Ich glaube nicht, dass es in D soweit kommen darf.Team-Ludwigshafen schrieb:1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
Das gibt es auch: So ne Art Boss-Key, der die Radarfallen-Datei von der SD-Karte löscht.Team-Ludwigshafen schrieb:2. wo würden denn diese Punkte gespeichert werden (SD-Karte oder intern) und gibt es einen Hotkey, mit dem man den betreffenden Speicher mal eben hurtig löschen kann ?
Zugegeben, beim 60er kommt man eher schlecht an die Speicherkarte.Team-Ludwigshafen schrieb:Hi,
2. wo würden denn diese Punkte gespeichert werden (SD-Karte oder intern) und gibt es einen Hotkey, mit dem man den betreffenden Speicher mal eben hurtig löschen kann ?
http://gpsinformation.info/550/550.htmlmovie_fan schrieb:polizist: ach sie fahren immer ohne straßenkarten auf dem navi *gg*
cacher: ja klar, mir reichen die koordinaten zum navigieren durch die stadt *gg*
Die Sicherstellung / Beschlagnahme würde sich richten nach den §§ 94/98 StPO hierzu müssten folgende Vorraussetzungen vorliegen1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
pen² schrieb:aber bohrt sich hier die Argumentation der Blitzeraufsteller selbst ins Bein?
Ich meine, Blitzer werden ja immer damit begründet, dass an genau dieser Stelle ein Unfallschwerpunkt sei - und keineswegs eine hervorragende Stelle um abzukassieren.
Naiv wie ich bin, nehme ich das für bare Münze - wenn an dieser Stelle also schon so viele Unfälle waren, dass die Gemeinde weder Kosten noch Mühen scheut, um dort einen Blitzer anzubringen, ja ist es denn dann nicht meine Pflicht, mich selbst vor der Gefahr, dem Unfallschwerpunkt, warnen zu lassen?
Oder anders möglicherweise - ich sammle in meinem GPS Orte, an denen ich irgendwann mal lustige Wolkenformationen gesehen habe - und lasse mich daran gerne erinnern. Dass dort immer Blitzer stehen - seltsam, stimmt, jetzt wo sie es sagen... (-> GPS Ungenauigkeit ;-))
GOONIES_KC schrieb:Die Sicherstellung / Beschlagnahme würde sich richten nach den §§ 94/98 StPO hierzu müssten folgende Vorraussetzungen vorliegen1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
Sicherstellung von Beweismitteln gem. 94 (1) StPO
Voraussetzungen:
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Nicht im Gewahrsam einer Person ( herrenlos )oder
im Gewahrsam einer Person und freiwillige Herausgabe
Formvorschriften:
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung
Beschlagnahme von Beweismitteln gem. §§ 94 II, 98 StPO
Voraussetzungen:
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Im Gewahrsam einer Person
- Keine freiwillige Herausgabe
- Gefahr im Verzug
- Ermittlungsperson der StA (also auch Polizei)
Formvorschriften:
- Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Ausstellung einer Bescheinigung auf Verlangen
- Einholung einer richterlichen Entscheidung binnen –3- Tagen bei
Widerspruch des Betroffenen oder dessen Abwesenheit
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung
Jetzt könnte man denken, na ja ne Straftat liegt ja nicht vor. Aber gem. § 46 OWIG gilt grundsätzlich:
Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung , des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes .
Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten, ohne Anfangsverdacht, wie von Dir befürchtet, lässt sich eine Sicherstellung / Beschlagnahme nicht rechtfertigen.
Grüße Andre´von den GOONIES_KC
GOONIES_KC schrieb:Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten, ohne Anfangsverdacht, wie von Dir befürchtet, lässt sich eine Sicherstellung / Beschlagnahme nicht rechtfertigen.
Grüße Andre´von den GOONIES_KC
Picknicker schrieb:wem es keine 15Euro wert ist, wird es sicherlich auch nicht brauen...
ich bin kein Raser, aber wenn ich beruflich 40.000km durch Deutschland fahre, übersieht man wirklich im manchen 500 Seelen Gemeinde das
Ortseinfahrtsschild, aber genau diese Ortschaften mit Bäumen
vor dem Schildern haben dann auch meist einen schönen Blitzerkasten.