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Sind Caches im Wald illegal?

GeoFaex

Geowizard
Hi!

Gestern gabs wohl ein bisschen mecker von nem Jäger bei einem meiner Caches. Zuckmantel I - liegt etwa 5m vom Weg entfernt.

Hab zwar einige Threads zum Thema gefunden, aber keiner brachte mir die erleuchtung. Wie ist das mit den Caches im Wald?

Gruß,
GeoFaex
 
A

Anonymous

Guest
Jäger haben das "Jedermannsrecht" wie Du und ich auch, d.h. er kann Dich zwar bitten, die Dose zu entfernen, aber Du mußt dem nicht zwingend Folge leisten, da er nicht weisungsbefugt ist.
Sollte der Wald jedoch in Privatbesitz sein, muß dieser a) befriedet, d.h. eingezäunt, beschrankt oder b) diese Befriedung durch Beschilderung kenntlich gemacht sein.
 

°

Geocacher
Wenn Du es genau wissen willst wirst Du um einen Blick ins Gesetz nicht drumrumkommen. In BY isses das Naturschutzgesetz - in BaWü dürfte es ähnlich sein.
 
mein Stand der Dinge war:
Sofern der Wald nicht "befriedet", privat oder oder durch sonstige Beschilderung der Zutritt verboten ist, darfst du ihn kreuzen und queren, wie es dir beliebt. Warum dann nicht auch ein Stück seiner Habseeligkeiten darin deponieren?
Gilt aber nur in Deutschland so. In Belgien ist es glaube ich genau umgekehrt (also beim Flussbefahren - Kanufahren - isses auf jeden Fall so)
 
OP
GeoFaex

GeoFaex

Geowizard
Da hängen nur diese "Nimm Rücksicht auf Tiere"-Schilder (eher Plakate), daher liegen die Caches auch alle unmittelbar oder zumindest sehr nahe am Weg - verteilt um eine Grillstelle.
 

eigengott

Geowizard
Für BaWü gilt das Landeswaldgesetz: http://www.drs.baden-wuerttemberg.de/Download/C03725C2/00/140637921.htm

Das wesentliche steht in §37. D.h. im Prinzip kann jeder in den Wald. Daß Jäger das oft gerne anders hätten... nuja. ;)
 
GeoFaex schrieb:
Da hängen nur diese "Nimm Rücksicht auf Tiere"-Schilder (eher Plakate), daher liegen die Caches auch alle unmittelbar oder zumindest sehr nahe am Weg - verteilt um eine Grillstelle.

solange da keine gültigen "Verbot"-sschilder stehen trifft das zu, was Eigengott gerade gesagt hat.
 
OP
GeoFaex

GeoFaex

Geowizard
Warum dann nicht auch ein Stück seiner Habseeligkeiten darin deponieren?
Da würde es wohl drauf ankommen wie der Richter die Dose definiert, oder was er davon hält, das wir ne Jahresproduktion Tupperware im Wald verscharren :lol:

Wenn Dose = Cache, dann (evtl.) OK.

Wenn Dose = Müll, dann Ärger.

Aber mal ernsthaft, das heisst also, das ich nen Jäger der mich bittet den Wald zu verlassen, auch bitten könnte, das "Spielfeld" zu verlassen 8) :twisted:
 
A

Anonymous

Guest
Man sollte dem Jäger grundsätzlich versuchen plausibel zu machen, daß man mit der Dose keinen "Müll entsorgt". Schließlich kümmert man sich ja auch nach dem Verstecken um die Existenz des Caches, wartet ihn, ersetzt ihn etc....
 

Kite Guy

Geocacher
Gute Idee Windi :D

Also hier in NRW darf der Wald generell zu Erholungszwecken betreten werden. Das heisst aber nix mitnehmen, nix anfassen usw.

Eine Cachedose im normalen Wald wird wohl niemanden stören. Nur Naturschutzgebiete sind tabu, da dürfen die Wege nicht verlassen werden.
 

DL3BZZ

Geoguru
Ja ja, diese Grünröcke,
beim letzten Event (02.12.) hatte Mückenfett u. Nandro eine Begegung mit einem solchen. Der soll sich aufgeführt haben.
Das können die beiden aber besser erzählen.
Und dabei waren sie nur auf neben einem Feldweg :shock: .

Bis denne
Lutz, DL3BZZ
 

Mensa2

Geowizard
hmmm, aber jetzt mal ehrlich:

liegen nicht auch in Naturschutzgebieten manche Caches ein wenig abseits der Wege?
 

nightjar

Geowizard
TandT schrieb:
Jäger haben das "Jedermannsrecht" wie Du und ich auch, d.h. er kann Dich zwar bitten, die Dose zu entfernen, aber Du mußt dem nicht zwingend Folge leisten, da er nicht weisungsbefugt ist.

Der Jäger (= Jagdpächter) ist nicht weisungsbefugt für den gesetzlich geregelten freien Zugang. Anders sieht es jedoch aus beim zuständigen Revierbeamten (Staatswald, Körperschaftswald) aus. Dieser ist sehr wohl weisungsbefugt, da er den Eigentümer (Staat, Kommune) vertritt.
 
OP
GeoFaex

GeoFaex

Geowizard
Hab erst 1x nen Wald gesehen, der als Staatseigentum gekennzeichnet war. Wo bringt man denn in Erfahrung wem welches Waldstück gehört?
 

Cornix

Geowizard
Es gibt doch seit langem diese berühmten Gutscheine, vielleicht gibt's ja fürs Dosenverstecken was ähnliches. Einfach mal beim nächsten Forstamt nachfragen. 8)

Cornix
 

nightjar

Geowizard
GeoFaex schrieb:
Wo bringt man denn in Erfahrung wem welches Waldstück gehört?

@GeoFaex: Schau mal auf eine Topokarte: Sehr oft findet man „Staatsforst xy” oder „Stadtwald xy”. Große bis sehr große Waldstücke sind meist in staatlichem oder kommunalen Eigentum, kleine bis mittlere Waldstücke sind meist in Privatbesitz oder gehören zu einer kreisangehörigen Gemeinde. Hilfreich könnten auch die Grenzmarkierungen (Unterabteilung, Abteilung, Revier) an einzelnen Bäumen sein. Diese habe ich bisher lediglich in Staatsforsten und kommunalen Wäldern gefunden. Bei den Markierungen handelt es sich um ein bis drei weiße Ringe.
 

Fidel68

Geocacher
eigengott schrieb:
Für BaWü gilt das Landeswaldgesetz: http://www.drs.baden-wuerttemberg.de/Download/C03725C2/00/140637921.htm
Das stimmt so nicht ganz. Für zahlreiche Waldgebiete gibt es zusätzliche regionale Verordnungen, die genauer regeln, was dort erlaubt ist und was nicht. Als Beispiel sei hier der Glemswald genannt, siehe http://forums.groundspeak.com/GC/index.php?showtopic=111338&hl= , zweiter Beitrag, Link "Gesetzeslücke". Laut dieser Verordnung darf man im Glemswald keine Caches verstecken, ohne sich vorher eine schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde zu besorgen... siehe §5 Abs. 2 Punkt 5: Lagern von Gegenständen, nichts anderes tut ein Cacheowner.
Wenn man es genau nimmt, sind damit die meisten Caches im Großraum Stuttgart 'illegal', da der Glemswald praktisch alle hiesigen Waldgebiete umfasst. Sehr interessant auch, daß das Ganze als Landschaftsschutzgebiet gilt...[/url]
 
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