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Frage zur StVo

de_Bade

Geowizard
darf man da durch fahren, wenn da ein cache liegt?

anlieger-frei.jpg
 

sherlok

Geocacher
de_Bade schrieb:
darf man da durch fahren, wenn da ein cache liegt?
Ich würde mal sagen mit dem Fahrrad (sofern du es schiebst) ja, ansonsten nein.
Anlieger frei bedeutet AFAIR: wenn man in der Straße wohnt oder jemanden besucht.
 
A

Anonymous

Guest
sherlok schrieb:
Anlieger frei bedeutet AFAIR: wenn man in der Straße wohnt oder jemanden besucht.

Also müßte man dem Beamten klar machen, dass der Cache da wohnt und man ihn besuchen will.

Tanja
 
OP
de_Bade

de_Bade

Geowizard
orotl schrieb:
Da das Foto von http://www.fahrtipps.de stammt hast du die Seite ja hoffentlich auch gelesen
ja, aber erst hinterher. erstmal hab ich mir nur das photo "geklaut".

ich weiß was jetzt kommt, erstmal lesen und dann.... jaja, ihr habt ja recht :wink:
 

DL3BZZ

Geoguru
Hi,

ich interpretiere das immer so: Ich habe ein Anliegen, also fahre ich da rein :wink: .
Auf dem Lande ist dat net so schlimm, da regen sich eher ein paar Anwohner auf, aber das gibt sich.

Bis denne
Lutze
 
OP
de_Bade

de_Bade

Geowizard
DL3BZZ schrieb:
ich interpretiere das immer so: Ich habe ein Anliegen, also fahre ich da rein ...
und genau das wird in dem artikel bei fahrtips.de sehr genau beschrieben. anliegen != anlieger. das sind 2 paar schuhe.
 

sherlok

Geocacher
Um mal wieder auf die Ursprungsfrage zurückzukommen. Wo liegt den der Cache genau? Liegt er auf einem Privatgrundstück (vorzugsweise des Cacheowners ;-) ) sehe ich kein Problem, da du ja die entsprechende Person bzw. das Grundstück besuchst. Liegt es auf einem der Öffentlichkeit zugänglichen Grundstück (z.B. Park oder ähnliches) gibt es auch kein Problem, da du ja ein Grundstück "besuchst".
Es ist (soweit ich es gelesen habe) ja auch für Angler möglich solche an sich gesperrten Straßen zu befahren, wenn es der Weg zu einem Angelgewässer ist und sie dort Angeln wollen.
Wenn man dies jetzt weiter treibt, darf ein Geocacher diesen Weg befahren, da er ja (zweckgerichtet!) ein Grundstück in der Straße besucht um einen Cache zu heben.
Im Zweifellsfall wird es wohl ein Gericht entscheiden müssen. Einfacher ist es da (vor allem als Ortsfremder) zu sagen "Ich wollte einen Bekannten besuchen und habe aber dann festgestellt, dass ich mich in der Straße geirrt habe". Oder du sagst du bist davon ausgegangen, dass sich der Cache auf dem Grundstück des Cacheowners befindet und du auch den Cacheowner besuchen wolltest.
 
A

Anonymous

Guest
DL3BZZ schrieb:
Hi,

ich interpretiere das immer so: Ich habe ein Anliegen, also fahre ich da rein :wink: .
Auf dem Lande ist dat net so schlimm, da regen sich eher ein paar Anwohner auf, aber das gibt sich.

Bis denne
Lutze

stimmt, ich gehöre auch dazu... Umsonst werden solche Schilder auch nicht aufgestellt, und auch ich bin genervt wenn wieder einer schlicht zu faul ist mal ein paar Meter zu Fuß zu gehen... Er sülzt dann was von "na das eine mal", nur sind es dann zig verschiedene Leutchen und somit auch zig mal. Aber gutes Benehmen und Rücksicht gehören ja eh nicht mehr dazu...

MfG Jörg
 
OP
de_Bade

de_Bade

Geowizard
die straße führt zu einem bauernhof. der cache liegt dort in der nähe, auf einem gelände... tja schwer zu sagen, naja so parkähnlich, wildwachsend...

aber dieser fall war nur der auslöser meiner frage. eigentlich suchte ich ne generelle antwort und die sieht wohl so aus:
anlieger = anwohner != cache
also durchfahrt verboten.
 

sherlok

Geocacher
de_Bade schrieb:
die straße führt zu einem bauernhof. der cache liegt dort in der nähe, auf einem gelände... tja schwer zu sagen, naja so parkähnlich, wildwachsend...
Dann müsste die Durchfahrt erlaubt sein, denn du fährst ja in die Straße ein um ein Grundstück aufzusuchen.
de_Bade schrieb:
anlieger = anwohner != cache
also durchfahrt verboten.

Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und so ganz ist das nicht korrekt. Zum einen sind "Anlieger frei" und "Anwohner frei" äquivalent und die Urteile beziehen sich somit auf beides. Ich habe auf http://www.radarfalle.de/recht/literatur/jagusch.php folgendes gefunden:
Das Zusatzschild "Anlieger frei" … erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück, Zw NJW 89 2483.
Somit auch Besucher oder jemand der eine Mietwohnung oder ein Haus besichtigen möchte.
Anlieger sind auch unmittelbar Nutzungsberechtigte, Zw VRS 54 311, VM 78 38, Dü NZV 92 85.
So z.B. der Bauer der zu seinem gepachteten Feld fährt und ähnliches
… Maßgebend für das Ein- und Ausfahren muß die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein, Ha VM 69 47
Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.
 

º

Geoguru
sherlok schrieb:
Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.
:lol: ... und dann will ich mal den Polizisten sehen, der die Story kauft.
 
OP
de_Bade

de_Bade

Geowizard
naja, eigentlich will ich den bauern ja nicht besuchen. ob man sich im falle eines falles darauf rausreden kann sei mal dahin gestellt. aber rechtlich ist es erstmal nicht.
 

sherlok

Geocacher
teamguzbach.org schrieb:
sherlok schrieb:
Nach diesem Urteil darfst du die Straße befahren, da ja deine Einfahrt direkt gekoppelt ist an den "Besuch" eines Anliegergrundstückes.
:lol: ... und dann will ich mal den Polizisten sehen, der die Story kauft.
Du hast ja ein GPS Gerät dabei und kannst immer noch behaupten du machst eine Vorerhebung der Koordinaten für die Neueinmessung des Grundstückes durch ein Vermessungsbüro ;-)
 

º

Geoguru
... womit die ursprüngliche Frage endgültig geklärt wäre, was aber Tanja eh schon auf den Punkt gebracht hat.
 

Maulef

Geocacher
Manchmal befindet sich am Ende so einer Straße aber ein Wanderparkplatz. Wenn ich vor habe da mein Auto abzustellen um zu wandern, dann müßte das doch möglich sein, ansonsten ist der Parkplatz ziemlich sinnlos.

Das blöde ist nur, wenn ich das erste Mal in so eine Straße reinfahre, dann weiss ich noch nicht so genau, ob da wirklich ein Wanderparkplatz ist.

Maulef
 

Mogel

Geomaster
Wenn Anlieger erlaubt sind, ist nur der Durchzugsverkehr verboten. Zufahrt zu Parkplätzen ist auch für Fremde erlaubt.
"Anrainer" ist hingegen enger gesehen, Anrainer sind nur die Bewohner.
 
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