Da es mich gejuckt hat, das wieder einmal ein cache in Franken geschlossen wurde, möchte ich hier mal darstellen, was ich zu der Rechtslage gefunden habe:
http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?gl=DL&gbl=GVB&gjahr=06&gnr=&seiteNr=2&quelle=gbl
Da steht z.B. in Artikel 22: Alle teile der Natur ... können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
In Artikel 26 sind dann die Beschränkungen geregelt.
Wenn man weiter oben liest, kommt auch noch die Definition von den Bezeichnungen Landschaftsschutzgebiet, Biotop und NAturschutzgebiet.
Soweit ich das gelesen habe, besteht kein Verbot, die Wege zu verlassen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeschrieben !!!
Wer kann das mal querlesen und bestätigen oder wiederlegen ?
Gruss
orkanica
P.S. Das waldgesetz hab ich auch gefunden:
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/gesamt/WaldG_BY_2005.htm#WaldG_BY_2005_Art9
http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?gl=DL&gbl=GVB&gjahr=06&gnr=&seiteNr=2&quelle=gbl
Da steht z.B. in Artikel 22: Alle teile der Natur ... können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
In Artikel 26 sind dann die Beschränkungen geregelt.
Wenn man weiter oben liest, kommt auch noch die Definition von den Bezeichnungen Landschaftsschutzgebiet, Biotop und NAturschutzgebiet.
Soweit ich das gelesen habe, besteht kein Verbot, die Wege zu verlassen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeschrieben !!!
Wer kann das mal querlesen und bestätigen oder wiederlegen ?
Gruss
orkanica
P.S. Das waldgesetz hab ich auch gefunden:
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/gesamt/WaldG_BY_2005.htm#WaldG_BY_2005_Art9