauf des Gewehrs war nach oben gerichtet. In diesem Moment hatte ich Angst um mein Leben und das meines Freundes, der immer noch versuchte herunterzuklettern", sagt Ruloff."

Gruß Stramon
 

HansHafen

Geowizard
Moin,

kann ich mir gut vorstellen, es gibt solche Leute und somit dann auch solche Situationen. Schlimm, wenn diese dann auch noch berechtigt sind, mit Waffe rumzulaufen. Einige von den Waffeninhabern haben sicher einiges zu kompensieren - wobei ich immer noch hoffe, dass ein Großteil der bewaffneten Männer in Grün eher sachlich bleiben und deren Tun zweckbestimmt ist (was auch immer man jetzt von dem Zweck "Regulierung des Tierbestands" halten mag).

Zum Glück habe ich hier in der Gegend auch schon die Gelegenheit gehabt mit netten Jägern zu sprechen, auch über das Geocaching und konnte mir auch deren Seite anhören - auch freundliche Wünsche, wo bitte keine Geocaches liegen sollten. Auch stieß ich nicht auf komplette Ablehnung, mit den genannten Wünschen als Ausnahme, waren die Jäger dem Geocaching sehr tolerant und aufgeschlossen eingestellt.

Aber gut, es ist immer besser vorher mal drüber zu reden - wenn erstmal eine Waffe in der Hand ist, dann sind wohl beide Seiten nicht zu einem freundlichen Plausch aufgelegt.

Tja, Waffen machen auch aus kleinen Wesen große Leute - nur eben nicht immer sehr angenehme. Finde das alles recht eklig (und gefährlich), wenn jemand seine Ego auf diese Art aufwerten muss...


Frage am Rande: Ist Wilderei denn heutzutage so ein Problem? Kenne mich da nicht aus. Wenn ja, gibt es regelmäßig Konfrontationen zwischen Jägern und Wilderern? Vielleicht könnte sowas das Handeln des Jägers erklären (aber nicht entschuldigen)?!

BG
HansHafen
 

Griffin

Geowizard
Der mag mal erklären, wie er Leute ohne Waffen und Fallen ernsthaft für Wilderer halten konnte.

Lesenswert in diesem Zusammenhang:
http://www.wildundhund.de/438,4399/

=> Der Jäger hat hier weit mehr zu verlieren!

Irritierend ist hier insbesondere auch das Verhalten der Polizei. Die beiden Beamten haben sich wahrlich nicht mit ruhm bekleckert und die dienstliche Überprüfung ihres Verhaltens mehr als verdient.
 

Roter-Wolf

Geocacher
Oh man, Die Jäger scheinen ihrer Kompetenzen manchmal etwas zu überschätzen.
Zwar ist jederman laut BGB dazu berechtigt, einen Straftäter fest zu halten, aber mit Waffengewalt?
Was hätte er gemacht wenn die beiden versucht hätten ab zu hauen?

Aber das sind nun mal wie immer mal wieder die negativen Begegnungen von Cachern und Jägern, die das Feuer immer und immer wieder entfachen.

Mir ist es passiert, dass ich mit ein 2 befreundeten Cachern unterwegs war. Es war nachts gegen 24 Uhr auf einem Forstwirtschaftsweg als wir plötzlich ein Auto ca. 10 Metern eben dem Weg im Gestrüpp sahen.
Da dies etwas ungewöhnlich was, beschlossen wir mal nach zu schauen. Nachdem wir aber etwas näher kamen, stellte sich herraus dass es sich um ein Forstfahrzeug handelte.

In dem Moment kamen auch schon die beiden Herren mit ihren Gewehren, diese allerdings auf dem Rücken, sodass sich keiner bedroht fühlen mußte.

Das Ende vom Lied war ein Plausch von einer halben bis ner Stunde in sehr netter Runde.

Wie man sieht, es geht auch anders.
 

Zappo

Geoguru
At first finde ich das natürlich eine vollkommen inakzeptable Verhaltensweise des Jägers - GERADE weil er berechtigt ist, eine Waffe zu führen, wächst daraus eine besondere Sorgfalt. Ich denke, wenn das Geschilderte SO zutrifft, wäre es ein Grund, dem den Schein zu entziehen. Die Schwierigkeit dürfte der Nachweis sein - an Jägers Stelle würde ich angeben, ich hätte mich von den beiden bedroht gefühlt - das Gegenteil wird schwer nachzuweisen sein.

Zum zweiten ist da wieder das unselige Prinzip des Zusammenhaltens von Polizei und "halboffiziellen" wie Jagd und Forst zu sehen - das mag manchmal damit zu tun haben, daß "da draussen" diese Parteien ab und an was miteinander zu tun haben und man sich also kennt - meist ist das aber ein mehr instinktiver Schulterschluß.

Gibts aber nicht nur in DD - auch ich hab mal nen Brief vom Ordnungsamt gekriegt, in dem die Ansicht des mißgünstigen Jägersmannes über das, was Herr Z. auf eigener Wiese nicht darf oder unterstellungsweise tut, 1:1 als Tatsachenbehauptung nachgeplappert wurde. Ist schon ne Sauerei - und zweierlei Maß. Sich wehren hilft.

Gruß Zappo
 

Zappo

Geoguru
Bonnie&Clyde schrieb:
....In dem Moment kamen auch schon die beiden Herren mit ihren Gewehren, diese allerdings auf dem Rücken, sodass sich keiner bedroht fühlen mußte. Das Ende vom Lied war ein Plausch von einer halben bis ner Stunde in sehr netter Runde. Wie man sieht, es geht auch anders.
Ja, es geht - Gottseidank- auch anders. Ich halte das auch eher für den Normalfall.

Aber eine oder zwei Aktionen so eines Kalibers und die Fundamentalisten beider Fraktionen haben wieder Futter und Bestätigung für die nächste Zeit. Ist halt schade.

Gruß Zappo
 

cahhi

Geowizard
Gut, dass sich der Herr mit der Waffe so im Recht fühlt, dass er sich vermutlich um Kopf und Kragen reden wird.

Ein nettes Detail ist mit noch im Artikel aufgefallen: Wäre es in der Bildunterschrift nicht einfacher gewesen "Handy" oder "iPhone" zu schreiben und nicht "Ortungsgerät" ;)
 

cahhi

Geowizard
Bonnie&Clyde schrieb:
Zwar ist jederman laut BGB dazu berechtigt, einen Straftäter fest zu halten, aber mit Waffengewalt?

Nicht BGB sondern StPO, genauer § 127. Und der beginnt mit

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt

Hier genügt also kein Verdacht, der Täter muss schon konkret erwischt werden. Ohne Tat schlichtweg nicht möglich.

Was hätte er gemacht wenn die beiden versucht hätten ab zu hauen?
Mehr als ein Warnschuss wäre keinesfalls gedeckt gewesen. Hier http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strpr/22_vorlaeufige_festnahme.pdf eine ganz übersichtliche PDF zu dem Thema...
 

pebbles1305

Geocacher
Letztens hab ich auch einen Artikel in der RP gelesen, wo ein Jäger einen Mann im Wald mit "Blattschuß" erschossen hat, weil er ihn für ein Wildschwein hielt!

Wie hoch ist ein Wildschwein? Wenn ich auf das Herz des Schweines ziele, würde ich einem Menschen max. in den Oberschenkel schießen!

Zum Glück hab ich noch keinen bewaffneten Jäger im Wald angetroffen. Ich mache aber auch so gut wie keine Nachtcaches mehr.
 

Heimo

Geocacher
§ 127 StPO ist hier wohl nicht die Grundlage.
Jagdschutzberechtigte (z.B. Jagdpächter) dürfen bei Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften anhalten, Personalien feststellen etc..

Eine Straftat "Bedrohung mit einer Schusswaffe" gibt es nicht und von einer Bedrohung im strafrechtlichen Sinn (§ 241 StGB) ist in den Bericht nichts zu lesen.

Hier hat eine Situation eine Entwicklung genommen die nicht sein müsste.

Wilderer sind nicht alltäglich, für den Jäger tötliche Begegnungen kommen aber auch heute noch vor.
 

cahhi

Geowizard
Heimo schrieb:
dürfen bei Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften
Und welche sollten das sein?

Eine Straftat "Bedrohung mit einer Schusswaffe" gibt es nicht
Es gibt aber z.B. Nötigung und Freiheitsberaubung. Da findet sich schon was.


Wilderer sind nicht alltäglich, für den Jäger tötliche Begegnungen kommen aber auch heute noch vor.
Wie oft? Bitte einen Beleg für eine Fall aus Deutschland...
 

MadCatERZ

Geoguru
Was bleibt ist, dass es wohl einen gewissen Anteil der Jägerschaft gibt, der geistig irgendwie in vergangenen Zeiten stehengeblieben ist, was wieder die Frage aufwirft, ob die erforderlichen Prüfungen zur Erlangung des Jagdscheines nicht vielleicht zu lax sind
 

Zappo

Geoguru
MadCatERZ schrieb:
Was bleibt ist....
GAAAANZ tief in mir drin bin ich der Überzeugung, daß der mögliche Zugriff auf eine Waffe und der damit verbundene Machtaspekt im Menschen, wenn er sich nicht massiv dagegenstemmt, eine negative Entwicklung erzeugen kann.

Das gilt aber nicht nur für Jäger.

Auch ICH wollte keine Schußwaffe im Haus haben - da würde ich über die Jahre auch für mich nicht die Hand ins Feuer legen. Schon allein die Tatsache, daß man könnte, wenn man wollte, bildet da einen gewissen Grundstock.

Gruß Zappo
 

Heimo

Geocacher
Frisch im Gedächtnis als wäre es gestern gewesen: Der Mord im Rheinhardswald 2001.

Jagdliche Vorschriften sind z.B. Aufsuchen und stören von Wild, unbrechtigtes Betreten jagdlicher Einrichtungen, Wilderei (z.B. auch Nester ausnehmen)

Im Bericht steht auch nichts was auf Nötigung oder Freiheitsberaubung hindeutet. Da steht nicht einmal, dass der Jäger die Männer am gehen gehindert hat. Aber Dein Satz "Da findet sich schon was" spricht Bände. Dir geht es nicht darum tatsächlich begangene Straftaten zu ahnden, Dir geht es darum jemanden was ans Zeug zu flicken.
 

MadCatERZ

Geoguru
Zappo schrieb:
GAAAANZ tief in mir drin bin ich der Überzeugung, daß der mögliche Zugriff auf eine Waffe und der damit verbundene Machtaspekt im Menschen, wenn er sich nicht massiv dagegenstemmt, eine negative Entwicklung erzeugen kann.

Das gilt aber nicht nur für Jäger.
Ich kann mir gut vorstellen, dass so eine Waffe in der Hand ein Machtgefühl auslöst, man fühlt sich den anderen weit überlegen (falls diese nicht plötzlich auch eine Waffe ziehen)

Beim Jäger kommt noch dazu, dass er sein Gewehr ja nicht bei sich trägt, um damit Zäune zu flicken oder das als Kletterhilfe zu benutzen und anders als bspw. Polizisten kann er mehr oder weniger nach Belieben in freier Wildbahn rumballern, ohne sich rechtfertigen zu müssen, vor allem dann nicht, wenn wie in diesem Fall "Freund und Helfer" wörtlich zu nehmen ist, wobei ich Mutmaßungen über das Zustandekommen solcher Freundschaften gar nicht erst anstellen möchte.

Nachtrag:
Ich bleibe dabei, dass sich einige (bei Weitem nicht alle) Jäger wohl als Feudalherren führen, die in "ihrem" Wald das Sagen haben.
 

Zappo

Geoguru
...ich glaube, da niemand von uns dabei war, ist alles, was wir weiterdiskutieren, reine Mutmaßung. Ich bin auch überzeugt, daß das alles - ohne uns - seinen (irgendwie gearteten) Gang geht - ob Polizei, Anwalt oder Gericht.

Und eine Handlung, die dem Jägersmann alltäglich erscheint - nämlich Gewehr umhängen - mag da dem einen oder anderen schon als Bedrohungsszenario ausreichen - mir zugegebenerweise auch. Muß aber nicht so gemeint sein - SO fair sollte man dann schon sein. Zumindest als Nichtbeteiligter.

Gruß Zappo
 

cahhi

Geowizard
Heimo schrieb:
Frisch im Gedächtnis als wäre es gestern gewesen: Der Mord im Rheinhardswald 2001.
Schnell mal gegoogelt.
1. Kein Mord sondern Totschlag
2. Kein Wilderer sondern ein (durchgeknallter) Vogelschützer

Im Bericht steht auch nichts was auf Nötigung oder Freiheitsberaubung hindeutet. Da steht nicht einmal, dass der Jäger die Männer am gehen gehindert hat.
Er hat extra das Gewehr geholt... was hat er damit wohl gemacht?

Aber Dein Satz "Da findet sich schon was" spricht Bände. Dir geht es nicht darum tatsächlich begangene Straftaten zu ahnden, Dir geht es darum jemanden was ans Zeug zu flicken.

Nö. Ich habe nur keine Lust auf juristische Wortklauberei, welche Straftat es genau sein könnte, die Grenzen sind teilweise sehr fließend. So einfach wie Du es Dir machst (rechtlich keine Bedrohung, also nicht strafbar) ist es definitiv nicht.
 

Heimo

Geocacher
cahhi schrieb:
...
Er hat extra das Gewehr geholt... was hat er damit wohl gemacht?.....

Na nach dem Bericht hat er irgendwie den Lauf in eine "nach oben zeigende" Position gebracht. Bei zwei Männer zu einem und dem Verdacht auf Wilderei, wäre ich auch lieber bewaffnet.
 

cahhi

Geowizard
Heimo schrieb:
Bei zwei Männer zu einem und dem Verdacht auf Wilderei, wäre ich auch lieber bewaffnet.

Glaub ich Dir. Nur: zu welchem Zweck darf ein Jäger die Waffe verwenden? Das Ding ist für die Jagd nach Wild. Bewaffnete Verbrecherjagd macht die Polizeit.
 

Heimo

Geocacher
cahhi schrieb:
... Nur: zu welchem Zweck darf ein Jäger die Waffe verwenden? ....

WaffG § 13 VI schrieb:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und
Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz
oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen;

Ein Jagdpächter in seinem Revier übt immer den Jagdschutz aus.
 
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