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Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Moderator: Zappo
- Team FamBi
- Geocacher
- Beiträge: 156
- Registriert: So 15. Jul 2012, 22:18
Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Hatten wir doch erst mit der ominösen Kiste, die der Frisör weggenommen hat, oder? 

- JackSkysegel
- Geoguru
- Beiträge: 6534
- Registriert: Sa 22. Jan 2011, 10:25
Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Mal ganz davon abgesehen das sich die deutschen Gerichte ein Loch in den Bauch freuen wenn sie sich dann auch noch darum kümmern sollen ob man auf Bäume klettern darf oder ne Tupperdose im Wald verstecken darf.
Unechter Cacher (Tm)
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- Geomaster
- Beiträge: 697
- Registriert: Fr 31. Aug 2012, 13:10
- Wohnort: Bodensee
Re: AW: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Da steht aber, wo Du nachschauen solltest:Team FamBi hat geschrieben: Hier ( § 14 BWaldG) zumindest ist nichts zu finden...
http://www.buzer.de/gesetz/4619/a63790.htm
"(2) Die Länder regeln die Einzelheiten."
Also in den (16 verschiedenen) Landeswaldgesetzen.
Deshalb wundert mich auch die klare Meinung, die unser Fachmann zur Rechtslage hat. Die ist nämlich nicht bundeseinheitlich.
Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Gerichte schreiben einem keine Gutachten. Man braucht schon jemanden, der in seinen Rechten verletzt ist, damit man klagen kann.radioscout hat geschrieben:... man läßt das ganze durch ein Gericht prüfen.
Also einfach mal klagen und schon weiß man, was man darf und was nicht.
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- Geomaster
- Beiträge: 831
- Registriert: Fr 10. Sep 2010, 12:30
Re: AW: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Man muss doch jetzt gar nicht überlegen, wo *vielleicht* stehen könnte, dass das Klettern auf Bäume verboten sei. Es ist es schlicht nicht. Ob mit oder ohne Ausrüstung. Wobei die "Ausrüstung", was den Baum betrifft, nur aus ein paar Stoffschlingen, einem Kambiumschoner (zumindest bei uns immer) und einem Seil besteht, das mit dem Baum gar nicht in Berührung kommt. "Ausrüstung" sieht immer so aus, als ob man den Baum mit schwerem Gerät malträtieren würde, das ist definitiv nicht so. Der Baum sieht dann nach dem Beklettern so aus wie vor dem Beklettern. Punkt. Was andere machen interessiert mich hier erstmal nicht, für die bin ich nicht verantwortlich. Das Betretungsrecht deckt so ein Beklettern gänzlich ab, ich bin nicht organisiert, mache nichts kaputt und störe niemanden, das Klettern ist einfach nur ein bisschen Sport und Erholung.
Dass einige Leute nicht wollen, dass man sich in "ihrem" Wald überhaupt aufhält... get over it.
http://jaegerblog.wordpress.com/
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- radioscout
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- Beiträge: 25026
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Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Ist bekannt aber das sollte kein Problem sein. Irgend jemand wird sich schon finden, der eine Dose oben in einem Deiner Bäume verstecken will. Du verbietest ihm das und dann kann er dagegen klagen.Heimo hat geschrieben: Gerichte schreiben einem keine Gutachten. Man braucht schon jemanden, der in seinen Rechten verletzt ist, damit man klagen kann.

Wir hätten nie uns getraut doofe Dosen anzumelden schon aus Respekt vor diesem geheimnisvollen Spiel (Dosenfischer, Die goldenen Jahre)
Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Mir ist jetzt nichts allgemeinverbindliches bekannt, dass das Klettern auf Bäume verbietet. Mir ist aber auch nichts bekannt, dass das Klettern auf fremden Bäumen z.B. im Rahmen eines Betreungsrechts explizit erlauben würde.SNEQX2 hat geschrieben:...Tatsächlich solltest Du eine Quelle benennen können, aus der ein eindeutiges Kletterverbot hervorgeht. Gesetzestext, Verordnung, zur Not auch ein ähnlich gelagertes Vergleichsurteil. ....
Damit sind wir dann bei den Rechten des Eigentümers die im BGB geregelt sind. Der Eigentümer darf jede Einwirkung auf seine Sache verbieten, wenn anderen kein entsprechendes Recht dazu zusteht. Also kann der Eigentümer auch jedem das Klettern auf seine Bäume untersagen. Kommt dem dann jemand nicht nach, so hat der Eigentümer einen Unterlassungsanspruch. Letzterer kommt den Zuwiderhandelnden meißt sehr teuer.
- radioscout
- Geoking
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Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Es wird also der passende Auffangtatbestand gesucht?

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- Team FamBi
- Geocacher
- Beiträge: 156
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Re: Erlaubnissschein vom Forst für T5er?
Es gibt aber doch das (Wald-)Betretungsrecht... Und zu einem Wald gehören nun mal auch Bäume...Heimo hat geschrieben:SNEQX2 hat geschrieben:Der Eigentümer darf jede Einwirkung auf seine Sache verbieten, wenn anderen kein entsprechendes Recht dazu zusteht.

Und ich kann ja nix dafür, dass ihr zu meinen Baumbetretungen Klettern sagt...

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- Geomaster
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