Lieber noch nicht, denn:
16.06.2009 - 16:20 Uhr
Polizeiliche Maßnahmen in Zusammenhang mit angekündigter Besetzung des Flughafens Tempelhof
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Aufforderungen zur Teilnahme an der für den kommenden Sonnabend angekündigten Besetzung des Flughafengeländes Tempelhof weist die Polizei auf Folgendes hin:
Das Beschädigen der Zaunanlagen stellt eine Sachbeschädigung und damit eine Straftat dar, die von der Polizei zu verhindern und ggf. zu verfolgen ist. Tatverdächtige müssen mit der Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens rechnen, da der Berechtigte Strafantrag stellen wird.
Entsprechendes gilt für widerrechtliches Eindringen auf das Flughafengelände, das den Tatbestand des Hausfriedensbruchs auch dann erfüllt, wenn der Zaun ohne Beschädigung überwunden wird.
Widerrechtliches Betreten oder unbefugtes Verweilen auf dem noch nicht entwidmeten Flughafengelände ist nicht nur strafbar, sondern begründet aufgrund der Beschaffenheit des weitläufigen Areals und zahlreicher noch in Betrieb befindlicher luftverkehrstechnischer Einrichtungen auch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und ortsunkundige Personen, die sich widerrechtlich dort aufhalten. Die Geländeeinfriedung ist daher kein Selbstzweck, die Verhinderung des widerrechtlichen Eindringens ist zur Gefahrenabwehr erforderlich.
Die Polizei ist somit zum Einschreiten verpflichtet und wird dieser Verpflichtung entsprechend handeln.
Wenn von Initiatoren oder Unterstützern der geplanten Aktionen Vokabeln wie „ziviler Ungehorsam“ oder „friedliche Besetzung“ verwandt werden, dient dies der Bagatellisierung rechtswidrigen Verhaltens. Die Polizei appelliert an alle, die Protest für nötig halten, die im Rechtsstaat geltenden Regeln zu beachten.