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Der Fotograf, die Anzeige und der Geocacher

Heimo

Geocacher
Schade, dass der Thread über den Fotografen, der einen Hirsch fotografierte und dafür eine Anzeige bekam schon geschlossen ist.

Die Sache hat nämlich einen engen Bezug zum Geocaching. Der § 19a des Bundesjagdgesetzes gilt bundesweit und richtet sich gegen alle die Wild stören könnten, also auch den Geocacher. Die Vorschrift schützt alle Wildarten, nicht nur die im Bestand bedrohten und verboten ist jede Art der Störung. Der geschütze Bereich sind die Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten. Die Vorschrift untersagt dem Geocacher das Betreten bestimmter Gebiete und sie schafft eine Handhabe für die Jagdschutzberechtigten gegen den Geocacher. Von daher ist der Ausgang der o.a. Sache auch für Geocacher interessant.

Für den Fotografen wird es im Bezug auf den § 19a BJagdG wohl gut ausgehen, denn der Brunftplatz gehört nicht zu den durch § 19a BJagdG geschützten Gebieten. Ob er insgesamt davonkommt hängt von den Vorschriften zur Jagdstörung ab.
 

Zappo

Geoguru
Heimo schrieb:
Schade, dass der Thread über den Fotografen, der einen Hirsch fotografierte und dafür eine Anzeige bekam schon geschlossen ist…..
Nicht, daß sich in DEM Thread eine sinnvolle Diskussion abgezeichnet hätte. Schon die Überschrift war falsch - der Fotograph hat ja keine Anzeige bekommen, weil er nen Hirsch fotografiert hat, sondern wegen vermuteter Jagdstörung. Einen Hirsch zu fotographieren dürfte m.W. immer noch nicht strafbewehrt sein :)

Jagdstörung, Verhalten draussen und anderes kann man gerne diskutieren. Das betrifft alle PEWs* - also auch Geocacher.

Gruß Zappo

PEW = Private Erholungssuchende Waldnutzer
 

JackSkysegel

Geoguru
Auch ich finde es wichtig das sich Geocacher an bestimmte Regeln im Wald halten müssen. Eine Rücksichtnahme auf Flora und Fauna sollte da sowieso selbstverständlich sein.
Ich denke aber auch das es oft ziemlich schwierig sein kann zu erkennen ob man sich gerade in einem geschützten Bereich befindet.
Auf der sicheren Seite sollte man sein wenn man auf den Wegen bleibt, aber das ist ja schliesslich kein Zwang. Das Betreten von Waldflächen ist schliesslich auch abseits der Wege erlaubt.
Das eingefriedete und speziell ausgeschilderte Bereiche nicht betreten werden dürfen sollte jedem klar sein.
 
OP
H

Heimo

Geocacher
Beim Fotografen ging es um Störung der Jagdausübung, bei dem in der Pressemitteilung genannten § 19a BJagdG geht es um Störung des Wildes. Wäre der Brunftplatz ein von § 19a BJagdG geschützter Bereich, lägen evtl. zwei Ordnungswidrigkeiten vor: Störung des Wildes und Störung der Jagdausübung.
Strafbewehrt ist weder das eine noch das andere, es geht jeweils um Ordnungswidrigkeiten. Das Fotografieren selbst ist nicht ordnungswidrig, die mit den Aufnahmen fast zwangsläufig verbunde Störung des Wildes schon - aber eben nur an den geschützen Orten.
Beim Geocaching kommt man eher mit dem § 19a BJagdG in Konflikt, als das man eine Jagdstörung begeht.
Die Aussage: "Das Betreten von Waldflächen ist schliesslich auch abseits der Wege erlaubt." kann man so allgemeingültig und einschränkungslos nicht mehr gelten lassen. Die zeitlichen und sachlichen Einschränkungen z.B. durch Landeswaldgesetze nehmen zu. Und bundesweit gibt es schon lange Beschränkungen beim Zweck und bei Gewerblichkeit.
Die vom § 19a BJagdG geschützten Bereiche sind in der Regel weder eingefriedet (sonst dürften sie auch nicht betreten werden) noch ausgeschildert (das Bekanntwerden des genauen Standorts bedrohter Arten ist schlecht für den Artenschutz).
 

JackSkysegel

Geoguru
Macht es aber auch schwierig die Ordnungswidrigkeit zu erkennen.
Aber ich gebe dir Recht, das Bekanntmachen der Standorte würde vermutlich zu noch mehr Störungen führen.
 

Zappo

Geoguru
Wobei ich mich nicht dran erinnern kann, die letzten Jahre beim Geocaching nennenswert irgendwelche Wege verlassen zu haben. Warum auch? 20 Meter hinter den nächsten Baum in Sichtweite des Weges bleibend sind da schon viel. Und der Trend zum "direkt am Wege Cachen" nimmt eh extrem zu.

Gruß Zappo
 

skybeamer

Geomaster
Heimo schrieb:
Schade, dass der Thread über den Fotografen, der einen Hirsch fotografierte und dafür eine Anzeige bekam schon geschlossen ist.
Der Vollständigkeit halber, es geht um diesen Thread: https://geoclub.de/forum/viewtopic.php?f=109&t=77954
 

Fadenkreuz

Geoguru
Heimo schrieb:
Der § 19a des Bundesjagdgesetzes gilt bundesweit und richtet sich gegen alle die Wild stören könnten, also auch den Geocacher.
Nö, das ist eine fehlerhafte Auslegung der Rechtsvorschrift. Die Verbote sind zwar nur beispielhaft und nicht abschließend ("oder ähnliche Handlungen"), aber die Auflistung enthält ausschließlich solche Fälle, in denen sich jemand gezielt und vorsätzlich zu den Tieren begibt ("durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen"). Das betrifft den Geocacher gerade nicht.
 
OP
H

Heimo

Geocacher
Der Geocacher begibt sich vorsätzlich an einen Ort, der Ort zählt zu den geschützen Orten. Der Geocacher nimmt den Erfolg seiner Handlung (Störung des Wildes) billigend in kauf. Das reicht für dolus eventualis.
 

JackSkysegel

Geoguru
Das halte ich für eine gewagte Aussage.
Der Geocacher kann unter Umständen das "Schützenswerte" an der Lokation gar nicht erkennen.
Das war es ja auch worauf ich hinaus wollte
 

Fadenkreuz

Geoguru
Es reicht nicht aus, wenn sich der Geocacher an einen beliebigen Ort begibt, sondern es gehört zu den Tatbestandsmerkmalen, dass er sich an eine Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätte von Wild begeben haben muss. Dies muss dann auch noch zusätzlich mit einer Störung verbunden sein, diese wiederum muss durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder eine ähnliche Handlung eingetreten sein muss.

Der Pilzsammler, der einige Meter abseits der Wege zufällig ein Reh aufscheucht, erfüllt diese Tatbestandsmerkmale also in aller Regel nicht und handelt somit auch nicht ordnungswidrig. Gleiches gilt für den Geocacher.
 

KreuterFee

Geomaster
Heimo schrieb:
Der Geocacher begibt sich vorsätzlich an einen Ort, der Ort zählt zu den geschützen Orten. Der Geocacher nimmt den Erfolg seiner Handlung (Störung des Wildes) billigend in kauf. Das reicht für dolus eventualis.

Hört sich toll an.
Tatsächlich ist es nicht mehr, als..., ja als was eigentlich, das ist nüscht.
Aber ich wundere mich schon, mit was für hanebüchensten Beispielen hier deutsches Recht verdreht wird.

Also irgendwie ist dein Rechtsverständniss schon länger komplett über den Jordan oder du sitzt vor dem Bildschirm und lachst dich tot, das ich auf deinen Scherz reinfalle.
:)
 

Zappo

Geoguru
Ich könnte mir vorstellen, daß man sich bemüht, die Störung des Wildes zu vermeiden - völlig ungeachtet der Rechtslage und deren Auslegung.

Machen wir ja auch. Ich hab schon viele "hier ist erstmal Schluß, direkt nebenan brüten Vögel" - Sperrungen von Ownern gesehen sowie Logs von Suchern, die eine etwas ungeschickte Lage des Caches reklamieren. Und wenn mir der Falkenmensch erklärt, daß an dem von mir angestrebten Zielpunkt Wanderfalken brüten, dann lege ich da keine Dose, sondern nehm die wieder mit heim.

Irgendwie selbstverständlich.

Gruß Zappo
 

KreuterFee

Geomaster
Und was noch viel spannender ist, das funktioniert :).
Auf lokaler Ebene ist das so entspannt :) und das sogar seit Jahren.
 

Nerre

Geowizard
Manchmal sieht man das Wild nicht bis man es stört. Wir hatten einmal fast einen Herzinfakt, weil keine 2m von uns auf einmal ein Fasan aus dem Gebüsch weggeflogen ist. War direkt neben einem Feldweg. Wer die schonmal fliegen sah und hörte, weiß wie laut das ist.
Habe ich seitdem schon mehrfach erlebt beim Cachen.

Ich finde man kann nicht von "billigendem Inkaufnehmen" reden, wenn man ganz regulär Wege nutzt die auch jeder andere Freizeitsuchende nutzt. Nachts ist es was anderes, übertrieben querfeldein auch. Aber das ist ein ganz normaler Schnitt durch die Gesellschaft. Ich war schon oft genug Nachtcachen, und traf dabei noch genug Leute, z.B. mit dem Hund, Radler oder Jogger. Aber auch arbeitendes Volk wie Forstwirtschaft und Co, die mit dem Auto oder größeren Maschinen im Wald rumfuhren. Nicht jeder kann oder will seine Freizeitgestalltung auf Tageslicht beschränken, erst recht nicht nach der Winterzeitumstellung wenn es vor 17 Uhr schon dunkel ist. Da arbeiten genug Leute noch ne Stunde oder mehr.
 

hustelinchen

Geoguru
Das letzte Mal, dass ich wirklich 70 bis auch mal fast 100 m querfeldein im Wald laufen musste, um eine Dose zu finden, das war vorletztes Jahr in Schweden. Das würden wir hier gar nicht genehmigt bekommen, hier in D liegen die Dosen doch nun wirklich alle rel. nah am Weg, da sind 25 m absolut selten und schon weit, im Normalfall ist es doch eigentlich immer max. die 3. Baumreihe vom Weg weg, also unter 10 m. Da sehe ich schon einen Unterschied zu dem Fotografen, der dem Wild bis weit in den Wald hinterherschleicht, um eine tolle Aufnahme zu schießen.
 
Nerre schrieb:
Manchmal sieht man das Wild nicht bis man es stört. Wir hatten einmal fast einen Herzinfakt, weil keine 2m von uns auf einmal ein Fasan aus dem Gebüsch weggeflogen ist. War direkt neben einem Feldweg. Wer die schonmal fliegen sah und hörte, weiß wie laut das ist.
Habe ich seitdem schon mehrfach erlebt beim Cachen.

Wenn man sich auf Leitplanken und Telefonzellen beschränkt, kann man dieses Risiko erheblich reduzieren. :lachtot:


Aber back to topic: WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER!
Es gibt hierzulande zwar einge Querulanten und selbst ernannte Sherrifs, aber die muss man ja erst einmal trefffen.
Wenn man vernünftig und bedachtsam cachet, dann sollte man ohnehin kein Wild aufscheuchen (schon gar nicht willentlich) und erst recht nicht dem ewig-nörgelndem-Frührentner über den Weg laufen, der einen gerne "anzeigen" möchte.
Und selbst wenn man ihm begegnet - wie will er einen anzeigen? Ich muss ja nicht jedem Hinz und Kunz meine Personalien mitteilen, nur weil er glaubt, rechtliche Schritte gegen mich erwirken zu müssen.
Im Wald hat eigentlich nur der Förster was zu sagen und auch entsprechend polizeiliche Befugnisse. Nicht aber der dort agierende Jäger oder der 1. Vorsitzende vom Vogelbeobachtungs-Club e.V.; auch nicht der Anführer der Bürgerbewegung "Ruhe im Wald" oder dergleichen.
Einzig wenn ihr ins Auto steigt, könnte er versuchen, über das Kennzeichen herausfinden zu lassen, wer ihr seid. Aber auch da gibt es Tricks und Möglichkeiten, den Widersacher auf die falsche Spur zu locken. ;)

Ich gehe sicherlich nicht in den Wald, um Tiere zu erschrecken,
aber ich lasse mich auch nicht von einer möglichen OWi erschrecken
oder gar davon abhalten, im Wald cachen (und anderen Hobbys nach) zu gehen.
 
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