Schade, dass der Thread über den Fotografen, der einen Hirsch fotografierte und dafür eine Anzeige bekam schon geschlossen ist.
Die Sache hat nämlich einen engen Bezug zum Geocaching. Der § 19a des Bundesjagdgesetzes gilt bundesweit und richtet sich gegen alle die Wild stören könnten, also auch den Geocacher. Die Vorschrift schützt alle Wildarten, nicht nur die im Bestand bedrohten und verboten ist jede Art der Störung. Der geschütze Bereich sind die Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten. Die Vorschrift untersagt dem Geocacher das Betreten bestimmter Gebiete und sie schafft eine Handhabe für die Jagdschutzberechtigten gegen den Geocacher. Von daher ist der Ausgang der o.a. Sache auch für Geocacher interessant.
Für den Fotografen wird es im Bezug auf den § 19a BJagdG wohl gut ausgehen, denn der Brunftplatz gehört nicht zu den durch § 19a BJagdG geschützten Gebieten. Ob er insgesamt davonkommt hängt von den Vorschriften zur Jagdstörung ab.
Die Sache hat nämlich einen engen Bezug zum Geocaching. Der § 19a des Bundesjagdgesetzes gilt bundesweit und richtet sich gegen alle die Wild stören könnten, also auch den Geocacher. Die Vorschrift schützt alle Wildarten, nicht nur die im Bestand bedrohten und verboten ist jede Art der Störung. Der geschütze Bereich sind die Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten. Die Vorschrift untersagt dem Geocacher das Betreten bestimmter Gebiete und sie schafft eine Handhabe für die Jagdschutzberechtigten gegen den Geocacher. Von daher ist der Ausgang der o.a. Sache auch für Geocacher interessant.
Für den Fotografen wird es im Bezug auf den § 19a BJagdG wohl gut ausgehen, denn der Brunftplatz gehört nicht zu den durch § 19a BJagdG geschützten Gebieten. Ob er insgesamt davonkommt hängt von den Vorschriften zur Jagdstörung ab.