Hallo zusammen,
heute wollten wir unseren neuen Cache freischalten, bei dem man u.a. einen kanalisierten Bachlauf durchqueren muss. Vom Reviewer erhielten wir allerdings folgende Note:
Hallo,
vielen Dank für deine Cacheanmeldung.
Bevor ich deinen Cache weiterbearbeiten kann, möchte ich dich bitten, folgende Hinweise zu beachten:
Anscheinend handelt es sich bei diesem Cache um einen, bei dem man in den Bachlauf einsteigen muss.
Mit Sicherheit kann derjenige, der eine Kanalröhre betritt, zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch ohne ausdrückliche Regelung in einer Satzung besteht am Kanal Eigentum oder ein ähnliches Herrschaftsrecht des Anlagenbetreibers. Da - anders als bei Sraßen und Wegen - keine sogenannte Widmung zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorliegt, muss der Betreiber den Zutritt durch Betriebsfremde nicht dulden.
Das bedeutet in Kurzfassung: ohne schriftliche Genehmigung des Anlagenbetreibers ist das Betreten nicht erlaubt und damit auch nicht das Suchen nach Geocaches.
Insofern sehe ich keine Möglichkeit den Cache so zu publishen und habe diesen deaktiviert.
Viele Grüße
xxx
Volunteer Reviewer in Deutschland
Über die Nachricht waren wir doch etwas verwundert, da gefühlt 1/4 aller saarländischen Caches dann vermutlich geschlossen werden müsste. So spontan fallen mir hier die Untergrund-Serie, Twilight Zone, A8-Underground, etc. ein.
Wisst ihr, ob es hier eine Neuregelung gibt oder sind wir einfach nur an einen übereifrigen Reviewer geraten. (Er ist wohl erst seit letzter Woche Reviewer)
Grüße
Christian
heute wollten wir unseren neuen Cache freischalten, bei dem man u.a. einen kanalisierten Bachlauf durchqueren muss. Vom Reviewer erhielten wir allerdings folgende Note:
Hallo,
vielen Dank für deine Cacheanmeldung.
Bevor ich deinen Cache weiterbearbeiten kann, möchte ich dich bitten, folgende Hinweise zu beachten:
Anscheinend handelt es sich bei diesem Cache um einen, bei dem man in den Bachlauf einsteigen muss.
Mit Sicherheit kann derjenige, der eine Kanalröhre betritt, zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch ohne ausdrückliche Regelung in einer Satzung besteht am Kanal Eigentum oder ein ähnliches Herrschaftsrecht des Anlagenbetreibers. Da - anders als bei Sraßen und Wegen - keine sogenannte Widmung zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorliegt, muss der Betreiber den Zutritt durch Betriebsfremde nicht dulden.
Das bedeutet in Kurzfassung: ohne schriftliche Genehmigung des Anlagenbetreibers ist das Betreten nicht erlaubt und damit auch nicht das Suchen nach Geocaches.
Insofern sehe ich keine Möglichkeit den Cache so zu publishen und habe diesen deaktiviert.
Viele Grüße
xxx
Volunteer Reviewer in Deutschland
Über die Nachricht waren wir doch etwas verwundert, da gefühlt 1/4 aller saarländischen Caches dann vermutlich geschlossen werden müsste. So spontan fallen mir hier die Untergrund-Serie, Twilight Zone, A8-Underground, etc. ein.
Wisst ihr, ob es hier eine Neuregelung gibt oder sind wir einfach nur an einen übereifrigen Reviewer geraten. (Er ist wohl erst seit letzter Woche Reviewer)
Grüße
Christian