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PMR BRONDI FX DYNAMICS

carpinho

Geocacher
Hallo Ihr,

beim Stöbern bin ich auf eine PMR Set der Marke Brondi gestoßen, FX DYNAMICS. Laut Foren haben diese im Batteriefach einen versteckten Schalter, mit dem man von den (erlaubten) 500mV die Geräte auf (nicht erlaubte) 2W umschalten kann. Und natürlich auch wieder zurück...!

Hört sich ja sehr interessant an! Ich stelle mir vor, man betreibt die Geräte im 500mW - Modus und wenn man Verbindungsprobleme bekommt, zack, hoch auf 2W...! Dies "frisst" zwar mehr Strom, aber ist ja nur eine temporäre Angelegenheit!

Heißt also kein Komplettumbau der Geräte, kein dauerhaft illegales Funken, sondern wirklich nur in Sonderfällen!

Erfahrungen zu den Geräten???? Los gehts!
 

radioscout

Geoking
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Geräte mit diesem Schalter postalisch sind.

Und selbst wenn sie es sind, wird es nicht erlaubt sein, die höhere Leistung in .de zu verwenden.

Es gibt PMR-Geräte, die nur in bestimmten Ländern benutzt werden dürfen. IIRC z.B. die mit einer Autodachantenne, die über ein festes Kabel angeschlossen ist und die nur in "AT 13" benutzt werden dürfen.






(AT 13: DX-Code für Deutschland)
 
OP
C

carpinho

Geocacher
Hallo radioscout,

dann bin ich ja froh, dass wir beide uns einig sind, denn nichts anderes habe ich behauptet...! :irre:

Synonyme für ERLAUBEN:

gestatten, bewilligen, berechtigen... :p

Aber vielleicht kann noch jemand was zu den Geräten sagen!

Danke und Grüße, Stefan
 

Kletterfabrik

Geocacher
Ich habe mir eben mal die Funkgeräte in einem Internet-Shop angesehen. Die sehen prima aus! Besonders gut finde ich, dass beide in eine Ladeschale passen und dass ein Drehschalter das Gerät im Rucksack vor ungewolltem Einschalten schützt. Mir sind schon manchmal zu unpassenden Momenten Funkgeräte im Rucksack angegangen und als ich sie nutzen wollte, waren die Akkus dann leer.
Von dem verdeckten Schalter zur Leistungswahl stand da aber nichts dabei. Stimmt das auch sicher, dass man sie auf 2 Watt hochschalten könnte?

ciao
Andi
 

robbi_kl

Geowizard
carpinho schrieb:
dann bin ich ja froh, dass wir beide uns einig sind, denn nichts anderes habe ich behauptet...! :irre:
Du hast im Ausgangsbeitrag "kein dauerhaft illegales Funken" geschrieben, weil du wohl der Meinung bist, dass der Betrieb dieser Geräte legal sei, solange sie mit der niedrigen Ausgangsleistung betrieben werden. Das ist aber falsch, das Gerät bleibt auch dann unzulässig.
 

AlterSwede

Geocacher
robbi_kl schrieb:
Du hast im Ausgangsbeitrag "kein dauerhaft illegales Funken" geschrieben, weil du wohl der Meinung bist, dass der Betrieb dieser Geräte legal sei, solange sie mit der niedrigen Ausgangsleistung betrieben werden. Das ist aber falsch, das Gerät bleibt auch dann unzulässig.

Wenn das Gerät eine Zulassung in D hat, wovon wir hier ausgehen dürfen, ist der Betrieb des Gerätes mit der in D erlaubten Sendeleistung zulässig. Deshalb heißt es ja auch Zulassung.

Das ist unabhängig von einer technischen Möglichkeit, die Sendeleistung oder den Frequenz-/Kanalumfang des Gerätes umzustellen. Eine Zulassung würde wohl verweigert werden, wenn diese technische Möglichkeit trivial wäre, sprich durch den Benutzer in einfachster Art und Weise zu bewerkstelligen wäre (z.B. großer roter Schalter auf der Vorderseite mit der Aufschrift 'Hier drücken, um 1000 W Sendeleistung auf allen nur denkbaren Frequenzen inkl. Hyperraumfunk zu bekommen').

Also mit Zulassung und Einstellungen für D ist der Betrieb des Gerätes in D absolut legal. Für einen Betrieb im Ausland gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Da ist es dann durchaus vorteilhaft, wenn ein Gerät umgestellt und an die Bestimmungen des Gastlandes angepasst werden kann. Dies ist bei den meisten Herstellern schon lange möglich, wenn auch nicht unbedingt im Billig-Sektor.
 

robbi_kl

Geowizard
AlterSwede schrieb:
Wenn das Gerät eine Zulassung in D hat, wovon wir hier ausgehen dürfen, ist der Betrieb des Gerätes mit der in D erlaubten Sendeleistung zulässig. Deshalb heißt es ja auch Zulassung.
Das klingt zwar logisch, stimmt aber leider nicht. Wenn sich das Gerät mit wenigen Handgriffen in einen Zustand versetzen lässt, der von der Zulassung nicht mehr gedeckt ist, dann ist der Betrieb dieses Gerätes unzulässig - und zwar auch dann, wenn es im Umfang der zugelassenen Parameter betrieben wird. Damit soll verhindert werden, dass sich Geräte softwareseitig einfach durch Tastendruck in einen unzulässigen Zustand versetzen lassen, die bei der Prüfung im Rahmen des Zulassungsverfahren nie bemerkt werden können.

Ein bekanntes Beispiel aus dem CB-Funk ist die President George aus früheren Baujahren. Die hatte offiziell 40 Kanäle FM mit 4 Watt und somit eine CEPT-Zulassung. Per Tastenkombination ließ sie sich aber auf einen deutlich erweiterten Frequenzumfang, weitere Modulationsarten (AM, SSB) und 30 Watt Ausgangsleistung umstellen. Ich habe es schriftlich vom damaligen BZT und noch mal von der späteren RegTP, dass diese Geräte trotz CEPT-Zulassung nicht betrieben werden dürfen, und zwar auch dann nicht, wenn sie nicht per Tastendruck "getunt" werden.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, welche Sanktionen ein Funker in solchen Fällen zu erwarten hätte. Das BZT bzw. die RegTP haben damals durchblicken lassen, dass in Fällen von zu Unrecht erteilten Zulassungen der jeweilige Funker wohl keine Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu erwarten hätte, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Gerät im "getunten" Modus betrieben hat. Das Gerät selbst bleibt dennoch unzulässig und kann sichergestellt werden.

AlterSwede schrieb:
Eine Zulassung würde wohl verweigert werden, wenn diese technische Möglichkeit trivial wäre, sprich durch den Benutzer in einfachster Art und Weise zu bewerkstelligen wäre ...
Das hier erwähnte Gerät soll "im Batteriefach einen versteckten Schalter" haben. Die Rechtsprechung hat für solche Fragen die "Handgriffs-Regelung" entwickelt. Das Gerät gilt als betriebsbereit, wenn es mit wenigen Handgriffen in diesen Zustand versetzt werden kann. Ein einfacher Schalter im Batteriefach gehört dazu, nicht aber die Notwendigkeit Bauteile ein- oder auslöten zu müssen.

Deswegen bleibe ich dabei, dass der Betrieb des im Ausgangsbeitrag erwähnten PMR-Geräts unzulässig ist - auch dann, wenn es laut Prüfzeichen eine "Zulassung" besitzt und auch dann, wenn es mit 0,5 Watt betrieben wird.
 
OP
C

carpinho

Geocacher
Hallo robbi_kl,

sicherlich hast Du recht und das Gerät wäre auch dann unzulässig.

Ich bin zwar wirklich ein braver Bürger :eek:ps: , aber da denke ich mir dann doch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Benutze ich die Geräte irgendwo auf dem Land, wird es sicherlich keine Probleme geben. Selbst in der Stadt wird niemand im "normalen" Betrieb dein Funkgerät kontrollieren wollen. Außer man funkt jetzt sehr sehr lange vom gleichen Standort und stört dort zufällig jemand mit anderen elektronischen Geräten, der dies dann meldet...!

Aber sicher, ein Risiko ist da, dies muss man abwägen.
Ich würde die Geräte nur "in Wald und Wiese" benutzen, da denke ich, ist das vereinbar...!
 

robbi_kl

Geowizard
Wenn nur die Ausgangsleistung von 0,5 auf 2 W erhöht wird und das Gerät ansonsten die zulässigen Parameter einhält (z.B. Oberwellenspektrum), dann wird es deswegen alleine wohl keine Störungen verursachen.

Auch ist es natürlich eher unwahrscheinlich, dass das Gerät mal kontrolliert wird und schließlich lassen sich manche eher dazu verleiten, weil der Betrieb eines solchen Geräts keine Straftat mehr ist, sondern "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit.

Man sollte aber auch den Nutzen nicht überschätzen. In der Praxis ist damit keine besonders nennenswerte Erhöhung der Reichweite verbunden.
 
OP
C

carpinho

Geocacher
Ich denke auch dass bei einem "normalen" Betrieb, ab und zu mal auf einer Wanderung oder beim Cachen, auch wenn mal auf 2W gestellt wird, keiner das Gerät kontrollieren würde.

Der Vorteil beim Umschalten auf 2W liegt wohl bei 30 - 40%...!

Mal sehen, mittlerweile gint´s die Brondi ja für knappe 50€!
 

l.e.x.l

Geocacher
carpinho schrieb:
Ich denke auch dass bei einem "normalen" Betrieb, ab und zu mal auf einer Wanderung oder beim Cachen, auch wenn mal auf 2W gestellt wird, keiner das Gerät kontrollieren würde.

Sag das nicht, das haben freiwillige Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen auch immer gedacht, wer kommt denn da schon vorbei und kontrolliert die Funkgeräte, ob sie wirklich nur mit den zulässigen Watt betrieben werden. Der Ärger nach der Kontrolle war enorm!
 

AlterSwede

Geocacher
robbi_kl schrieb:
...Das klingt zwar logisch, stimmt aber leider nicht...

Warum zitierst Du mich, negierst meine Aussage und wiederholst anschließend genau das, was ich bereits schrieb?

Es bleibt dabei. Solange eine in Deutschland erteilte Zulassung nicht durch die zuständige Behörde widerrufen wird, bleibt sie gültig und das zugelassene Gerät darf ohne Einschränkungen weiter betrieben werden.

Das gilt insbesondere auch für das erwähnte PMR-Gerät, dessen Sendeleistung und/oder Frequenzumfang durch einen 'versteckten' Schalter im Batteriefach umgestellt werden kann.

Versteckt bedeutet nicht automatisch auf einfachste Art und Weise oder durch einen einfachen Handgriff. Vielmehr ist meist eine Blende oder ähnliche Abdeckung durch Entfernen von Schrauben/Arettierungen zu beseitigen, um an irgendwelche Dip-Schalter heranzukommen. Das ist kein trivilialer Eingriff mehr.
 

robbi_kl

Geowizard
AlterSwede schrieb:
Warum zitierst Du mich, negierst meine Aussage und wiederholst anschließend genau das, was ich bereits schrieb?
Ich habe nicht wiederholt, was du geschrieben hattest, sondern deine Aussage bestritten. Diese Aussage lautete: "Wenn das Gerät eine Zulassung in D hat, wovon wir hier ausgehen dürfen, ist der Betrieb des Gerätes mit der in D erlaubten Sendeleistung zulässig."
Diese Aussage ist falsch. Bei unzulässigen Parametern des Funkgerätes bleibt der Betrieb des Geräts trotz "Zulassung" unzulässig.

AlterSwede schrieb:
Solange eine in Deutschland erteilte Zulassung nicht durch die zuständige Behörde widerrufen wird, bleibt sie gültig und das zugelassene Gerät darf ohne Einschränkungen weiter betrieben werden.
Und genau das ist falsch. Die Zulassung muss nicht erst widerrufen werden, es reicht für die Unwirksamkeit der Zulassung aus, dass das Gerät die im Zulassungsverfahren anerkannten und festgelegten Parameter nicht einhält bzw. dass diese sich mit wenigen Handgriffen ändern lassen.
 

dewib

Geocacher
carpinho schrieb:
beim Stöbern bin ich auf eine PMR Set der Marke Brondi gestoßen, FX DYNAMICS. Laut Foren haben diese im Batteriefach einen versteckten Schalter, mit dem man von den (erlaubten) 500mV die Geräte auf (nicht erlaubte) 2W umschalten kann. Und natürlich auch wieder zurück...!

Du meinst Forenbeiträge wie diesen:

http://pmr-funkgeraete.de/forum/sho...es-von-Stabo-(Freecomm-650)&p=17634#post17634

Evtl. findest Du in diesem oder ähnlichen Fachforen rund um's Funken mehr Infos zu den Geräten. ;)
 

AlterSwede

Geocacher
Sorry, wenn ich ausnahmesweise mal aus der Rolle falle.

Das ist einfach purer Unsinn.

Dieses Herumgelabere bringt doch im Zusammenhang mit dem erwähnten PMR-Gerät überhaupt nichts. Und nur um dieses geht es hier.

Wo bitteschön steht denn, dass besagtes Gerät mit einem trivialen Handgriff zu modifizieren ist? In Deinem Kopf?

Wer bitteschön bestimmt, ob damit die Zulassungsparameter erfüllt sind? Du?

Wieviele Geräte müssten vom Markt genommen werden, weil sie per Tastenkombination zu modifizieren sind? Eine durchaus reguläre Methode, um die Geräte an die länderspezifischen Parameter anpassen zu können.

Also bleiben wir doch mal bitte bei der regulären und nach wie vor gültigen Zulassung des Gerätes, die nicht infrage gestellt wurde. Auch nicht durch die Beschreibung eines Nicht-Spezialisten 'mit einem versteckten Schalter im Batteriefach' oder ähnlich.

Solange das Gerät nicht modifiziert ist, bleibt die Zulassung und der Betrieb gültig. Da ändert auch kein Herumgeschwurbele etwas.

Für den Betrieb und die Einhaltung der zulässigen Parameter ist der Betreiber des Gerätes selbst verantwortlich. Unabhängig von jeglicher Zulassung.
 

robbi_kl

Geowizard
Wie ich schon weiter vorne erwähnt habe, stammt das "Herumgelabere" und "Herumgeschwurbele" vom BZT und der RegTP. Du kannst dich ja im Zweifelsfall mit denen bzw. mit der Bundesnetzagentur auseinandersetzen.
AlterSwede schrieb:
Solange das Gerät nicht modifiziert ist, bleibt die Zulassung und der Betrieb gültig.
Das ist schlichtweg falsch. Und diese Rechtsauffassung habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern sie stammt von den oben genannten zuständigen Stellen.
 

AlterSwede

Geocacher
robbi_kl schrieb:
Wie ich schon weiter vorne erwähnt habe, stammt das "Herumgelabere" und "Herumgeschwurbele" vom BZT und der RegTP. Du kannst dich ja im Zweifelsfall mit denen bzw. mit der Bundesnetzagentur auseinandersetzen.
AlterSwede schrieb:
Solange das Gerät nicht modifiziert ist, bleibt die Zulassung und der Betrieb gültig.
Das ist schlichtweg falsch. Und diese Rechtsauffassung habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern sie stammt von den oben genannten zuständigen Stellen.

Das hat mich ja doch mal richtig interessiert.

Die Zulassung besagten Gerätes ist laut Auskunft der zuständigen Bundesnetzagentur in keinster Weise eingeschränkt.

Es gelten tatsächlich die gesetzlichen Bestimmungen, nach denen der Betreiber eines Gerätes allein verantwortlich für die Einhaltung der zugelassenen Betriebsparameter ist. Im Zweifelsfall gilt im rechtlichen Sinne immer der Betreiber als Erststörer.

Eine Zulassung erlischt auch nicht automatisch durch eine Modifikation. Lediglich die Inbetriebnahme eines Gerätes mit nicht der Zulassung entsprechenden Betriebsparametern im Geltungsbereich der Zulassung ist unzulässig.
 

raziel28

Geomaster
robbi_kl schrieb:
Ein bekanntes Beispiel aus dem CB-Funk ist die President George aus früheren Baujahren. Die hatte offiziell 40 Kanäle FM mit 4 Watt und somit eine CEPT-Zulassung. Per Tastenkombination ließ sie sich aber auf einen deutlich erweiterten Frequenzumfang, weitere Modulationsarten (AM, SSB) und 30 Watt Ausgangsleistung umstellen

Stimmt. Die erste Serie bis, ich meine 1992, hatte noch die 40 Kanäle FM, 12 Kanäle AM und mit dem Affengriff 5 Bänder á 40 Kanäle plus Zwischenschritte bis zum Anfang des 10m Bandes. Sie konnte dafür die Kanalsprünge der heutigen Kanäle 41-80 nicht (wie auch). In SSB lieferte sie aber nicht 30W, sondern wurde von Werk ab mit 12 Watt ausgeliefert (in fast schon anachronistisch weiser Vorraussicht :^^: ).

Neben der nötigen CEPT-Zulassung für den damalig freien Verkauf hatte die Kiste aber auch eine KAM, sie war also sehr wohl betriebszulässig, denn man musste zu Anfangs davon ausgehen, daß der Affengriffmodus bis hoch in das 10m Band nicht bekannt war.
Es war also dem gesetzestreuen CB-Funker offiziell nicht abzuverlangen zu wissen, daß sein Gerät, mit KAM und im zulässigen Modus darüber hinaus Modi besitzt, mit deren Betrieb die Betriebserlaubnis für das Gerät erlischt. Man hatte sich damals stillschweigend darauf zurück gezogen indem man sagte, wenn das Gerät das unverletzte Originalsiegel trägt und dem Funker kein unerlaubter Betrieb nachzuweisen ist, solls mal gut sein. Man ging ja weiterhin davon aus, daß der technisch unversierte CB-Funker mit den kaufbaren Antennen und dem billigen RG58 ohnehin nicht in der Lage sein wird, die 10W EIRP zu erreichen... ein Irrtum, den man bis heute bereut, nur, heute ist CB-Funk eine vernachlässigbare Randerscheinung geworden.

Es dauerte natürlich nicht allzulange, bis man seitens RegTP vom Affengriff Wind gekommen hat, ab dann konterte man bei President mit dem berühmten Widerstand auf der Bedienplatine.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, welche Sanktionen ein Funker in solchen Fällen zu erwarten hätte. Das BZT bzw. die RegTP haben damals durchblicken lassen, dass in Fällen von zu Unrecht erteilten Zulassungen der jeweilige Funker wohl keine Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu erwarten hätte, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Gerät im "getunten" Modus betrieben hat.

Genau, und da sind wir wieder dabei, eine erteilte Zulassung ist eine erteilte Zulassung.

Das Gerät selbst bleibt dennoch unzulässig und kann sichergestellt werden.

Wurde meines Wissens aber nie gemacht, bzw WENN das relevant wurde, waren ja meist Brenner und Mike mit PTT-Lock ebenfalls gleich mit von der Partie. Das war dann schon mehr als elegant für die RegTP ;)

Zurück zum Thema, WENN benannte Brondi-Geräte eine Zulassung haben, dann dürfen sie auch benutzt werden, und zwar so, wie sie ausgeliefert werden, PUNKT.
 

raziel28

Geomaster
carpinho schrieb:
Der Vorteil beim Umschalten auf 2W liegt wohl bei 30 - 40%...!

30 - 40% von.....was?

Um 6dB oder eine S-Stufe am Empfänger der Gegenseite zu steigen musst du an Deinem Sender die vierfache Leistung bringen. Das wäre zwar theoretisch mit dem Schritt 0,5W - 2W erreicht, die Stummelantennchen der PMR-Geräte haben aber einen derart miserablen Wirkungsgrad, daß man diesen Gewinn glatt vergessen kann.

Dabei würde mich ohnehin mal interessieren, wie genau diese 500mW an den Geräten am Sender eingehalten werden. In der Praxis könnte man in der Tat werkseitig etwas höher gehen, wenn es der Antennenverlust zulässt....dann aber nur bei fest verbauten Antennen. Daber wohl auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn an den Geräten antennenseitig herumgefummelt wird.
 
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