Hallo zusammen,
in Google+/Facebook bin ich auf einen Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse gestossen:
http://www.fnp.de/fnp/region/lokale...tz-der-wald-die-suche_rmn01.c.9049660.de.html
Hier wird von der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes gesprochen. Am 9. Juni hat der hessische Landtag ein Änderungsgesetz zum hessischen Jagdgesetz beschlossen, das am 23. Juni in Kraft getreten ist. Nach kurzer Recherche bin ich auf den Text gestossen:
http://jvdiana.de/fileadmin/user_upload/Anlage_1__AEnderungsgesetz_HJagdG_GVBL_I._S._293-301.pdf
Unter §23 (3. Seite des PDF) kann man da folgendes lesen:
Meine Interpretation ist die, dass das Verlassen der Wege in der Nacht untersagt ist, es sei denn ich kann sicherstellen, dass kein Wild gestört wird (was ich bei Nachtcaches in Waldgebieten wohl eher nicht kann).
Heisst in Konsequenz, dass diejenigen Nachtcacher, welche nachts im Wald abseits von Wegen gehen gegen geltendes Recht verstossen. Ich bin kein Jurist, mich würde aber dann auch mal interessieren, inwieweit dann der Owner rein rechtlich auch belangt werden kann (Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit)?
Wie ist eure Meinung dazu (ich glaube, das könnte ein langer Thread werden )
Ciao
Peter
in Google+/Facebook bin ich auf einen Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse gestossen:
http://www.fnp.de/fnp/region/lokale...tz-der-wald-die-suche_rmn01.c.9049660.de.html
Hier wird von der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes gesprochen. Am 9. Juni hat der hessische Landtag ein Änderungsgesetz zum hessischen Jagdgesetz beschlossen, das am 23. Juni in Kraft getreten ist. Nach kurzer Recherche bin ich auf den Text gestossen:
http://jvdiana.de/fileadmin/user_upload/Anlage_1__AEnderungsgesetz_HJagdG_GVBL_I._S._293-301.pdf
Unter §23 (3. Seite des PDF) kann man da folgendes lesen:
(11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; § 19a des Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon unberührt.“
Meine Interpretation ist die, dass das Verlassen der Wege in der Nacht untersagt ist, es sei denn ich kann sicherstellen, dass kein Wild gestört wird (was ich bei Nachtcaches in Waldgebieten wohl eher nicht kann).
Heisst in Konsequenz, dass diejenigen Nachtcacher, welche nachts im Wald abseits von Wegen gehen gegen geltendes Recht verstossen. Ich bin kein Jurist, mich würde aber dann auch mal interessieren, inwieweit dann der Owner rein rechtlich auch belangt werden kann (Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit)?
Wie ist eure Meinung dazu (ich glaube, das könnte ein langer Thread werden )
Ciao
Peter