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Rechtliche Ansicht

hucky91074

Geocacher
Hi Zusammen,

hier ist ein Meinung eines Anwaltes zum Thema Jäger nachts im Wald (speziell in Bayern):

1.Nach Art 3 Abs. 2 BayWaldG ist Waldbesitzer der Waldeigentümer und der Nutzungsberechtigte..(Jäger oder sonstige Personen). Der Großteil der deutschen Wälder sind allerdings nicht in privater Hand, sondern gehören den Ländern.

2.In Wäldern (auch in Privatwäldern!) der Länder sind die öffentlichen Wege für die Allgemeinheit zur Erholung jederzeit zugänglich, Art. 22 Abs. 2 BayNatG. Sobald Sie von den öffentlichen Wegen abweichen und dadurch z.B. Die Ruhe der Tiere stören, können Sie als Störer des Waldes verwiesen werden.

3.Was nun das Betreten in der Nacht betrifft, gibt es aufgrund des Gesetzes keine Norm, die das Betreten der öffentlichen Wege bei Nacht verbietet.
Aber da der Wald und dessen Tierwelt nach § 1 Bundeswaldgesetz aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt schutzwürdig sind, ergibt sich daraus konkludent das Recht, alle Handlungen zu unterbinden, die diesem Schutz entgegenstehen. Da in Bayern die Jagdsaison gerade beendet wurde (von Mai bis Ende September) kann es durchaus sein, dass Sie momentan keine Probleme bekommen.

4.Zuständig für den Schutz des Waldes ist die untere Naturschutzbehörde (http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/freizeit/recht.htm#betrinh). Für Ihr Spiel rate ich Ihnen, die Behörde zu kontaktieren und nachzufragen, ob die Suche (nach Beendigung der Jagdsaison) erlaubt ist.

Nur zur Infos für euch.

Gruss
Roland
 

-tiger-

Geowizard
hucky91074 schrieb:
Aber da der Wald und dessen Tierwelt nach § 1 Bundeswaldgesetz aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt schutzwürdig sind, ergibt sich daraus konkludent das Recht, alle Handlungen zu unterbinden, die diesem Schutz entgegenstehen. Da in Bayern die Jagdsaison gerade beendet wurde (von Mai bis Ende September) kann es durchaus sein, dass Sie momentan keine Probleme bekommen.

lol... im Prinzip sagt dein Anwalt, daß das Bejagen (erschießen) der Tiere ihrem Schutz dient, eine Hand voll Geocacher, die eine Tupperdose suchen, sind aber geeignet, dem Tierschutz entgegenzustehen. Wenn ich ein Hirsch wäre, hätte ich ehrlich gesagt lieber hin und wieder einen Geocacher im Wald, der mamchmal raschelt oder eine Lampe an macht, als einen Jäger, der mich hinterrücks erschießt. Man fragt sich manchmal für wen Gesetze da sind. Dient der Tierschutz mehr dem Tier oder mehr dem Jäger?

Wie der Anwalt richtig geschrieben hat, darf der Wald jederzeit von jedem zur Erholung genutzt werden. Für mich zählt Geocachen zur Erholung und solange das nicht explizit verboten ist, mache ich mir da keinerlei Sorgen ;) Wobei das mit dem Verbot ja nicht mehr wirklich auszuschließen wird, wenn Beckstein jetzt Stasi... äh... Innenminister wird :evil:

Tiger
 

Lakritz

Geowizard
Ich kann mir schon vorstellen, dass ein Cacher alleine nur ein bisschen raschelt. Aber wenn nachts Cacherkaffeefahrten unternommen werden, sieht das sicher ein bisschen anders aus.

Man raschelt übrigens weniger, wenn man Loden trägt. ;)

EDIT: sp
 
Typischer Fall von: Nicht ohne meinen Anwalt :D

Aber bei der zuständigen Behörde würde ich nicht nachfragen. Erstens können die Leute dort mit der Anfrage nicht viel anfangen (Reflektorband und Tupperdosen im Wald hä?, wie bitte? dürfen die das?) und zweitens haben auch schlafende Hunde das Recht auf Ruhe und Frieden in der Amtsstube! Wenn der Amtsschimmel erst mal hochgescheucht ist, weiß man nie, wo er hintrabt...
 
OP
H

hucky91074

Geocacher
Nee, werde doch deswegen nirgends anrufen :roll: Nur weil es evtl. nicht erlaubt ist heißt es noch lange nicht daß ich es nicht trotzdem mache :twisted:
Mich hat es nur mal interessiert wie daß so wäre wenn man von einem radikalen Jäger angesprochen wird und des Waldes verwiesen wird.

ciao
Roland
 

Bilbowolf

Geowizard
Die können dich auch "versehendlich" mit ner Wildsau verwexeln Wink

nee, nee. Wenn man sich an gewisse regeln hält ist das schwer. Eine Regel besagt IMMER die Stirnleuchte anhaben. Damit wird es schwer mit der Verwechselung
 

Starglider

Geoguru
Eine interessante Ansicht zum Thema "Betreten des Waldes bei Nacht" bekundete gestern Nacht ein hessischer Jäger in einer Diskussion, die er mit einem Warnschuß einleitete (siehe Log). :shock:
Der gute Mann meint, nach 19:00 wäre das Betreten des Waldes grundsätzlich verboten und er dürfe und würde im Dunkeln auf alles schießen, was sich im Wald bewegt. Ob beleuchtet oder nicht wäre ihm dabei egal.
 

Windi

Geoguru
Starglider schrieb:
Eine interessante Ansicht zum Thema "Betreten des Waldes bei Nacht" bekundete gestern Nacht ein hessischer Jäger in einer Diskussion, die er mit einem Warnschuß einleitete (siehe Log). :shock:
Der gute Mann meint, nach 19:00 wäre das Betreten des Waldes grundsätzlich verboten und er dürfe und würde im Dunkeln auf alles schießen, was sich im Wald bewegt. Ob beleuchtet oder nicht wäre ihm dabei egal.

Ich würde den Kerl melden. Schon übel wenn so jemand eine Waffe besitzen darf.
 

dr_megavolt

Geocacher
Den werdet ihr ja wohl hoffentlich angezeigt haben. Alleine die Aussage, er würde auf alles schießen, was sich nachts im Wald bewegt, ob mit oder ohne Lampe, läßt starke Zweifel an der Eignung, eine Schußwaffe führen zu dürfen, aufkommen.
 

Starglider

Geoguru
Mir würde für eine Anzeige schon die Tatsache reichen, das da jemand in die Luft ballert weil er sich gestört fühlt.

Aber die Anzeige kann IMHO nur einer der drei betroffenen Cacher machen und ich könnte es verstehen, wenn die den ganzen damit verbundenen Ärger scheuen oder aus Rücksicht auf den Cacheowner den Ball flach halten wollen.

Der Jäger scheint sich seiner Sache übrigens sehr sicher gewesen zu sein, denn soweit ich das mitbekommen habe gab er den Cachern hinterher sogar noch seine Visitenkarte. :!:
 

Gagravarr

Geomaster
Die Anzeige könnte jeder von uns machen, da es sich bei Schusswaffendelikten um sogenannte Offizialdelikte handelt - also muss hier der Staatsanwalt bei einem entsprechenden Hinweis ermitteln.

Die Aussage des "Jägers" unter Zeugen, dass er auf alles schiesse, was sich nachts im Wald bewegt und der Warnschuß dürfte dafür vollkommen ausreichen.
 

kapege.de

Geocacher
Starglider schrieb:
Der gute Mann meint, nach 19:00 wäre das Betreten des Waldes grundsätzlich verboten und er dürfe und würde im Dunkeln auf alles schießen, was sich im Wald bewegt. Ob beleuchtet oder nicht wäre ihm dabei egal.
Gut, dann weiß ich ja, auf was ich ballere, wenn mir der Typ mal übern Weg läuft!
bigun2.gif
 

wutzebear

Geoguru
Da könnte man doch glatt heute mal die einzelnen Stages kontrollieren. Ob er den gleichen Mist mehrmals verzapfen würde? :twisted:
 

Anfrasi

Geocacher
Ich hätte den ganz klar Angezeigt.Ich glaube soviel hätte der danach nicht mehr geballert. Die Gesetzeslage ist da ganz eindeutig.
Wo kommen wir denn da hin? Nehmen die Typen Drogen?
 
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