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Jagd am Sonntagnachmittag erlaubt?

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Team Esca

Geocacher
Hier möchte ich gleich mal meine erste Frage loswerden.

Letztens waren wir an einem schönen Sonntagnachmittag mit dem Fahrrad unterwegs. Hier ist es ländlich, Felder wechseln sich mit kleinen Waldstückchen ab. Wir reden da nicht von hektarweise Wald, sondern wirklich kleinen "Parzellen" zwischen den Feldern.

Wir sahen einen Geländewagen fahren, der ein Schild "Forst" hinter der Scheibe hatte mit zwei Männern (schätzungsweise Mitte / Ende 20) drin. Der fuhr ein Stück weiter, die Männer stiegen aus und verschwanden im Wald. Kurz darauf hörten wir Schüsse und sahen zu, dass wir wegkamen :???:

Gibt es da eigentlich irgendwelche Regelungen? Dürfen die so einfach nachmittags wenn ja doch einige Spaziergänger unterwegs sind, in den Wäldern rumballern? Was ist denn, wenn die Kinder da mal spielen? Es steht ja nirgendwo dass ein Betreten der Wälder hier verboten ist.
Die nächsten Caches auf unserer Liste liegen schon in deutlich bewaldeteren Gebieten, da habe ich ehrlich gesagt ein mulmiges Gefühl, da loszugehen.

Aber ich habe es auch schon erlebt, dass ich Sonntagsmorgens zeitig walken war, Schüsse hörte und dann drei Generationen (Opa, Papa, Kind) einen frisch erlegten Hasen in den Kofferraum ihres PKW werfen und losfahren sah. Die sahen nicht wie Forstarbeiter aus. Ist das dann nicht Wilderei?

Auch hier die Frage - gibt es da nicht Regelungen dass man so direkt an Wegen einfach am hellichten Tag rumschießen darf?
 

Heimo

Geocacher
Die Jagd am Sonntag nachmittag ist grundsätzlich erlaubt, genau genommen ist die Jagd grundsätzlich 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erlaubt. Ausnahmen gelten z.B. in Bayern für Treibjagden an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen, zur Zeit des Hauptkirchgangs (andere Jagdarten sind auch zu der Zeit erlaubt). Andere Bundesländer könnten andere Einschränkungen haben.
 

Jaga

Geocacher
So, wie Du das beschreibst, haben die beiden möglicherweise die Treffgenauigkeit ihrer Gewehre überprüft und je ein, zwei Probeschüsse abgegeben. Das dürfen sie nicht nur im Revier, dazu sind sie sogar verpflichtet. Bei größeren Einstellungen oder zum Üben geht man zwar zum Schießstand, nicht aber unbedingt dann, wenn einfache Probeschüsse zum Prüfen reichen. Ob man das am Sonntagnachmittag machen muss, darüber kann man diskutieren. Ich bin aber sicher, dass Du diese Beobachtung in einem eher einsamen Teil des Waldes gemacht hast. Zulässig ist es in jedem Fall.
 

Kalleson

Geowizard
Das klingt für mich auch nach Probeschüssen.

Das ist zwar erlaubt, aber erstens ist die Frage ob man das ausgerechnet auf einem Sonntagnachmittag machen sollte, durchaus berechtigt und mehr als berechtiugt ist die ergänzende Frage, weshalb man so etwas im Wald macht und nicht auf einem Feld mit freier Sicht.

Das finde ich seltsam und mir drängt sich ein wenig der Verdacht auf, dass das eben doch nicht so ganz 100%ig in Ordnung war. Hat ein wenig Geschmäckle - das könnte für mich auch durchaus so sein, dass hier ein evtl. frisch gebackener Jagdscheininhaber seinem Kumpel mal zeigen wollte, dass er jetzt eine Waffe hat.... (Muss nicht, kann aber sein...)

Wenn dir so etwas noch einmal seltsam vorkommt, dann sprich die Betreffenden doch einfach mal freundlich an und frage nach... gilt auch für Opa+Enkel+Hase.- da allerdings am besten nicht den Hasen ansprechen ;)

Wenn alles seine Richtigkeit hat, wird man dir/euch sicherlich auch das Vorgehen erklären - wenn nicht und die Gefragten fangen an herumzudrucksen, dann solltet ihr auch nicht zögern, so etwas zur Anzeige zu bringen.

Aber jetzt noch einmal ein paar Dinge, die man als Cacher beachten sollte:
  • Grundsätzlich ist es dringend empfehlenswert, im Wald farblich auffällige Kleidung zu tragen, um fatale Verwechslungen ausschließen zu können. *
  • Gejagt wird hauptsächlich in der Morgen- und Abenddämmerung.
  • Wildschweine werden auch nachts (meist rund um Vollmond) gejagt.
  • Hauptsächlich in der Zeit von Oktober bis Januar finden tagsüber an Wochenenden häufig Treibjagden mit vielen Jägern statt. Diese sollten durch Schilder gekennzeichnet sein und während einer Treibjagd sollte man das betreffende Gebiet dann auch meiden!

* Keine Panik: Jeder verantwortungsvolle Jäger schießt nur, wenn er sein "Ziel" vorher vernünftig "ansprechen" konnte. "Ansprechen" heißt in der Jägersprache, dass man nicht nur erkennt, um welches Tier es sich handelt, sondern auch Geschlecht, Alter, Verletzungen und eventuelle Krankheiten beurteilt. --> Dann sollten Verwechslungen eigentlich ausgeschlossen sein.


Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
 

Zappo

Geoguru
Kalleson schrieb:
Das klingt für mich auch nach Probeschüssen. Das ist zwar erlaubt, aber erstens ist die Frage ob man das ausgerechnet auf einem Sonntagnachmittag machen sollte, durchaus berechtigt und mehr als berechtiugt ist die ergänzende Frage, weshalb man so etwas im Wald macht und nicht auf einem Feld mit freier Sicht.
Hmmm....Am sichersten ist die Knallerei doch wohl aus einer erhöhten Position - da wirkt der Boden als Kugelfang und es gibt eher keine Abpraller. Also ich würde bei sowas tatsächlich den nächsten Hochsitz als Ausgangspunkt nehmen. Wenn ich denn schießen würde und befugt wäre, den zu betreten.

Ist beim Bogenschießen auch so - ohne Pfeilfang kein Schuß da draussen. Also schießt man gegen den Hang, von oben, oder eben in Distanzen, die man überblicken kann. Das geht auch im Wald - bei meinen Distanzen. Ich hab aber zugegebenerweise keine Ahnung, wie weit der Jäger schießt, wenn er seine Waffe "ausprobiert".

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. :D

Gruß Zappo
 

Jaga

Geocacher
Kalleson schrieb:
...und mehr als berechtiugt ist die ergänzende Frage, weshalb man so etwas im Wald macht und nicht auf einem Feld mit freier Sicht...

Die beiden können ja zu einem Hochsitz unterwegs gewesen sein, der an einer von den Wegen aus nicht einsehbaren Lichtung steht - das Gesehene kann also schon passen.
 

Heimo

Geocacher
Wundervolle Spekulationen.

Wir wissen aus dem Posting nur:
1 Auto (Geländewagen)
1 Schild "Forst" im Auto (gibt es überall zu kaufen)
2 Männer die in den Wald gingen
mehrere (also mindestens2) Schüsse waren zu hören

Kein Wort von Gewehr oder Gewehren in der Hand der Männer, von Büchsen oder Flinten, von Kurz- oder Langwaffen, vom Klangbild der Schüsse (scharf oder mehr Platzpatrone), von einem Hund oder sonstigen Fakten, aber reichlich Spekulation und tolle Erklärungen.

Die Frage im Threadtitel lautet: Jagd am Sonntagnachmittag erlaubt?

Kurze und erschöpfende Antwort: Grundsätzlich ja.

Wozu die Spekulation mit Probeschüssen?
Warum war es keine Hundeausbildung und der Fiffi war einfach nicht wahrgenommen worden?
Warum keine Jagd z.B. mit der Flinte?
Warum müssen die Schüsse von den beobachteten Männer abgegeben worden sein?
Warum soll es sich überhaupt um eine Schussabgabe von Berechtigten gehandelt haben?
Warum glaubt jemand (die TS?), dass es sich nicht um berechtigt abgegebene Schüsse handelte?

Wo steht dass man zu Probeschüssen im Wald verpflichtet wäre? - Nirgends!
Warum darf ich keine "größeren Einstellungen" nach Probeschüssen im Wald vornehmen? - Ich darf denn der Unsinn mit An- und Einschießen ist seit 1.4.2003 Vergangenheit.
Warum sollte man nicht am Sonntag nachmittag die Waffe überprüfen?
 

Jaga

Geocacher
Ok, ok, lass uns bitte kein neues Fass aufmachen, sonst geht der ganze Zirkus hier wieder von vorne los. Grundsätzlich hast Du ja recht, der Sachverhalt ist unklar, es kann alles mögliche gewesen sein. Vielleicht hat einer mit einer Platzpatronen-Spritze hantiert, ein Jäger hat seinen Hundi mit der Flinte auf Schussfestigkeit trainiert, was auch immer.
Heimo schrieb:
...Wo steht dass man zu Probeschüssen im Wald verpflichtet wäre? - Nirgends!
Warum darf ich keine "größeren Einstellungen" nach Probeschüssen im Wald vornehmen? - Ich darf denn der Unsinn mit An- und Einschießen ist seit 1.4.2003 Vergangenheit.
Vielleicht eine Klarstellung zum Thema einschießen:
§ 13 WaffG:
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen.

Die Notwendigkeit (oder auch "Verpflichtung", je nach Betrachtungsweise) für funktionierendes Material ergibt sich aus dem TierschutzG.
 

Zappo

Geoguru
Team Esca schrieb:
....Die nächsten Caches auf unserer Liste liegen schon in deutlich bewaldeteren Gebieten, da habe ich ehrlich gesagt ein mulmiges Gefühl, da loszugehen.....
Ich glaub, da machst Du Dir zu sehr einen Kopf. Klar, ab und an höre ich es auch im anderen Tal oder so knallen, wenn ich unterwegs bin. Aber nen Gedanken daran hab ich noch nie verschwendet. Zumindest nicht, wenn ICH auf dem Weg war.

Gruß Zappo
 

Heimo

Geocacher
Jaga schrieb:
Die Notwendigkeit (oder auch "Verpflichtung", je nach Betrachtungsweise) für funktionierendes Material ergibt sich aus dem TierschutzG.

Ich bin ganz gespannt die entsprechende Text-Stelle von Dir zu erfahren. Danke im voraus
 
A

Anonymous

Guest
Kalleson schrieb:
Aber jetzt noch einmal ein paar Dinge, die man als Cacher beachten sollte:
  • Grundsätzlich ist es dringend empfehlenswert, im Wald farblich auffällige Kleidung zu tragen, um fatale Verwechslungen ausschließen zu können. *

Na das sag mal den Spezialspezialisten, die beim Geocaching unbedingt in Tarnklamotten (gern auch ergänzt durch eine Flasche Bier in der Hand) herumlaufen müssen. :D
 

hoshie79

Geowizard
Schrottie schrieb:
Kalleson schrieb:
Aber jetzt noch einmal ein paar Dinge, die man als Cacher beachten sollte:
  • Grundsätzlich ist es dringend empfehlenswert, im Wald farblich auffällige Kleidung zu tragen, um fatale Verwechslungen ausschließen zu können. *

Na das sag mal den Spezialspezialisten, die beim Geocaching unbedingt in Tarnklamotten (gern auch ergänzt durch eine Flasche Bier in der Hand) herumlaufen müssen. :D

Das sind dann auch die, die gegen Darwin nur geringe Chancen haben... :D
 

Zappo

Geoguru
Schrottie schrieb:
Kalleson schrieb:
...im Wald farblich auffällige Kleidung zu tragen
Na das sag mal den Spezialspezialisten, die beim Geocaching unbedingt in Tarnklamotten (gern auch ergänzt durch eine Flasche Bier in der Hand) herumlaufen müssen.
Naja, die Forderung nach auffälliger Kleidung finde ich ja ein wenig für "overdosed". Leute, die in Tarnklamotten und mit Bierflasche in der Hand im Wald rumrennen, werden aber auch ne entsprechende Geräuschkulisse veranstalten.
Im übrigen halte ich es durchaus für ein Anspruch des "Sich-draussen-Bewegens" , daß man jagdliche Einrichtungen erkennt, meidet und auch mitkriegt, daß gerade gejagt wird oder daß Jäger im Wald sind. Wenn man da Bedenken hat.

Man kann aber auch einfach nur vor sich hinpfeifen :D :D :D

Gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
Heimo schrieb:
Warum sollte man nicht am Sonntag nachmittag die Waffe überprüfen?
Weil es bei strenger Auslegung nach dem nordrhein-westfälischen Sonn- und Feiertagsgesetz verboten ist. Vergleichbare Regelungen existieren auch in anderen Bundesländern.

§ 3 Sonn- und Feiertagsgesetz NRW: "An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden."

Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich eine Störung stattfindet, sondern nur darauf, ob die Tätigkeit geeignet ist, die sonntägliche Ruhe zu stören. In einem etwas älteren Beispielkatalog der IHK NRW war als verbotene Tätigkeit sogar das Aufhängen von Wäsche genannt.

Jetzt gibt es allerdings auch eine andere Auslegung: In § 3 sind Treib-, Lapp- und Hetzjagden ausdrücklich als verbotene Tätigkeiten genannt. Daraus könnte man den Umkehrschluss ziehen, dass andere Formen der Jagd (Einzelansitz) erlaubt sein müssten. Es bleibt aber nach dem Wortlaut der Norm eine unzulässige Tätigkeit. Und für das Ausprobieren einer Waffe würde die genannte Schlussfolgerung natürlich auch nicht gelten.

In Bayern ist das Feiertagsgesetz übrigens strenger als in allen anderen Bundesländern. Dort gilt am Karfreitag nicht nur ein Tanzverbot wie in den anderen Bundesländern, sondern es darf in Gaststätten nicht mal Musik in Zimmerlautstärke gespielt werden.
 

KMundS

Geomaster
Zappo schrieb:
Im übrigen halte ich es durchaus für ein Anspruch des "Sich-draussen-Bewegens" , daß man jagdliche Einrichtungen erkennt, meidet und auch mitkriegt, daß gerade gejagt wird oder daß Jäger im Wald sind. Wenn man da Bedenken hat.

Aber was soll schon passieren? Der Jäger muss sein Ziel als solches erkennen, bevor er abdrückten darf. Er darf nicht schiessen, wenn die Schußbahn nicht frei ist. Am hellichten Tag sollte man da auf der sicheren Seite sein.

Es will mir doch wohl niemand erzählen, dass ich für den, der eine äußerst tödliche Waffe im öffentlichen Wald mitführen und benutzen darf, noch mitdenken soll.

M
 

Zappo

Geoguru
KMundS schrieb:
Aber was soll schon passieren? Der Jäger muss sein Ziel als solches erkennen, bevor er abdrückten darf. Er darf nicht schiessen, wenn die Schußbahn nicht frei ist. Am hellichten Tag sollte man da auf der sicheren Seite sein.

Es will mir doch wohl niemand erzählen, dass ich für den, der eine äußerst tödliche Waffe im öffentlichen Wald mitführen und benutzen darf, noch mitdenken soll....
So wollte ich das nicht verstanden wissen. Aber wenn der Threadstarter in der Richtung Bedenken hat, beruhigt es die vielleicht, wenn er erkennt, daß es meist erkennbar ist, wann und wo gejagt wird.

Wobei der sich jetzt auch nicht mehr hier gemeldet hat.

Am Anspruch an den Jäger ändert das nix - da hast Du recht.

Gruß Zappo
 

Kalleson

Geowizard
@KMundS:

Es darf dich auch niemand auf nem Zebrastreifen überfahren.
Trotzdem schadet es nicht vorher nach links und rechts zu schauen.


Soll heißen: Es kann überall Deppen geben.

... und da in der Frage eine gewisse Besorgnis mitklang, ist es doch sinnvoll, eine Tipp zu geben, wie man die Sicherheit erhöhen kann.


So. Und jetzt lehne ich mich zurück und freue mich auf die Diskussion zwischen Heimo und KMundS... :popcorn:

:roll:

Falls ihr euch noch nicht gegenseitig kennt: Ihr ähnelt euch... nur steht ihr auf der jeweils anderen Seite. ;)
 

Heimo

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
§ 3 Sonn- und Feiertagsgesetz NRW: "An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.".

Hattest DU nicht gesagt Jagd sei nur ein Hobby, keine Arbeit?

Wie das mit konkurrierenden Gesetzen ist, darfst Du auch nochmals nachlesen.

An- und Einschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier ist auch sonntags erlaubt.
 

Heimo

Geocacher
Kalleson schrieb:
... und da in der Frage eine gewisse Besorgnis mitklang, ist es doch sinnvoll, eine Tipp zu geben, wie man die Sicherheit erhöhen kann.

Überredet, daher hier mein Tip: Gehen Sie aufrecht und schwenken Sie Ihren Hut!
 
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