Es scheint bei Geocaching.com nicht eindeutig geregelt zu sein, wie mit Caches in öffentlichen Gebäuden umzugehen ist.
Im konkreten Fall geht es um einen Rätsel-Cache, den ich in einer Hochschule gelegt habe. Obwohl es sich hier um ein öffentliches Gebäude mit regem Publikumsverkehr handelt, möchte der Reviewer eine Genehmigung der Hochschulleitung sehen, bevor er den Cache freischaltet. Die Begründung lautet:
Damit wird IMHO ein Defacto-Verbot für Gebäude-Caches ausgesprochen, denn welcher Leiter einer öffentlichen Institution wird eine schriftliche Genehmigung erteilen, dass ein paar durchgeknallte Spinner durch seine Gebäude laufen dürfen, um dort ihre Schnitzeljagd zu spielen.
Mir ist die Abgrenzung zwischen Gebäude und öffentlichem Gelände nicht ganz klar. Denn auch der Förster hat ja eine Art "Hausrecht" für seinen Wald; die Stadtverwaltung hat ebenfalls das Recht, Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen zu verbieten bzw. zu erlauben. Was ist mit Parkhäusern, die zwar öffentlich, aber meist in Privatbesitz sind ?
Müssen wir uns darauf einstellen, in Zukunft nur noch mit schriftlicher Einverständniserklärung der jeweiligen "Hausherren" Caches legen zu dürfen ?
In den Richtlinien findet sich zwar ein Passus, der besagt:
Ist der Zugang dadurch unrechtmäßig, weil man ein Gebäude nicht zum eigentlichen Zweck betritt ?
Ich möchte auch die Reviewer herzlich einladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
birAConda
Im konkreten Fall geht es um einen Rätsel-Cache, den ich in einer Hochschule gelegt habe. Obwohl es sich hier um ein öffentliches Gebäude mit regem Publikumsverkehr handelt, möchte der Reviewer eine Genehmigung der Hochschulleitung sehen, bevor er den Cache freischaltet. Die Begründung lautet:
Die Leitung der Fachhochschule hat hier das Hausrecht und daher muß sie einer Platzierung Deines Caches oder Teilen davon zustimmen.
Damit wird IMHO ein Defacto-Verbot für Gebäude-Caches ausgesprochen, denn welcher Leiter einer öffentlichen Institution wird eine schriftliche Genehmigung erteilen, dass ein paar durchgeknallte Spinner durch seine Gebäude laufen dürfen, um dort ihre Schnitzeljagd zu spielen.
Mir ist die Abgrenzung zwischen Gebäude und öffentlichem Gelände nicht ganz klar. Denn auch der Förster hat ja eine Art "Hausrecht" für seinen Wald; die Stadtverwaltung hat ebenfalls das Recht, Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen zu verbieten bzw. zu erlauben. Was ist mit Parkhäusern, die zwar öffentlich, aber meist in Privatbesitz sind ?
Müssen wir uns darauf einstellen, in Zukunft nur noch mit schriftlicher Einverständniserklärung der jeweiligen "Hausherren" Caches legen zu dürfen ?
In den Richtlinien findet sich zwar ein Passus, der besagt:
Caches können schnell archiviert werden, wenn ...
Caches, die unrechtmäßigen Zugang zu öffentlichem oder privaten Besitz notwendig machen, um an Hinweise oder die Logmöglichkeit zu kommen.
Ist der Zugang dadurch unrechtmäßig, weil man ein Gebäude nicht zum eigentlichen Zweck betritt ?
Ich möchte auch die Reviewer herzlich einladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
birAConda