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Betretungsrecht in Baden-Württemberg

Elrond

Geomaster
Gesetz zum Schutz der Natur schrieb:
§ 37 Betreten der freien Landschaft

(1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft.

(3) Jedermann darf auf Privat- und Wirtschaftswegen sowie auf Pfaden in der freien Landschaft wandern und auf hierfür geeigneten Wegen mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft) fahren.

(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.

He finde ich ja toll, das Spielen in den Landschaften von BW grundsätzlich gestattet ist :D

Nur der Absatz 4 macht mir etwas sorgen..... :roll:
 

-tiger-

Geowizard
Warum? Machen wir doch so oder? Gegenstand ablegen, im Internet veröffentlichen, Logs sammeln und wenn das Ding Jahrzehnte später total verbraucht ist archivieren und wieder aufnehmen und entfernen. Also alles bestens :) oder steht da was von unverzüglich??

Tiger
 
OP
Elrond

Elrond

Geomaster
-Tiger- schrieb:
oder steht da was von unverzüglich??

Stimmt!!!! :D :D

Wir entfernen es ja wieder....!!!!

Ausserdem sieht es ja niemand, ausser denen die es finden wollen.. und die stört es nicht..
 

Lotti

Geomaster
Tja,

ein wenig gegoogelt und gefreut. Ich werde meine Caches nur noch in Niedersächsische Naturschutzgebiete ablegen. Warum?

§24

(2) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. ....

Ich werte meinen Cache einfach mal als Bestandteil :p


Gruss Volkmar
 
OP
Elrond

Elrond

Geomaster
Lotte Samsa schrieb:
http://www.geocache-forum.de/viewtopic.php?t=559&highlight=naturschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Samsa,

vielen dank, das Sie uns auf die bereits geführte Diskussion aufmerksam machen.

Ich vertrete aber die Meinung, das die Störung die durch Cacher verursacht wird zu vernachlässigen ist und damit toleríert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Elrond
 
OP
Elrond

Elrond

Geomaster
Lotti schrieb:
Tja,

ein wenig gegoogelt und gefreut. Ich werde meine Caches nur noch in Niedersächsische Naturschutzgebiete ablegen. Warum?

§24

(2) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. ....

Ich werte meinen Cache einfach mal als Bestandteil :p


Gruss Volkmar

Tja irgendwie unterscheiden sich die Landesgesetze merklich....aber durch einen Cache wird doch das Naturschutzgebiet werder beschädigt noch verändert, bzw. zerstört.........
Das ist toll :lol:
 
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