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Wer zahlt bei Polizei-Einsatz

kiunz

Geocacher
Hallo, mich würde mal interessieren, wer bei einem Polizei/Anti-terror Einsatz der vonGeocacher ausgelöst wurde die Kosten übernimmt.
Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Geocaching steht folgendes.
Verdächtige Gegenstände
Darüberhinaus kann das Auffinden eines Caches durch Unkundige die Gefahr bergen, dass dieser fälschlicherweise für eine Bedrohung gehalten und beispielsweise ein terroristischer Hintergrund vermutet wird. Dies kann für den Aufsteller des Caches mitunter gravierende Kosten nach sich ziehen. Beispielsweise ist ein Fall dokumentiert, in dem wegen eines Geocaches aufgrund Bombenverdachts eine Schleuse für vier Stunden gesperrt wurde.[12] Ebenfalls wurde Ende Dezember 2006 ein Cache an einer Straßenlaterne als unbekannte Vorrichtung vorgefunden.[13] 2008 haben Caches zu Bombenwarnungen mit anschließenden Polizeieinsätzen an der Autobahn bei Erlangen[14] und in der Wiesbadener Innenstadt[15] geführt.
Wenn man so was liest leuchtet es mir zumindest eher ein, warum ein Bahnhofs-cache von den Reviewern abgelehnt wird.

Ist also ausschließlich der Cache-Leger/Owner für den Cache verantwortlich?
 
OP
K

kiunz

Geocacher
Konkret ist natürlich nichts vorgefallen, nur man überlegt sich halt schon drei mal, wo/wie man seinen cache versteckt.
 

Die Baumanns

Geowizard
Bei der Kanalbombe, war es so, das kein Vorsatz bestand und das Verfahren eingestellt wurde.
Damit war der Polizeieinsatz vom Tisch. Duch den Schleusenstillstand hätten die Schiffseigner auf Schadenersatz klagen können, das ist aber nicht passiert.
Die kennen solche Verzögerungen und man weis natürlich auch nicht, ob die im Endefekt mitbekommen haben, was da an der Schleuse los war.

Gruß
Guido
 
OP
K

kiunz

Geocacher
Glaube der Fall mit der Laterne wurde auch mal in diesem Forum diskutiert. Aber woher bekommt die Polizei dann die Namen/Adressen der Cacher?

OK, als Seitenbetreiber ist man wohl in so einem Fall verpflichtet die IP-Adressen an die Polizei weiter zu geben, zumal laut Schäuble/Vorratsdatenspeicherung ja „nur“ 6 Monate geloggt werden muss und der Cacher sich ja z.B. schon Jahre nicht mehr auf der geocaching-Seite angemeldet hat. Wenn der Seitenbetreiber im Ausland ist, so wie bei geocaching.com wird es sicher Lustig.
 
Mir ist auch noch nichts bekannt geworden, dass jemand * wirklich * was hat zahlen müssen.

Wenn da jemand was anderes weiß, bitte möglichst mit Aktenzeichen hier posten oder wer mag, per PN an mich.

Jörg
 

baer

Geowizard
Ich frage mich momentan, unter welchen Umständen man überhaupt für einen Polizei-Einsatz zahlen muss.

Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass die Polizei einen festgenommenen Einbrecher oder Bankräuber für den Einsatz (!) zur Kasse gebeten hat oder jemanden, der einen Verkehrsunfall verschuldet. Wenn das nicht gemacht wird, wieso sollte dann jemand dafür zahlen müssen, dass er einen harmlosen Cache legt, den jemand anders für eine Bombe hält?

Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass jemand, der einen "böswilligen Alarm" auslöst, zur Kasse gebeten wird, also jemand, der die Polizei bewusst irgendwo hinschickt, wo gar nichts vorliegt. Aber das ist eine ganz andere Baustelle.
 
OP
K

kiunz

Geocacher
Der eine Thread im Forum findet man hierhttp://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=9&t=24131&st=0&sk=t&sd=a

Hier auch noch eine Seite zum Thema
http://www.geocaching-sh.de/2008/04/20/bombenstimmung-auch-in-schleswig-holstein/

Leider wird die Sache bei dem oberen Link teilweise ins lächerliche gezogen. Vielleicht gibt es ja hier jemand, der wirklich Ahnung hat, sprich Staatsanwalt, BKA-Beamter etc.

Ich denke das betrifft uns alle.

gruß kiunz

EDIT: Der Fall in Wiesbaden http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43562/1177994/polizeipraesidium_westhessen_wiesbaden
 

HiPfo

Geomaster
baer schrieb:
Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass jemand, der einen "böswilligen Alarm" auslöst, zur Kasse gebeten wird, also jemand, der die Polizei bewusst irgendwo hinschickt, wo gar nichts vorliegt.

Dazu noch eine weiterführende Frage...
Was ist denn, wenn die Polizei nicht aufgrund eines verdächtigen Gegenstands gerufen wird, sondern vielleicht von besonders "aufmerksamen" Bürgern, die jemanden beobachten, "der da so komisch rumsucht"? :irre:
Fällt das dann in die Kategorie "wurde irgendwo hingeschickt, wo gar nichts los ist", und der Meldenede kann zur Zahlung verknackt werden?
 

prof.Bolz

Geocacher
HiPfo schrieb:
baer schrieb:
Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass jemand, der einen "böswilligen Alarm" auslöst, zur Kasse gebeten wird, also jemand, der die Polizei bewusst irgendwo hinschickt, wo gar nichts vorliegt.

Dazu noch eine weiterführende Frage...
Was ist denn, wenn die Polizei nicht aufgrund eines verdächtigen Gegenstands gerufen wird, sondern vielleicht von besonders "aufmerksamen" Bürgern, die jemanden beobachten, "der da so komisch rumsucht"? :irre:
Fällt das dann in die Kategorie "wurde irgendwo hingeschickt, wo gar nichts los ist", und der Meldenede kann zur Zahlung verknackt werden?

Ich bin zwar kein Fachmann, aber das würde nach gesundem Menschenverstand überhaupt keinen Sinn machen und davor abschrecken bei der Polizei anzurufen.

Beispiel: Jemand versucht durch ein Fenster in ein Haus zu kommen. Passant denkt: Ich rufe lieber nicht die Polizei an, vielleicht hat sich da jemand bloß ausgesperrt und will zurück ins eigene Haus. Und dann kommen die umsonst raus und für mich wird's teuer.

Anders sieht das natürlich aus, wenn du die Polizei bewusst täuscht. Das ist dann ne Ordnungswidrigkeit oder vielleicht auch schon ne Straftat (muss der Fachmann mal was zu sagen), denn du hältst die Polizei damit ja von ihrer Arbeit ab.
Also im Zweifelsfall bei begründetem Verdacht würde ich sagen: lieber die Polizei rufen als wegsschauen

Aber ansonsten denke ich, dass niemand etwas dafür bezahlen muss, dass die Polizei ausrückt. Man muss höchstens etwas als Strafe bezahlen (zB dafür, dass man einen Gegenstand verdächtig angebracht hat), dafür dass man ein Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat.
 

UF aus LD

Geowizard
Da es bei der Frage der Kostenerstattung um Landesrecht geht, ist e möglicherwiese eine Frage die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Hier eine Entscheidung des VG Stade: Urteil. die den Problemkreis umreißt am Beispiel einer ausgerissenen Kuh.
Es geht bei der Frage ob und von wem die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen sind nicht um
Schadenersatz im zivilrechtlichen Sinn oder
Strafbarkeitsfragen
Grüße
Uwe
 

Ruhrcacher

Geowizard
Wobei im Beispiel der freilaufenden Kuh die Gefährdung (Straßenverkehr) offensichtlicher ist. Bei einen verdächtigen Gegenstand ist das Gefährdungspotential nicht so offensichtlich. Das zur Bemessen dann Bomden-Spezialisten herangezogen werden, ist nachvollziehbar. Das die Kosten dafür dem Verursacher auferlegt werden soll, eher weniger.
 

fabibr

Geomaster
Ich glaube auch nicht, dass dies etwas kostet. Wenn man sich z.B. den Flughafen in Frankfurt anschaut, wie oft am Tag/Woche ist dort ein Bombenalarm, wegen eines Koffers, der liegen geblieben ist?
Aber, bevor hier weiter späkuliert wird, vielleicht hat ja jemand einen Polizisten im Bekantenkreis oder ist selber einer und kann uns diese Frage präzise beantworten.

Gruß
 

UF aus LD

Geowizard
Glauben hilft da nicht viel ....
Abgesehen davon, dass schon Cacher (Aussage des Owners selbst) gezahlt haben für Einsätze (siehe Laternen-Cache) habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass die Kostenerstattung bei einem Cache, der zu einem Bombenalarm geführt hat, vom Owner verlangt werden kann und wird. Das geben zumindest die Polizei- und Ordnungsgesetze von Hessen und Rheinland-Pfalz (die kenne ich) und ich bin mir recht sicher, dass die Vorschriften der anderen Länder sich nicht wesentlich unterscheiden, her.
Es ist halt ein Unterschied zwischen einem vergessenen Koffer und einer absichtlich versteckten Dose.
Ich persönlich würde es nicht drauf ankommen lassen, nur weil ich es nicht glaube. Aber Versuch macht klug - lasst uns das Ergebnis wissen .....
Eine schnelle Klärung wäre garantiert wenn jemand bereit ist im Frankfurter Flughafen einen Koffer unter einer Treppe abzustellen auf dem mit großen Buchstaben steht
"KEINE BOMBE; NUR EIN VERSUCH! GEOCACHE GCXXXXX"
Auf Mutige nach vorn.
Dann könnte man vor dem Verwaltungsgericht ausgiebig erörtern, ob ein Einsatz des Bombenräumkomandos zweckmäßig/sinnvoll/notwendig war, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorlag oder der jeweilige Einsatzleitzer von einer solchen Gefahr ausgehen durfte/konnte/musste und ob die von der Polizei gewählten Mittel verhältnismäßig waren.....
Ich würde vorher eine Anfrage nach Deckungsschutz bei der Rechtsschuztzversicherung machen wegen der Prozesskosten.
 
UF aus LD schrieb:
...
Ich würde vorher eine Anfrage nach Deckungsschutz bei der Rechtsschuztzversicherung machen wegen der Prozesskosten.

Jede Private Haftpflichtversicherung prüft und wehrt unberechtigte Schadenersatz-Ansprüche ab und/oder bezahlt sie ("Passive Rechtschutzversicherung") - aber nur wenn Deckung besteht.

Schwierig wird es bei reinen Vermögensschäden (liegt vor wenn kein Personen und Sachschaden vorliegt), bzw. bei Eigenschäden ( wenn es keinen dritten gibt ) z.b. Cache mit Bombe verwechselt. Einsatzkosten Bombenräumkommando, Polizei, Feuerwehr ....

Alle Fachabteilungen der Versicherer die ich angerufen habe, sowie ein Großmakler haben "große Bauchschmerzen" eine eindeutge Auskunft abzugeben ob und wie diese Schäden mitversichert sind.
Sie wissen es selbst nicht und würden das auch durch ein Gericht klären lassen!

Bei mindestens einem Anbieter (Axa, Anm.: Ich arbeite nicht für die Axa) kann man zwar reine Vermögensschäden in die PHV einschliessen, aber es gibt wie so oft in der Privaten Haftpflichtversicherung noch keine 100 Prozentige Sicherheit.

Man weiß dann noch nicht, ob Deckung besteht, da eventuell ein "Dritter" fehlt. ( Wenn die ganze Sache als Eigenschaden angesehen wird. Oder z.b. Vorsatz angenommen wird. Weitere Unsicherheit könnte bei z.B. einigen T 5er Caches sein, daß nur "Gefahren des täglichen Lebens" versichert sind)

Es gibt über "GeoCache mit Bombe verwechselt" noch kein Gerichtsurteil. Jedenfalls war den Versicherern die ich angerufen habe, keines bekannt..
 

movie_fan

Geoguru
und da wohl auch keine rechtsschutzversicherung so nen gang zu gericht zahlen wird, bleibt das wohl auch noch ne ganze weile so...
 
Ich hab noch etwas vergessen:

Die Kosten für einen "vergessenen Koffer" auf einem Flughafen wurde von mindestens einem Versicherer übernommen (zwangsweise durch Urteil).

Die Frage "wer bezahlt bei Polizei-Einsatz" kann wahrscheinlich nur individuell durch ein Gericht geklärt werden.

Empfehlenswert ist aber der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung.
 
OP
K

kiunz

Geocacher
Alex Schweigert schrieb:
Ich hab noch etwas vergessen:
Empfehlenswert ist aber der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung.

Aber diese Private Haftpflicht zahlt ja meiner Meinung nach nur, wenn ich jemandem unbeabsichtigt einen Schaden zugefügt habe.

Beispielsweise ich setzte mich auf die Brille des Freundes etc.
Eine absichtlich versteckte Dose, aus der ein Polizei-Einsatz hervorgeht ist da wahrscheinlich was anderes.
Wie sieht es denn für den Seitenbetreiber gc.com aus?
Dieser könnte doch sämtliche Bahnhofscache erlauben, wenn ausschließlich der Owner zahlt. Ok, es ist für unser Hoby nicht von Vorteil ständig negativ in der Presse zu stehen, schon klar. Im Prinzip ist der Seitenbetreiber ja fein raus, da ja jeder Cacher auf seine eigene Faust cachen geht und nach einer Bombendrohung nicht gefragt wird, "sag mal, wo war eigentlich dieser Cache versteckt" Außerdem hat der Seitenbetreiber ja keinen Einfluss wo der Cacher jetzt genau seine Dose versteckt. Er kann sie ja verstecken wo er will, die Koordinaten des Finals können ja bewusst manipuliert worden sein etc.
Weiß man denn wie teuer der Einsatz bei der Laterne war?
Ich könnte mir schon vorstellen, das der Cacher sich dann ein anderes Hobby gesucht hat.
 
Die Frage nach der Kostenpflicht kann nicht pauschal beantwortet werden sondern es gibt für verschiedene Rechtsgebiete verschiedene Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich ist die Gefahrenabwehr eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Einen Regreßanspruch gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen (die ich nicht im Detail runterbeten kann, weil Studium schon länger beendet)

Zivilrechtliche Ansprüche, also z.B. Schadensersatzansprüche nach der Schleusensperrung / Flughafensperrung richten sich nach dem BGB, die Kostenfolge nach der ZPO. Anspruchsteller ist nicht die Polizei sondern der durch den Einsatz Geschädigte (Flughafen / Bahnhof / Reisender) Wenn grob fahrlässig ein Cache so gelegt wurde, daß tatsächlich und berechtigt von einer Bombengefahr ausgegangen werden konnte, ist ein Regreß zumindest denkbar. Analog z.B. zu einer Flughafensperrung nach einer fingierten Bombendrohung. Wenn der Flughafen wegen der an der Laterne in der Einflugschneise angebrachten Filmdose mit raushängenden Drähten gesperrt worden, hätte es auch zivilrechtlich teuer werden können. Der Owner des Schleusencaches hatte Glück, daß niemand Schadensersatzansprüchte geltend gemacht hat.

Wenn eine Straftat vorliegt (schwer vorstellbar) richtet sich die Kostenfolge im Falle einer Verurteilung nach der StPO. Verlangt werden nicht die tatsächlichen Kosten (des Polizeieinsatzes) sondern pauschalisierte Verfahrenskosten zuzüglich der Kosten der Verteidigung.

Die am ehesten denkbare Rechtsgrundlage ist das Verwaltungsverfahren. Grundsatz: Der Störer trägt die Kosten. Rechtsgrundlage: Polizei- und Ordnungsrecht der Länder, Verwaltungsverfahrensgesetz.Die vielzitierte Filmdose an der Laterne in der Einflugschneise dürfte hier angesiedelt werden, der Ownder des Schleusencaches hat vielleicht nur Glück gehabt.

Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, eine pauschale Aussage wie: "Der Owner / Cacher haftet / haftet nicht" kann man in dieser Allgemeinheit so nicht treffen. Ob eine Versicherung (welche) eintritt, ebenfalls nicht. Eine Haftpflichtversicherung haftet ohnehin nur bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, grobe Fahrlässigkeit ist, soweit ich weiß, grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rechtschutzversicherung übernimmt nur die Verfahrenskosten und das auch nur bei Aussicht auf einen erfolgreichen Verfahrensabschluß.

Gruß
PaulHarris

PS: Vor Gericht und auf hoher See.....
 

UF aus LD

Geowizard
Alex Schweigert schrieb:
UF aus LD schrieb:
...
Ich würde vorher eine Anfrage nach Deckungsschutz bei der Rechtsschuztzversicherung machen wegen der Prozesskosten.

Jede Private Haftpflichtversicherung prüft und wehrt unberechtigte Schadenersatz-Ansprüche ab und/oder bezahlt sie ("Passive Rechtschutzversicherung") - aber nur wenn Deckung besteht.

........
Da es wie ich oben geschrieben habe nicht um zivilrechtliche Schadenersatzansprüche (§823 BGB) geht sondern umd öffentlichrechtliche Kostenerstattungsansprüche der öffentlichen Hand gegen den Zustands- bzw. Handlungsstörer wird die Haftpflichtversicherung sich die Kosten sicher nicht ans Bein hängen.
 
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