Ich würde mal sagen mit dem Fahrrad (sofern du es schiebst) ja, ansonsten nein.de_Bade schrieb:darf man da durch fahren, wenn da ein cache liegt?
sherlok schrieb:Anlieger frei bedeutet AFAIR: wenn man in der Straße wohnt oder jemanden besucht.
Eindeutig nein!de_Bade schrieb:darf man da durch fahren, wenn da ein cache liegt?
ja, aber erst hinterher. erstmal hab ich mir nur das photo "geklaut".orotl schrieb:Da das Foto von http://www.fahrtipps.de stammt hast du die Seite ja hoffentlich auch gelesen
und genau das wird in dem artikel bei fahrtips.de sehr genau beschrieben. anliegen != anlieger. das sind 2 paar schuhe.DL3BZZ schrieb:ich interpretiere das immer so: Ich habe ein Anliegen, also fahre ich da rein ...
DL3BZZ schrieb:Hi,
ich interpretiere das immer so: Ich habe ein Anliegen, also fahre ich da rein .
Auf dem Lande ist dat net so schlimm, da regen sich eher ein paar Anwohner auf, aber das gibt sich.
Bis denne
Lutze
Dann müsste die Durchfahrt erlaubt sein, denn du fährst ja in die Straße ein um ein Grundstück aufzusuchen.de_Bade schrieb:die straße führt zu einem bauernhof. der cache liegt dort in der nähe, auf einem gelände... tja schwer zu sagen, naja so parkähnlich, wildwachsend...
de_Bade schrieb:anlieger = anwohner != cache
also durchfahrt verboten.
Somit auch Besucher oder jemand der eine Mietwohnung oder ein Haus besichtigen möchte.Das Zusatzschild "Anlieger frei" … erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück, Zw NJW 89 2483.
So z.B. der Bauer der zu seinem gepachteten Feld fährt und ähnlichesAnlieger sind auch unmittelbar Nutzungsberechtigte, Zw VRS 54 311, VM 78 38, Dü NZV 92 85.
Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.… Maßgebend für das Ein- und Ausfahren muß die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein, Ha VM 69 47
... und dann will ich mal den Polizisten sehen, der die Story kauft.sherlok schrieb:Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.
Du hast ja ein GPS Gerät dabei und kannst immer noch behaupten du machst eine Vorerhebung der Koordinaten für die Neueinmessung des Grundstückes durch ein Vermessungsbüro ;-)teamguzbach.org schrieb:... und dann will ich mal den Polizisten sehen, der die Story kauft.sherlok schrieb:Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.
Also ich kenn das immer nur so, dass diese Schilder nach dem Wanderparkplatz stehen.Maulef schrieb:Manchmal befindet sich am Ende so einer Straße aber ein Wanderparkplatz.