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Artikel in der RheinPfalz sontags teil

Hallo,

heute war ein Artikel in der Zeitung mit dem Inhalt "GPS und wandern".

Nett geschrieben aber ein Satz gab mir zu denken:

"Hier in der Pfalz ist das Wandern mit GPS nicht nötig, denn alle Wege sind gut ausgezeichnet und das Wandern auf anderen Wegen sollte wegen Naturschutz nicht gemacht werden."

Gruß
Thomas
 

Livingdream

Geocacher
Und der Verfasser des Artikel ist wohl Mitglied im Deutschen Jagd Verband? Die vertreten die gleiche Ansicht - außer für ihre Mitgliederklientel versteht sich.
 

KaPsTeam

Geocacher
Also verlaufen haben wir uns im Pfälzer Wald ohne GPS Gerät schon oft genug! Die Beschilderung ist manchmal "sehr bescheiden"!

Zum Naturschutz äußere ich mich später. Suche da noch was im Netz...

Gruß
Stephan
 

foobar

Geonewbie
Guten Sonntag!

Der Autor hat wohl den Sinn von Geocaching nicht verstanden. Das ist genauso wie im Amateurfunk. Irgendwo habe ich gelesen, dass Funk ja nicht mehr nötig wäre, da in Deutschland zu 99% das Handynetz verfügbar ist :lol: Ohne Funk gäbe es auch keine Handynetze.

Gruß,
Gerald
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
do7gg schrieb:
Guten Sonntag!

Der Autor hat wohl den Sinn von Geocaching nicht verstanden. Das ist genauso wie im Amateurfunk. Irgendwo habe ich gelesen, dass Funk ja nicht mehr nötig wäre, da in Deutschland zu 99% das Handynetz verfügbar ist :lol: Ohne Funk gäbe es auch keine Handynetze.

Gruß,
Gerald
In diesem Artikel wurde Geocaching nie erwähnt.

Gruß
Thomas
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
KaPsTeam schrieb:
Also verlaufen haben wir uns im Pfälzer Wald ohne GPS Gerät schon oft genug! Die Beschilderung ist manchmal "sehr bescheiden"!
Vor einem Jahr habe ich ein Gespräch mit dem Pächter/Besitzer einer der Burgschenke von dem Cache 3 Burgen Rundweg gehabt. Er wusste zu Berichten, das sie sehr lange gebraucht haben diesen Weg auszuweisen. Da soll sich was geändert haben. Früher wurden die Wege von dem Pfälzer Waldverein ausgeschildert und die haben sich geweigert. Nun sollen die Forstämter wieder dafür zuständig sein und sie konnten dann selber den Weg ausschildern, da das Forstamt das erlaubten.

KaPsTeam schrieb:
Zum Naturschutz äußere ich mich später. Suche da noch was im Netz...
Such mal der Begründung der Bundesverfassungsgerichtes zur Abweisung der Klage auf Jagd NICHT Ausübung. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Gruß
Thomas
 

Livingdream

Geocacher
KoenigDickBauch schrieb:
KaPsTeam schrieb:
Such mal der Begründung der Bundesverfassungsgerichtes zur Abweisung der Klage auf Jagd NICHT Ausübung. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Gruß
Thomas

Dieses Urteil hat mit der Sache nur am Rande zu tun. Es geht darin vornehmlich um die seit Herrmann Göring im Jagdgesetz verankerte Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, nach der ein Grundbesitzter die Ausübung Jagd auf seinem Grund dulden muss, obwohl er das nicht will.


Nach dem derzeit gültigen Jagd-Gesetz ist jeder Grund- oder Waldbesitzer Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft, der er sein Jagdrecht abtreten muss und in der er die Verpachtung und Ausübung der Jagd an Jagd-Ausübungsberechtigte (jagdpächter) Jagd dulden muss. Quasi eine Einschränkung seiner Eigentumsrechte.

Lediglich zu diesem fehlenden Austrittsrecht aus der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenosschenschaft außert sich das Urteil

Interessant dabei: Das Urteil steht im Widerspruch zu einem kürzlichen Urteil des Eropäischen Gerichtshofs, der bei einem französischen Kläger rechtgegeben hat.
 

KaPsTeam

Geocacher
Schade! Ich finde die PDF Unterlagen nicht mehr! Haben die wohl rausgenommen war auf dieser Seite http://www.pfaelzerwald.de/ Dort stand das mit den Wege/Pfade verlassen verboten. Da standen noch ganz andere Dinge. Die will ich hier gar nicht schreiben, da ich sie nicht dokumentieren kann. Habe leider auch kein Gesetz zum Verlassen der Wege/Pfade gefunden...

Ich denke aber, daß die Regeln noch richtig hart werden im UNESCO Biospheren Reservat... Und das für alle Besucher des Pfälzer Waldes. Die Seite wird da wohl noch irgendwann richtig interessant http://www.naturschutz-pfaelzerwald.de Die UNESCO geben ihren Namen und ihre Kohle nicht zum Spaß her...

Als wir in Grenzgebiet im Nord Elsaß einen Cache zwischen einer Burg und einem nahen Felsen legen wollten, waren zum Felsen die Pfade gesperrt! Dort wollen sie den Wald wieder in seine ursprüngliche Form bringen. Link dazu: http://www.adelsberg-lutzelhardt.de/ Und das ist ein richtig großes Gebiet. Und sicherlich nicht das letzte. Bei Hinterweidenthal ist da schon der nächste "Urwald" geplant!


Wie gesagt, das wird wohl noch richtig knusprig für alle Biospheren Reservat Besucher. Da kann man dagegen sein oder dafür.

Grüße
Stephan
 

Livingdream

Geocacher
Da kann ich dich beruhigen, Stephan.
Ein Biosphärenreservat ist lediglich ein Schutzgebiet, das für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist, oder eine Besonderheit aufweist. AEs geht daher in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, für welche die UNESCO zuständig ist, und nicht um Natur- oder Landschaftsschutz.

Hingegen in einem Naturschutzgebiet oder einem FFT Gebiet ( Natura 2000, Flóra-Fauna-Habitat) geht es in erster Linie um den Schutz von Naturräumen, Flora und Faune vor der Zerstörung oder Beeinrächtigung durch Landwirttschaft, Holzwirtschaft, Verkehr und Bebauung.

Gegen die Vorgenannten Gefahren sind die Geocacher, Pilzsucher oder Wanderer eine nahezu vernachlässigbare Störungsquelle.

Die wahren Gefahren für die Natur kommen vom CO2 Austoß der Industrie, der Hauswärme und den Autos und vom übersäuerten Regen. Da gilt es anzusetzen.

Wer da meint, die Geocacher würden die Natur beeinträchtigen verschließt sich dem Blick auf die wirklichen Gefahren.
 

Livingdream

Geocacher
Wer was im Wald darf ist im Bundeswaldgesetz und den ensprechenden Landesregelungen festgelegt. Was das Betreten betrifft sagt es:

Bundeswaldgesetz
§ 14 Betreten des Waldes
(1)
1 Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
2 Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2)
1 Die Länder regeln die Einzelheiten.
2 Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/

Ganz klar bedeutet das: Jeder Erholungssuchende darf Tag und Nacht den Wald betreten (wohlgemerkt den ganzen Wald, und nicht nur die Waldwege).
Länder und Gemeinden dürfen dieses Betretungsrecht nur auf der Grundlage eines Landes-Gesetzes in begrenztem Umfang und in eindeutig beschilderten Gebieten einschränken.(z.B. ausgewiesenes Naturschutzgebiet, Schonungen, oder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot in Brutzonen oder bei Gefahren wegen Holzfällarbeiten).
 

KaPsTeam

Geocacher
@ Livingdream

Ich sehe schon, du hast da mehr Ahnung als ich. Habe mir nur damals vor dem ersten Cache legen versucht, so viele Infos wie möglich einzuholen.
Und damals gabs dieses verdammte Faltblatt noch! Aber vielleicht haben sie es aus dem Netz nehmen müssen, da sie keine Berechtigung hatten solche Dinge zu schreiben...

Nach deiner Argumentation, hätte ich die gesperrten Wege trotzdem benutzen dürfen!? Aber mit franz. Behörden wollte ich mich nicht auseinander setzten. Nicht wegen so ner Plastikbox.

Gruß
Stephan
 

KaPsTeam

Geocacher
@ Livingdream

War eigentlich auf en Eintrag davor bezogen. Warst nur schneller als ich! Ist aber auch egal. Dort gelten halt einfach nicht unsere Gesetze. Soweit geht mein Sachverstand noch. :lol:
 

KaPsTeam

Geocacher
@ KönigDickBauch

Um nochmals auf die "DreiBurgenTour " zurück zu kommen. Die Beschilderung dort war dieses Jahr gut. Und die Beschilderung durch nette Blechburgen-Schilder auch kreativ. Aber ohne GPS wären wir dort sicherlich auch ein paar Meter unnötig gelaufen.

Mein schönstes Erlebnis mit Schildern im Wald war in Frankreich. Dort stand "Entsprechende Burg 1Min". Diese Burg war keine 50 Meter entfernt und schon mehr als gut zu sehen. :lol:

Es gibt also auch einen Schilderwald im Wald. :wink:
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
Livingdream schrieb:
KoenigDickBauch schrieb:
KaPsTeam schrieb:
Such mal der Begründung der Bundesverfassungsgerichtes zur Abweisung der Klage auf Jagd NICHT Ausübung. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Gruß
Thomas

Dieses Urteil hat mit der Sache nur am Rande zu tun. Es geht darin vornehmlich um die seit Herrmann Göring im Jagdgesetz verankerte Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, nach der ein Grundbesitzter die Ausübung Jagd auf seinem Grund dulden muss, obwohl er das nicht will.
Na diese Gesetzeslage in die Ecke der Nazis zu rücken ist doch etwas einseitig betrachtet, denn 1848 lebte Göring noch nicht und geht eigentlich auf die Rechte der Fürsten zurück. Auch wurde es noch mal explizit in unserem heutigen Grundgesetz festgehalten. Also bitte dieses Gesetz von der richtigen Seite betrachten.

Livingdream schrieb:
Nach dem derzeit gültigen Jagd-Gesetz ist jeder Grund- oder Waldbesitzer Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft, der er sein Jagdrecht abtreten muss und in der er die Verpachtung und Ausübung der Jagd an Jagd-Ausübungsberechtigte (jagdpächter) Jagd dulden muss. Quasi eine Einschränkung seiner Eigentumsrechte.
Nicht ganz richtig, da das Jagdrecht vom Eigentum getrennt ist. Eintreten in eine Jagdgenossenschaft muss er nur damit er einen Aufwandsentschädigung erhält für die Nutzung seines Grund und Boden für die Jagd. Also ein schöner Ansatz für den Naturschutz, da der Grundeigentümer nicht die Tiere besitzt, die auf seinem Land sind.

Livingdream schrieb:
Lediglich zu diesem fehlenden Austrittsrecht aus der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenosschenschaft außert sich das Urteil
Interessant ist hier die Argumentationskette.

Livingdream schrieb:
Interessant dabei: Das Urteil steht im Widerspruch zu einem kürzlichen Urteil des Eropäischen Gerichtshofs, der bei einem französischen Kläger rechtgegeben hat.
Habe eine Beurteilung diese Urteils und des Französischen Gesetzeslage und dem Europäischen Urteil gelesen. Hier wurde klar gestellt, das beides so richtig ist. Denn die Deutschland haben wir neben dem Grundbesitz, Schürfrechte und Jagdrecht als getrenntes Gut, im Gegensatz zu den Franzosen.
Und je mehr ich darüber nachdenke, finde ich das gut so.

Gruß
Thomas
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
Livingdream schrieb:
Hingegen in einem Naturschutzgebiet oder einem FFT Gebiet ( Natura 2000, Flóra-Fauna-Habitat) geht es in erster Linie um den Schutz von Naturräumen, Flora und Faune vor der Zerstörung oder Beeinrächtigung durch Landwirttschaft, Holzwirtschaft, Verkehr und Bebauung.

Gegen die Vorgenannten Gefahren sind die Geocacher, Pilzsucher oder Wanderer eine nahezu vernachlässigbare Störungsquelle.

Die wahren Gefahren für die Natur kommen vom CO2 Austoß der Industrie, der Hauswärme und den Autos und vom übersäuerten Regen. Da gilt es anzusetzen.
Hinzuzufügen wäre dann noch das Wort Monokultur. Selbst gemachte Probleme, die man sich bezahlen lässt.

Livingdream schrieb:
Wer da meint, die Geocacher würden die Natur beeinträchtigen verschließt sich dem Blick auf die wirklichen Gefahren.
Auch die Tierwelt gewöhnt sich an den Cacher, der hin und wieder auf Waldwegen autaucht.

Dumm sind nur die Übertriebenen Querfeldein Spaziergängen zu bestimmten Jahreszeiten, aber hier ziehen ja dann wieder die Naturschutzgesetze.

Gruß
Thomas
 

Livingdream

Geocacher
@KDB

Korrekt, dem stimme ich voll zu.

Wir sollten uns als Geocacher in Punkto Naturschutz natürlich möglichst verantwortungsvoll verhalten. Die meisten, die ich kenne, tun das auch.
Meine Meinung: Geocacher, die ab und zu einmal vom Weg ab querfeldein durch den Wald stapfen, verkraftet die Natur ganz locker. Wir sind Teil der Natur und der Wald ist auch für Geocacher da. ( Der Geocacher an sich ist auch nur ein Wildschwein )
 
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