• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Probleme bei Freischaltung durch Reviewer

Baltes1

Geocacher
Hallo zusammen,

heute wollten wir unseren neuen Cache freischalten, bei dem man u.a. einen kanalisierten Bachlauf durchqueren muss. Vom Reviewer erhielten wir allerdings folgende Note:

Hallo,

vielen Dank für deine Cacheanmeldung.
Bevor ich deinen Cache weiterbearbeiten kann, möchte ich dich bitten, folgende Hinweise zu beachten:

Anscheinend handelt es sich bei diesem Cache um einen, bei dem man in den Bachlauf einsteigen muss.
Mit Sicherheit kann derjenige, der eine Kanalröhre betritt, zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch ohne ausdrückliche Regelung in einer Satzung besteht am Kanal Eigentum oder ein ähnliches Herrschaftsrecht des Anlagenbetreibers. Da - anders als bei Sraßen und Wegen - keine sogenannte Widmung zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorliegt, muss der Betreiber den Zutritt durch Betriebsfremde nicht dulden.
Das bedeutet in Kurzfassung: ohne schriftliche Genehmigung des Anlagenbetreibers ist das Betreten nicht erlaubt und damit auch nicht das Suchen nach Geocaches.

Insofern sehe ich keine Möglichkeit den Cache so zu publishen und habe diesen deaktiviert.

Viele Grüße

xxx
Volunteer Reviewer in Deutschland


Über die Nachricht waren wir doch etwas verwundert, da gefühlt 1/4 aller saarländischen Caches dann vermutlich geschlossen werden müsste. So spontan fallen mir hier die Untergrund-Serie, Twilight Zone, A8-Underground, etc. ein.
Wisst ihr, ob es hier eine Neuregelung gibt oder sind wir einfach nur an einen übereifrigen Reviewer geraten. (Er ist wohl erst seit letzter Woche Reviewer)

Grüße
Christian
 
A

Anonymous

Guest
Baltes1 schrieb:
Über die Nachricht waren wir doch etwas verwundert, da gefühlt 1/4 aller saarländischen Caches dann vermutlich geschlossen werden müsste.
Bei genauer Auslegung der Guidelines müsste 1/4 aller Caches deutschlandweit archiviert werden. Aber da es keine Präzedenzfälle gibt, kannst du Dich auch nicht darauf berufen. Die Aussagen des Reviewers ist auf jeden Fall richtig und so musst du Dir halt was anderes ausdenken.
 

ThunderAC

Geocacher
Und da Groundspeak immer mehr ärger von Behörden bekommt, werden die neuen listings sicher auch genauer geprüft.
Und es gibt auch einige die nach solchen Caches suchen um sie zu melden,
ist mir erst heute selber passiert, Cache closed :/
 

Chris Race

Geowizard
Kurz gesagt: Geocaching könnte in Zukunft (für den ein oder anderen) durchaus langweiler werden :D !

Vermutlich mit ein Grund für diese Handhabe dürfte ein neuerlicher Fall sein, bei dem jemand bei einem "illegal" platzierten Cache zu Tode gekommen ist.

Im Groundspeak-Forum gibt es dazu einen ellenlangen Thread, in dem auch reichhaltig über die Illegalität mancher Caches und die damit einhergehende Gefahr diskutiert wird. Samt Maßnahmen, die Groundspeak bitte ergreifen möchte, um so etwas zu verhindern. Möglicherweise ist das Verhalten des Reviewers nun die Konsequenz daraus :???: ?

So tragisch der Unfall auch sein mag - legal oder illegal ist für mich nicht wirklich ein geeigneter Indikator für die Gefährlichkeit eines Caches. Aber das ist nur meine Meinung, an der Groundspeak ja bekannterweise wenig interessiert ist ;) . Worüber man wohl diskutiert, wenn jemand bei einem "legalen" Cache unfallbedingt dahin scheidet :???: ?
 

ThunderAC

Geocacher
Chris Race schrieb:
Kurz gesagt: Geocaching könnte in Zukunft (für den ein oder anderen) durchaus langweiler werden :D !

Das merke ich besonders in meiner neuen Heimat KREFELD, schwache Caches und komische Leute. :irre:

Da war es bei euch doch schöner :^^:
 

JR849

Geowizard
Baltes1 schrieb:
Wisst ihr, ob es hier eine Neuregelung gibt oder sind wir einfach nur an einen übereifrigen Reviewer geraten. (Er ist wohl erst seit letzter Woche Reviewer)
Vermutlich möchte man so etwas in Zukunft vermeiden: http://forums.groundspeak.com/GC/index.php?showtopic=287135&st=0
 

d4rkm00n

Geocacher
Moin Moin,

Wisst ihr, ob es hier eine Neuregelung gibt oder sind wir einfach nur an einen übereifrigen Reviewer geraten.

Übereifrig nicht, aber gewissenhaft.

(Er ist wohl erst seit letzter Woche Reviewer)

Na und? Wer weiß, wieviel Erfahrung der Kollege als Cacher hat und wie umsichtig er in diversen Foren mitliest um solche Fälle wie den angesprochenen Unfall mit Todesfolge zu vermeiden. Besser so, als noch ein Schadensfall.

Gruß

d4rkm00n
 

robbi_kl

Geowizard
d4rkm00n schrieb:
Besser so, als noch ein Schadensfall.
Du müsstest doch merken, wie unsinnig diese Aussage ist. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Frage legal/illegal und der Frage nach der Gefährlichkeit. Der Reviewer hat es ja auch gar nicht damit begründet, sondern mit der fehlenden Genehmigung. Er hat damit klar um Reviewer-Beschiss gebeten ... :/
 

o-helios

Geowizard
robbi_kl schrieb:
Reviewer-Beschiss

Mal eine ganz andere Frage:
Wenn hier im Forum eine private E-Mail veröffentlicht wird, wird (zurecht) ein riesen Tanz veranstaltet.
"Darf" man Reviewer-notes von unveröffentlichten Caches veröffentlichen? Fallen die nicht unter das Briefgeheimnis?
Wie wird wohl der Reviewer, der ziemlich sicher hier mitliest, darauf reagieren?
 

maierkurt

Geowizard
o-helios schrieb:
Mal eine ganz andere Frage:
Wenn hier im Forum eine private E-Mail veröffentlicht wird, wird (zurecht) ein riesen Tanz veranstaltet.
"Darf" man Reviewer-notes von unveröffentlichten Caches veröffentlichen? Fallen die nicht unter das Briefgeheimnis?
Wie wird wohl der Reviewer, der ziemlich sicher hier mitliest, darauf reagieren?
Vielleicht macht er einen Eintrag in die schwarze Liste? Verübeln kann ich es ihm nicht.
 

dieSulzer

Geowizard
o-helios schrieb:
"Darf" man Reviewer-notes von unveröffentlichten Caches veröffentlichen?
Ich bin der Ansicht, dass eine Reviewer-Note ganz genau so zu behandeln ist, wie eine mail: sie ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sie in einem Forum als Diskussionsgrundlage zu veröffentlichen, das finde ich nicht gut.

Was die Sache selber angeht, so muss man sich eben damit abfinden, dass es bei geocaching.com Spielregeln gibt. Eine davon lautet, dass man keinen Cache auf Privatbesitz auslegen darf, wenn der private Eigentümer nicht damit einverstanden ist... Dass dies hundertfach trotzdem geschieht, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Aber letztlich greift hier wohl der altbekannte Grundsatz: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht! ;)
 

robbi_kl

Geowizard
o-helios schrieb:
Fallen die nicht unter das Briefgeheimnis?
Nö. Unabhängig von der Frage, ob E-Mails überhaupt von den Regelungen zum Briefgeheimnis erfasst werden, liegt eine Verletzung des Briefgeheimnisses nur vor, wenn jemand unbefugt ein Schriftstück öffnet, das nicht für ihn bestimmt ist. Den Inhalt eines Briefes, der an einen selbst adressiert ist, darf auch veröffentlicht werden.

Ansonsten ist das eher eine Stilfrage. Immerhin wurde die Mitteilung anonymisiert. Sicher, in Verbindung mit den anderen Informationen kann man recht problemlos herausfinden, um welchen Reviewer es geht.
 

o-helios

Geowizard
robbi_kl schrieb:
o-helios schrieb:
Meine Frage war auch nicht im juristischen Sinne gemeint.
OK, dann hättest du die Frage nach dem Briefgeheimnis weglassen können, denn das ist ja eine juristische und keine stilistische Frage.

Die beiden Fragen gehörten für mich sinngemäß zusammen, du hast aber nur die eine zitiert.
OK, ich hätte sie besser mit einem Semikolon verbinden sollen, aber inzwischen ist ja klar,
was ich gemeint habe.
 

Cornix

Geowizard
Für mich ist das keine private E-Mail sondern eine Stellungnahme zu einer bestimmten Thematik durch einen offiziellen Vertreter von Groundspeak, vergleichbar einem Gerichtsurteil. Da sie wohlbegründet ist und auch für andere Cacher interessant sein dürfte, habe ich sie stehen lassen.

Falls der betreffende Reviewer das anders sieht, werde ich sie natürlich löschen.

Cornix


Meiner persönliche Meinung nach macht der Reviewer genau seinen Job und kann, wenn er sich an die Guidelines hält, auf eine Cache-Anmeldung dieser Art gar nicht anders reagieren.
 

robbi_kl

Geowizard
Cornix schrieb:
Meiner persönliche Meinung nach macht der Reviewer genau seinen Job und kann, wenn er sich an die Guidelines hält, auf eine Cache-Anmeldung dieser Art gar nicht anders reagieren.
Jetzt kommt wieder die Frage, warum ein kanalisierter Bachlauf anders zu bewerten ist als ein normaler Wald-Cache oder ein Leitplanken-Micro. Nach den Guidelines muss nämlich immer eine Genehmigung des Landbesitzers vorliegen, also auch im Wald und an der Leitplanke.
 
OP
B

Baltes1

Geocacher
Vielen Dank für eure zahlreichen Reaktionen!

Zum Thema "Veröffentlichung der "Reviewer-Note":
Ich war der Meinung, dass eine Anonymisierung völlig ausreichend ist, um die Mail anschließend hier zu veröffentlichen.(Natürlich ist es mit den Zusatzinfos für die Mehrheit kein Problem die Identität des Reviewers herauszufinden) Ich sehe die Mail, wie bereits von Cornix angesprochen, auch eher als offizielle Stellungsnahme von Groundspeak. Dennoch kann ich auch die anderen Meinungen dazu sehr gut nachvollziehen und werde dies beim nächsten Mal berücksichtigen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass Groundspeak den Ownern bzw. Cachern mehr Freiheit darüber lassen sollte, was noch zumutbar bzw. legal ist. Ansonsten müssen wir wohl auch bald die Einverständniserklärung vom Saarforst besorgen, bevor ein Cache im Wald ausgelegt werden darf. (Von Discounterserien, etc. ) ganz zu schweigen.

Grüße
Christian
 

OnkelFedja

Geocacher
Baltes1 schrieb:
Allerdings bin ich der Meinung, dass Groundspeak den Ownern bzw. Cachern mehr Freiheit darüber lassen sollte, was noch zumutbar bzw. legal ist.
Ich glaube, da bist Du in einem möglicherweise folgeschweren Irrtum, denn die Auslegung von Gesetzen u.ä. erfolgt (noch) nicht durch Abstimmung in einer facebookgruppe oder durch Umfrage in der B*LD-Zeitung oder durch Eigeninterpretation der illegal handelnden Personen. :)
 
Oben