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Pfefferspray

wutzebear

Geoguru
Vor Trollattacken ist man heutzutage nicht mal mehr IRL gefeit! :lol:

Mal im Ernst: das Zeugs habe ich noch in keinem Cacherucksack gesehen (und auch noch nie vermisst).
 

Lemim

Geocacher
Nachdem ich mal auf einem Feld von einem Schäferhund angegriffen worden bin, habe ich das Zeug dabei. Ob es wirklich hilft ist die andere Frage, aber es gibt Situationen, in denen es zumindest nicht mehr schade kann...

(Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...;))
 

Moorii

Geocacher
Lemim schrieb:
Nachdem ich mal auf einem Feld von einem Schäferhund angegriffen worden bin, habe ich das Zeug dabei. Ob es wirklich hilft ist die andere Frage, aber es gibt Situationen, in denen es zumindest nicht mehr schade kann...

(Naja, und wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen...;))

Ups, deine Einstellung erschreckt mich schwer !

Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.
Wird Dir bei der Urteilsfindung als strafverschärfend angerechnet.
--> Der Richter wird es Dir dann nochmal erklären.

Das Waffenrecht in Deutschland ist eines der schärfsten in Europa.
 

Feuerpatsche

Geocacher
Ups, deine Einstellung erschreckt mich schwer !
Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.
Wird Dir bei der Urteilsfindung als strafverschärfend angerechnet.
--> Der Richter wird es Dir dann nochmal erklären.
Das Waffenrecht in Deutschland ist eines der schärfsten in Europa.

Hallo Zusammen!
(Bitte vor den voten erst ganz durchlesen!!)
Wenn ich mir die bisherigen Beschreibungen der Cacher Ausstattungen anschaue, wundere ich mich doch wofür die einen Rucksack brauchen.
Swiss-Tool oder -Messer und Led-Lampe sind immer dabei. Wenns mit dem Hund raus geht sind auch diverse Beutel (Wenn unser Hund mal irgendwo hinmacht und man entfernt es nicht sofort, taucht innerhalb weniger Stunden das Landesvermessungsamt auf, weil deren Werte nicht mehr stimmen). :lol:
Aber zurück zum Thema:
Pfefferspray ist wohl bei den meisten Hundebesitzern in der Tasche. Und zur Anwendung am "Tier" wohl auch in der §RD gestattet. Für (NRW): Einen sogn. "Kleinen Waffenschein" kann man bei seiner Polizeibehörde releativ einfach beantragen. Damit darf man das Teil auch ohne bzw. offen führen.
Kostet ein paar Teuronen, aber man hat hinterher ein Papier in der Tasche, dass man seine "Silvesterflak" auch man so in der Tasche haben darf.
Bin kein Freund von Waffen und habe meinen Ziwi Dienst auch seinerzeits entsprechend abgeleistet. Habe auch keine Waffen mehr, die Schießprügel die ich irgendwann einmal geerbt habe sind alle außerhaus und verkauft.
Wenn ich aber mit dem Hund unterwegs bin, habe ich meißt eine Dose in der Tasche. Mir ist es lieber,beide notfallls zu besprühen als dass unser Hund von einem anderen totgebissen wird.
Unser Hund ist zu 99.9 % friedlich und unterwirft sich sehr schnell. Einige andere Hunde sind nicht artgerecht erzogen oder sonstwie verseucht. Bevor so ein "Monster" unseren totbeißt bekommen zur Not beide einen aus der Dose verpasst.
Ist noch nicht vorgekommen, aber Frauchen und Herrchen (dass dumme Ende der Leine) denken gleich.

Freundliche Grüße von einem NichtWaffenNarr!

Feuerpatsche
 

Feuerpatsche

Geocacher
Feuerpatsche? Das klingt aber sehr gewalttätig!
Hä? öh? mhm?
Man kann mir ja fast jedwede Dummheit oder sonstwas unterstellen aber gewalttätigkeit ist darunter noch nicht vorgekommen.
Rechtschreibfehler dürfen geloggt werden! Allerdings nur in einem linzensierten Geo-Duden-Logbuch welches über (mich) gegen Erstattung einer kleinen Gebühr erhältlich ist.
 

dasTantchen

Geocacher
Moorii schrieb:
Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.
Wird Dir bei der Urteilsfindung als strafverschärfend angerechnet.
--> Der Richter wird es Dir dann nochmal erklären.

Das Waffenrecht in Deutschland ist eines der schärfsten in Europa.
Moorii, wenn ich mich nicht täusche, war hier die Rede von Pfefferspray, richtig?
Würdest du mir bitte die Stelle im WaffG zeigen, die Pfefferspray als Waffe definiert?

HÖCHST neugierig,
Tantchen
 

dasTantchen

Geocacher
Feuerpatsche schrieb:
Pfefferspray ist wohl bei den meisten Hundebesitzern in der Tasche. Und zur Anwendung am "Tier" wohl auch in der §RD gestattet. Für (NRW): Einen sogn. "Kleinen Waffenschein" kann man bei seiner Polizeibehörde releativ einfach beantragen. Damit darf man das Teil auch ohne bzw. offen führen.
Kostet ein paar Teuronen, aber man hat hinterher ein Papier in der Tasche, dass man seine "Silvesterflak" auch man so in der Tasche haben darf.
Beides korrket:
Pfefferspray ist in Deutschland zur Abwehr von Tieren absolut legal.
Der sog. Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschußwaffen und ist relativ einfach gegen ein paar Euro zu erhalten.

Nur was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Fragt sich
Tantchen
 

Feuerpatsche

Geocacher
Nur was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Fragt sich
Tantchen

Zur Abwehr von Tieren zumindest in §RD / NRWandalen erlaubt. Aber als Selbstschutzmittel zur Anwendung am Muggel ein 'verbotener Gegenstand'.
(oder so) ? (oder nicht zugelassen?) (oder nur auf dem eigenen Gelände?) :?: :?: :?: :?:

Mach mich aber nach Schalteröffnung der hiesigen Bürokratie mal richtig schlau und werde es dann posten.
Freundliche Grüße
Feuerpatsche

Ps: Erschreckend wie dünn das eigene Halbwissen wird... :cry:
Rechtschreibfehler dürfen geloggt werden! Allerdings nur in einem linzensierten Geo-Duden-Logbuch welches über (mich) gegen Erstattung einer kleinen Gebühr erhältlich ist.
 

-tiger-

Geowizard
Moorii schrieb:
Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.

Wie soll ein Verstoß gegen das Waffenrecht mit Pfefferspray funktionieren? Pfefferspray ist laut WaffG keine Waffe, da es zur Tierabwehr dient, auf dem Spray muß nur explizit "Tierabwehrspray" stehen. Damit kann auch kein Verstoß gegen selbiges Gesetz vorliegen. Aus diesem Grund haben Pfeffersprays auch keine Kennzeichnung als "freie Waffe" vom BKA bzw. heute PTB.

Wenn ein Angriff auf eine Person mit Pfefferspray stattfindet, wird das u.u. als schwere Körperverletzung geahndet, genauso wie wenn man mit einem stück Heizungsrohr angegriffen hätte. Es gelten ggf. die üblichen Regelungen für Notwehr/Nothilfe, falls man in einer Gefahrensituation das Spray dann doch mal gegen Menschen einsetzt. Der Einsatz gegen nicht angreifende Tiere läuft übrigens unter der Rubrik Sachbeschädigung und ggf. Tierquälerei.

Daß das Zeug gegen angreifende Hunde wirkt kann ich übrigens bestätigen. Der Arsch von Bauer, der seinen Hofhund frei im Wald streunen lassen hat, bis er mich auf dem Mountainbike angegriffen hat, kann das bestätigen. Der Köter wurde später eingeschläfert, da das nicht der erste Angriff war. Womit auch geklärt wäre, ob sich Pfefferspray in Cacher-Rucksäcken finden lässt.
 

gartentaucher

Geowizard
Also wenn mich jemand im Wald in unsittlicher Absicht anfallen würde, hätte ich keine Probleme, das Pfefferspray zu benutzen. Oder sollte ich dann sagen: "Tut mir leid, ich hab die falsche Waffe dabei und darf mich nicht wehren, aber ich mach mich schon mal frei!" ? :shock: :?

Von wegen Muggelabwehr
wenn Muggels gar nicht verschwinden wollen
ist doch Quatsch. Da war ja auch ein Zwinkersmiley dabei. Kein normaler Mensch besprüht andere Menschen nur mal so aus Spaß oder damit die die Gegend schneller verlassen.


Aber das erinnert mich an zwei Zeitungsartikel der letzten Woche. Im 1. stand, dass man Hunde unbedingt gegen Borreliose impfen soll, im 2. dass das bei Menschen nicht geht. Hunde haben es doch immer wieder leichter im Leben. :(


PS: Ich habe mein ganzes Leben lang noch nie Pfefferspray oder andere Abwehrkanonen besessen.
 

dasTantchen

Geocacher
-tiger- schrieb:
Wie soll ein Verstoß gegen das Waffenrecht mit Pfefferspray funktionieren? Pfefferspray ist laut WaffG keine Waffe, da es zur Tierabwehr dient, auf dem Spray muß nur explizit "Tierabwehrspray" stehen. Damit kann auch kein Verstoß gegen selbiges Gesetz vorliegen. Aus diesem Grund haben Pfeffersprays auch keine Kennzeichnung als "freie Waffe" vom BKA bzw. heute PTB.

Wenn ein Angriff auf eine Person mit Pfefferspray stattfindet, wird das u.u. als schwere Körperverletzung geahndet, genauso wie wenn man mit einem stück Heizungsrohr angegriffen hätte. Es gelten ggf. die üblichen Regelungen für Notwehr/Nothilfe, falls man in einer Gefahrensituation das Spray dann doch mal gegen Menschen einsetzt. Der Einsatz gegen nicht angreifende Tiere läuft übrigens unter der Rubrik Sachbeschädigung und ggf. Tierquälerei.

Vollkommen korrekt!
Danke dir Tiger!


Folgend noch die entsprechenden Paragrafen im Wortlaut:

Definition Waffe laut §1 WaffG:
"(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

-> ergo: Pfefferspray ist KEINE Waffe!
Daher ist die Diskussion um den Kleinen Waffenschein ein ganz anderes paar Stiefel!


Weiter gilt auch beim Pfefferspray der §227 des BGB:
"Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."


Noch Fragen?

Grüße von
Tantchen
 

PHerison

Geowizard
Und hier noch der (IMHO sehr verataendliche) Artikel aus Wikipedia:
Rechtliche Situation Deutschland

Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, von der Polizei als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.

Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt.

Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie z.B. Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es gegen Menschen einzusetzen.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland)
 

Giselher

Geocacher
Ganz so einfach, wie oben dargestellt, ist die Sachlage leider nicht. Ferner ist der Wiki-Beitrag rechtlich auch nicht ganz richtig.
Der Grund, weswegen Pfefferspray kein Prüfzeichen bekommt, liegt nicht in der Zweckbindung, sondern an dem Verbot, weitere Tierversuche durchzuführen. Das Prüfzeichen wurde abschließend für CN und CS erteilt; hierbei handelt es sich um "legale" Reizstoffe. Pfefferspray wäre dann auf Grund des fehlenden Prüfzeichens und der fehlenden Versuche prinzipiell eine verbotene Waffe i. S. d. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5.
Dieses wird durch die angebliche Zweckbestimmung des Herstellers versucht zu umgehen, in dem das Pfefferspray nur als Tierabwehrspray deklariert wird. (Schutzcharakter des WaffG betrifft grundsätzlich den Menschen)
Kurioserweise ist Pfefferspray beim Einsatz gegen Tiere keine Waffe i. S. d. WaffG, beim Einsatz gegen Menschen jedoch eine verbotene Waffe.

Weiter zur Notwehr: Die erforderliche Abwehr des rechtwidrigen Angriffs ist durch die Notwehr gedeckt - d.h. die (in diesem Falle) gefährliche Körperverletzung ist straffrei, nicht jedoch der Verstoß gegen das WaffG!!! Eine Anzeige und ein Strafverfahren würde in jedem Falle folgen, wie der Richter jedoch tatsächlich dann entscheidet.......

Notwehr im strafrechtlichen Sinne ist übrigens im § 32 StGB geregelt; das BGB (hier der 227) regelt lediglich, dass kein Schadensersatz zugunsten des Betroffen entsteht (z. B. weil seine Bekleidung zerissen wurde oder weil der Hund als Wachhund nicht mehr zu gebrauchen ist).

P.S. Bitte keine Logik im WaffG suchen...
 
A

Anonymous

Guest
Moorii schrieb:
Laut Strafgesetz läuft das dann vor dem Kadi unter dem Begriff: Verstoss gegen das Waffenrecht.
Der Staatsanwalt wird es unter --> "Unbrechtigtes fühern einer Waffe." zur Anklage bringen und das mag er garnicht.
Wird Dir bei der Urteilsfindung als strafverschärfend angerechnet.
--> Der Richter wird es Dir dann nochmal erklären.

Bullshit - Schau einfach ins WaffG und die entsprechenden Verordnungen bevor Du hier so was schreibst. Das was man in D legal kaufen kann, unterliegt nicht dem WaffG.


Moorii schrieb:
Das Waffenrecht in Deutschland ist eines der schärfsten in Europa.
Das stimmt, allergings hat GB ein noch schärferes WaffG, deshalb gibt es dort auch keine Gewalt mehr. Denn selbstverständlich haben alle, die illegale Waffen für kriminelle Zwecke besassen, diese auch mit abgegeben.

GermanSailor
 

Giselher

Geocacher
GermanSailor schrieb:
Das was man in D legal kaufen kann, unterliegt nicht dem WaffG.

Nicht ganz richtig - selbst der Erwerb, die Herstellung, Einfuhr, Besitz und blubb und bla unterliegen dem WaffG. Unterliegen heißt nur, dass es geregelt ist.
Es reicht übrigens nicht die reine Aussage: "Unterliegt (nicht) dem WaffG"... Es muss schon differenziert werden, ob es sich um eine Waffe oder eine i. S. d. WaffG verbotene Waffe (ehem. verbotener Gegenstand) handelt. Wenn es eine Waffe ist, braucht man hierfür eine Genehmigung oder nicht oder.......
 
A

Anonymous

Guest
Giselher schrieb:
Nicht ganz richtig - selbst der Erwerb, die Herstellung, Einfuhr, Besitz und blubb und bla unterliegen dem WaffG. Unterliegen heißt nur, dass es geregelt

Stimmt natürlich. Ich bezog mich aber lediglich auf die Pfeffersprays, die man in D legal kaufen kann - denn die darf man führen.

GermanSailor
 
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So kompliziert wie das WaffG ist, so einfach ist es in diesem Falle doch.

- Pfefferspray ist kein verbotener Gegenstand.
- Der Begriff "verbotener Gegenstand" ist einzig am Gegenstand, nicht aber an der Verwendung festgemacht. Somit wird Pfefferspray auch nicht zum verbotenen Gegenstand oder "verbotene Waffe", wenn es gegen Menschen eingesetzt wird.
- Der Einsatz gegen Menschen ist Körperverletzung, gegen Tiere Sachbeschädigung.
- Die Fälle der Notwehr, Notstand und Nothilfe bleiben hiervon unberührt.
- Ein unmittelbares waffenrechtliches Problem entsteht hieraus nicht, da Erwerb, Besitz und Führen von Pfefferspray weder erlaubnispflichting noch verboten ist.
- Der "kleine Waffenschein" hat mit Pfefferspray nichts zu tun.

Ein Zusatz aus mehreren höchstrichterlichen Urteilen zu erlaubnispflichtigen Schußwaffen und verbotenen Gegenständen.

- Wird ein erlaubnispflichtige Schußwaffe im direkten Zusammenhang mit der Notwehrtat ohne Erlaubnis erworben, besessen oder geführt, so bleibt der Verstoß gegen das Waffengesetz straffrei. Gleiches gilt für verbotene Gegenstände.



Viele Grüße
Onkelchen
 
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