Die wissen nicht mal, dass der Ku Klux Klan eine rassistische Vereinigung ist!Zappo hat geschrieben: Das wissen nichtmal die Polizisten.

sorry, da konnte ich grad nicht widerstehen...
Moderator: schlumbum
Die wissen nicht mal, dass der Ku Klux Klan eine rassistische Vereinigung ist!Zappo hat geschrieben: Das wissen nichtmal die Polizisten.
Ähm... tschuldigung.. aber nur weil irgendein Sachbearbeiter seine Meinung äussert, heißt das noch lange nicht, dass sie richtig ist! Und dass deswegen etwas "gesetzlich verboten" ist, heisst es schon mal gar nicht!SPonGER hat geschrieben:Und die Aussage des Behörde war, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, also gesetzlich verboten.
So kann man das sehen, man kann es aber auch differenzierter betrachten: nicht nur Gesetze können etwas verbieten, sondern auch Verordnungen. Bei sehr vielen Verordnungen ist es so, daß Verstöße dagegen allg. von der Gesellschaft und auch von den Ordnungsbehörden toleriert werden. Zum Beispiel die Warnblinkanlage am Auto einzuschalten, obwohl kein echter Notfall vorliegt. Oder mit dem Fahrrad einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu befahren. Das ist zwar in meinen Augen das dümmste und schädlichste, was man mit dem Rad machen kann - und nebenbei eigentlich auch das teuerste Verkehrsvergehen, das man mit dem Rad anstellen kann -, trotzdem scheint es im allg. toleriert zu werden. So ähnlich ist das auch mit dem Verstecken von Caches. Eine Dose im Wald zu verbuddeln dürfte in den allermeisten Fällen gegen irgendeine Verordnung verstoßen. Aber solange es niemanden stört und niemandem schadet, gehe ich davon aus, daß es toleriert wird. Das Gleiche gilt für Dosen auf bzw. in Bäumen.KreuterFee hat geschrieben:Als mündiger Bürger dieses Landes benötige ich keine ausdrückliche Erlaubnis von irgendwem, solange es nicht gesetzlich verboten ist oder ich jemanden anderen gefährde.
Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist, ist es nicht gesetzlich verboten. Verordnungen sind keine Gesetze. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Strafe, man muß lediglich ein Bußgeld bezahlen.SPonGER hat geschrieben:Richtig. Und die Aussage des Behörde war, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, also gesetzlich verboten.
Analog zur Physik (die Messung verändert den Versuch und ist nicht passiv) könnte man sagen: die Art und Weise (und die angefragte Stelle) bestimmt das Ergebnis.SPonGER hat geschrieben:.....Richtig. Und die Aussage des Behörde war, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, also gesetzlich verboten.
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem ersten Posting in diesem Thread gebeten nachzufragen, auf welcher Grundlage der Forstbeamte ein Ordnungswidriges Verhalten sieht. (Steht auf Seite 6)Zappo hat geschrieben:NEIN. Der Gesetzgeber weiß nix. Der macht Gesetze und erläßt Verordnungen - die genaue Anwendungen und Interpretationen erfahren Gesetze durch die Rechtssprechung. Und da ist auch mal gern beim Herrn A das genau umgekehrt als beim Herrn B.
Die Meinung, da kann man mal was nachfragen und dann ist alles klar, ist eine Illusion. Wer schnelle und klare Fragen stellt, wird ein "NEIN" ernten - auf Grundlage von was auch immer. Das ist für den Auskunftgebenden die einfachste und sicherste Variante. Und die ist nicht Recht und Gesetz verpflichtet, sondern der Angst, was man da eventuell lostritt. Oder der Faulheit.
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem ersten Posting in diesem Thread gebeten nachzufragen, auf welcher Grundlage der Forstbeamte ein Ordnungswidriges Verhalten sieht. (Steht auf Seite 6)do1000 hat geschrieben: Ähm... tschuldigung.. aber nur weil irgendein Sachbearbeiter seine Meinung äussert, heißt das noch lange nicht, dass sie richtig ist! Und dass deswegen etwas "gesetzlich verboten" ist, heisst es schon mal gar nicht!
Eine Behörde, ohne die jetzt disqualifizieren zu wollen, entscheidet erstmal nach Gutdünken und besten Wissen und Gewissen, sicherlich kann man jetzt tausend Rechtsgutachten in Auftrag geben die alle zum gleichen Schluss kommen, dem des Auftraggebers, im Anschluss wird dann irgendein Gericht, in der Regel für den Einzelfall entscheiden.SPonGER hat geschrieben:Nein, ich versuche es im Bereich des legalen zu halten!!KreuterFee hat geschrieben: Ich finde das du hier versucht das Geocaching in den Bereich des Illegalen zu drücken.
Richtig. Und die Aussage des Behörde war, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, also gesetzlich verboten.KreuterFee hat geschrieben: Als mündiger Bürger dieses Landes benötige ich keine ausdrückliche Erlaubnis von irgendwem, solange es nicht gesetzlich verboten ist oder ich jemanden anderen gefährde.
Alles klar. Wenn Verstöße gegen Verordnungen, z.B. gegen die StVO tolerierbar sind, brauchen wir an dieser Stelle nicht weiterdiskutieren.Rupa hat geschrieben:Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist, ist es nicht gesetzlich verboten. Verordnungen sind keine Gesetze. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Strafe, man muß lediglich ein Bußgeld bezahlen.SPonGER hat geschrieben:Richtig. Und die Aussage des Behörde war, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, also gesetzlich verboten.
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem ersten Posting in diesem Thread gebeten nachzufragen, auf welcher Grundlage der Forstbeamte ein Ordnungswidriges Verhalten sieht. (Steht auf Seite 6)KreuterFee hat geschrieben: Eine Behörde, ohne die jetzt disqualifizieren zu wollen, entscheidet erstmal nach Gutdünken und besten Wissen und Gewissen, sicherlich kann man jetzt tausend Rechtsgutachten in Auftrag geben die alle zum gleichen Schluss kommen, dem des Auftraggebers, im Anschluss wird dann irgendein Gericht, in der Regel für den Einzelfall entscheiden.
Ich behaupte aber bevor es soweit kommt ist in der Regel das Problem auf dem unteren Dienstweg schon längst in einem fünf Minuten Gespräch geklärt.
Es gibt keine Urteile die deine aus der Luft gegriffene Behauptung unterlegen, nur ein bischen Text hier im Forum der von einem User mit 1Post geschrieben wurde.
Ich lasse mich ungern als Gesetzesbrecher, noch dazu auf der Grundlage einer Behauptung, darstellen.