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Urheberrechte???

nussgackl

Geonewbie
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und bräuchte eine Auskunft.
Ich habe vor, einen Multi zu erstellen, wobei eingescannte CD-Cover oder Teile davon in das Listing mit eingebaut werden.

Verstoße ich hiermit gegen die Urheberrechte der Musikfirmen?

Hat jemand eine Rechtsgrundlage oder Ähnliches?

Vielen Dank

Nussgackl
 

radioscout

Geoking
Selbstverständlich benötigst Du eine Genehmigung, wenn Du urheberrechtlich geschütztes Material verwenden willst.
Schau mal ins Urheberrechtsgesetz.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ganz schlechte Idee - da sind schon Leute abgemahnt worden, weil sie ein Cover in einer Auktion drin hatten.
 

Teddy-Teufel

Geoguru
radioscout schrieb:
Selbstverständlich benötigst Du eine Genehmigung, wenn Du urheberrechtlich geschütztes Material verwenden willst.
Schau mal ins Urheberrechtsgesetz.
Cover kann man sich doch schön selbst herstellen, dann sehen sie zwar anders aus aber man bekommt keine Schwierigkeiten. Es gibt auch schon "Musikcaches", die darin verwendeten MP3-Files können großen Ärger machen, auch wenn sie nur gekürzt sind. Selbst bei Klingeltönen fürs Handy gabs Ärger wegen der Urhebrrechte.
Also falls möglich, selbst ist der Cacher.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Kannst ja die Songs von mir verwenden und ein Cover von Kai und eins von Mic@ machen.
http://www.nwct.de/categories/7-Goodvibes
Das erhöht die D-Stufe mindestens um eins ;-)
Gibt übrigens jede Menge CC-Künstler, deren Covers und Musik und Du nehmen kannst.
 

TheSearchEngine

Geocacher
Also ich kann dazu nur sagen: fragen kostet nix!

Ich plane schon seit längerem einen Fan-Cache, der auf einer beliebten Hörspiel-Serie basiert. Dazu möchte ich Cover, Titelmelodie, Ton-Ausschnitte und Logo verwenden.

Kurze Mail an Sony Music geschrieben, drei Tage später hatte ich von der Marketing Managerin von Sony Music die schriftliche Erlaubnis, gerne Bild- und Tonmaterial verwenden zu dürfen. Sie fand sogar, dass das Ganze eine sehr witzige Idee sei und wollte sich das Listing gerne mal ansehen, sobald der fertig wäre... ;)
 

Trabifahrer

Geocacher
Musik und die Covers sind geschützte Werke gemäß §2 Abs. 1 UrHG. Diese müssen zwar eine gewisse Schöpfungshöhe (§2 Abs. 2 UrHG) haben, davon ist aber auszugehen das das gegeben ist. Zudem hat der Urheber das Bestimmungsrecht wie und wo sein Werk veröffentlicht wird (§12 UrHG), eine Entstellung o.ä. kann er auch ganz verbieten (§14 UrHG).

Generell ist es aber hier ausgedrückt (§23 UrHG):
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Eine Ausnahme bildet hierbei der Paragraf §64 (i.V. mit §65) UrHG wenn der Künstler 70 Jahre tot ist. In dem Fall sollte man aber genau rechnen. Wenn das zutrifft, kannst du es ja mal reinschreiben...

Ansprechpartner für eine Nutzung können die Künstler selbst sein, alternativ die Plattenfirmen oder (wovon abzuraten ist, da die bescheidenste Behörde noch Gold dagegen ist) Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild).

Solltest du es ohne Erlaubnis benutzen und dabei "erwischt" werden kann dir eine Abmahnung ins Haus flattern. Das heißt, du wirst auf Unterlassung und Beseitigung abgemahnt, bei Wiederholung dann auf Schadensersatz verklagt (§ 97 bis 105 UrHG, § 823 BGB).
 
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