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Umweltsünden durch Caching - Illegal - Strafen - Erfahrungen

upigors

Geowizard
Auszug aus der Gebührenordnung Köln

Hab mal etwas gekürzt......

b) Gegenstand mit gewisser Bedeutung oder mehrer Gegenstände „unbedeutender Art“
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 25 bis 80 €)
• Plastikflasche, Plastiktüte, Fast-Food-Verpackung, Getränkedose, Blechdose 35
• Nach dem Grad der Verunreinigung: Zeitungen, Illustrierte,
Papier und Verpackungsmaterial, Schachteln, Kartons,
Inhalt eines Autoaschenbechers
Styroporabfälle, Farbdosen, Flüssigkeiten von ½ bis 1 Liter 35 - 80
c) Bei Mengen darüber hinaus
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 25- 100 €)
• Mengen von 1 bis 2 kg, bzw. von 1 bis 2 Liter 35 - 100
d) Bei Mengen über 2 kg bzw. über 2 Liter
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 80- 510 €)
• Bei Mengen über 2 kg bzw. über 2 Liter 80 - 510
2
2. Wegwerfen, Fallenlassen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten
o.ä. von Gegenständen des Sperrmülls (mit Ausnahme von Bauschutt,
Kfz, Autoreifen und pflanzlichen Abfälle) , wie z.B.
a) Einzelstück kleineren Umfangs
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 50- 150 €)
50 - 150
b) Einzelstück größeren Umfangs oder mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs
c) Mehrere Einzelstücke größeren Umfangs
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 100- 410 €)
• mehrere Einzelstücke größeren Umfangs bzw. eine Menge darüber
hinaus bis 1 m³ bzw. bis 100 kg 100 – 410
d) bei Mengen darüber hinaus
(Gebührenrahmen gemäß Bußgeldkatalog Umwelt NRW: 410 – 1.530 €)
• Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 410 – 1.530
 

TrickyMD

Geowizard
Alles schön und gut, aberich finde wir sollten entweder in Sachsen-Anhalt bleiben oder den Fred in "Geotalk" verschieben.
Zudem glaube ich, dass wenn man den Behörden verständlich unser Hobby erklärt, es sicher nicht zu einem Bußgeld kommt. Eventuell muss dann natürlich auch die Dose beräumt werden (siehe Harz).
 

Eifeltiger

Geocacher
Bei all diesen Aufzählungen wird vorausgesetzt, daß der letzte Eigentümer die Dinge entsorgt, also das Eigentum an der Sache aufgeben will. Dadurch wird es dann zu "Abfall".

Das ist bei einem GeoCache grundsätzlich nicht der Fall. Der Owner (=Eigentümer) will ja keineswegs das Eigentum an seinem Besitz (dem Cache) aufgeben. Somit ist ein Cache definitiv kein Abfall und die Vorschriften, auch die Bußgeldvorschriften, für die illegale Entsorgung von Abfall sind nicht anzuwenden.

OK - das war die Kurzfassung. Ein findiger Rechtsanwalt wird mit Sicherheit eine wesentlich längere und detailiertere Begründung liefern können :D
 
OP
upigors

upigors

Geowizard
wenn ich etwas im wald "lege" gebe ich damit nicht meine eigentumsansprüche auf?
bestes beispiel, die nerze in sachsen anhalt......
sicher kann man dem blickigen ordnungsbeamten das ganze erklären, so man denn die chance dazu bekommt. laufen aber die ermittlungen erstmal ist es dafür sicher zu spät......
*grübel*
Uwe
 

Eifeltiger

Geocacher
Also wenn ich einen Cache in den Wald lege, dann steht auf der Dose drauf:

"Eigentümer / Owner: Eifeltiger"

Damit ist eindeutig gesagt, daß ich mein Eigentumsrecht an dieser Dose nicht aufgegeben habe. Die Eigentumsfrage ist somit eindeutig geklärt.

Eigentum setzt nicht zwangsläufig voraus, daß sich der betreffende Gegenstand auch tatsächlich in meinem Besitz (=unmittelbare Herrschaftsgewalt) befindet. Bestes Beispiel ist eine vermietete Immobilie.

Wenn ich eine Wohnung vermiete, dann bin ich der Eigentümer der Wohnung, die tatsächliche Herrschaftsgewalt übt aber der Mieter aus (zumindest innerhalb des Rahmens des jeweiligen Mietvertrages).

Wenn ich einen Cache in den Wald lege, dann bleibe ich der Eigentümer auch wenn der jeweilige Finder tatsächlich im Besitz der Dose ist.
 

LetoFred

Geocacher
Auch ich setze primär auf Kommunikation und würde versuchen bei dem Beamten Verständnis für unser Hobby zu wecken - leider gibt es jedoch gerade bei den Ökos eine leichte Tendenz zur Uneinsichtigkeit.

Als Suchender bin ich ja nicht einmal Eigentümer und da liegt auch das Problem: Wie erkläre ich dem Beamten, dass die Dose schon vorher da lag und nicht gerade von mir versteckt wurde? Sonst wäre es ja sehr einfach, indem man einfach sagt: Seht zu, wie ihr rausbekommt, wer Owner XYZ ist! Da aber GC genau diese Anonymität wahrt, indem sie keine persönlichen Daten erfassen, wird im Fall einer Anzeige sicher die Schuld dem Finder angelastet.
 

Eifeltiger

Geocacher
Kleiner Nachtrag:

Auf meinen Dosen steht "Eigentümer / Owner: Eifeltiger", in meinen Dosen, auf dem Infoblatt, steht meine korrekte Emailadresse, damit im Zweifelsfall mit mir als Eigentümer Kontakt aufgenommen werden kann. Somit ist zumindest bei meinen Caches der jeweilige Finder fein raus ;)

Ansonsten noch mein ganz persönlicher Tip im Umgang mit Vertretern der grün-weißen Fraktion:

Versucht den Jungs und Mädels nicht, einen vom Pferd zu erzählen. Das mag im Einzelfall mal gutgehen, insgesamt wird das aber für erhebliche Verstimmung sorgen, da sich auch Polizisten nicht gerne verschaukeln lassen. Und wenn sie erkennen, daß gerade jemand versucht, sie zu vesrchaukeln, ist die Grundlage für eine vernünftige Kommunikation schon mal ordentlich versaut. Auch für Polizisten gilt: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus. Wenn ich also von Anfang an vernünftig mit den Damen und Herren in grün-weiß rede, dann stehen die Chancen recht gut, daß sich der "Einsatz" nach dem klärenden Gespräch erledigt hat.
 
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