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Poi`s Radarwarner

ticktack

Geocacher
...bloß mal so nebenbei, da ja im Betrieb nicht erlaubt:
Blitzer und Radarfallen (Stand: 3/2007) auf der neuesten DVD vom "PC Magazin" 6/ 2007
:lol: :lol:
 

greg

Geomaster
http://www.radarfalle.de/

Mit dem einmessen der paar noch nicht vermessenen Fotokasten gibt es ein Jahr gratis Mitgliedschaft. http://www.radarfalle.de/gps/?PHPSESSID=d275d039be4622fc567b37465cd0d1cc
 

Picknicker

Geocacher
.. oder 15 Euro zahlen und für ein Jahr immer aktuell
alle Rotlicht Blitzer, Radarfallen und Abstandsmessungen "auf dem Schirm" haben.
http://www.pocketnavigation.de/article/view_95/5.6.0.html

wem es keine 15Euro wert ist, wird es sicherlich auch nicht brauen...

ich bin kein Raser, aber wenn ich beruflich 40.000km durch Deutschland fahre, übersieht man wirklich im manchen 500 Seelen Gemeinde das
Ortseinfahrtsschild, aber genau diese Ortschaften mit Bäumen
vor dem Schildern haben dann auch meist einen schönen Blitzerkasten.

... nungut, will aber nicht zum xxxxxten man das Thema, für und wider Radar-POIs aufwärmen

Ich finde die eingebaute Lösung von Navigon gut, wo man nicht vor Radarfallen gewarnt wird, aber wenn man die erlaute Geschwindigkeit,
z.B. 15km/h Ausserorts überschreitet.
 
OP
ticktack

ticktack

Geocacher
Bei "radarfalle.de" musst Du dich aber erst registrieren lassen - am Zeitungskiosk nicht :wink:
 
Hi,

bin gerade über diesem Link in's Grübeln geraten. Das ist ja hammerhart, die Sanktionen, die da drohen ! Nicht dass ich auf meinem 60CSx so etwas nutzen wurde, aber rein theoretisch, da ich weiss, dass hier auch der eine oder andere Rechtsgelehrte mitliest:

1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?

ach ja......

2. wo würden denn diese Punkte gespeichert werden (SD-Karte oder intern) und gibt es einen Hotkey, mit dem man den betreffenden Speicher mal eben hurtig löschen kann ?


Gruß

Michael
 

dbox

Geomaster
Team-Ludwigshafen schrieb:
1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
Ich glaube nicht, dass es in D soweit kommen darf.
Allerdings sind sie z.B. in der Schweiz wohl rigoroser: Es gibt Navigationssoftware mit eingebautem Raderwarner, der diese Funktion in der Schweiz automatisch deaktiviert, ohne Chance, sie manuell zu aktivieren, solange man sich auf Schweizer Gebiet bewegt!

Team-Ludwigshafen schrieb:
2. wo würden denn diese Punkte gespeichert werden (SD-Karte oder intern) und gibt es einen Hotkey, mit dem man den betreffenden Speicher mal eben hurtig löschen kann ?
Das gibt es auch: So ne Art Boss-Key, der die Radarfallen-Datei von der SD-Karte löscht.

Gruß Rüdiger.
 

pom

Geoguru
Team-Ludwigshafen schrieb:
Hi,
2. wo würden denn diese Punkte gespeichert werden (SD-Karte oder intern) und gibt es einen Hotkey, mit dem man den betreffenden Speicher mal eben hurtig löschen kann ?
Zugegeben, beim 60er kommt man eher schlecht an die Speicherkarte.
Bei allen Geräten mit schnell zugänglicher SD-Karte (z.B. c5xx) gehören die Blitzer-POI auf jeden Fall auf die Karte. Polizeikontrolle -> schon die Karte rausgenommen. 8)
 

movie_fan

Geoguru
polizist: ach sie fahren immer ohne straßenkarten auf dem navi *gg*

cacher: ja klar, mir reichen die koordinaten zum navigieren durch die stadt *gg*
 

pom

Geoguru
movie_fan schrieb:
polizist: ach sie fahren immer ohne straßenkarten auf dem navi *gg*

cacher: ja klar, mir reichen die koordinaten zum navigieren durch die stadt *gg*
http://gpsinformation.info/550/550.html :roll:
 

GOONIES_KC

Geocacher
1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
Die Sicherstellung / Beschlagnahme würde sich richten nach den §§ 94/98 StPO hierzu müssten folgende Vorraussetzungen vorliegen

Sicherstellung von Beweismitteln gem. 94 (1) StPO

Voraussetzungen:
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Nicht im Gewahrsam einer Person ( herrenlos )oder
im Gewahrsam einer Person und freiwillige Herausgabe

Formvorschriften:
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung

Beschlagnahme von Beweismitteln gem. §§ 94 II, 98 StPO

Voraussetzungen:

- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Im Gewahrsam einer Person
- Keine freiwillige Herausgabe
- Gefahr im Verzug
- Ermittlungsperson der StA (also auch Polizei)

Formvorschriften:
- Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Ausstellung einer Bescheinigung auf Verlangen
- Einholung einer richterlichen Entscheidung binnen –3- Tagen bei
Widerspruch des Betroffenen oder dessen Abwesenheit
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung

Jetzt könnte man denken, na ja ne Straftat liegt ja nicht vor. Aber gem. § 46 OWIG gilt grundsätzlich:

Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung , des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes .

Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten, ohne Anfangsverdacht, wie von Dir befürchtet, lässt sich eine Sicherstellung / Beschlagnahme nicht rechtfertigen.

Grüße Andre´von den GOONIES_KC
 

pen²

Geocacher
aber bohrt sich hier die Argumentation der Blitzeraufsteller selbst ins Bein?
Ich meine, Blitzer werden ja immer damit begründet, dass an genau dieser Stelle ein Unfallschwerpunkt sei - und keineswegs eine hervorragende Stelle um abzukassieren.
Naiv wie ich bin, nehme ich das für bare Münze - wenn an dieser Stelle also schon so viele Unfälle waren, dass die Gemeinde weder Kosten noch Mühen scheut, um dort einen Blitzer anzubringen, ja ist es denn dann nicht meine Pflicht, mich selbst vor der Gefahr, dem Unfallschwerpunkt, warnen zu lassen?

Oder anders möglicherweise - ich sammle in meinem GPS Orte, an denen ich irgendwann mal lustige Wolkenformationen gesehen habe - und lasse mich daran gerne erinnern. Dass dort immer Blitzer stehen - seltsam, stimmt, jetzt wo sie es sagen... (-> GPS Ungenauigkeit ;-))
 
pen² schrieb:
aber bohrt sich hier die Argumentation der Blitzeraufsteller selbst ins Bein?
Ich meine, Blitzer werden ja immer damit begründet, dass an genau dieser Stelle ein Unfallschwerpunkt sei - und keineswegs eine hervorragende Stelle um abzukassieren.
Naiv wie ich bin, nehme ich das für bare Münze - wenn an dieser Stelle also schon so viele Unfälle waren, dass die Gemeinde weder Kosten noch Mühen scheut, um dort einen Blitzer anzubringen, ja ist es denn dann nicht meine Pflicht, mich selbst vor der Gefahr, dem Unfallschwerpunkt, warnen zu lassen?

Oder anders möglicherweise - ich sammle in meinem GPS Orte, an denen ich irgendwann mal lustige Wolkenformationen gesehen habe - und lasse mich daran gerne erinnern. Dass dort immer Blitzer stehen - seltsam, stimmt, jetzt wo sie es sagen... (-> GPS Ungenauigkeit ;-))

Deswegen werden meistens von den Gemeinden große gelbe Ortseingangsschilder und etwas kleinere, runde Schilder mit rotem Rand und einer Zahl aufgestellt. Besonders die runden Schilder sollen nicht unbedingt auf ein Höchstalter, mit der die Strasse befahren werden darf, hinweisen. Praktisch gesehen, sind dies ebenfalls Radarwarner. Natürlich gibt es bei diesen Radarwarnern wesentlich häufiger Fehlalarme, aber um vor Unfallschwerpunkten und bewohnten Gebieten zu warnen, sind sie vollkommen ausreichend!
:wink:
Davon mal abgesehen:
Wann ist das Ding denn ein Radarwarner?
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es bei Navigon bspw. einen Geschwindigkeitsassistent, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einiger/vieler/der meisten/der wichtigsten (keine ahnung) Strassen anzeigt. Die sind mit bei den Karten abgespeichert, und bei Überschreitung warnt das Gerät. Ich denke, hier ist es schwer, Überzeugungsarbeit zu leisten, dass man keinen Blitzwarner integriert hat.
Im Zweifelsfall ist das Gerät halt weg.
Tolle Wurst.
Für wesentlich "gefährlicher" als die fest installierten Blitzer, die man als aufmerksamer Fahrer anhand des Kastens und den Linien der Induktionsschleifen auf der Strasse relativ gut erkennen kann, halte ich eh die mobilen Kontrolleinheiten, die meist kaum erkennbar sind, und teilweise an wirklich unsinnigen Stellen aufgestellt werden. Mit dem klaren Ziel abzukassieren (Bergab, neben dem Friedhof, 100 m vor dem Ortsausgang, im Rest 30er Zone z.b. :evil:)
Deswegen hab ich die POIs auch gleich aus meinem Navi rausgeschmissen.
 

DocW

Geowizard
Als vor ein paar Jahren in Wuppertal der Bürgermeister und seine Partei von rot nach schwarz wechselte, wurden danach alle festinstallierten Blitze komplett demontiert und eingemottet, weil sich (Original-Argumentation aus dem Gedächtnis) nur noch Ortsfremde drin "verfangen" haben und auch die Ertragssituation im Vergleich zu den Betriebskosten in keinem Verhältnis mehr stand.
Scheinheilige Bande!
 
GOONIES_KC schrieb:
1. Kann eine Polizeikontrolle nach Belieben, also ohne einen konkreten Anfangsverdacht zu haben, ein Navigationsgerät beschlagnahmen, um es auf das Vorhandensein etwaiger vorhandener, verbotener Software zu untersuchen ?
Die Sicherstellung / Beschlagnahme würde sich richten nach den §§ 94/98 StPO hierzu müssten folgende Vorraussetzungen vorliegen

Sicherstellung von Beweismitteln gem. 94 (1) StPO

Voraussetzungen:
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Nicht im Gewahrsam einer Person ( herrenlos )oder
im Gewahrsam einer Person und freiwillige Herausgabe

Formvorschriften:
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung

Beschlagnahme von Beweismitteln gem. §§ 94 II, 98 StPO

Voraussetzungen:

- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Im Gewahrsam einer Person
- Keine freiwillige Herausgabe
- Gefahr im Verzug
- Ermittlungsperson der StA (also auch Polizei)

Formvorschriften:
- Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Ausstellung einer Bescheinigung auf Verlangen
- Einholung einer richterlichen Entscheidung binnen –3- Tagen bei
Widerspruch des Betroffenen oder dessen Abwesenheit
- Kennzeichnung / Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände
- Amtliche Verwahrung

Jetzt könnte man denken, na ja ne Straftat liegt ja nicht vor. Aber gem. § 46 OWIG gilt grundsätzlich:

Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung , des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes .

Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten, ohne Anfangsverdacht, wie von Dir befürchtet, lässt sich eine Sicherstellung / Beschlagnahme nicht rechtfertigen.

Grüße Andre´von den GOONIES_KC

Danke ! Eben erst gesehen.

Gruß Michael
 
A

Anonymous

Guest
GOONIES_KC schrieb:
Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten, ohne Anfangsverdacht, wie von Dir befürchtet, lässt sich eine Sicherstellung / Beschlagnahme nicht rechtfertigen.

Grüße Andre´von den GOONIES_KC

...und das wird über "kriminalistische Erfahrung" mal ganz schnell aus dem Weg geräumt. Sobald der Beamte der Meinung ist, aufgrund seiner kriminalistischen Erfahrung zu wissen, dass ein GPS gleichzeitig ein Radarwarner ist, wird er ihn sich ansehen. Sollte er die entsprechenden Punkte finden, ist das Gerät erst mal weg und der Besitzer hat den schwarzen Peter.

Es lohnt sich mal, das Video "Sie haben das Recht zu schweigen!" anzusehen.

http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331

Wer glaubt, die Hürden für eine Durchsuchung liegen in D hoch, sollte einfach mal nach entsprechenden Fällen bei Google recherchieren. Sei es der gefälschte Schülerausweis, eine unbeschriftete DVD, Zigaretten ohne Steuermarke, alles kann für eine (Haus)Durchsuchung als Grund herangezogen werden.

GermanSailor
 

Picknicker

Geocacher
:?: :?: :roll: ohjeohje,..

ich fahre 40.000km Beruflich (auf deutschen Strassen),.. (+ 15.000 km privat)
seit ca. 3 Jahren PDA-Navi IMMER an der Scheibe,..

also, mich haben Sie weder deswegen angehalten oder sonst wie behälligt.
POI-Warner habe ich seit der ersten Stunde. (ich bin kein Raser, ich finde die heutige Version von Navigon mit der Ansage der
"normalen" Geschwindigkeit ohne die Blitzer auch schon ausreichend.)

Wenn man als Fremder in der Stadt und auf der Landstrasse ist, übersieht man im deutschem Schilderwald ruckzuck mal ein Schild.

In der Tempo 30Zone vor Schulen finde ich auch,.. keine Gnade :!: jeder km/h ist hier zu viel.
 

Mickey Mouse

Geocacher
Man muß sich mal den Irrsinn dieser Vorschrift verdeutlichen:

Ein Navi mit speziellen Wegpunkten ist verboten. Ich darf aber einen ortskundigen Beifahrer dabei haben, der mich warnt.

Theoretisch - um die Deutsche Rechtsauffassung ins Absurde zu überführen - müßte jeder ortskundige Beifahrer beschlagnamahmt werden.

Man kann sich aber auch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und fährt so völlig entspannt und ohne jedes Risiko.

Viele Grüße
Die Mouse
 
Picknicker schrieb:
wem es keine 15Euro wert ist, wird es sicherlich auch nicht brauen...

ich bin kein Raser, aber wenn ich beruflich 40.000km durch Deutschland fahre, übersieht man wirklich im manchen 500 Seelen Gemeinde das
Ortseinfahrtsschild, aber genau diese Ortschaften mit Bäumen
vor dem Schildern haben dann auch meist einen schönen Blitzerkasten.


Also, bei einer dreiviertelmillion Kilometer im PKW bin ich bisher 3x kostenpflichtig "geblitzt" worden. Jeweils von einer mobilen Anlage.
Die zusammengerechnet 95 Euro geteilt durch 20 Jahre Autofahren wären 4,75 € pro Jahr, ganz ohne Radarwarner oder POIs.
Das ist billiger als die POI-Datenbank.
Und nebenbei ist "vernünftig" fahren auch noch straffrei, wenn man dabei erwischt wird ... :mrgreen:

Viele Grüße
Onkelchen
 
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