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Munitionskisten und das Waffenrecht

KBreker

Geomaster
Da blättere ich doch eben gelangweilt die Newsgroups durch und stolpere über folgende Diskussion:

:arrow: http://groups.google.com/group/kiel.biete/browse_thread/thread/17a8f229b4dce1b7#

Ich möchte gerne mal darauf hinweisen, dass Bundeswehr-Munitionskisten
in Ihrer Herstellungsform, d.h. mit lesbarer Versorgungsnummer als
Munitionsteile gelten und unter das Waffenrecht fallen.

:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
 

Ruhrcacher

Geowizard
Leider hatte der OP mit dieser Aussage unrecht. Viel interessanter wirds in dem Fred auch nicht mehr... Also Schwamm drüber.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Wenn ich die bei Räer bestellen kann, sollte das so falsch nicht sein.
 
KBreker schrieb:
Da blättere ich doch eben gelangweilt die Newsgroups durch und stolpere über folgende Diskussion:

:arrow: http://groups.google.com/group/kiel.biete/browse_thread/thread/17a8f229b4dce1b7#

Ich möchte gerne mal darauf hinweisen, dass Bundeswehr-Munitionskisten
in Ihrer Herstellungsform, d.h. mit lesbarer Versorgungsnummer als
Munitionsteile gelten und unter das Waffenrecht fallen.

:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:




Diese Aussage ist schlichtweg Schwachsinn !


Alleine schon deshalb, weil "Munitionsteile" selber nicht "unter das Waffenrecht fallen", dort zwar teilweise genannt werden, aber keinerlei Restriktionen vorliegen, sondern nur für "Munition", also funktionstüchtig.

Als einziger Bestandteil von Munition, der Restrikionen bezüglich Besitz und Erwerb unterliegt, ist das Treibladungspulver, (Schwarz- und Nitrocellulosepulver), dies allerdings nicht durch das Waffenrecht sondern durch das Sprengstoffgesetz.

Die Versorgungsnummer hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Waffenrecht und auch nichts mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu tun. Sie ist einfach nur eine Nummer, um das Bauteil eindeutig zu definieren.

Die leere Munitionskiste, egal wie sie aussieht ist nichts weiter als eine Blechkiste. Nicht mehr, nicht weniger.

Und um das gleich noch vorweg zu nehmen:
Weder VSN (Versorgungsnummer) noch TKZ (Teilekennzeichen) noch NATO-Herstellercode müssen beim zivilen Einsatz entfernt werden.
Diese Nummern sind für jedermann öffentlich zugänglich und unterliegen keinerlei Beschränkungen oder Geheimhaltung.

Eine leere Munitionskiste kann also, so wie sie bei der Bundewehr ausgemustert wird, zivil verwendet werden, ohne dass man mit irgeneinem Gesetz in Konflikt kommt.

Viele Grüße
Onkelchen
 

jmsanta

Geoguru
na, er muss es doch wissen denn immerhin ist Floyd Hauptfeldwebel der Reserve (Abiturient mit Wehrdienst!?) :lol:
 

Planlos

Geocacher
jmsanta schrieb:
na, er muss es doch wissen denn immerhin ist Floyd Hauptfeldwebel der Reserve (Abiturient mit Wehrdienst!?) :lol:
Das erklärt natürlich einiges.. Hätte er Abitur, wär er wohl so nen Epidemiedienstgrad wie Lt oder Hptm :mrgreen:
 

DerAustralier

Geocacher
dem "hauptfeldwebel" zufolge dürfte es dann garkeine army-shops mehr geben, denn die verkaufen lauter bundeswehrkram und da hat jedes teil ne vers.-nr. egal ob munitionskiste, panzer oder rechte socke.
:lol:
 

Petti

Geocacher
DerAustralier schrieb:
dem "hauptfeldwebel" zufolge dürfte es dann garkeine army-shops mehr geben, denn die verkaufen lauter bundeswehrkram und da hat jedes teil ne vers.-nr. egal ob munitionskiste, panzer oder rechte socke.
:lol:

eben und solange es soclche Shops gibt, werden Leute die Kisten kaufen sowie anderes BW-Zubehör auch :lol: .
Wenn die Kisten tatsächlich unters Waffengesetz fallen würde, hätte unser Staat schon lange reagiert und dem den Riegel vorgeschoben und sie wären nur unter der Hand erhhältlich. :evil:

Gruß Petti
 

Livingdream

Geocacher
Das mit den Dienstgrade ist ganz einfach:
Ein Hauptfeld ist ein Feld, dem es im Haupt fehlt.
Ein Oberfeld ist ein Feld, dem es oben fehlt.
 
A

Anonymous

Guest
Ich möchte gerne mal darauf hinweisen, dass Bundeswehr-Munitionskisten
in Ihrer Herstellungsform, d.h. mit lesbarer Versorgungsnummer als
Munitionsteile gelten und unter das Waffenrecht fallen.
So ein Schwachsinn!
Eine Versorgungsnummer macht eine Stahlkiste noch nicht zu einem Gegenstand, der unters Waffenrecht fällt.

GermanSailor
 

DerAustralier

Geocacher
Livingdream schrieb:
Das mit den Dienstgrade ist ganz einfach:
Ein Hauptfeld ist ein Feld, dem es im Haupt fehlt.
Ein Oberfeld ist ein Feld, dem es oben fehlt.

eine ganz neue sicht der dinge, die aber zum hintergrund dieses thread passt.
:mrgreen:

cheers
 
Und ich dachte immer, OF heisst Oberförster. :roll:



Jedesmal, wenn ich einen "Neuen" auf dem Schießstand habe, der meint, er kennt sich mit Waffen aus, er war bei der Bundeswehr, werde ich besonders vorsichtig.

Was ich mit den Leuten schon erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut.
Da ist es manchmal verwunderlich, dass überhaupt so viele ihren Grundwehrdient überleben. 8) :wink: :wink:

Da wundert es mich nicht, dass ein Hauptfeldwebel so einen Stuß verbreitet.

Viele Grüße
Onkelchen
 
Christian und die Wutze schrieb:
Immer noch froh über T5 damals. 8)


Ich wüsste nicht, warum man froh sein soll, ein amtlich bestätigter Krüppel zu sein.

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

War als Scherz gedacht !
Aber die Steilvorlage musste ich einfach verwandeln ... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Viele Grüße
Onkelchen
 
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