Skysurf
Geocacher
Herausgeber: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz
Der Ith wird zum Naturschutzgebiet erklärt
12. Februar 2008 // Genau 60 Jahre nach dem ersten Naturschutzantrag /
Ungewöhnliche Entwicklung
Die hundertjährige Geschichte der Auseinandersetzungen um den Naturschutz am
Ith ist jetzt zu einem guten Ende gekommen: Der NLWKN (Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat die
bewaldeten Hang- und Kuppenbereiche des Ith jetzt zum Naturschutzgebiet
erklärt. Das ca. 2.715 ha große Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von
rund 20 Kilometern in den Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf (Landkreis
Hameln-Pyrmont) sowie den Samtgemeinden Bodenwerder und Eschershausen
(Landkreis Holzminden). Das Naturschutzgebiet "Ith" ist Teil eines der
größten Kalkbuchen- und Schluchtwaldgebiete in Niedersachsen überhaupt.
"Professor Ernst Rudorff, der als einer der geistigen Begründer des
Naturschutzes in Deutschland gilt, hatte mit Naturschutz-Initiativen für
Teile des Nordith bereits 1905 bei kommunalen und staatlichen Stellen für
Aufregung gesorgt und seine Tochter Elisabeth Rudorff hat vor genau 60
Jahren einen Naturschutzgebietsantrag gestellt", erinnert Theo Stracke vom
NLWKN in Hannover an die lange Entwicklung dieses Naturschutzgebietes.
Der an der Königlichen Hochschule für Musik in Berlin lehrende Professor
Ernst Rudorff (1840 - 1916) verbrachte seine Ferien stets in Lauenstein am
Ith. Seine Tochter Elisabeth Rudorff (1879 - 1983) setzte die
Naturschutzarbeit ihres Vaters fort und stellte 1948 beim Landkreis
Hameln-Pyrmont den Antrag, Teile des Ith als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Trotz Befürwortung des Antrags u.a. durch den Regierungspräsidenten in
Hannover und der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn
gelang es in den frühen Jahren der Bundesrepublik nicht, dort ein
Naturschutzgebiet auszuweisen.
In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Naturschutz am Ith
wiederum zum Thema der niedersächsischen Öffentlichkeit und auch der
damaligen Landesregierung. Mit einer klaren Entscheidung für den Schutz des
Gebirges begrenzte sie damals den weiteren Gesteinsabbau im Nordith, sodass
der befürchtete Durchbruch durch den Kamm zwischen den Orten Lauenstein und
Harderode verhindert wurde.
Einen erneuten Anlauf auf Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet unternahm
zu Beginn der 80er Jahre die Bezirksregierung Hannover, musste aber 20 Jahre
später das Projekt wieder zu den Akten legen, weil kontroverse
Nutzungsansprüche die Einigung auf ein Naturschutzgebiet unmöglich machten.
"Geänderte Rahmenbedingungen wie z.B. europarechtliche Verpflichtungen durch
die Meldung des Ith als FFH-Gebiet und eine erhöhte Kompromissbereitschaft
auf allen Seiten förderten jetzt die Sicherung als Naturschutzgebiet",
betonte Theo Stracke.
"Anders als die benachbarten Gebirgszüge in Südniedersachsen ist der Ith
ständig bewaldet gewesen - dadurch hat sich dort eine einzigartige Flora und
Fauna erhalten können", schwärmt Jens Fahning vom NLWKN in Hannover. Die
ausgedehnten, vornehmlich naturnahen Wälder beherbergen weitere Lebensräume
wie Felsen, Klippen und Höhlen, Quellen und Bachläufe. Zahlreiche
schutzwürdige und schutzbedürftige Pflanzen wie seltene Orchideen und Tiere
wie Uhu, Rotmilan, Grauspecht fühlen sich hier zuhause. "Die typischen
Lebensräume und der Charakter der Landschaft sollen durch die Ausweisung des
Naturschutzgebietes erhalten und entwickelt werden", heißt es beim NLWKN.
Eine besondere Verantwortung im Naturschutzgebiet übernimmt das Land
Niedersachsen selbst, indem die Flächen der Niedersächsischen Landesforsten,
die im Ith mehr als ein Drittel ausmachen, als Naturwirtschaftswald naturnah
bewirtschaftet werden. Im Genossenschafts- und Privatwald will das Land
Niedersachsen auch künftig freiwilligen Vertragsnaturschutz zur Entwicklung
der für den Naturschutz wertvollen Flächen anbieten und damit vorrangig
Altholzbestände und strukturreichen Wald sichern.
Auch zukünftig werden die Menschen die Natur des Ith auf vielfältige Weise
erleben können: Sämtliche Wandermöglichkeiten bleiben erhalten, Radfahren
ist auf gekennzeichneten Radwegen und auf Fahrwegen zulässig. Ebenso wird
die Ausübung des Klettersports an speziell vor Ort gekennzeichneten Felsen
möglich sein. Weitere Freistellungen von den Verboten der Verordnung stellen
sicher, dass naturverträgliche Erholungsnutzungen nicht zurückstehen müssen.
Weitere Infos unter http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de
(http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de).
Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation :
Herma Heyken
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Telefon: 04931/947-173
Fax: 04931/947-222
[email protected]
ID (Für Rückfragen): 44945106
Naturschutz
Der Ith wird zum Naturschutzgebiet erklärt
12. Februar 2008 // Genau 60 Jahre nach dem ersten Naturschutzantrag /
Ungewöhnliche Entwicklung
Die hundertjährige Geschichte der Auseinandersetzungen um den Naturschutz am
Ith ist jetzt zu einem guten Ende gekommen: Der NLWKN (Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat die
bewaldeten Hang- und Kuppenbereiche des Ith jetzt zum Naturschutzgebiet
erklärt. Das ca. 2.715 ha große Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von
rund 20 Kilometern in den Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf (Landkreis
Hameln-Pyrmont) sowie den Samtgemeinden Bodenwerder und Eschershausen
(Landkreis Holzminden). Das Naturschutzgebiet "Ith" ist Teil eines der
größten Kalkbuchen- und Schluchtwaldgebiete in Niedersachsen überhaupt.
"Professor Ernst Rudorff, der als einer der geistigen Begründer des
Naturschutzes in Deutschland gilt, hatte mit Naturschutz-Initiativen für
Teile des Nordith bereits 1905 bei kommunalen und staatlichen Stellen für
Aufregung gesorgt und seine Tochter Elisabeth Rudorff hat vor genau 60
Jahren einen Naturschutzgebietsantrag gestellt", erinnert Theo Stracke vom
NLWKN in Hannover an die lange Entwicklung dieses Naturschutzgebietes.
Der an der Königlichen Hochschule für Musik in Berlin lehrende Professor
Ernst Rudorff (1840 - 1916) verbrachte seine Ferien stets in Lauenstein am
Ith. Seine Tochter Elisabeth Rudorff (1879 - 1983) setzte die
Naturschutzarbeit ihres Vaters fort und stellte 1948 beim Landkreis
Hameln-Pyrmont den Antrag, Teile des Ith als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Trotz Befürwortung des Antrags u.a. durch den Regierungspräsidenten in
Hannover und der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn
gelang es in den frühen Jahren der Bundesrepublik nicht, dort ein
Naturschutzgebiet auszuweisen.
In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Naturschutz am Ith
wiederum zum Thema der niedersächsischen Öffentlichkeit und auch der
damaligen Landesregierung. Mit einer klaren Entscheidung für den Schutz des
Gebirges begrenzte sie damals den weiteren Gesteinsabbau im Nordith, sodass
der befürchtete Durchbruch durch den Kamm zwischen den Orten Lauenstein und
Harderode verhindert wurde.
Einen erneuten Anlauf auf Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet unternahm
zu Beginn der 80er Jahre die Bezirksregierung Hannover, musste aber 20 Jahre
später das Projekt wieder zu den Akten legen, weil kontroverse
Nutzungsansprüche die Einigung auf ein Naturschutzgebiet unmöglich machten.
"Geänderte Rahmenbedingungen wie z.B. europarechtliche Verpflichtungen durch
die Meldung des Ith als FFH-Gebiet und eine erhöhte Kompromissbereitschaft
auf allen Seiten förderten jetzt die Sicherung als Naturschutzgebiet",
betonte Theo Stracke.
"Anders als die benachbarten Gebirgszüge in Südniedersachsen ist der Ith
ständig bewaldet gewesen - dadurch hat sich dort eine einzigartige Flora und
Fauna erhalten können", schwärmt Jens Fahning vom NLWKN in Hannover. Die
ausgedehnten, vornehmlich naturnahen Wälder beherbergen weitere Lebensräume
wie Felsen, Klippen und Höhlen, Quellen und Bachläufe. Zahlreiche
schutzwürdige und schutzbedürftige Pflanzen wie seltene Orchideen und Tiere
wie Uhu, Rotmilan, Grauspecht fühlen sich hier zuhause. "Die typischen
Lebensräume und der Charakter der Landschaft sollen durch die Ausweisung des
Naturschutzgebietes erhalten und entwickelt werden", heißt es beim NLWKN.
Eine besondere Verantwortung im Naturschutzgebiet übernimmt das Land
Niedersachsen selbst, indem die Flächen der Niedersächsischen Landesforsten,
die im Ith mehr als ein Drittel ausmachen, als Naturwirtschaftswald naturnah
bewirtschaftet werden. Im Genossenschafts- und Privatwald will das Land
Niedersachsen auch künftig freiwilligen Vertragsnaturschutz zur Entwicklung
der für den Naturschutz wertvollen Flächen anbieten und damit vorrangig
Altholzbestände und strukturreichen Wald sichern.
Auch zukünftig werden die Menschen die Natur des Ith auf vielfältige Weise
erleben können: Sämtliche Wandermöglichkeiten bleiben erhalten, Radfahren
ist auf gekennzeichneten Radwegen und auf Fahrwegen zulässig. Ebenso wird
die Ausübung des Klettersports an speziell vor Ort gekennzeichneten Felsen
möglich sein. Weitere Freistellungen von den Verboten der Verordnung stellen
sicher, dass naturverträgliche Erholungsnutzungen nicht zurückstehen müssen.
Weitere Infos unter http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de
(http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de).
Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation :
Herma Heyken
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Telefon: 04931/947-173
Fax: 04931/947-222
[email protected]
ID (Für Rückfragen): 44945106